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Batteriespeicher-AfA: Sonder-AfA und IAB kombinieren [Berechnungstabelle PDF]

Sonder-AfA und IAB kombinieren: Anleitung zur maximalen Abschreibung für Batteriespeicher. Inkl. kostenloser Berechnungstabelle als PDF.

Batteriespeicher-ReportRedaktion

Aktualisiert am

Veröffentlicht am 20. Februar 2026

Das Wichtigste in Kürze

  • IAB (50%) und Sonder-AfA (40%) lassen sich im Anschaffungsjahr kombinieren
  • 75% der Anschaffungskosten in den ersten zwei Jahren abgeschrieben
  • Die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG gilt für die ersten 5 Jahre nach Anschaffung
  • Die Sonder-AfA mindert die lineare AfA erst NACH dem 5-jährigen Begünstigungszeitraum (§ 7a Abs. 9 EStG)

So gehen Sie vor

  • 1Rechnen Sie Ihr persönliches Beispiel mit der 3-Stufen-Formel aus diesem Artikel durch: Stufe 1 (AK minus 50 % IAB) → Stufe 2 (40 % Sonder-AfA auf geminderte AK) → Stufe 3 (lineare AfA = geminderte AK / Nutzungsdauer; ab Jahr 6 Rest-AfA nach § 7a Abs. 9 EStG)
  • 2Vergleichen Sie Variante A (nur lineare AfA) und Variante B (IAB + Sonder-AfA) anhand der Tabelle 'Liquiditäts-Zeitvorteil' — notieren Sie den Vorteil nach 2 Jahren für Ihre Investitionssumme
  • 3Prüfen Sie anhand der Tabelle 'Wann lohnt sich das Verschieben?', ob Sie die Sonder-AfA sofort nehmen oder in ein Folgejahr mit höherem Grenzsteuersatz verschieben sollten
  • 4Stellen Sie sicher, dass die Verbleibensvoraussetzung erfüllt ist: Der Speicher muss mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres in Ihrem Betrieb bleiben
  • 5Laden Sie unsere AfA-Berechnungstabelle herunter und tragen Sie Ihre individuellen Zahlen ein

Die Kombination aus Investitionsabzugsbetrag (IAB) und Sonderabschreibung (Sonder-AfA) nach § 7g EStG ist das stärkste steuerliche Werkzeug für Batteriespeicher-Investments. Dieser Artikel ist Teil unseres Steuer-Guides für Batteriespeicher. Richtig eingesetzt, können Sie 75% der Anschaffungskosten in den ersten zwei Jahren steuerlich geltend machen. In dieser Anleitung zeigen wir Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie beide Instrumente optimal kombinieren.

Grundlagen: IAB und Sonder-AfA im Vergleich

Bevor wir zur Kombination kommen, ein kurzer Überblick über die beiden Instrumente:

KriteriumInvestitionsabzugsbetrag (IAB)Sonderabschreibung (Sonder-AfA)
Rechtsgrundlage§ 7g Abs. 1–4 EStG§ 7g Abs. 5–6 EStG
ZeitpunktVor der InvestitionAb dem Investitionsjahr
HöheBis zu 50% der AnschaffungskostenBis zu 40% der (geminderten) Anschaffungskosten
DauerEinmalig im BildungsjahrIm Anschaffungsjahr + 4 Folgejahre
VoraussetzungGewinn ≤ 200.000 € im BildungsjahrGewinn ≤ 200.000 € im Jahr VOR der Anschaffung (§ 7g Abs. 6 EStG)
WirkungGewinnminderung vor InvestitionZusätzliche Abschreibung nach Investition

Gleicher Paragraph, unterschiedliche Absätze

IAB und Sonder-AfA sind beide in § 7g EStG geregelt. Der IAB in den Absätzen 1–4, die Sonder-AfA in den Absätzen 5–6. Sie sind als zusammenhängendes Instrument konzipiert und ergänzen sich perfekt.

