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EEG-Einspeisevergütung: Zum 1. August 2026 greift die nächste 1-Prozent-Degression — was Investoren beachten sollten
AktuellesNewsStand: Juli 2026

EEG-Einspeisevergütung: Zum 1. August 2026 greift die nächste 1-Prozent-Degression — was Investoren beachten sollten

Die anzulegenden Werte der EEG-Einspeisevergütung gelten in aktueller Höhe nur bis 31. Juli 2026. Zum 1. August greift die gesetzlich verankerte halbjährliche Degression von 1 Prozent nach Paragraf 49 EEG. Was die schrumpfende Förderung für PV-gekoppelte Speicher bedeutet — und warum ein Batteriespeicher-Direktinvest davon weitgehend unabhängig ist.

Batteriespeicher-ReportRedaktion

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Das Wichtigste in Kürze

  • Die aktuellen anzulegenden Werte der EEG-Einspeisevergütung gelten nur für Inbetriebnahmen bis 31. Juli 2026 — bis 10 kWp rund 7,78 ct/kWh (Teileinspeisung) bzw. 12,34 ct/kWh (Volleinspeisung).
  • Zum 1. August 2026 greift die in Paragraf 49 EEG festgelegte halbjährliche Degression von 1 Prozent. Die konkreten Ab-August-Werte werden von der Bundesnetzagentur veröffentlicht und lagen zuletzt noch nicht final vor.
  • Die Degression trifft PV-gekoppelte Speicher, deren Wirtschaftlichkeit an der garantierten Einspeisevergütung hängt — sie sinkt planmäßig alle sechs Monate weiter.
  • Ein Batteriespeicher-Direktinvest verdient marktbasiert über Handel und Regelleistung, nicht über EEG-Einspeisung — und ist von dieser Degression daher weitgehend unabhängig.

Wer eine Photovoltaikanlage bis zum 31. Juli 2026 in Betrieb nimmt, sichert sich noch die aktuell geltenden anzulegenden Werte der EEG-Einspeisevergütung: bis 10 kWp rund 7,78 ct/kWh bei Teileinspeisung und 12,34 ct/kWh bei Volleinspeisung. Zum 1. August 2026 greift die nächste Stufe der gesetzlich festgeschriebenen Absenkung — die halbjährliche Degression von 1 Prozent nach Paragraf 49 EEG. Für neu ans Netz gehende Anlagen fällt die garantierte Vergütung damit erneut, wie planmäßig alle sechs Monate.

Die Degression ist kein politischer Beschluss, sondern Automatik

Anders als bei tagesaktuellen Reformdebatten braucht die August-Absenkung keine neue Abstimmung. Paragraf 49 EEG legt fest, dass sich die anzulegenden Werte für Strom aus solarer Strahlungsenergie ab dem 1. Februar 2024 und sodann alle sechs Monate um 1 Prozent verringern. Der Mechanismus läuft also automatisch weiter — jeweils zum 1. Februar und zum 1. August. Maßgeblich ist stets das Datum der Inbetriebnahme: Wer vor dem Stichtag ans Netz geht, behält den höheren Wert für die gesamte 20-jährige Förderdauer, wer danach kommt, startet auf dem abgesenkten Niveau.

Die konkreten Ab-August-Werte werden von der Bundesnetzagentur in ihrer Übersicht der EEG-Fördersätze veröffentlicht. Zum Redaktionsschluss dieser Meldung waren die neuen Sätze dort noch nicht final publiziert; wir nennen sie daher bewusst nicht, sondern verweisen auf die Prozentregel und die bis 31. Juli geltenden Werte. Maßgeblich sind ausschließlich die von der Bundesnetzagentur bekanntgegebenen Zahlen.

Warum das für Speicher-Investoren zwei verschiedene Welten sind

Die Degression betrifft unmittelbar nur Anlagen, deren Erlöse an der EEG-Einspeisevergütung hängen — also die klassische Aufdach-PV mit angeschlossenem Heimspeicher, bei dem der überschüssige Strom ins Netz gegeben und vergütet wird. Für dieses Modell verschlechtert sich die Kalkulation mit jeder Degressionsstufe ein Stück weiter, und der Eigenverbrauch gewinnt gegenüber der Einspeisung relativ an Bedeutung.

Ein Batteriespeicher-Direktinvest funktioniert dagegen nach einer völlig anderen Erlöslogik. Er speist keinen geförderten Solarstrom ein, sondern verdient marktbasiert — über Arbitrage im Stromhandel und Regelleistung. Seine Erträge bemessen sich an Preisspreads und Systemdienstleistungen, nicht an einem gesetzlich fixierten Cent-Betrag pro Kilowattstunde. Die EEG-Einspeisevergütung ist für dieses Geschäftsmodell schlicht keine relevante Erlösquelle.

Einordnung für Investoren

Für PV-gekoppelte Speicher ist die Botschaft eindeutig: Die garantierte Einspeisevergütung schrumpft planmäßig weiter, und wer auf sie als tragende Erlössäule setzt, muss die halbjährliche Absenkung in jeder Prognose mitführen. Details zur Systematik der Vergütung haben wir im Ratgeber Einspeisevergütung 2026 aufbereitet.

Ein Batteriespeicher-Direktinvest ist von dieser Degression dagegen weitgehend unabhängig, weil seine Erlöse nicht aus der EEG-Förderung stammen, sondern aus marktbasierten Handels- und Regelleistungserlösen. Das ist kein Freibrief: Marktbasierte Erlöse schwanken stärker als eine fixe Einspeisevergütung, und genau diese Sensitivität gehört vor jeder Zeichnung durchgerechnet. Wer ein Angebot prüft, sollte die unterstellten Handelserlöse und ihre Bandbreite mit dem Rendite-Rechner gegen konservative Annahmen testen — und misstrauisch werden, wenn ein Prospekt eine planbare, EEG-ähnliche Sicherheit suggeriert, wo es sie für marktgetriebene Speicher nicht gibt.

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