Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat am 27.04.2026 eine Stellungnahme an das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie geschickt. Sein Vorwurf: Das geplante „Gesetz zur Sicherung der Versorgungssicherheit Strom zur Bereitstellung neuer Kapazitäten" (StromVKG) behandelt Großbatteriespeicher schlechter als Gaskraftwerke. Dabei könnten Batterien dieselbe Aufgabe laut zitierter Studie um bis zu 166 Mio. € pro Jahr günstiger erledigen.
Hintergrund: StromVKG und Kapazitätsmarkt
Das StromVKG soll regeln, wie Deutschland in den nächsten Jahren neue gesicherte Kraftwerkskapazität beschafft. Gemeint sind Anlagen, die einspringen, wenn Wind und Sonne nicht reichen. Der Staat zahlt dafür eine Vergütung – einen sogenannten Kapazitätsmarkt. Wer hier Zugang bekommt, hat eine zweite Erlös-Säule neben Strom- und Regelenergie-Märkten.
Die konkreten Kritikpunkte des BVES
Der Entwurf ist nach BVES-Einschätzung stark auf konventionelle Erzeugung wie Gaskraftwerke ausgerichtet. Speicher sind formal zugelassen, in der Praxis aber durch ein Zusammenspiel mehrerer Hürden kaum konkurrenzfähig.
Erstens: Speicher müssen sehr lange Zeiträume am Stück liefern können. Die meisten kritischen Versorgungssituationen dauern laut den zitierten Analysen aber nur wenige Stunden, nicht Tage. Damit fallen kurz- und mittelfristige Speicher faktisch aus der Förderung. Zweitens: Die Speicherdefinition ist nicht technologieoffen. Drittens: Anforderungen an Netzstabilität und Momentanreserve sind aus Sicht des Verbands nicht praxistauglich ausgestaltet.
Die wirtschaftliche Dimension zeigt eine vom BVES zitierte Analyse von LCP-Delta/Field (2026): Würden 2 GW geplanter Gaskraftwerksleistung durch Batteriespeicher ersetzt, ließen sich bei gleicher Versorgungssicherheit jährlich bis zu 166 Mio. € an Förderbedarf einsparen. Speicher mit 10 Stunden Speicherdauer und mehr können laut Quelle einen Teil der geplanten Gaskapazität ersetzen.
Der BVES fordert acht Nachbesserungen. Darunter: eine technologieoffene Speicherdefinition, ein flexibleres Langzeitkriterium, einen technologieoffenen Süd-Standortbonus und eine Vergütung für Strompreisspitzen, die zu Speichern passt.
Für IAB-Investoren bedeutet das
Der Gesetzentwurf befindet sich in der Verbändeanhörung. Bundesregierung und Parlament schreiben die Spielregeln jetzt. Davon hängt ab, ob Ihr Speicher in den nächsten Jahren Zugang zu einem zusätzlichen Erlöskanal bekommt – oder nicht.
Bitten Sie Ihren Anbieter oder Steuerberater um schriftliche Antwort auf drei Fragen: Welche Erlösannahmen liegen Ihrem Vertrag zugrunde? Setzt das Modell Einnahmen aus dem Kapazitätsmarkt voraus? Welche Anpassungsrechte hat der Betreiber, falls das StromVKG für Speicher nachteilig ausfällt?
Wer aktuell einen Vertrag unterschreibt, sollte zudem klären, ob Mehrerlöse aus dem Kapazitätsmarkt – falls Speicher doch zugelassen werden – beim Investor oder beim Betreiber landen. Der Batteriespeicher-Report wird das Verfahren bis zum Kabinettsbeschluss begleiten.
Quellen
- BVES Stellungnahme zum StromVKG, 27.04.2026 (PDF) – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V., abgerufen 18.05.2026
- BVES Startseite – Übersicht Verbandspublikationen – Bundesverband Energiespeicher Systeme e.V., abgerufen 18.05.2026
