Die Kurzantwort
AfA steht für Absetzung für Abnutzung: Wer ein abnutzbares Wirtschaftsgut kauft, zieht die Kosten nicht auf einmal ab, sondern verteilt sie über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer (§ 7 EStG). Jedes Jahr mindert ein Teil der Anschaffungskosten den Gewinn oder die Einkünfte — und damit die Steuer. Wie viel das konkret ist, hängt von Nutzungsdauer und Methode ab; beides können Sie im Rechner weiter unten selbst durchspielen.
Kaum ein Steuerbegriff taucht so oft auf wie „AfA" — und kaum einer wird so mechanisch erklärt. Dieser Guide macht es anders: Sie verstehen erst das Prinzip, rechnen dann Ihr eigenes Beispiel im Rechner durch, bekommen eine Entscheidungshilfe für die richtige Methode — und finden am Ende Ihren konkreten Fall, vom Vermieter bis zum Investor.
Stand 2026: Das gilt aktuell
Degressive AfA: bis zu 30 % vom Restbuchwert (höchstens das Dreifache des linearen Satzes) für bewegliche Wirtschaftsgüter, die nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028 angeschafft werden („Investitionsbooster", § 7 Abs. 2 EStG). Digitale Wirtschaftsgüter: Für Computerhardware und Software kann eine Nutzungsdauer von nur einem Jahr zugrunde gelegt werden (BMF-Schreiben vom 22.02.2022) — faktisch Sofortabschreibung. GWG-Grenze: unverändert 800 € netto für den Sofortabzug (§ 6 Abs. 2 EStG). Sonder-AfA nach § 7g: 40 % seit dem Wachstumschancengesetz 2024.
Was bedeutet AfA?
Die Antwort in zwei Sätzen: AfA verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über die Jahre seiner Nutzung. Statt 100.000 € im Kaufjahr abzuziehen, ziehen Sie — bei zehn Jahren Nutzungsdauer und linearer Methode — zehnmal 10.000 € ab.
Der Gedanke dahinter ist wirtschaftlich zwingend: Eine Maschine, ein Fahrzeug oder ein Batteriespeicher wird nicht im Kaufjahr „verbraucht", sondern nutzt sich über Jahre ab. Die AfA bildet genau diesen Werteverzehr steuerlich ab. Deshalb ist sie auch kein Steuergeschenk, sondern die systematisch richtige Verteilung echter Kosten — mit einem entscheidenden Gestaltungsspielraum: Wann die Kosten wirken, können Sie über Methode und Sonderregeln erheblich beeinflussen. Genau dort entsteht der Liquiditätsvorteil.
Ein Experten-Detail, das fast alle Erklärungen überspringen: „AfA" ist der Begriff des Steuerrechts (§ 7 EStG). Das Handelsrecht kennt daneben die „planmäßige Abschreibung" (§ 253 HGB) für die Handelsbilanz. Beide folgen ähnlichen Prinzipien, dürfen aber voneinander abweichen — etwa wenn handelsrechtlich eine andere Nutzungsdauer angesetzt wird. Für Ihre Steuer zählt die AfA nach EStG; wenn in diesem Guide von Abschreibung die Rede ist, ist die steuerliche AfA gemeint.
Wer darf abschreiben?
Direktantwort: Jeder, der ein abnutzbares Wirtschaftsgut zur Erzielung von Einkünften nutzt — nicht nur Unternehmen.
- Unternehmer, Selbstständige, Freiberufler: AfA auf Betriebsvermögen mindert den Gewinn (Betriebsausgabe).
- Kapitalgesellschaften (GmbH, UG): identische Logik in der Körperschaftsteuer.
- Vermieter: AfA auf das Gebäude (nicht das Grundstück) und auf mitvermietete Einrichtung — als Werbungskosten in der Anlage V.
- Arbeitnehmer: Arbeitsmittel über 800 € netto (Schreibtisch, Kamera, Werkzeug) werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben — als Werbungskosten in der Anlage N.
Was ist abschreibbar — und was nicht?