So funktioniert die Kombination

Das Zusammenspiel von IAB und Sonder-AfA folgt einer klaren Mechanik (die AfA-Grundlagen — Methoden, Nutzungsdauer, Bemessungsgrundlage — erklärt der Guide Was ist AfA?):

  1. Jahr der IAB-Bildung: Sie mindern Ihren Gewinn um bis zu 50% der geplanten Anschaffungskosten
  2. Jahr der Investition: Der IAB wird aufgelöst (Gewinnerhöhung), gleichzeitig werden die Anschaffungskosten gemindert (Gewinnminderung = Nullsumme). Auf die geminderten Anschaffungskosten können Sie dann die Sonder-AfA von 40% anwenden
  3. Folgejahre: Die reguläre lineare AfA läuft auf Basis der um den IAB geminderten Anschaffungskosten weiter — die Sonder-AfA mindert diese Bemessungsgrundlage während des 5-jährigen Begünstigungszeitraums nicht. Erst danach wird der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt (§ 7a Abs. 9 EStG)

Der Clou: Die Sonder-AfA von 40% bezieht sich auf die bereits um den IAB geminderten Anschaffungskosten. Das klingt zunächst nach weniger, aber der Gesamteffekt ist trotzdem enorm.

Schritt-für-Schritt: Abschreibung maximieren

1

Gewinnprognose erstellen

Schätzen Sie Ihren voraussichtlichen Gewinn für das aktuelle Jahr. Liegt er unter 200.000 €, kommt der IAB grundsätzlich in Frage. Idealerweise ist der Gewinn möglichst hoch (nahe der 200.000 €-Grenze), damit der IAB den größten steuerlichen Effekt erzielt.

2

Investitionshöhe festlegen

Bestimmen Sie die voraussichtlichen Netto-Anschaffungskosten des Batteriespeichers. Beispiel: 200.000 € netto. Berechnen Sie den maximalen IAB: 50% = 100.000 €. Prüfen Sie, ob der Gesamthöchstbetrag (200.000 € für alle IABs zusammen) eingehalten wird.

3

IAB in der Steuererklärung bilden

Tragen Sie den IAB in der Anlage EÜR oder in der E-Bilanz ein. Benennen Sie den Batteriespeicher konkret (Kapazität, voraussichtlicher Anbieter, geplanter Anschaffungszeitpunkt). Je detaillierter, desto besser.

4

Investition innerhalb der 3-Jahres-Frist tätigen

Kaufen Sie den Batteriespeicher und nehmen Sie ihn in Betrieb. Achten Sie darauf, dass die Anschaffung innerhalb der Frist liegt. Sammeln Sie alle Belege: Kaufvertrag, Rechnung, Inbetriebnahmeprotokoll.

5

IAB auflösen und Anschaffungskosten mindern

Im Investitionsjahr wird der IAB aufgelöst (+100.000 €). Gleichzeitig werden die Anschaffungskosten gemindert (-100.000 €). Die 'neuen' Anschaffungskosten betragen jetzt 100.000 €.

6

Sonder-AfA auf geminderte Anschaffungskosten anwenden

Berechnen Sie 40% Sonder-AfA auf die geminderten Anschaffungskosten: 40% von 100.000 € = 40.000 €. Diese 40.000 € können Sie im Investitionsjahr oder in den vier Folgejahren als zusätzliche Abschreibung geltend machen.

7

Reguläre AfA für die Restlaufzeit planen

Die reguläre lineare AfA berechnet sich aus den geminderten Anschaffungskosten geteilt durch die Nutzungsdauer (typischerweise 10 Jahre) — die Sonder-AfA mindert diese Bemessungsgrundlage im 5-jährigen Begünstigungszeitraum nicht. Nach Ablauf des Begünstigungszeitraums wird der Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt (§ 7a Abs. 9 EStG).

8

Jährlich AfA in der Steuererklärung ansetzen

Setzen Sie die reguläre AfA jedes Jahr in Ihrer Steuererklärung an. Über die gesamte Nutzungsdauer werden die vollen Anschaffungskosten abgeschrieben — durch IAB und Sonder-AfA aber stark vorgezogen.

