Am 5. Februar 2026 haben die vier deutschen Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW gemeinsam das Reifegradverfahren für Netzanschlussanträge angekündigt. Was harmlos klingt, ist eine Zäsur für den Großspeicher-Markt: Das jahrzehntealte „First come, first served"-Prinzip wird zum 1. April 2026 abgeschafft. Künftig gilt „First ready, first served" — wer den Anschluss bekommt, entscheidet nicht mehr das Eingangsdatum, sondern wie weit das Projekt wirklich ist.
Warum das Verfahren überhaupt kommt
Die Zahlen, die Amprion im Begleit-Netzjournal zur Pressemitteilung veröffentlicht hat, erklären den Druck: Zum Stichtag Q3 2025 lagen den vier ÜNB 717 Netzanschlussanträge mit zusammen rund 270 Gigawatt kumulierter Leistung vor. Allein 545 dieser Anträge entfallen auf Großbatteriespeicher — mit zusammen 211 GW Speicherleistung. Bereits zugesagt sind rund 51 GW Anschlusskapazität für Großspeicher.
Zum Vergleich: Der Systembedarf an Großbatteriespeichern bis 2035 liegt laut den Szenarien des Netzentwicklungsplans 2037/2045 bei 41 bis 94 GW. Das Antragsvolumen übersteigt den realistischen Bedarf also um den Faktor 2 bis 5 — der größte Teil der Pipeline ist aktuell Phantomvolumen, das Plätze in den ÜNB-Warteschlangen sichert, ohne dass dahinter Flächen, Genehmigungen oder Finanzierung stehen.
Was das Verfahren NICHT ist
Das Reifegradverfahren ist keine Festlegung der Bundesnetzagentur. Es ist eine branchenkoordinierte ÜNB-Lösung im Rahmen von § 17 Abs. 2b EnWG. Möglich wurde sie erst durch die KraftNAV-Anpassung der Bundesregierung im Dezember 2025: Seitdem fallen Batteriespeicher ab 100 MW nicht mehr unter die Kraftwerksnetzanschlussverordnung — und brauchen ihr eigenes Anschlussregime.
Die drei Säulen der Reifeprüfung
Statt nach Eingangsdatum zu sortieren, prüfen die ÜNB künftig jeden Antrag entlang von drei Mindestanforderungs-Kategorien plus einem ergänzenden Kriterium für die finale Reihenfolge. Innerhalb der Kategorien wird über ein Punktesystem bewertet:
| Kategorie | Was geprüft wird | Typische Nachweise |
|---|---|---|
| 1. Flächensicherung & Genehmigungsstand | Verfügbarkeit des Grundstücks und Fortschritt der Bauleitplanung | Kauf- oder Pachtvertrag, Bebauungsplan-Status, Vorbescheide, Genehmigungsanträge |
| 2. Technisches Konzept | Anlagenauslegung, Anschlusspunkt, Trassierung | Anlagenkonzept, VDE-Formblätter E.1/E.2/E.6, Trassierungsstrategie (Formular F.3) |
| 3. Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit | Finanzkraft des Antragstellers und Antragspauschale | Bankbestätigung, Eigenkapitalnachweis, Inventarliste (Formular F.4) |
| + Netz- und Systemnutzen | Beitrag des Projekts zur Engpassentlastung und Systemstabilität | Standortbezug, Beitrag zur Netzentlastung in der Region |
Konkrete Punkte-Schwellen und K.O.-Kriterien stehen in der Verfahrensdokumentation V1.1, die über netztransparenz.de veröffentlicht ist. Für den ersten Zyklus müssen Antragsteller mindestens sieben Pflichtformulare einreichen: das Mantelformular F.1 mit den VDE-Formblättern E.1, E.2 und E.6, dazu F.2 (Genehmigungsstand), F.3 (Trassierungsstrategie), F.4 (Inventarliste), F.5 (Bestätigung hybrider Projektvorhaben), F.6 (ad-hoc-VNB-Antragsformular) sowie eine Bankbestätigung über die Antragspauschale.
Der Zeitplan des ersten Zyklus
Der erste Zyklus startet am 1. April 2026 mit der Informations- und Antragsphase. Stichtag für vollständig eingereichte Anträge ist der 30. Juni 2026 um 24:00 Uhr. Alle bis dahin eingegangenen Anträge gehen gemeinsam in die Bewertung — wer am 1. April einreicht, hat keinen Vorteil gegenüber jemandem, der am 30. Juni einreicht. Was zählt, ist allein die Qualität der Unterlagen.
