Sie haben 200.000 Euro oder mehr in einen Batteriespeicher investiert. Die ersten Monate laufen gut, die Erlöse fließen. Dann kommt die Nachricht: Der Anbieter hat Insolvenz angemeldet. Was nun? Dieser Artikel ist Teil unserer Risiken-Analyse für Batteriespeicher-Investments und behandelt eines der schwerwiegendsten Szenarien im Detail.
Dieses Szenario ist alles andere als theoretisch. Die Batteriespeicher-Branche ist jung, viele Unternehmen sind erst wenige Jahre am Markt, und die Margen stehen unter Druck. In anderen Bereichen der Energiebranche -- etwa bei Windkraft- und Solarfonds -- gab es bereits zahlreiche Insolvenzen, die Anleger Milliarden gekostet haben. Es ist nur eine Frage der Zeit, bis ähnliches im Batteriespeicherbereich passiert.
Kein theoretisches Risiko
Seit 2023 hat die BaFin bereits mehrere Warnungen im Zusammenhang mit Energiespeicher-Investments veröffentlicht. In verwandten Branchen wie Solar- und Windkraftfonds gab es dutzende Insolvenzen mit Totalverlusten für Anleger. Die Batteriespeicherbranche wird keine Ausnahme sein.
Was Insolvenz rechtlich bedeutet
Bevor wir die Szenarien durchgehen, eine wichtige Unterscheidung: Insolvenzanmeldung und Abwicklung sind nicht dasselbe.
Insolvenzantrag (Tag 1): Das Unternehmen oder ein Gläubiger stellt beim zuständigen Amtsgericht einen Insolvenzantrag. Gründe können Zahlungsunfähigkeit (Paragraph 17 InsO), drohende Zahlungsunfähigkeit (Paragraph 18 InsO) oder Überschuldung (Paragraph 19 InsO) sein. Ab diesem Zeitpunkt darf das Unternehmen keine Zahlungen mehr leisten, die nicht zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs zwingend erforderlich sind.
Vorläufiges Insolvenzverfahren (Woche 1 bis 12): Das Gericht bestellt einen vorläufigen Insolvenzverwalter. Dieser sichtet die Lage, sichert die Insolvenzmasse und entscheidet, ob eine Sanierung möglich ist oder das Unternehmen abgewickelt werden muss. In dieser Phase laufen Ihre Verträge zunächst weiter -- aber der vorläufige Verwalter kann Verträge kündigen oder deren Erfüllung ablehnen.
Eröffnung des Insolvenzverfahrens (nach 1 bis 3 Monaten): Das Gericht eröffnet das reguläre Insolvenzverfahren und bestellt den endgültigen Insolvenzverwalter. Dieser hat weitreichende Befugnisse: Er kann Verträge kündigen, Vermögenswerte verkaufen und über die Zukunft des Unternehmens entscheiden.
Abwicklung oder Sanierung (6 Monate bis mehrere Jahre): Entweder wird das Unternehmen abgewickelt (Liquidation) oder saniert (Insolvenzplanverfahren). Bei der Liquidation werden alle Vermögenswerte verwertet und die Erlöse nach einer festen Rangfolge an die Gläubiger verteilt. Bei der Sanierung wird versucht, das Unternehmen fortzuführen -- oft mit einem Schuldenschnitt zulasten der Gläubiger.