Abschreibbar sind abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die länger als ein Jahr genutzt werden — materielle (Maschinen, Fahrzeuge, Gebäude, Batteriespeicher) wie immaterielle (erworbene Software, Lizenzen, ein gekaufter Firmenwert).
Nicht abschreibbar ist, was sich nicht abnutzt: Grund und Boden, Beteiligungen, Kunstwerke anerkannter Meister, oder Wirtschaftsgüter des Umlaufvermögens (Waren). Beim vermieteten Haus wird deshalb der Kaufpreis aufgeteilt: Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben, der Bodenanteil nicht.
Die Basis: Anschaffungskosten richtig ermitteln
Die AfA-Bemessungsgrundlage ist häufig höher, als viele denken — und wer hier zu wenig ansetzt, verschenkt dauerhaft Abzugsvolumen. Zu den Anschaffungskosten gehören neben dem Kaufpreis alle Nebenkosten, die das Wirtschaftsgut betriebsbereit machen: Transport, Montage, Fundament, Zollgebühren, Notar beim Gebäudekauf. Preisminderungen wie Rabatte und Skonti werden abgezogen. Die Umsatzsteuer zählt nicht dazu, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind — Kleinunternehmer schreiben dagegen den Bruttopreis ab.
AfA selbst berechnen
Theorie ist gut, das eigene Beispiel besser. Der Rechner zeigt Ihren Abschreibungs-Fahrplan Jahr für Jahr — wahlweise linear oder degressiv, mit oder ohne Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung. Alle Beispiele in diesem Guide können Sie hier direkt nachrechnen:
AfA-Rechner
| Zeitraum | Abschreibung | Restbuchwert |
|---|---|---|
| Jahr 1 | 50.000 € | 50.000 € |
| Jahr 2–5 | 40.000 € (10.000 €/J.) | 10.000 € |
| Jahr 6–10 | 10.000 € (2.000 €/J.) | 0 € |
Von der AfA zur Steuerersparnis: die Wirkungskette
Direktantwort: AfA senkt nicht direkt die Steuer, sondern den Gewinn — die Ersparnis ergibt sich aus Ihrem Grenzsteuersatz.
Die Kette ist kurz: AfA → weniger zu versteuernder Gewinn → weniger Steuer. Wie viel „weniger" bedeutet, bestimmt der Steuersatz auf Ihren letzten verdienten Euro. Bei 10.000 € Jahres-AfA und 42 % Grenzsteuersatz sparen Sie 4.200 € Steuer pro Jahr; bei 30 % sind es 3.000 €. Deshalb wirken Abschreibungen bei Gutverdienern am stärksten — und deshalb lohnt es sich, den eigenen Satz zu kennen: Grenzsteuersatz-Rechner. Wichtig für die Erwartung: AfA verschiebt keine Kosten weg, sie verteilt sie. Der Gewinn liegt im Zeitpunkt — und Zeit ist bei Steuern bares Geld (Liquidität, Zinseffekt, Investitionsspielraum).
AfA in 5 Schritten richtig ansetzen
Wirtschaftsgut und Anschaffungskosten festhalten
Kaufpreis plus alle Nebenkosten (Transport, Montage, Fundament) minus Rabatte und Skonti. Vorsteuerabzugsberechtigte rechnen netto, Kleinunternehmer brutto.
Nutzungsdauer bestimmen
Amtliche AfA-Tabelle nachschlagen (z. B. Pkw 6 Jahre, Batteriespeicher 10 Jahre über die Position Akkumulatoren). Bei Gebrauchtkauf die Restnutzungsdauer realistisch schätzen.
Methode wählen
Linear als Standard; degressiv (30 %) für bewegliche Wirtschaftsgüter bei Anschaffung bis Ende 2027, wenn Liquidität zählt; GWG-Sofortabzug bis 800 € netto; 1-Jahres-Nutzungsdauer für Hard- und Software. Für Betriebe zusätzlich IAB und Sonder-AfA prüfen.
Im Anschaffungsjahr monatsgenau starten
AfA beginnt im Monat der Anschaffung, zeitanteilig nach Zwölfteln (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG). Ausnahme: IAB und Sonder-AfA werden nicht zeitanteilig gekürzt.