Rechenbeispiel mit 300.000 € Investment

Nehmen wir ein größeres Investitionsszenario: Sie investieren 300.000 Euro netto in einen Batteriespeicher mit 10 Jahren Nutzungsdauer und einem Grenzsteuersatz von 42%.

Schritt-für-Schritt-Berechnung

PositionBerechnungErgebnis
Netto-Anschaffungskosten300.000 €
IAB (50%)300.000 € × 50%150.000 €
Prüfung: IAB ≤ 200.000 € Gesamthöchstbetrag?150.000 € < 200.000 €Zulässig
Geminderte Anschaffungskosten (nach IAB)300.000 € - 150.000 €150.000 €
Sonder-AfA (40% auf geminderte AK)150.000 € × 40%60.000 €
Reguläre AfA im Investitionsjahr150.000 € / 10 Jahre15.000 €
Restbuchwert nach Jahr 1150.000 € - 60.000 € - 15.000 €75.000 €
Reguläre AfA Jahre 2–5150.000 € / 10 (Bemessungsgrundlage bleibt im Begünstigungszeitraum unverändert)je 15.000 €
Rest-AfA ab Jahr 6 (§ 7a Abs. 9 EStG)Restbuchwert 15.000 € / 5 Jahre Restnutzungsdauerje 3.000 €

Steuerersparnis bei 300.000 € Investment

ZeitraumAbschreibungKumuliertSteuerersparnis (42% + Soli)
Vorjahr (IAB)150.000 €150.000 € (50%)66.465 €
Jahr 1 (Sonder-AfA + reguläre AfA)75.000 €225.000 € (75%)33.233 €
Jahr 215.000 €240.000 € (80%)6.647 €
Jahr 315.000 €255.000 € (85%)6.647 €
Jahr 415.000 €270.000 € (90%)6.647 €
Jahr 515.000 €285.000 € (95%)6.647 €
Jahr 6 (Rest-AfA)3.000 €288.000 € (96%)1.329 €
Jahr 7 (Rest-AfA)3.000 €291.000 € (97%)1.329 €
Jahr 8 (Rest-AfA)3.000 €294.000 € (98%)1.329 €
Jahr 9 (Rest-AfA)3.000 €297.000 € (99%)1.329 €
Jahr 10 (Rest-AfA)3.000 €300.000 € (100%)1.329 €
GESAMT300.000 €132.930 €

99.698 € Steuerersparnis in den ersten 2 Jahren

Bei einem Investment von 300.000 € sparen Sie in den ersten zwei Jahren (IAB-Jahr + Investitionsjahr) insgesamt 99.698 € an Steuern. Das sind 33,2% der Investitionssumme, die als Liquidität zurückfließen — bevor der Speicher auch nur einen Cent Ertrag erwirtschaftet hat.

Jahr-für-Jahr-Abschreibungsplan: 10 Jahre im Detail (200.000 € Investment)

Die folgende Tabelle zeigt den vollständigen Abschreibungsverlauf über 10 Jahre — mit allen relevanten Kennzahlen:

JahrMaßnahmeAfA-BetragBuchwertKumulierte AfAAnteil an AK
VorjahrIAB-Bildung (50%)100.000 €*100.000 €*50%*
Jahr 1IAB-Auflösung + AK-Minderung±0 €100.000 €
Jahr 1Sonder-AfA (40% × 100.000 €)40.000 €60.000 €40.000 €20%
Jahr 1Reguläre AfA (100.000 / 10)10.000 €50.000 €50.000 €25%
Jahr 2Reguläre AfA10.000 €40.000 €60.000 €30%
Jahr 3Reguläre AfA10.000 €30.000 €70.000 €35%
Jahr 4Reguläre AfA10.000 €20.000 €80.000 €40%
Jahr 5Reguläre AfA10.000 €10.000 €90.000 €45%
Jahr 6Rest-AfA (§ 7a Abs. 9)2.000 €8.000 €92.000 €46%
Jahr 7Rest-AfA (§ 7a Abs. 9)2.000 €6.000 €94.000 €47%
Jahr 8Rest-AfA (§ 7a Abs. 9)2.000 €4.000 €96.000 €48%
Jahr 9Rest-AfA (§ 7a Abs. 9)2.000 €2.000 €98.000 €49%
Jahr 10Rest-AfA (§ 7a Abs. 9)2.000 €0 €100.000 €50%

*IAB-Bildung ist technisch keine AfA, sondern eine Gewinnminderung im Vorjahr. Der „Buchwert" der geminderten AK beginnt erst im Investitionsjahr.