| Phase | Dauer | Was passiert mit Ihrem Speicher |
|---|---|---|
| Insolvenzantrag | Tag 1 | Zunächst nichts. Ihr Speicher läuft weiter, wenn er in Betrieb ist. |
| Vorläufiges Verfahren | 1 – 3 Monate | Vorläufiger Verwalter prüft die Lage. Auszahlungen an Sie werden gestoppt. |
| Verfahrenseröffnung | Nach 1 – 3 Monaten | Insolvenzverwalter entscheidet über Vertragsfortführung oder Kündigung. |
| Forderungsanmeldung | Frist: meist 6 – 8 Wochen nach Eröffnung | Sie müssen Ihre Forderungen schriftlich beim Verwalter anmelden. |
| Gläubigerversammlung | Innerhalb von 6 Monaten | Gläubiger stimmen über weiteres Vorgehen ab. Sie haben Stimmrecht. |
| Verteilung / Abwicklung | 6 Monate – 5+ Jahre | Wenn Liquidation: Verwertung und Verteilung. Quoten oft unter 10%. |
Die verschiedenen Modelle und ihre Insolvenzfolgen
Wie stark Sie eine Anbieter-Insolvenz trifft, hängt entscheidend davon ab, welches Investitionsmodell Sie gewählt haben. Die Unterschiede sind gravierend.
Szenario 1: Sie sind Eigentümer des Speichers (Direktkauf)
Ausgangslage: Sie haben einen Batteriespeicher gekauft und sind im Grundstücks- oder Anlagenregister als Eigentümer eingetragen. Der Anbieter übernimmt die Betriebsführung und Vermarktung.
Was passiert bei Insolvenz des Betreibers:
Im besten Fall gehört Ihnen der Speicher physisch und rechtlich. Er fällt nicht in die Insolvenzmasse des Betreibers. Das ist der entscheidende Vorteil des Direktkaufmodells.
Das Aussonderungsrecht -- Ihr wichtigster Schutz:
Wenn Sie nachweislich Eigentümer des Speichers sind, steht Ihnen nach Paragraph 47 InsO ein Aussonderungsrecht zu. Das bedeutet: Der Speicher gehört nicht zur Insolvenzmasse und wird nicht verwertet, um die Gläubiger des insolventen Unternehmens zu befriedigen. Sie können den Speicher herausverlangen.
Dafür müssen Sie allerdings Folgendes nachweisen:
- Einen wirksamen Kaufvertrag mit Eigentumsübertragung
- Die vollständige Zahlung des Kaufpreises
- Dass der Speicher nicht als Sicherheit für Verbindlichkeiten des Betreibers dient (keine Sicherungsübereignung)
- Dass der Speicher eindeutig identifizierbar ist (Seriennummern, Standort)
Aber: Auch als Eigentümer haben Sie jetzt ein Problem. Ihr Speicher steht da, aber niemand betreibt ihn. Sie brauchen:
- Einen neuen Betriebsführer, der die technische Wartung übernimmt
- Einen neuen Vermarkter, der den Strom an der Börse handelt
- Eventuell eine Übergangsphase, in der der Speicher stillsteht und keine Erlöse generiert
- Möglicherweise neue Verträge mit dem Netzbetreiber
Die Suche nach einem neuen Betreiber kann Wochen bis Monate dauern. In dieser Zeit verdient Ihr Speicher nichts. Die Kosten für den neuen Betreiber können höher sein als beim vorherigen, weil Sie in einer schwächeren Verhandlungsposition sind.
Eigentum ist nicht gleich Sicherheit
Auch als Eigentümer sind Sie nicht vollständig geschützt. Prüfen Sie genau: Gehört Ihnen wirklich der Speicher, oder nur ein Anteil? Steht der Speicher auf gepachtetem Grund? Was passiert mit dem Pachtvertrag bei Insolvenz? Gibt es Pfandrechte oder Sicherungsübereignungen?
Typische Verluste in diesem Szenario:
- Erlösausfall während der Übergangsphase: 5.000 bis 20.000 Euro
- Höhere Betriebskosten durch neuen Betreiber: 2.000 bis 5.000 Euro pro Jahr
- Anwalts- und Beratungskosten: 3.000 bis 10.000 Euro
- Möglicher Wertverlust des Speichers: 10 bis 30 Prozent
Szenario 2: Beteiligung an einer Projektgesellschaft (GmbH & Co. KG)
Ausgangslage: Sie haben Anteile an einer Kommanditgesellschaft erworben, die einen oder mehrere Batteriespeicher betreibt.
