Am 23. Februar 2026 hat der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) ein Positionspapier zur Einstufung von Lithium-Batterien veröffentlicht. Im Zentrum: eine eigene Gefahrgutklasse, schärfere Regeln für den Seetransport und definierte Lagerbereiche. Das Papier zielt explizit auf Transport- und Lagerlogistik — es ist kein dediziertes Positionspapier zu stationären Großbatteriespeichern. Trotzdem ist die zugrundeliegende Risikobewertung für jeden Investor in IAB-Speicherprojekte relevant: Sie prägt das Underwriting der gleichen Versicherer, die später eine Operating-All-Risks-Police für ein 50- oder 500-MWh-Projekt zeichnen sollen.
Was der GDV konkret fordert
Die Hauptforderung des Positionspapiers ist eine eigene Gefahrgutklasse für Lithium-Batterien. Die aktuelle Klassifikation bilde das tatsächliche Risiko aus Sicht der Versicherer nicht ausreichend ab. Daneben listet das Papier konkrete operative Anforderungen auf:
| Bereich | Forderung |
|---|---|
| Klassifikation | Eigene Gefahrgutklasse für Lithium-Batterien |
| Seetransport | Vergrößerter Containerabstand an Bord, keine Lagerung neben Maschinenräumen oder auf obersten Decks |
| Überwachung | Temperaturüberwachung und aktive Kühlung während des Transports |
| Ladezustand | Limitierter State of Charge (SoC) beim Versand — keine voll geladenen Zellen |
| Lagerhallen | Baulich getrennte Bereiche, ausreichende Abstände zwischen Containern und Batterieblöcken |
GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen wird in der Pressemitteilung deutlich: „Ein einzelner Batteriebrand ist für Schiffsbesatzungen oft kaum beherrschbar." Und an die Adresse der Lagerlogistik: Batterien gehörten „in speziell gesicherte Bereiche und nicht einfach irgendwo ins Regal".
Die Risikobewertung dahinter — auch für BESS relevant
Die Begründung des GDV stützt sich auf zwei Punkte, die über die Logistikbranche hinaus wirken:
Erstens zitiert der Verband das Cargo Incident Notification System (CINS): Lithium-Batterien haben nach diesen Daten alle anderen Brandursachen-Kategorien auf Containerschiffen überholt und sind aktuell die Brandursache Nummer eins.
Zweitens beschreibt der GDV das Thermal Runaway als versicherungstechnisches Kernproblem: Eine einzelne Zelle zündet die Nachbarzelle thermisch, die Kettenreaktion ist mit klassischer Brandbekämpfung kaum zu stoppen, und Brände können tagelang wieder aufflammen. Beim Brand entstehen Wasserstoff, Sauerstoff und hochtoxische Gase. Diese Risikoeinschätzung gilt für Antriebsbatterien im Container genauso wie für Zellen im stationären Großspeicher.
Was Versicherer im Underwriting tatsächlich sehen
Die Versicherungssicht auf Lithium-Batterien ist nüchterner als die Marketing-Sicht vieler Anbieter. Der Maximalschaden ist aus Versicherer-Perspektive nicht der einzelne Modulbrand, sondern der nicht kontrollierbare Vollbrand eines Containers oder einer ganzen Anlage. Diese Bewertung schlägt auf Police-Konditionen, Selbstbehalte und Auflagen für die Anlagenplanung durch — auch wenn das GDV-Positionspapier selbst keine konkreten Prämien-Aufschläge nennt.
Was der GDV separat zu stationärer Lagerung sagt
Außerhalb des Positionspapiers hat der GDV zusammen mit der VdS Schadenverhütung Brandversuche mit Lithium-Ionen-Lagern dokumentiert. Die Kernerkenntnisse:
- Wirksamster Schutz ist eine früh auslösende Sprinkler- oder Sprühwasser-Löschanlage mit großem Wasservorrat, die „das gefährliche Lagergut vollständig mit Wasser kühlt".
- Je früher die Anlage auslöst, desto besser die Schutzwirkung — in Versuchen ließ sich die Brandausbreitung teilweise vollständig verhindern.