Kombination mit linearer AfA: Die Mechanik

Die Kombination von IAB, Sonder-AfA und linearer AfA folgt einer strikten Reihenfolge:

Stufe 1: IAB-Minderung der Anschaffungskosten

  • Ursprüngliche AK: 200.000 €
  • Minus IAB (50%): 100.000 €
  • = Geminderte AK: 100.000 €

Stufe 2: Sonder-AfA auf geminderte AK

  • Geminderte AK: 100.000 €
  • Sonder-AfA (40%): 40.000 €
  • = Buchwert nach Sonder-AfA: 60.000 €

Stufe 3: Lineare AfA aus den geminderten AK

  • Bemessungsgrundlage: 100.000 € (die Sonder-AfA mindert sie im 5-jährigen Begünstigungszeitraum nicht, § 7a Abs. 9 EStG)
  • Nutzungsdauer: 10 Jahre
  • Jährliche lineare AfA (Jahre 1–5): 100.000 / 10 = 10.000 €
  • Danach Rest-AfA (Jahre 6–10): Restbuchwert 10.000 € / 5 Jahre = 2.000 €

AfA-Berechnung genau dokumentieren

Die genaue Berechnung der AfA nach IAB-Minderung und Sonder-AfA ist fehleranfällig. Achten Sie darauf, dass Ihr Steuerberater die Berechnung korrekt in der Anlage AVEÜR (Anlageverzeichnis) oder in der E-Bilanz abbildet. Fehler können bei Betriebsprüfungen zu Nachzahlungen führen.

Berechnungsbeispiel: Die Kombi-Strategie im Vergleich

Variante A: Ohne IAB und Sonder-AfA (nur lineare AfA)

JahrAfA-BetragKumulierte AfASteuerersparnis (42%)
Jahr 120.000 €20.000 €8.400 €
Jahr 220.000 €40.000 €8.400 €
Jahr 320.000 €60.000 €8.400 €
Jahr 420.000 €80.000 €8.400 €
Jahr 520.000 €100.000 €8.400 €
Jahre 6–10Je 20.000 €200.000 €Je 8.400 €
Gesamt200.000 €200.000 €84.000 €

Variante B: Mit IAB + Sonder-AfA (optimale Kombination)

JahrMaßnahmeGewinnminderungKumulierte AbschreibungSteuerersparnis (42%)
Jahr 0 (vor Investition)IAB-Bildung: 50% von 200.000 €100.000 €100.000 €42.000 €
Jahr 1 (Investition)IAB-Auflösung (±0) + Sonder-AfA 40% auf 100.000 €40.000 €140.000 €16.800 €
Jahr 1 (Investition)Reguläre AfA: 100.000 € / 10 = 10.000 €10.000 €150.000 €4.200 €
Jahr 2Reguläre AfA10.000 €160.000 €4.200 €
Jahr 3Reguläre AfA10.000 €170.000 €4.200 €
Jahre 4–5Reguläre AfA (je 10.000 €)20.000 €190.000 €8.400 €
Jahre 6–10Rest-AfA nach § 7a Abs. 9 (je 2.000 €)10.000 €200.000 €4.200 €
Gesamt200.000 €200.000 €84.000 €

Gleiches Ergebnis, unterschiedlicher Zeitpunkt

In beiden Varianten werden insgesamt 200.000 € abgeschrieben und 84.000 € Steuern gespart. Der entscheidende Unterschied: Mit IAB + Sonder-AfA sparen Sie in den ersten zwei Jahren bereits 63.000 € statt nur 16.800 €. Das sind 46.200 € mehr Liquidität in der Anfangsphase — Geld, das Sie investieren oder zur Tilgung nutzen können.