Was passiert bei Insolvenz der Projektgesellschaft:
Das ist der deutlich ungünstigere Fall. Als Kommanditist sind Sie zwar nur bis zur Höhe Ihrer Einlage haftbar, aber:
- Ihre Einlage geht in die Insolvenzmasse ein
- Sie stehen als Kommanditist hinter den Gläubigern -- Banken, Lieferanten und Mitarbeiter werden zuerst bedient
- Die Insolvenzquote für nachrangige Gläubiger liegt erfahrungsgemäß bei 5 bis 15 Prozent
- Das Insolvenzverfahren kann sich über Jahre hinziehen
- Während des Verfahrens bekommen Sie keine Ausschüttungen
Die Rangfolge im Insolvenzverfahren:
- Masseverbindlichkeiten (Insolvenzverwalter, Verfahrenskosten)
- Absonderungsberechtigte Gläubiger (z.B. Banken mit Sicherheiten)
- Insolvenzgläubiger (Lieferanten, Mitarbeiter, sonstige Gläubiger)
- Nachrangige Insolvenzgläubiger (Gesellschafterdarlehen)
- Gesellschafter / Kommanditisten -- also Sie
Von einem Vermögen der Projektgesellschaft von 500.000 Euro bleiben nach Befriedigung der vorrangigen Gläubiger erfahrungsgemäß nur 25.000 bis 75.000 Euro übrig. Wenn 20 Kommanditisten je 50.000 Euro eingezahlt haben (insgesamt 1 Million Euro), erhalten sie zusammen nur 25.000 bis 75.000 Euro zurück -- also 2,5 bis 7,5 Prozent ihrer Einlage.
Nachrang bedeutet fast immer Totalverlust
Bei Unternehmensinsolvenzen erhalten nachrangige Gläubiger und Gesellschafter im Durchschnitt weniger als 10 Prozent ihrer Einlage zurück. Bei vielen Insolvenzverfahren im Energiebereich lag die Quote bei null. Rechnen Sie im Ernstfall mit einem Totalverlust.
Zusätzliches Risiko: Wenn Sie bereits Ausschüttungen erhalten haben, die nicht durch Gewinne gedeckt waren (sogenannte Entnahmen), kann der Insolvenzverwalter diese unter Umständen zurückfordern. Beispiel: Sie haben in zwei Jahren insgesamt 15.000 Euro Ausschüttung erhalten, die Gesellschaft hat aber in diesem Zeitraum keinen Gewinn erwirtschaftet. Der Insolvenzverwalter kann diese 15.000 Euro von Ihnen zurückverlangen.
Szenario 3: Nachrangdarlehen oder Anleihe
Ausgangslage: Sie haben dem Anbieter ein Nachrangdarlehen gewährt oder eine Anleihe gezeichnet.
Was passiert bei Insolvenz:
Dies ist das riskanteste Modell. Als nachrangiger Gläubiger werden Sie im Insolvenzverfahren erst bedient, wenn alle vorrangigen Gläubiger vollständig befriedigt wurden. In der Praxis bedeutet das fast immer einen Totalverlust.
Nachrangdarlehen sind rechtlich besonders heikel, weil:
- Der Nachrang bedeutet, dass Sie im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern drankommen
- Keine Sicherheiten für Sie als Darlehensgeber bestehen
- Kein Einlagensicherungssystem greift
- Ihr Darlehen wirtschaftlich wie Eigenkapital behandelt wird
Reale Fälle: Was wir aus anderen Branchen lernen können
Die Batteriespeicherbranche ist noch zu jung für eine lange Liste eigener Insolvenzfälle. Aber aus verwandten Bereichen können wir lernen:
Fall 1: Solaranlagen-Direktinvestments (anonymisiert)
Ein Anbieter verkaufte Solaranlagen als Direktinvestments mit Vollservice-Paket. Die Anleger waren formal Eigentümer der Module. Als der Anbieter 2019 insolvent ging, stellte sich heraus:
- Die Module standen auf Dächern, die der Anbieter gepachtet hatte -- die Pachtverträge waren an den Anbieter gebunden
- Die Wechselrichter gehörten einer Schwestergesellschaft des Anbieters
- Die Einspeiseverträge liefen über den Anbieter und waren nicht übertragbar
Ergebnis: Die Anleger hatten theoretisch Eigentum, konnten es aber praktisch nicht nutzen. Viele akzeptierten Vergleichsangebote mit 20 bis 40 Prozent Verlust.
