Der Bundesverband Energiespeicher Systeme (BVES) hat das neue Reifegradverfahren der vier Übertragungsnetzbetreiber zwei Wochen nach dessen Start öffentlich kritisiert. In einer Pressemitteilung vom 14. April 2026 mit dem Titel „Übertragungsnetzbetreiber eröffnen erstmals Reifegradverfahren – BVES fordert weitere Nachbesserungen" begrüßt der Verband zwar die Eröffnung des ersten Antragszyklus, hält die Verfahrensvorgaben aber für nicht ausreichend, um die Investitions- und Planungssicherheit für Großbatteriespeicher zu sichern. Für Investoren ist die Stellungnahme ein weiteres Signal, dass der regulatorische Rahmen rund um den Netzanschluss in Bewegung bleibt — parallel zur Netzentgelt-Festlegung der BNetzA.
Was am 1. April 2026 startete
Am 1. April 2026 haben 50Hertz, Amprion, TenneT Germany und TransnetBW den ersten Antragszyklus („Cycle 1") des neuen Reifegradverfahrens eröffnet. Das Verfahren ersetzt das bisherige Windhundprinzip bei Netzanschlussanträgen: Statt rollierender Erstbearbeitung werden Anträge nun in festen Zyklen gemeinsam evaluiert — nach Flächensicherung, Genehmigungsstatus, technischem Konzept, wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit des Antragstellers sowie System- und Netznutzen.
| Meilenstein | Datum |
|---|---|
| Verfahrensdokumentation V1.0 veröffentlicht | 5. Februar 2026 |
| Cycle 1 — Antragsstart | 1. April 2026 |
| BVES-Pressemitteilung mit Nachbesserungs-Forderung | 14. April 2026 |
| Cycle 1 — Antragsfrist | 30. Juni 2026 |
| Cluster-Studie der ÜNB | 1. Juli – 30. November 2026 |
| Verbindliche Netzanschlussangebote | bis 30. November 2026 |
Hintergrund des Verfahrens ist ein dramatischer Antragsstau: Zum Stichtag 30. September 2025 lagen bei den vier ÜNB 717 Netzanschlussanträge mit einer kumuliert beantragten Leistung von rund 270 Gigawatt vor — davon 545 Anträge für Großbatteriespeicher mit 211 GW. Bereits zugesagt waren nur etwa 51 GW Anschlusskapazität für Großspeicher. Der NEP-Szenariorahmen 2037/2045 prognostiziert dagegen einen Bedarf von 41 bis 94 GW Großbatteriespeicher bis 2035.
Die Kernpunkte der BVES-Kritik
Der BVES erkennt nach übereinstimmender Wiedergabe in mehreren Branchenmedien an, dass die ÜNB zentrale Kritikpunkte der Speicherbranche bereits in das Verfahren aufgenommen haben. Die berichtete Position des Verbands lässt sich in vier Punkten zusammenfassen:
1. Falsche Gleichbehandlung mit Verbrauchsanlagen. Batteriespeicher werden im Verfahren weiterhin gemeinsam mit reinen Verbrauchsanlagen — Rechenzentren, Elektrolyseuren, energieintensiven Industrieverbrauchern — bewertet und konkurrieren mit ihnen um knappe Anschlusskapazität. Aus Sicht des BVES wird das der systemdienlichen Flexibilitätsrolle von Speichern nicht gerecht. Gefordert werden eine gesonderte Berücksichtigung oder dedizierte Kontingente.
2. BNetzA-Prüfung steht aus. Die Bundesnetzagentur hat das Verfahren bislang noch nicht abschließend geprüft. Der BVES befürchtet weitere Anpassungen im laufenden Cycle 1 — was die ohnehin angespannte Planungssicherheit zusätzlich belastet.
3. Übergangsregelungen unklar. Der Umgang mit bereits eingereichten Anträgen aus dem Altbestand sei nicht hinreichend geregelt. Hier fordert der Verband Klarstellungen, um Doppelarbeit und Rechtsunsicherheit zu vermeiden.
4. Finanzielle Risikoverteilung. Antragsgebühren und Anforderungen an die Realisierungssicherheit verlagern wirtschaftliche Risiken in frühe Projektphasen — gerade kleinere Projektierer könnten dadurch aus dem Verfahren gedrängt werden.