Dokumentieren und eintragen
Wirtschaftsgut ins Anlageverzeichnis aufnehmen (Datum, Kosten, Nutzungsdauer, Methode) und die AfA in EÜR, Anlage V oder Anlage N ansetzen. Belege aufbewahren.
Die AfA-Methoden: mehr als linear und degressiv
Direktantwort: Es gibt vier Methoden plus den GWG-Sofortabzug als fünften Weg. Welcher passt, hängt von Wirtschaftsgut, Anschaffungszeitpunkt und Ihrer Liquiditätsplanung ab.
1. Lineare AfA (§ 7 Abs. 1 EStG) — der Standard: Anschaffungskosten geteilt durch Nutzungsdauer, jedes Jahr derselbe Betrag. Zwingend, wenn keine andere Methode zulässig ist oder gewählt wird.
2. Degressive AfA (§ 7 Abs. 2 EStG) — der Liquiditäts-Turbo: bis zu 30 % vom jeweiligen Restbuchwert (höchstens das Dreifache des linearen Satzes — bei zehn Jahren Nutzungsdauer also die vollen 30 %), zulässig für bewegliche Wirtschaftsgüter mit Anschaffung nach dem 30.06.2025 und vor dem 01.01.2028. Ein Wechsel zur linearen Methode ist später erlaubt (§ 7 Abs. 3 EStG) und irgendwann rechnerisch geboten. Details und Grenzfälle im Ratgeber degressive Abschreibung.
3. Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG) — nach tatsächlicher Nutzung: Bei beweglichen Wirtschaftsgütern kann nach Maßgabe der Leistung abgeschrieben werden (etwa Maschinenstunden oder Kilometer), wenn Sie die Jahresleistung nachweisen. Sinnvoll bei stark schwankender Auslastung.
4. Außergewöhnliche AfA — AfaA (§ 7 Abs. 1 S. 7 EStG) — für den Schadensfall: Bei außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (Unfall, Zerstörung, Technologiesprung) darf der außerplanmäßige Wertverlust sofort abgesetzt werden.
5. Der fünfte Weg: GWG und Sammelposten (§ 6 Abs. 2, 2a EStG) — gar nicht erst verteilen: Geringwertige, selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € netto dürfen sofort voll abgezogen werden. Alternativ können Wirtschaftsgüter zwischen 250 € und 1.000 € netto in einen Sammelposten eingestellt und pauschal über fünf Jahre aufgelöst werden — die Entscheidung gilt dann einheitlich für alle Zugänge des Jahres. Und für Computerhardware und Software erlaubt die Finanzverwaltung seit 2021 eine Nutzungsdauer von einem Jahr — faktisch ein Sofortabzug unabhängig vom Preis.
Welche Methode passt zu wem? Die Entscheidungshilfe
| Kriterium | Wirkung | Sinnvoller Weg |
|---|---|---|
| Selbstständig nutzbares Wirtschaftsgut bis 800 € netto | Sofort abziehen | GWG-Sofortabzug (§ 6 Abs. 2) |
| PC, Notebook, Software — jeder Preis | Sofort abziehen | 1-Jahres-Nutzungsdauer (BMF 2022) |
| Bewegliches Gut, Kauf bis Ende 2027, Liquidität zählt | Früh viel abschreiben | Degressive AfA 30 %, später Wechsel zu linear |
| Gleichmäßige Planbarkeit gewünscht | Konstante Beträge | Lineare AfA |
| Stark schwankende Auslastung, Leistung messbar | Nach Verbrauch abschreiben | Leistungs-AfA (§ 7 Abs. 1 S. 6) |
| Unfall, Zerstörung, Technologiesprung | Außerplanmäßiger Wertverlust | AfaA (§ 7 Abs. 1 S. 7) |
| KMU, geplante größere Investition | Abzug vorziehen | IAB + Sonder-AfA (§ 7g) zusätzlich |
Linear vs. degressiv in Zahlen
Was die Methodenwahl konkret bedeutet, zeigt das Beispiel — 100.000 € Anschaffungskosten, zehn Jahre Nutzungsdauer, mit dem Rechenkern dieses Guides berechnet:
| Jahr | Linear | Buchwert | Degressiv (30 %) | Buchwert |
|---|---|---|---|---|
| 1 | 10.000 € | 90.000 € | 30.000 € | 70.000 € |
| 2 | 10.000 € | 80.000 € | 21.000 € | 49.000 € |
| 3 | 10.000 € | 70.000 € | 14.700 € | 34.300 € |
| 4 | 10.000 € | 60.000 € | 10.290 € | 24.010 € |
| 5 | 10.000 € | 50.000 € | 7.203 € | 16.807 € |
Nach drei Jahren hat die degressive Methode bereits 65.700 € abgeschrieben, die lineare erst 30.000 €. Die Gesamtsumme über die volle Nutzungsdauer ist identisch — der Unterschied ist reines Timing. Aber Timing ist Geld: Früher Abzug heißt früher gesparte Steuern und damit Liquidität, die arbeiten kann.