Fall 2: Windkraft-Bürgerbeteiligung (anonymisiert)
Eine Genossenschaft sammelte Geld für Windkraftanlagen ein. Die Renditeprognosen basierten auf optimistischen Windgutachten. Als die tatsächlichen Erträge deutlich niedriger ausfielen, konnte die Genossenschaft ihre Verbindlichkeiten nicht mehr bedienen.
Ergebnis: Insolvenz, Mitglieder verloren 70 bis 90 Prozent ihrer Einlage. Das Verfahren dauerte über vier Jahre.
Fall 3: Container-Direktinvestments (Magellan Maritime / P&R)
Der wohl bekannteste Fall: P&R verkaufte Container als Direktinvestments. Die Anleger waren formal Eigentümer. Als das Unternehmen 2018 insolvent ging, stellte sich heraus, dass ein großer Teil der Container gar nicht existierte. Über 50.000 Anleger verloren zusammen rund 3 Milliarden Euro.
Lehre aus P&R
Formal Eigentümer zu sein schützt Sie nicht, wenn der Anbieter betrügerisch handelt. Prüfen Sie, ob der Speicher physisch existiert, ob er korrekt registriert ist und ob ein unabhängiger Dritter die Existenz bestätigt hat.
Die Bonität des Anbieters prüfen: So gehen Sie vor
Vorsorge ist besser als Nachsorge. Prüfen Sie die finanzielle Gesundheit Ihres Anbieters, bevor Sie investieren:
Handelsregister prüfen
Über das Handelsregister (handelsregister.de) können Sie kostenlos die Basisdaten des Unternehmens abrufen: Gründungsdatum, Stammkapital, Geschäftsführer, Sitz. Achten Sie auf häufige Geschäftsführerwechsel, ein sehr niedriges Stammkapital (Mindest-GmbH mit 25.000 Euro) und kürzliche Satzungsänderungen.
Jahresabschluss im Bundesanzeiger prüfen
Im Bundesanzeiger (bundesanzeiger.de) können Sie kostenlos veröffentlichte Jahresabschlüsse einsehen. Prüfen Sie: Ist die Eigenkapitalquote über 20 Prozent? Ist das Unternehmen profitabel? Steigen die Schulden schneller als der Umsatz? Wurden die Abschlüsse fristgerecht veröffentlicht? Fehlende oder verspätete Veröffentlichungen sind ein ernstes Warnsignal.
Bonitätsauskunft einholen
Creditreform und CRIF Bürgel bieten Bonitätsauskünfte zu Unternehmen an. Kosten: 30 bis 80 Euro pro Auskunft. Sie erhalten eine Bonitätsbewertung, Zahlungserfahrungen und eine Ausfallwahrscheinlichkeit. Bei einem Investment von 200.000 Euro sind 50 Euro für eine Bonitätsauskunft keine Frage.
Verflechtungen prüfen
Prüfen Sie im Handelsregister (handelsregister.de), ob der Geschäftsführer noch andere Unternehmen leitet oder geleitet hat. Recherchieren Sie diese Unternehmen: Gab es dort Insolvenzen? Gibt es ein Netzwerk von Gesellschaften mit wechselseitigen Beteiligungen?