Optimaler Zeitpunkt für die Sonder-AfA

Die Sonder-AfA von 40% muss nicht komplett im Investitionsjahr genommen werden. Sie können sie über einen Zeitraum von 5 Jahren (Anschaffungsjahr + 4 Folgejahre) frei verteilen.

Wann lohnt sich das Verschieben?

SituationEmpfehlungBegründung
Hoher Grenzsteuersatz im InvestitionsjahrSonder-AfA sofort nehmenMaximale Steuerersparnis pro Euro AfA
Niedriger Gewinn im InvestitionsjahrSonder-AfA verschiebenIm Investitionsjahr ohnehin kaum Steuer → Sonder-AfA in Folgejahr mit höherem Gewinn nehmen
Außergewöhnlich hoher Gewinn in Jahr 3 erwartetSonder-AfA in Jahr 3 nehmenPuffert den Spitzengewinn ab
Gleichmäßig hohe EinkünfteSonder-AfA sofort nehmenZeitwert des Geldes: Frühe Ersparnis ist mehr wert
Fallende Steuersätze erwartetSonder-AfA sofort nehmenHeute sparen bei höherem Satz ist besser
Steigende Steuersätze erwartetSonder-AfA verschiebenSpäter sparen bei höherem Satz kann mehr bringen

Vorteile

  • +Sonder-AfA kann im Jahr mit dem höchsten Steuersatz genommen werden
  • +Verteilung über mehrere Jahre bei schwankenden Einkünften sinnvoll
  • +Flexibilität bei der Steuerplanung über 5 Jahre
  • +Kann Jahre mit außergewöhnlich hohen Einkünften abfedern

Nachteile

  • Komplexere Dokumentation und Planung erforderlich
  • Steuerberater-Kosten für optimale Verteilung
  • Bei fallenden Steuersätzen kann Vorziehen besser sein
  • Verbleibensvoraussetzung muss über gesamten Zeitraum erfüllt sein

Praxis-Empfehlung

In den meisten Fällen ist es steuerlich am günstigsten, die Sonder-AfA komplett im Investitionsjahr zu nehmen. So maximieren Sie den Liquiditätsvorteil. Nur wenn Sie im Investitionsjahr ohnehin wenig Gewinn haben (und damit einen niedrigeren Grenzsteuersatz), kann eine Verteilung sinnvoller sein.

Der Liquiditäts-Zeitvorteil

Der wahre Wert der Kombination liegt im Zeitwert des Geldes. Frühzeitige Steuerersparnis ist mehr wert als späte, weil Sie das Geld früher nutzen können.

ZeitraumSteuerersparnis Variante ASteuerersparnis Variante BVorteil Variante B
Nach 1 Jahr8.400 €42.000 €+33.600 €
Nach 2 Jahren16.800 €63.000 €+46.200 €
Nach 3 Jahren25.200 €67.200 €+42.000 €
Nach 5 Jahren42.000 €75.600 €+33.600 €
Am Ende der Nutzungsdauer84.000 €84.000 €±0 €

Intelligente Cashflow-Planung

Die Kombination von IAB und Sonder-AfA ist keine Steuervermeidung, sondern intelligente Cashflow-Planung. Man verschiebt die Abschreibung nach vorne und nutzt die gewonnene Liquidität für weitere Investitionen oder Schuldentilgung.

Sonder-AfA: Dauerhaft 40% seit dem Wachstumschancengesetz 2024

Das Wachstumschancengesetz (verkündet im März 2024) hat die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 Satz 1 EStG von 20% auf 40% angehoben. Diese Erhöhung gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft oder hergestellt werden. Die Grundlagen der Sonderabschreibung — Höhe, freie Verteilung über fünf Jahre und Voraussetzungen — erklärt der Ratgeber Sonderabschreibung nach § 7g EStG.