Wichtig für Bestandsantragsteller: Bereits offene Anträge, die bis zum 1. April 2026 noch nicht abschließend bearbeitet sind, werden ins neue Verfahren überführt. Es gibt keinen Bestandsschutz auf die ursprüngliche Eingangsreihenfolge. Wer 2024 als Erster Antrag stellte, aber bis zum Stichtag keinen vollständigen Reifegradnachweis liefern kann, fällt hinter spätere, reifere Anträge zurück.
Tipp für Projektentwickler
Wer den ersten Zyklus mitfahren will, sollte spätestens jetzt die drei Säulen parallelisieren: Flächenverträge finalisieren UND Bauleitplanung vorantreiben UND Bankbestätigung mit Senior-Lender vorbereiten. Sequenziell ist das bis Ende Juni nicht mehr machbar. Wer eine Säule fehlend lässt — typischerweise Bauleitplanung oder Eigenkapital-Commitment — verliert den gesamten Antrag, nicht nur Punkte. Joint Ventures mit finanzstarken Co-Investoren werden zum neuen Standard für Mittelstands-Projekte.
Was das für den Markt bedeutet
Strukturell ist das Reifegradverfahren ein Wendepunkt in drei Dimensionen:
Pipeline-Bereinigung wird Realität. Die 211 GW Speicher-Antragsvolumen gegenüber 51 GW bereits zugesagten und 41-94 GW Systembedarf zeigen: Der überwiegende Teil der Anträge wird im neuen Verfahren nicht überleben. Für seriöse Entwickler bedeutet das eine deutlich höhere Realisierungswahrscheinlichkeit der eigenen Projekte — die Konkurrenz dünnt sich strukturell aus.
Co-Location-Standorte gewinnen. Das ergänzende Kriterium „Netz- und Systemnutzen" bewertet Projekte höher, die bestehende Engpässe entlasten. Speicher an PV-Bestandsstandorten profitieren strukturell: gemeinsamer Anschlusspunkt, vorhandene Leitungskapazität, Stabilisierung schwankender Einspeisung. Greenfield-Standalone-Speicher in netzschwachen Regionen erfüllen dieses Kriterium per Konstruktion schlechter. Die Auswahl bei den Anbietern sollte diesen Trend nachzeichnen.
Süddeutschland verschärft sich. Bayern und Baden-Württemberg sind die Hochburgen sowohl der PV-Ausschreibungen als auch des Industrieverbrauchs durch Rechenzentren und Elektrolyseure. Die Kombination aus „Flächensicherung" und „Systemnutzen" wird südwestdeutsche Projekte überproportional bevorzugen — für Norddeutschland-Projekte muss das Netzentlastungs-Argument explizit quantifiziert in den Antrag.
Was Investoren beachten sollten
Die Drei-Säulen-Logik des Reifegradverfahrens entspricht exakt der Bank-Due-Diligence-Logik, die institutionelle Senior-Lender ohnehin anwenden. Wer den Reifegrad-Check besteht, hat die Bank-Finanzierung damit zu großen Teilen vorbereitet. Umgekehrt zwingt die Pflicht-Bankbestätigung im Antrag zu einem früheren Equity-Commitment, als es viele Entwickler gewohnt sind: Geld muss auf den Tisch, bevor der Netzanschluss gesichert ist.
Für IAB-Investoren in passiv strukturierte Großspeicher-Vehikel ändert das die Risikolandschaft konkret: Pipeline-Versprechen ohne nachgewiesene Reife verlieren an Wert, Projekte mit Reifegrad-bestätigtem Anschluss gewinnen an Realisierungssicherheit. Drei Fragen sollten in der Anbieter-Due-Diligence ab sofort Standard sein:
- Reifegrad-Status: Hat der Anbieter für seine Pipeline-Projekte vollständige Antragsunterlagen für den ersten Zyklus (Stichtag 30.06.2026) vorbereitet?
- Säulen-Vollständigkeit: Liegen Flächensicherung, technisches Konzept UND Bankbestätigung simultan vor — oder gibt es Lücken bei einer der drei Säulen?
- Standort-Profil: Sind die Projekte in Regionen mit hohem Netzentlastungs-Nutzen (Süddeutschland, PV-Co-Location) oder in Greenfield-Standorten mit schwachem Systemnutzen-Argument?
Die Übergangsphase bis Juli 2026 ist kurz, aber sie entscheidet für die kommenden Jahre, welche Projekte tatsächlich ans Netz gehen — und welche in der Pipeline bleiben. Wer jetzt seine Anbieter-Auswahl trifft, sollte den Reifegrad-Filter mit derselben Strenge anlegen, mit der ihn die ÜNB ab 1. April anlegen werden.