- Ein ganzheitliches Brandschutzkonzept wird Einzelmaßnahmen vorgezogen.
Parallel ist der GDV — zusammen mit BG ETEM, DGUV, AGBF Bund und VdS Schadenverhütung — Mitwirkender am BVES-Sicherheitsleitfaden Lithium-Ionen-Großspeichersysteme, dritte Auflage vom 20. November 2025. Dieser Leitfaden adressiert den kompletten Lebenszyklus: Planung, Transport, Betrieb, IT-Sicherheit, Second Life, Rückbau — und nennt Versicherbarkeit, Genehmigungspraxis und behördliche Anforderungen explizit als Querschnittsthema.
Damit gilt: Wer die GDV-Position zu stationären Speichern verstehen will, muss zwei Dokumente nebeneinander legen — das Transport-Positionspapier und den BVES-Leitfaden, an dem der GDV mit am Tisch saß.
Was im öffentlichen Diskurs oft falsch zugeordnet wird
In Investoren-Diskussionen kursieren zwei Aussagen, die sich aus den verfügbaren GDV-Quellen nicht belegen lassen:
- Eine Aussage, der GDV erkläre LFP-Zellen für sicherer als NMC-Zellen, ist im Positionspapier und in den ausgewerteten GDV-Texten nicht enthalten. Die LFP/NMC-Diskussion ist branchenüblicher Konsens, aber keine ausgewiesene GDV-Position.
- Auch eine konkrete Schadensstatistik in Euro für BESS-Brände findet sich in den ausgewerteten GDV-Texten nicht. Wer mit solchen Zahlen argumentiert, muss eine andere Quelle nennen — nicht den GDV.
Das Positionspapier ist kein „BESS-Verbots-Papier" und kein Prämien-Diktat. Es ist eine versicherungstechnische Risikoeinordnung, die die Spielregeln im Hintergrund mitbestimmt.
Bedeutung für IAB-Investoren
Wer in 50- bis 500-MWh-Speicherprojekte investiert, sollte vom Anbieter konkret nachweisen lassen, dass das Projekt im Underwriting der Sachversicherer trägt. Drei Hebel sind dabei besonders sichtbar:
Versicherbarkeits-Checkliste für Speicher-Projekte
Lassen Sie sich vom Anbieter vor Zeichnung folgende Punkte schriftlich bestätigen:
- BVES-Konformität: Wird der Sicherheitsleitfaden 3. Auflage (20.11.2025) im Planungs- und Betriebsstandard referenziert?
- Brandschutzkonzept: Liegt ein dokumentiertes Konzept mit Sprinkler-/Sprühwasser- oder Gas-Löschanlage plus Explosionsschutz vor?
- Versicherungsbestätigung: Operating-All-Risks-Police (OAR) plus Maschinenbruch und Betriebsunterbrechung — wer ist der Versicherer, welche Selbstbehalte gelten?
- Frühe Einbindung: Wurde der Sachversicherer bereits in der Planungsphase eingebunden — oder erst nach Inbetriebnahme angefragt?
- Wiederinbetriebnahme: Existiert ein dokumentiertes Verfahren für die Zeit nach einem Vorfall?
Die Liste der relevanten Risiko-Faktoren rund um Lithium-Speicher pflegen wir laufend im Hub Risiken. Welche Anbieter ein belastbares Brandschutz- und Versicherungs-Setup vorweisen, ist Teil unserer Bewertung im Hub Anbieter.
Einordnung
Das GDV-Positionspapier vom 23.02.2026 ist kein Signal gegen Batteriespeicher-Investments — es ist ein Signal dafür, dass die Versicherungsbranche das Risiko Lithium professionalisiert. Investoren, die ihren Anbieter auf BVES-Konformität, Brandschutzkonzept und belastbare Versicherungs-Deckung prüfen, fahren auf der gleichen Seite wie der GDV. Wer Projekte ohne diese Belege zeichnet, verlässt sich darauf, dass die Versicherer auch in fünf Jahren noch zu vergleichbaren Konditionen mitspielen. Genau diese Annahme stellt das Positionspapier in Frage.