BaFin-Warnliste prüfen
Auf der BaFin-Warnliste (bafin.de/warnungen) prüfen Sie, ob gegen das Unternehmen oder seine Verantwortlichen bereits Warnungen oder Maßnahmen vorliegen.
Presserecherche durchführen
Suchen Sie den Firmennamen und die Namen der Geschäftsführer in Nachrichtenarchiven. Gibt es kritische Berichte? Klagen von Anlegern? Negative Bewertungen auf einschlägigen Portalen? Allerdings: Das Fehlen negativer Presse ist kein Qualitätssiegel bei jungen Unternehmen.
Wie Sie sich schützen können: 10 konkrete Maßnahmen
Eigentumsverhältnisse klären
Stellen Sie sicher, dass Sie tatsächlich Eigentümer des Speichers werden -- nicht nur eines Anteils oder eines Nutzungsrechts. Lassen Sie die Eigentumsverhältnisse von einem Anwalt prüfen.
Insolvenzfestigkeit der Verträge prüfen
Lassen Sie einen Anwalt für Insolvenzrecht prüfen, ob Ihr Eigentum im Insolvenzfall des Betreibers geschützt ist. Gibt es Aussonderungsrechte? Sind die Verträge insolvenzfest gestaltet? Detaillierte Hinweise zu problematischen Vertragsklauseln finden Sie in unserem Artikel zu Vertragsfallen.
Standort persönlich besichtigen
Besuchen Sie den Standort und überzeugen Sie sich, dass der Speicher physisch existiert. Lassen Sie sich Seriennummern zeigen und dokumentieren Sie alles.
Bonität des Anbieters prüfen
Fordern Sie aktuelle Jahresabschlüsse an. Prüfen Sie die Bonität über Creditreform oder ähnliche Auskunfteien. Achten Sie auf das Stammkapital, die Eigenkapitalquote und die Liquiditätslage.
Unternehmensstruktur verstehen
Wer steht hinter dem Anbieter? Gibt es Verflechtungen mit anderen Unternehmen? Wo sitzt die wirtschaftliche Substanz? Verschachtelte Strukturen mit Offshore-Gesellschaften sind ein Warnsignal.
Treuhandkonto verlangen
Ihr Geld sollte auf ein Treuhandkonto fließen und erst freigegeben werden, wenn der Speicher geliefert und installiert ist. So schützen Sie sich vor der Gefahr, dass Ihr Geld für andere Zwecke verwendet wird.
Vertragliche Absicherung einfordern
Der Betriebsführungsvertrag sollte so gestaltet sein, dass Sie ihn bei Insolvenz des Betreibers ohne Verlust auf einen anderen Betreiber übertragen können.
Versicherungsschutz prüfen
Gibt es eine Insolvenzversicherung oder eine vergleichbare Absicherung? In manchen Branchen ist dies üblich, im Batteriespeicherbereich leider noch selten.
Nicht alles auf eine Karte setzen
Investieren Sie nicht Ihr gesamtes Vermögen in einen einzigen Speicher bei einem einzigen Anbieter. Diversifikation schützt vor dem Totalverlust.
Exit-Strategie planen
Überlegen Sie vor der Investition, was Sie tun würden, wenn der Anbieter ausfällt. Haben Sie Kontakte zu alternativen Betreibern? Könnten Sie den Speicher selbst vermarkten lassen?