Kein gesetzliches Enddatum

Anders als bei vielen steuerlichen Sonderregelungen hat der Gesetzgeber die Erhöhung auf 40% ohne zeitliche Befristung in das Gesetz geschrieben. Die Anwendungsvorschrift in § 52 Abs. 16 EStG enthält lediglich den Starttermin (Anschaffung nach dem 31.12.2023), aber kein Enddatum. Das bedeutet:

  • Die 40%-Sonder-AfA gilt für Anschaffungen ab dem 01.01.2024 — ohne zeitliche Obergrenze
  • Alle aktuellen Investitionen (2025, 2026 und darüber hinaus) profitieren vom 40%-Satz
  • Der alte Satz von 20% gilt nur noch für Wirtschaftsgüter, die vor dem 01.01.2024 angeschafft wurden

40% ist der aktuelle Standardsatz

Stand 07/2026 beträgt die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG 40% der (geminderten) Anschaffungskosten. Dieser Satz gilt seit dem Wachstumschancengesetz 2024 für alle Neuanschaffungen und ist nicht befristet. Alle Berechnungen in diesem Artikel basieren auf dem geltenden 40%-Satz.

Zusätzliches Wahlrecht seit Juli 2025: degressive AfA von 30 %

Der „Investitionsbooster" (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm, Juli 2025) hat die degressive AfA wieder eingeführt: Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden, können statt der linearen AfA bis zu 30 % vom jeweiligen (Rest-)Buchwert abgeschrieben werden (§ 7 Abs. 2 EStG, höchstens das Dreifache der linearen AfA). Die Sonder-AfA ist ausdrücklich „neben den Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Absatz 1 oder Absatz 2" zulässig — IAB, Sonder-AfA und degressive AfA lassen sich also kombinieren. Im Investitionsjahr sind dann bis zu 70 % der geminderten Anschaffungskosten abschreibbar (40 % Sonder-AfA + 30 % degressiv statt 10 % linear). Ob sich das gegenüber der linearen AfA lohnt, hängt vom individuellen Einkommensverlauf ab — ein späterer Wechsel von degressiv zu linear ist zulässig (§ 7 Abs. 3 EStG), umgekehrt nicht. Details und ein Rechenbeispiel im Ratgeber Degressive Abschreibung 2025/2026.

Was passiert, wenn die Nutzungsdauer kürzer als geplant ist?

Batteriespeicher haben eine typische steuerliche Nutzungsdauer von 10 Jahren (gängige Praxis, angelehnt an die Position „Akkumulatoren" der AfA-Tabelle AV — explizit gelistet sind Batteriespeicher dort nicht). Doch was, wenn der Speicher vorzeitig ausfällt oder veräußert wird?

Vorzeitiger Totalausfall

Fällt der Batteriespeicher vor Ablauf der Nutzungsdauer komplett aus (z.B. durch irreparablen Defekt), können Sie eine Teilwertabschreibung vornehmen (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG). Der Restbuchwert wird in einem Schritt auf den niedrigeren Teilwert (ggf. Schrottwert) abgeschrieben.

Steuerliche Folge: Zusätzliche Betriebsausgabe in Höhe der Differenz zwischen Restbuchwert und Teilwert.

Vorzeitige Veräußerung

Verkaufen Sie den Batteriespeicher, ergibt sich ein Veräußerungsgewinn oder -verlust:

PositionBeispiel (Verkauf in Jahr 3)
Restbuchwert bei Verkauf (Ende Jahr 2)40.000 €
Verkaufserlös50.000 €
Veräußerungsgewinn10.000 €
Steuer auf Veräußerungsgewinn (42% + Soli)4.431 €

Verbleibensvoraussetzung beachten!

Verkaufen Sie den Batteriespeicher innerhalb der Verbleibensfrist (bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres), wird der IAB rückwirkend rückgängig gemacht. Zusätzlich wird die Sonder-AfA zurückgenommen. Das kann zu erheblichen Nachzahlungen inklusive Zinsen führen. Halten Sie den Speicher mindestens bis zum Ende des Folgejahres.

Nutzungsdauer länger als geplant

Läuft der Batteriespeicher nach Ablauf der 10-jährigen AfA-Dauer weiter (was technisch oft möglich ist), generiert er weiterhin Erträge — jetzt ohne Abschreibungsmöglichkeit. Die Erträge sind dann vollständig steuerpflichtig.

