Die degressive Abschreibung ist mit dem steuerlichen Investitionssofortprogramm 2025 zurück — und stärker als je zuvor. Wer zwischen Mitte 2025 und Ende 2027 in bewegliche Wirtschaftsgüter investiert, kann im ersten Jahr deutlich mehr abschreiben als bei der linearen AfA. Dieser Ratgeber erklärt die Regeln und zeigt am Beispiel eines Batteriespeichers, was das konkret bringt.
Was ist die degressive Abschreibung?
Bei der linearen Abschreibung wird ein Wirtschaftsgut über seine Nutzungsdauer in gleichen Jahresbeträgen abgeschrieben — bei zehn Jahren Nutzungsdauer also 10 % pro Jahr (was AfA grundsätzlich ist, erklärt der Guide Was ist AfA?). Die degressive Abschreibung setzt dagegen einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an. Die Abschreibungsbeträge sind deshalb am Anfang hoch und werden von Jahr zu Jahr kleiner.
Der Effekt: Sie schreiben früher mehr ab, senken den zu versteuernden Gewinn stärker im Investitionsjahr und den ersten Folgejahren — und ziehen die Steuerentlastung nach vorn.
Der Investitionsbooster 2025: bis zu 30 %
Die Eckwerte der degressiven AfA 2025–2027
Nach § 7 Abs. 2 EStG (Gesetz für ein steuerliches Investitionssofortprogramm) beträgt die degressive AfA das Dreifache der linearen AfA, höchstens 30 %. Sie gilt für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft oder hergestellt werden. Die zeitliche Befristung soll Anreize für zügige Investitionen setzen.
Für ein Wirtschaftsgut mit zehn Jahren Nutzungsdauer bedeutet das: linear wären es 10 % pro Jahr, das Dreifache ergäbe 30 % — also greift der volle Höchstsatz von 30 %. Bei kürzerer Nutzungsdauer kann das Dreifache über 30 % liegen und wird dann gekappt; bei längerer Nutzungsdauer bleibt es unter 30 %.
Beispiel: Degressive AfA bei einem Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher ist ein bewegliches Wirtschaftsgut mit einer üblichen Nutzungsdauer von zehn Jahren — er qualifiziert sich damit für die degressive AfA. Bei 100.000 € Anschaffungskosten (Restbuchwert nach IAB) und 30 % degressiver AfA:
- Jahr 1: 30 % von 100.000 € = 30.000 € Abschreibung, Restbuchwert 70.000 €
- Jahr 2: 30 % von 70.000 € = 21.000 €, Restbuchwert 49.000 €
- Jahr 3: 30 % von 49.000 € = 14.700 €, Restbuchwert 34.300 €
Zum Vergleich: Die lineare AfA läge bei konstant 10.000 € pro Jahr. Im ersten Jahr schreiben Sie degressiv also das Dreifache ab. Wie sich das zusammen mit IAB und Sonder-AfA auf Ihre Steuerersparnis auswirkt, rechnet der IAB-Steuerrechner durch — dort ist die degressive AfA als Option hinterlegt.
Wechsel zur linearen AfA
Weil die degressiven Beträge immer kleiner werden, ist irgendwann die lineare Abschreibung des Restbuchwerts günstiger. Der Gesetzgeber erlaubt deshalb den Wechsel von der degressiven zur linearen AfA (§ 7 Abs. 3 EStG) — sinnvollerweise in dem Jahr, in dem die lineare Rest-Abschreibung den degressiven Betrag übersteigt.
Kombination mit IAB und Sonder-AfA
Bei einem IAB-Batteriespeicher-Investment lassen sich drei Instrumente stapeln: der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) vor der Anschaffung, die Sonder-AfA (§ 7g Abs. 5 EStG) und die degressive AfA im Anschaffungsjahr. Die degressive AfA wird dabei auf den nach IAB reduzierten Anschaffungswert angewendet. Wie die drei zusammenwirken, erklärt der Ratgeber Sonder-AfA und IAB kombinieren.
Häufige Fragen
Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.
Für bewegliche Wirtschaftsgüter, die zwischen dem 01.07.2025 und dem 31.12.2027 angeschafft werden, beträgt die degressive AfA das Dreifache der linearen AfA, höchstens jedoch 30 % vom Restbuchwert (§ 7 Abs. 2 EStG). Bei zehn Jahren Nutzungsdauer sind das die vollen 30 %.
Für abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens — etwa Maschinen, Fahrzeuge, Betriebsausstattung und auch Batteriespeicher. Gebäude und immaterielle Wirtschaftsgüter sind ausgenommen.
Die lineare AfA verteilt die Anschaffungskosten in gleichen Jahresbeträgen über die Nutzungsdauer. Die degressive AfA setzt einen festen Prozentsatz auf den jeweiligen Restbuchwert an — die Beträge sind anfangs hoch und werden kleiner. Die Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer ist bei beiden Methoden gleich; die degressive AfA zieht den Steuervorteil nur nach vorne.
Ja. Der IAB mindert vorab die Anschaffungskosten, die Sonder-AfA und die degressive AfA werden anschließend auf den reduzierten Wert angewandt. Bei einem Batteriespeicher lassen sich alle drei Instrumente im selben Investitionsjahr nutzen.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe die degressive AfA in Ihrem Fall vorteilhaft ist, hängt von Nutzungsdauer, Gewinn und Investitionszeitpunkt ab — das klärt Ihr Steuerberater.