Steuerliche Konsequenzen einer Anbieter-Insolvenz
Die steuerlichen Folgen einer Anbieter-Insolvenz können das Problem noch verschärfen:
Wenn der Speicher nicht mehr betrieben wird:
- Laufende AfA kann möglicherweise nicht mehr geltend gemacht werden
- Das Finanzamt könnte eine Liebhaberei unterstellen und rückwirkend Steuervorteile aberkennen
Wenn der IAB rückabgewickelt werden muss:
- Bei IAB-Rückabwicklung fallen 0,15 Prozent Zinsen pro Monat an (§ 238 Abs. 1a AO)
- Bei einem IAB von 150.000 Euro und einem Steuersatz von 42 Prozent: Steuernachzahlung von 63.000 Euro plus Zinsen
Wenn ein Totalverlust eintritt:
- Der Verlust kann unter bestimmten Umständen steuerlich geltend gemacht werden
- Die Verlustverrechnung ist allerdings begrenzt und komplex
- Ein Steuerberater ist hier zwingend erforderlich
| Szenario | Steuerliche Folge | Finanzielle Auswirkung |
|---|---|---|
| IAB gebildet, Speicher nie geliefert | IAB-Rückabwicklung mit Zinsen | 63.000 € + ca. 2.300 € Zinsen (bei 24 Monaten Zinslauf) |
| Speicher geliefert, Betreiber insolvent, neuer Betreiber gefunden | AfA läuft weiter, Erlösausfall temporär | 5.000 - 20.000 € Erlösausfall |
| Speicher geliefert, kein neuer Betreiber, Stilllegung | Liebhaberei-Risiko, AfA gefährdet | Verlust der Steuervorteile: 30.000 - 80.000 € |
| Totalverlust (Beteiligung) | Verlustverrechnung möglich, aber begrenzt | Max. 20.000 € Verlustverrechnung p.a. (§ 15 Abs. 4 EStG) |
Ihre Rechte als Investor im Insolvenzverfahren
Im Insolvenzverfahren haben Sie als Investor bestimmte Rechte, die Sie kennen und nutzen sollten:
Als Eigentümer (Direktkauf):
- Aussonderungsrecht nach Paragraph 47 InsO: Sie können Ihren Speicher aus der Insolvenzmasse herausverlangen
- Recht auf Herausgabe aller zugehörigen Unterlagen (Wartungsprotokolle, Verträge mit Netzbetreibern)
- Recht auf Zugang zum Speicher, auch wenn er auf einem Gelände des insolventen Unternehmens steht
Als Gläubiger (Beteiligung / Nachrangdarlehen):
- Recht auf Anmeldung Ihrer Forderung (innerhalb der vom Gericht gesetzten Frist)
- Stimmrecht in der Gläubigerversammlung (proportional zur Forderungshöhe)
- Recht auf Information durch den Insolvenzverwalter
- Recht auf Einsicht in den Insolvenzplan, falls einer erstellt wird
- Recht auf Widerspruch gegen den Insolvenzplan unter bestimmten Voraussetzungen
Wichtig: Das Aussonderungsrecht greift nur, wenn Sie tatsächlich Eigentümer sind und der Speicher nicht durch Pfandrechte oder Sicherungsübereignungen belastet ist. Lassen Sie diese Frage von einem Fachanwalt für Insolvenzrecht prüfen -- idealerweise bereits vor der Investition.
Frühwarnsignale: Wann Sie hellhörig werden sollten
Eine Insolvenz kommt selten völlig überraschend. Achten Sie auf diese Warnsignale:
- Verzögerte Auszahlungen: Wenn Erlöse verspätet oder in geringerer Höhe kommen
- Kommunikationsprobleme: Wenn der Anbieter schlechter erreichbar wird oder auf Anfragen nicht mehr reagiert
- Personalfluktuation: Wenn Schlüsselpersonen das Unternehmen verlassen
- Negative Presse: Wenn kritische Berichte über den Anbieter erscheinen
- Änderung der Geschäftspraktiken: Wenn plötzlich aggressive Neukundenakquise betrieben wird (Ponzi-Verdacht)
- Bilanzveröffentlichung verspätet: Wenn der Jahresabschluss nicht fristgerecht im Bundesanzeiger veröffentlicht wird
- Rabattaktionen und Sonderangebote: Wenn plötzlich ungewöhnliche Preisnachlässe angeboten werden -- das kann auf Liquiditätsengpässe hindeuten
- Geschäftsführerwechsel: Wenn der Geschäftsführer kurzfristig ausgetauscht wird, ohne dass es eine plausible Erklärung gibt
Bundesanzeiger nutzen
Im Bundesanzeiger können Sie kostenlos prüfen, ob ein Unternehmen seine Jahresabschlüsse pflichtgemäß veröffentlicht. Fehlende oder verspätete Veröffentlichungen sind ein ernstes Warnsignal. Kapitalgesellschaften müssen ihren Jahresabschluss spätestens zwölf Monate nach dem Geschäftsjahresende veröffentlichen.