Strategische Überlegung: In den Jahren nach Ende der AfA steigt die Steuerbelastung auf die Erträge erheblich. Prüfen Sie, ob es steuerlich sinnvoll ist, den Speicher durch ein neueres Modell zu ersetzen — und dafür einen neuen IAB zu bilden.

Berechnung der regulären AfA nach IAB und Sonder-AfA

Ein weit verbreiteter Fehler ist es, die Sonder-AfA von der AfA-Bemessungsgrundlage abzuziehen. Richtig ist: Während des fünfjährigen Begünstigungszeitraums läuft die lineare AfA unverändert aus den (um den IAB) geminderten Anschaffungskosten. Erst nach Ablauf des Begünstigungszeitraums wird neu gerechnet (§ 7a Abs. 9 EStG):

Formel:

  • Jahre 1–5 (Begünstigungszeitraum): Jährliche AfA = Geminderte AK / Nutzungsdauer
  • Ab Jahr 6: Jährliche Rest-AfA = Restbuchwert / Restnutzungsdauer

Beispielrechnung:

PositionBerechnungErgebnis
Ursprüngliche Anschaffungskosten200.000 €
Abzüglich IAB-Minderung (50%)200.000 € × 50%100.000 €
= Geminderte Anschaffungskosten100.000 €
Jährliche lineare AfA (Jahre 1–5)100.000 € / 10 Jahre10.000 €
Sonder-AfA im Jahr 1 (40%)100.000 € × 40%40.000 €
Restbuchwert nach Jahr 5100.000 € - 40.000 € - 5 × 10.000 €10.000 €
Jährliche Rest-AfA (Jahre 6–10)10.000 € / 5 Jahre2.000 €

Verbleibensvoraussetzung beachten

Damit IAB und Sonder-AfA bestehen bleiben, muss der Batteriespeicher bestimmte Verbleibensvoraussetzungen erfüllen:

  • Der Speicher muss mindestens bis zum Ende des auf die Anschaffung folgenden Wirtschaftsjahres im Betriebsvermögen verbleiben (für den IAB)
  • Für die Sonder-AfA muss der Speicher über den gesamten Sonder-AfA-Zeitraum betrieblich genutzt werden
  • Die betriebliche Nutzung muss mindestens 90% betragen (ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich)

Vorzeitiger Verkauf = Problem

Verkaufen Sie den Batteriespeicher vor Ablauf der Verbleibensfrist, wird der IAB rückgängig gemacht und die Sonder-AfA muss zurückgenommen werden. Die steuerlichen Folgen können erheblich sein: Nachzahlung + Zinsen. Kalkulieren Sie daher immer mit einer Mindesthaltedauer.

Optimierungsstrategien für Fortgeschrittene

Strategie 1: IAB im Hocheinkünfte-Jahr bilden

Bilden Sie den IAB in einem Jahr, in dem Ihr Grenzsteuersatz besonders hoch ist. Bei einem Gewinn knapp unter 200.000 € und einem Spitzensteuersatz von 42% (+5,5% Soli) sparen Sie maximal pro IAB-Euro.

Strategie 2: Sonder-AfA im Spitzensteuerjahr nehmen

Wenn Sie in einem der fünf Jahre einen außergewöhnlich hohen Gewinn erwarten, nehmen Sie die Sonder-AfA in diesem Jahr. So ist die Steuerersparnis pro Sonder-AfA-Euro am größten.

Strategie 3: IAB und Investition im selben Jahr

Wenn IAB-Bildung und Investition im selben Wirtschaftsjahr erfolgen, entfällt die Vorverlagerung des Steuervorteils. Dennoch wirkt die Kombination: Die Sonder-AfA kommt weiterhin zusätzlich zur regulären AfA und der IAB mindert die Anschaffungskosten.

Strategie 4: Gestaffelte Investitionen

Planen Sie mehrere Batteriespeicher, kann es sinnvoll sein, die IABs und Investitionen über mehrere Jahre zu verteilen. So nutzen Sie in jedem Jahr den maximalen IAB und können die Sonder-AfA jeweils optimal platzieren.