Die Wechsel-Faustregel: Da die degressive AfA vom schrumpfenden Restbuchwert gerechnet wird, fällt sie irgendwann unter das, was eine lineare Verteilung des Restbuchwerts auf die Restjahre ergäbe. Ab genau diesem Punkt lohnt der zulässige Wechsel zur linearen Methode (§ 7 Abs. 3 EStG) — im Beispiel oben geschieht das in den späteren Jahren automatisch im Rechner. Praktisch heißt das: degressiv starten, jährlich vergleichen, einmalig wechseln.
Nutzungsdauer: Woher kommen die Jahre?
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer legt nicht Ihr Gefühl fest, sondern in der Praxis die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums. Sie sind eine Verwaltungsanweisung, kein Gesetz — wer sie verwendet, ist auf der sicheren Seite; eine kürzere Nutzungsdauer muss begründet werden. Einige Ankerwerte aus der Tabelle „AV":
| Wirtschaftsgut | Nutzungsdauer | Linearer Satz |
|---|---|---|
| Pkw | 6 Jahre | 16,7 % p. a. |
| Büromöbel | 13 Jahre | 7,7 % p. a. |
| Computer/Notebook | 3 Jahre (1 Jahr nach BMF möglich) | 33,3 % bzw. 100 % |
| Akkumulatoren (Batteriespeicher) | 10 Jahre | 10 % p. a. |
Für die vollständige Einordnung — inklusive der Frage, warum Batteriespeicher über die Position „Akkumulatoren" laufen — siehe die AfA-Tabelle für Batteriespeicher.
Praxis-Spezialfälle, die wirklich vorkommen
Kauf mitten im Jahr: monatsgenaue AfA
Die AfA beginnt im Monat der Anschaffung — zeitanteilig (§ 7 Abs. 1 S. 4 EStG). Wer im Oktober eine Maschine für 12.000 € mit fünf Jahren Nutzungsdauer kauft, zieht im ersten Jahr nicht 2.400 €, sondern nur drei Zwölftel davon ab: 600 €. Der Rest verschiebt sich ans Ende der Nutzungsdauer. Für die Jahresplanung heißt das: Eine Dezember-Anschaffung bringt im Kaufjahr fast keine reguläre AfA mehr — wohl aber den vollen Investitionsabzugsbetrag und die volle Sonder-AfA, die nicht zeitanteilig gekürzt werden.
Gebraucht gekauft: Welche Nutzungsdauer gilt?
Bei gebrauchten Wirtschaftsgütern schreiben Sie Ihre tatsächlichen Anschaffungskosten über die Restnutzungsdauer ab, die realistisch zu schätzen ist — Ausgangspunkt ist die amtliche Tabelle abzüglich des Alters. Ein drei Jahre alter Pkw (Tabelle: sechs Jahre) wird typischerweise über die verbleibenden drei Jahre abgeschrieben; ein höheres Alter oder starker Verschleiß kann eine kürzere Schätzung rechtfertigen.
AfA vergessen: Ist der Abzug verloren?
