Am 5. März 2026 hat der Deutsche Bundestag erstmals über das sogenannte Netzpaket debattiert — einen Gesetzentwurf von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche, der das Energiewirtschaftsrecht grundlegend reformieren soll. Für den Großspeicher-Markt stecken in dem Entwurf sowohl Chancen als auch erhebliche Risiken, wie unsere Regulierungs-Analyse im Detail zeigt.
Was das Netzpaket will
Das offizielle Ziel: Den Zubau erneuerbarer Energien mit dem Netzausbau synchronisieren und das Netzanschlussverfahren verbessern. In der Praxis bedeutet das: Wer sich an überlastete Netzknoten anschließen will, muss künftig länger warten oder Einschränkungen akzeptieren.
Die wichtigsten Regelungen für Großspeicher:
1. Neue Priorisierungslogik für Netzanschlüsse
Bisher galt: Wer zuerst kommt, wird zuerst angeschlossen. Das Netzpaket führt eine neue Logik ein, die Anlagen nach ihrem Beitrag zur Versorgungssicherheit priorisiert. Großspeicher könnten davon profitieren — aber nur, wenn sie bestimmte Kriterien erfüllen.
2. Baukostenzuschüsse für Einspeiser
Neu eingeführt werden Baukostenzuschüsse für den Netzanschluss. Das bedeutet: Speicherbetreiber müssten künftig einen Teil der Netzverstärkungskosten selbst tragen. Die Höhe ist noch offen, könnte aber für große Projekte sechsstellige Beträge erreichen.
3. Flexible Netzanschlussvereinbarungen (FCA)
Netzbetreiber können künftig standortspezifische Einschränkungen vertraglich festlegen — etwa Begrenzungen der Einspeiseleistung oder Rampenraten. Diese "Flexible Connection Agreements" sind international üblich, für den deutschen Markt aber Neuland.
FCA können die Rendite drücken
Analysen zeigen: Jede einzelne FCA-Einschränkung reduziert die interne Rendite (IRR) eines Speicherprojekts um 2-5 Prozentpunkte. Bei mehreren kombinierten Einschränkungen kann die IRR um bis zu 10 Prozentpunkte sinken — und damit unter die Finanzierungsschwelle von ca. 10% fallen.
4. Baurechtlicher Privilegierungsstatus
Ende 2025 wurden Großspeicher über 1 MWh als privilegierte Infrastruktur im baurechtlichen Außenbereich anerkannt. Das Netzpaket schränkt diese Privilegierung wieder ein: Standalone-Speicher müssen künftig über 4 MW groß sein und bestimmte Standortkriterien erfüllen, um den privilegierten Status zu behalten. Kleinere Standalone-Speicher verlieren ihn.
Der Elefant im Raum: 226 GW Anschlussanfragen
Zum Jahreswechsel 2024/2025 lagen den vier Übertragungsnetzbetreibern 650 Anschlussanfragen für große Batteriespeicher mit insgesamt 226 Gigawatt Leistung vor. Zum Vergleich: Die gesamte installierte Stromerzeugungskapazität Deutschlands liegt bei rund 250 GW.
Diese Anfragen-Flut zeigt einerseits das enorme Marktinteresse. Andererseits macht sie deutlich, warum Netzbetreiber nach Steuerungsinstrumenten rufen. Das Netzpaket gibt ihnen diese Instrumente — die Frage ist, ob sie nicht überschießen.
Nicht alle 226 GW werden gebaut
Viele Anschlussanfragen sind spekulativ. Branchenexperten schätzen, dass maximal 10-15% der angefragten Kapazität tatsächlich realisiert werden. Dennoch bleibt das Volumen enorm — und der Wettbewerb um gute Netzanschlusspunkte verschärft sich.
Was Investoren beachten sollten
Das Netzpaket ist noch nicht verabschiedet. Die erste Lesung im Bundestag am 5. März war der Startschuss für den parlamentarischen Prozess, der sich über mehrere Monate ziehen wird. Änderungen sind wahrscheinlich.
Drei Punkte sind für Speicher-Investoren bereits jetzt relevant:
- Netzanschlusskosten einplanen: Kalkulieren Sie mit Baukostenzuschüssen und prüfen Sie den Netzanschlusspunkt Ihres Projekts
- FCA-Risiko bewerten: Fragen Sie Ihren Anbieter, ob flexible Anschlussvereinbarungen die Rendite beeinflussen
- Standort-Due-Diligence: Prüfen Sie, ob der geplante Speicher die neuen Privilegierungskriterien erfüllt
Die regulatorische Landschaft für Großspeicher wird komplexer. Das muss kein Nachteil sein — aber es erfordert sorgfältigere Analyse. Unser Anbietervergleich hilft bei der systematischen Bewertung.