Was Sie im Insolvenzfall sofort tun sollten
Wenn Sie erfahren, dass Ihr Anbieter Insolvenz angemeldet hat:
- Ruhe bewahren: Panik hilft nicht. Sie haben Zeit, die Lage zu analysieren. Der Insolvenzverwalter wird sich bei Ihnen melden.
- Alle Unterlagen sichern: Sammeln Sie alle Verträge, Korrespondenz, Zahlungsbelege und sonstige Dokumente. Sichern Sie Zugangsdaten zum Monitoring-System und laden Sie alle verfügbaren Berichte herunter.
- Anwalt einschalten: Ein Fachanwalt für Insolvenzrecht sollte Ihre Ansprüche prüfen und anmelden. Kosten für die anwaltliche Vertretung im Insolvenzverfahren: typischerweise 2.000 bis 8.000 Euro, abhängig vom Umfang.
- Forderung beim Insolvenzverwalter anmelden: Innerhalb der gesetzten Frist Ihre Forderungen schriftlich anmelden. Versäumen Sie diese Frist nicht -- eine nachträgliche Anmeldung ist zwar möglich, aber mit Mehrkosten und Nachteilen verbunden.
- Gläubigerversammlung besuchen: Als Gläubiger haben Sie Stimmrecht in der Gläubigerversammlung. Nutzen Sie dieses Recht, um Einfluss auf das weitere Verfahren zu nehmen.
- Steuerberater informieren: Die steuerlichen Konsequenzen müssen sofort geprüft werden. Insbesondere die Frage, ob der IAB bestehen bleibt oder rückabgewickelt werden muss.
- Nicht vorschnell verkaufen: Im Insolvenzfall werden Sie möglicherweise von Aufkäufern kontaktiert, die Ihre Anteile oder Ihren Speicher zu Spottpreisen kaufen wollen. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Besprechen Sie jedes Angebot mit Ihrem Anwalt.
Rechtsschutzversicherung prüfen
Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, prüfen Sie, ob Kapitalanlagestreitigkeiten abgedeckt sind. Die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren können erheblich sein. Viele Rechtsschutzversicherungen schließen Kapitalanlagen allerdings aus. Prüfen Sie das vor der Investition, nicht erst im Schadensfall.
Fazit: Insolvenzrisiko ernst nehmen
Die Insolvenz des Anbieters oder Betreibers ist eines der schwerwiegendsten Risiken bei einem Batteriespeicher-Investment. Der Schutz hängt maßgeblich vom gewählten Modell ab: Direktkauf mit echtem Eigentum bietet den besten Schutz, Nachrangdarlehen den schlechtesten.
Wichtiger als die Frage, was im Insolvenzfall passiert, ist die Frage, wie Sie das Risiko von vornherein minimieren können: durch sorgfältige Prüfung des Anbieters, insolvenzfeste Vertragsgestaltung und eine realistische Einschätzung der Risiken. Worauf Sie bei der Auswahl achten sollten, zeigt unsere Checkliste zur Angebotsprüfung. Wie Sie versteckte Kosten und problematische Vertragsklauseln erkennen, erfahren Sie in unserem Artikel Versteckte Kosten & Vertragsfallen. Wie Sie unseriöse Anbieter vor der Investition erkennen, beschreiben wir unter Betrug erkennen: Red Flags & bekannte Fälle.
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