Die Bundesnetzagentur hat auf dem Battery Business & Development Forum (BBDF) Ende Maerz 2026 in Frankfurt einen konkreten Zeitplan fuer die kuenftige Netzentgeltsystematik bei Batteriespeichern vorgestellt. Die zentrale Nachricht: Ende Mai oder Anfang Juni 2026 soll der erste Entwurf der Festlegung vorliegen. Fuer Speicher-Investoren ist das der naechste wichtige Termin im Regulierungskalender — aufbauend auf den Entwicklungen, die wir im Artikel zur Netzentgeltbefreiung dargestellt haben.
Was bisher bekannt ist
Die Bundesnetzagentur hat im Rahmen des AgNes-Verfahrens bereits im Januar 2026 Orientierungspunkte veroeffentlicht. Die wesentlichen Eckpfeiler:
1. Vollbefreiung endet: Die heutige vollstaendige Befreiung von Netzentgelten fuer Speicher wird es in der neuen Systematik nicht mehr geben. Speicher verursachen Netzkosten und sollen einen angemessenen Beitrag leisten.
2. Dynamische Komponente bevorzugt: Die BNetzA praeferiert ein Modell, bei dem Netzentgelte je nach Netzauslastung variieren. Speicher, die in schwach ausgelasteten Stunden laden und in Spitzenzeiten entladen, wuerden weniger zahlen als Speicher, die rein preisgetrieben handeln.
3. Preisuntergrenze ("Floor"): Um Speicher nicht uebermaessig zu belasten, soll es eine Untergrenze geben, die verhindert, dass die Netzentgelt-Belastung die Wirtschaftlichkeit grundsaetzlich in Frage stellt.
Der Zeitplan
| Meilenstein | Datum |
|---|---|
| Orientierungspunkte veroeffentlicht | 16. Januar 2026 |
| Stellungnahmefrist | 27. Februar 2026 |
| BBDF-Praesentation | 31. Maerz 2026 |
| Erster Verordnungsentwurf | Ende Mai / Anfang Juni 2026 |
| Konsultation | Sommer 2026 |
| Finaler Entwurf | Ende 2026 |
| Marktkommunikation | 2028 |
| Inkrafttreten | Anfang 2029 |
Wechselwirkung mit Netzanschlussvereinbarungen
Besonders brisant: Die kuenftigen Netzentgelte treffen auf die Flexible Connection Agreements (FCA), die das Netzpaket einfuehrt. Beide Mechanismen wirken auf die Erloeseite eines Speicherprojekts — und koennen sich gegenseitig verstaerken.
Analysen auf dem BBDF zeigten die konkreten Auswirkungen:
- Ohne Einschraenkungen: Ein typisches Speicherprojekt erreicht ca. 20% IRR
- Mit FCA-Einschraenkungen: IRR sinkt um 2-5 Prozentpunkte pro Einzelmassnahme
- Mit mehreren FCA + Netzentgelten: IRR kann unter 10% fallen — die Schwelle, ab der Projekte schwer finanzierbar werden
Doppelbelastung beachten
Die Branche fordert, dass operative Einschraenkungen durch FCA durch niedrigere Netzentgelte kompensiert werden. Ob die BNetzA diesem Ansatz folgt, ist offen. Investoren sollten vorerst mit dem Worst-Case kalkulieren: volle Netzentgelte PLUS FCA-Einschraenkungen.
Was Investoren jetzt tun sollten
- Regulierungs-Updates verfolgen: Der Entwurf Ende Mai wird die erste belastbare Grundlage fuer konkrete Kalkulationen liefern
- Szenarien rechnen: Jedes Speicher-Investment sollte mindestens drei Netzentgelt-Szenarien durchspielen (0%, 50%, 100% der regulaeren Entgelte)
- Netzdienstlichkeit pruefen: Speicher, die netzdienstlich operieren, werden voraussichtlich guenstiger gestellt. Fragen Sie Ihren Betreiber, ob das Vermarktungskonzept darauf ausgerichtet ist
Die naechsten Monate werden zeigen, wie stark die neue Netzentgeltsystematik die Speicher-Wirtschaftlichkeit belastet. Sicher ist: Die Zeit der vollstaendigen Befreiung geht zu Ende. Wie Sie regulatorische Risiken systematisch in Ihre Investitionsentscheidung einbeziehen, zeigt unser Risiko-Guide.
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