Strategie 5: Sonder-AfA und Verlustvor-/rücktrag kombinieren

Wenn die Sonder-AfA zu einem steuerlichen Verlust führt, kann dieser Verlust nach § 10d EStG in das Vorjahr zurückgetragen werden (max. 1 Mio. € / 2 Mio. € bei Zusammenveranlagung) — und dort die Steuer mindern. Alternativ kann der Verlust vorgetragen werden und zukünftige Gewinne mindern.

Häufige Fehler bei der Kombination

FAQ

Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Nein. Die Sonder-AfA von 40% bezieht sich auf die um den IAB geminderten Anschaffungskosten. Bei 200.000 € Investition und 100.000 € IAB beträgt die Sonder-AfA 40% von 100.000 € = 40.000 € (nicht 40% von 200.000 € = 80.000 €).

Die Sonder-AfA nach § 7g Abs. 5 EStG setzt voraus, dass die Voraussetzungen des § 7g Abs. 1 EStG erfüllt sind. In der Praxis bedeutet das: Sie müssen grundsätzlich IAB-berechtigt sein (Gewinngrenze etc.), aber Sie müssen nicht zwingend einen IAB gebildet haben. Ohne IAB bezieht sich die Sonder-AfA auf die vollen Anschaffungskosten: 40% von 200.000 € = 80.000 €.

Die Sonder-AfA ist ein Wahlrecht — Sie müssen sie nicht nutzen. Vergessen Sie sie im Investitionsjahr, können Sie sie in den Folgejahren noch nachholen (innerhalb des 5-Jahres-Zeitraums). Nach Ablauf der 5 Jahre ist das Wahlrecht allerdings verbraucht.

Ja. Seit dem Jahressteuergesetz 2020 können IAB und Sonder-AfA auch für gebrauchte Wirtschaftsgüter gebildet werden. Vorher war dies auf neue Wirtschaftsgüter beschränkt. Achten Sie bei gebrauchten Speichern aber auf die kürzere Restnutzungsdauer.

Ja. Die 40%-Sonder-AfA aus dem Wachstumschancengesetz gilt für alle Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden. Es gibt kein gesetzliches Enddatum. Stand 02/2026 ist 40% der gültige Satz.

Fällt der Speicher vor Ende der Nutzungsdauer aus, können Sie eine Teilwertabschreibung auf den niedrigeren Wert (ggf. Schrottwert) vornehmen. Die IAB-Voraussetzungen bleiben davon unberührt, solange die Verbleibensfrist eingehalten wurde. Der wirtschaftliche Verlust ist aber real — die Steuerersparnis kann den Kapitalverlust nicht kompensieren.

Zusammenfassung: Die Kombi-Strategie auf einen Blick

So maximieren Sie die Abschreibung

  1. IAB bilden (bis zu 50% der Anschaffungskosten, max. 200.000 € gesamt) — Steuerersparnis sofort
  2. Investition tätigen (innerhalb von 3 Jahren) — IAB wird aufgelöst und Anschaffungskosten gemindert
  3. Sonder-AfA nutzen (40% der geminderten Anschaffungskosten) — zusätzliche Abschreibung im Investitionsjahr
  4. Reguläre AfA aus den geminderten Anschaffungskosten (im Begünstigungszeitraum unvermindert; ab Jahr 6 Rest-AfA nach § 7a Abs. 9 EStG)

Ergebnis: 75% der Anschaffungskosten in den ersten 2 Jahren abgeschrieben — mit degressiver AfA (Anschaffung bis Ende 2027) sogar bis zu 85%.

Steuerberatung unverzichtbar

Die Kombination von IAB und Sonder-AfA ist steuerlich komplex. Fehler bei der Berechnung, Dokumentation oder den Fristen können teuer werden. Lassen Sie sich von einem erfahrenen Steuerberater begleiten — idealerweise einem, der Erfahrung mit Batteriespeicher-Investments hat. Stand: 07/2026.

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