Quellenhinweis
Die BVES-Pressemitteilung vom 14. April 2026 ist über mehrere Branchenkanäle (dpa-AFX-Spiegel, Fachpresse-Wiedergaben) verifiziert. Eine direkt verlinkbare PDF auf bves.de war im Recherchezeitraum nicht öffentlich auffindbar. Die hier zusammengefassten Forderungen werden deshalb als berichtete Position des Verbands wiedergegeben, nicht als wörtliches Zitat.
Warum das für Investoren relevant ist
Das Reifegradverfahren ist das aktuell wichtigste Nadelöhr für jedes Großbatteriespeicher-Projekt im Übertragungsnetz. Wer Cycle 1 verpasst oder im Cluster-Verfahren ausscheidet, wartet auf den nächsten Zyklus — oder weicht ins Verteilnetz aus, wo nach BDEW-Schätzung zusätzlich rund 600 GW Anschlussbegehren liegen. Drei Punkte sollten Investoren in den kommenden Monaten beobachten:
Erstens: Die ÜNB selbst hatten in ihrer Februar-Kommunikation eingeräumt, dass das Reifegradverfahren die strukturelle Knappheit der Netzkapazität nicht löst, und der Politik gesetzlich festgelegte Technologie-Kontingente (Batteriespeicher, Elektrolyseure, Industrie, Kraftwerke, Rechenzentren) empfohlen. Diese Empfehlung deckt sich mit der BVES-Forderung nach Speicher-Spezifik — ein politisches Eingreifen ist damit nicht ausgeschlossen, aber zeitlich offen.
Zweitens: Die BNetzA-Prüfung des Verfahrens steht aus. Sollte die Regulierungsbehörde Anpassungen erzwingen, könnten Antragsteller im laufenden Cycle 1 mit veränderten Regeln konfrontiert werden. Diese Unsicherheit ist regulatorisches Risiko, das in jedes Investment-Memo gehört.
Drittens: Die parallele AgNes-Festlegung der BNetzA zu Speichernetzentgelten — mit einem ersten Verordnungsentwurf Ende Mai 2026 — wirkt zusätzlich auf die Erlöseite. Wer heute kalkuliert, sollte das Reifegradverfahren und die Netzentgelt-Reform als zwei voneinander unabhängige, aber gleichzeitig wirkende regulatorische Hebel betrachten.
Doppeltes Regulierungsrisiko
Reifegradverfahren plus AgNes-Netzentgelte sind die zwei größten regulatorischen Stellschrauben für Großbatteriespeicher im Jahr 2026. Beide sind noch nicht abschließend geprüft beziehungsweise nicht final festgelegt. Investitionsentscheidungen sollten beide Verfahren in unterschiedlichen Szenarien durchspielen — und einen Puffer für nachträgliche Anpassungen vorsehen.
Was bislang offen ist
Eine direkte Erwiderung der vier ÜNB auf die BVES-Kritik vom 14. April 2026 wurde im Recherchezeitraum nicht öffentlich kommuniziert. Auch eine Stellungnahme der Bundesnetzagentur zum Verfahrensstart liegt bislang nicht vor. Belastbare Antragszahlen aus Cycle 1 selbst sind ebenfalls noch nicht öffentlich — frühestens nach Antragsschluss am 30. Juni 2026 ist mit ersten Auswertungen zu rechnen.
Für die Speicherbranche ist die BVES-Position damit zunächst eine verbandspolitische Bewertung ohne unmittelbaren Verfahrenseffekt. Der eigentliche Belastungstest steht zwischen Juli und November 2026 in der Cluster-Studie bevor — wenn sich zeigt, wie viele der eingereichten Großspeicher-Projekte verbindliche Netzanschlussangebote erhalten.
Wer Projekte oder Beteiligungen prüft, sollte die Lage am Netzanschluss-Engpass strukturell einordnen. Unser Risiko-Hub zeigt, wie regulatorisches und Netzanschluss-Risiko systematisch in die Investitionsentscheidung einfließen — und wo derzeit die größten Stellschrauben für die Wirtschaftlichkeit liegen.
