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Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, Tabelle & Degression
MarktRatgeberStand: Juli 2026

Einspeisevergütung 2026: aktuelle Sätze, Tabelle & Degression

Einspeisevergütung 2026: aktuelle EEG-Sätze in ct/kWh nach Leistungsklasse und Einspeiseart, die Degression bis 2027 und was die Kürzungen für Investoren bedeuten.

Batteriespeicher-ReportRedaktion

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Das Wichtigste in Kürze

  • Ab 1. Februar 2026 liegt die Einspeisevergütung für neue PV-Anlagen bis 10 kWp bei 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung)
  • Die Sätze sinken seit Februar 2024 alle sechs Monate um 1 % — zum 1. August 2026 folgt die nächste Kürzung
  • Seit Februar 2025 gibt es während negativer Börsenstrompreise keine Vergütung mehr
  • Der Satz ist ab Inbetriebnahme 20 Jahre garantiert — für Investoren zählt aber zunehmend die marktbasierte Vermarktung, unabhängig von der Einspeisevergütung

Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) garantiert Betreibern von Photovoltaik-Anlagen einen festen Satz je eingespeister Kilowattstunde. 2026 sinken die Sätze weiter — und für Investoren wird die marktbasierte Vermarktung wichtiger. Dieser Ratgeber zeigt die aktuellen Werte und ordnet sie ein.

Wie hoch ist die Einspeisevergütung 2026?

Für PV-Anlagen, die zwischen dem 1. Februar 2026 und dem 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, gelten folgende Sätze (Quelle: Bundesnetzagentur / § 48 ff. EEG, Stand 07/2026); besondere Solaranlagen wie Agri-PV haben davon abweichende, erhöhte Werte:

LeistungTeileinspeisung (Überschuss)Volleinspeisung
bis 10 kWp7,78 ct/kWh12,34 ct/kWh
10 bis 40 kWp6,73 ct/kWh10,35 ct/kWh
40 bis 100 kWp5,50 ct/kWh10,35 ct/kWh

Der Teileinspeisung (Überschusseinspeisung) liegt zugrunde, dass Sie einen Teil des Stroms selbst verbrauchen und nur den Überschuss einspeisen. Bei Volleinspeisung speisen Sie den gesamten erzeugten Strom ein und erhalten dafür den höheren Satz.

Degression: die Sätze sinken weiter

Seit dem 1. Februar 2024 werden die Fördersätze alle sechs Monate um 1 % abgesenkt. Zum 1. August 2026 folgt daher die nächste Kürzung um ein weiteres Prozent. Der Trend ist eindeutig: Die garantierte Einspeisevergütung wird von Jahr zu Jahr unattraktiver.

Keine Vergütung bei negativen Strompreisen

Seit dem 25. Februar 2025 erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen in Zeiten negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung mehr — typischerweise an sonnigen Mittagsstunden, wenn zu viel Solarstrom im Netz ist. Die nicht vergüteten Zeiträume werden ans Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt.

Wie lange gilt der Satz?

Der bei Inbetriebnahme festgelegte Satz ist 20 Jahre garantiert. Wer 2026 einspeist, sichert sich also die 2026er-Konditionen für zwei Jahrzehnte — allerdings zunehmend eingeschränkt durch die Negativpreis-Regel.

Was die sinkende Einspeisevergütung für Investoren bedeutet

Für Kapitalanleger ist die Entwicklung aufschlussreich: Das klassische Einspeisemodell verliert an Wert, während marktbasierte Erlöse wichtiger werden. Genau hier setzt das Investment in Batteriegroßspeicher an:

  • Unabhängig von der Einspeisevergütung. Ein Batteriespeicher verdient nicht über einen garantierten Einspeisesatz, sondern über den Handel mit Strom (Arbitrage) und Systemdienstleistungen wie die Primärregelleistung (FCR). Diese Erlöse folgen dem Markt, nicht dem EEG.
  • Negative Strompreise sind hier ein Vorteil. Was für PV-Einspeiser ein Nachteil ist (keine Vergütung), ist für Speicher eine Chance: günstig oder sogar bei negativen Preisen laden und zu Hochpreiszeiten verkaufen.

Wie ein Batteriespeicher konkret Geld verdient, erklärt der Ratgeber Wie ein Batteriespeicher Geld verdient; die Entwicklung der zugrunde liegenden Preise behandelt die Strompreis-Entwicklung.

FAQ

Häufige Fragen

Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Für neue PV-Anlagen bis 10 kWp, die zwischen dem 1. Februar und 31. Juli 2026 in Betrieb gehen, beträgt die Einspeisevergütung 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Für 10–40 kWp sind es 6,73 bzw. 10,35 ct/kWh (Quelle: Bundesnetzagentur, Stand 07/2026).

Seit Februar 2024 werden die EEG-Fördersätze alle sechs Monate um 1 % abgesenkt (Degression). Ziel ist es, die Förderung an die sinkenden Anlagenkosten anzupassen. Zum 1. August 2026 folgt die nächste Kürzung.

Seit dem 25. Februar 2025 erhalten Betreiber neuer PV-Anlagen während negativer Börsenstrompreise keine Einspeisevergütung. Die betroffenen Zeiträume werden an das Ende der 20-jährigen Förderdauer angehängt.

Nein. Ein Investment in einen Batteriegroßspeicher verdient nicht über die Einspeisevergütung, sondern über marktbasierte Erlöse wie Stromhandel (Arbitrage) und Regelleistung. Diese sind unabhängig vom EEG-Satz — negative Strompreise können für Speicher sogar vorteilhaft sein.

Dieser Ratgeber gibt den Stand 07/2026 wieder. Die verbindlichen Sätze veröffentlicht die Bundesnetzagentur; sie hängen vom genauen Inbetriebnahme-Datum, der Anlagenleistung und der Einspeiseart ab.

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