Nicht komplett — aber teuer. Solange Steuerbescheide änderbar sind, lässt sich die AfA korrigieren. Sind sie bestandskräftig, ist die AfA der Vergangenheit grundsätzlich verloren; der verbleibende Buchwert wird dann über die Restnutzungsdauer verteilt. Die Kosten wirken also später — der Zins- und Liquiditätsverlust bleibt.
Verkauf vor Ablauf der Nutzungsdauer
Beim Verkauf zählt der Buchwert: Liegt der Verkaufspreis darüber, entsteht ein steuerpflichtiger Gewinn (aufgedeckte stille Reserven), liegt er darunter, ein Verlust. Wer stark degressiv oder mit Sonder-AfA abgeschrieben hat, hat niedrigere Buchwerte — und beim Verkauf entsprechend höhere Gewinne. Auch das gehört in die Methodenwahl.
Gebäude: eigenes Regelwerk
Gebäude folgen eigenen Sätzen (§ 7 Abs. 4 EStG — je nach Baujahr und Nutzung, für neue Wohngebäude seit 2023 in der Regel 3 % pro Jahr) und sind ein eigenes, großes Thema. Dieser Guide konzentriert sich auf bewegliche Wirtschaftsgüter; für Gebäude-AfA empfehlen wir die Beratung durch den Steuerberater.
Turbo für Betriebe: Sonderabschreibung und IAB
Für kleine und mittlere Betriebe stapeln sich auf die reguläre AfA zwei Instrumente aus § 7g EStG: Der Investitionsabzugsbetrag zieht bis zu 50 % der geplanten Anschaffungskosten (max. 200.000 €) schon vor dem Kauf ab, die Sonderabschreibung legt 40 % in den ersten fünf Jahren obendrauf.
Das Zusammenspiel ist bemerkenswert: Bei einer Investition von 200.000 € lassen sich 150.000 € — also 75 % der Anschaffungskosten — innerhalb von zwei Jahren absetzen (100.000 € IAB vorab plus 50.000 € AfA und Sonder-AfA im Investitionsjahr). Bei 42 % Grenzsteuersatz sind das rund 63.000 € Steuerentlastung, lange bevor das Wirtschaftsgut verdient hat. Die Mechanik im Detail: Sonder-AfA und IAB kombinieren, die Vertiefung zur 40-%-Abschreibung: Sonderabschreibung nach § 7g.
Ein Fall, komplett durchgerechnet
Wie alles zusammenkommt, zeigt ein realistischer Fall: Eine Freiberuflerin schafft im Oktober 2026 eine Anlage für 100.000 € an (Nutzungsdauer 10 Jahre) und wählt die degressive Methode.
- Jahr 1 (Rumpfjahr): Die degressive Jahres-AfA beträgt 30.000 € — zeitanteilig für Oktober bis Dezember also 3/12, das sind 7.500 €.
- Jahr 2: 30 % vom Restbuchwert (92.500 €) = 27.750 €.
- Später: Sobald die lineare Verteilung des Restbuchwerts mehr ergäbe, wechselt sie zur linearen Methode und schreibt den Rest gleichmäßig ab.
- Bonus für Betriebe: Hätte sie die Investition als KMU im Vorjahr geplant, wäre zusätzlich ein Investitionsabzugsbetrag von bis zu 50.000 € vor dem Kauf möglich gewesen — plus 40 % Sonder-AfA. Die Kombination rechnet der AfA-Rechner mit einem Klick.
Der Fall zeigt die drei Entscheidungen, auf die es ankommt: Methode (degressiv für frühe Liquidität), Zeitpunkt (Oktober kostet 9/12 des ersten Jahres — bei reiner AfA-Betrachtung wäre ein Kauf im Januar günstiger gewesen) und Instrumente (§ 7g für Betriebe). Wer diese drei bewusst wählt, statt sie geschehen zu lassen, holt aus derselben Investition Jahre früher Steuern zurück.
Die 5 teuersten AfA-Fehler — mit Preisschild
- Die degressive Option übersehen. 200.000 €-Investition, linear statt degressiv: Im ersten Jahr sind das 20.000 € statt 60.000 € AfA — bei 42 % Grenzsteuersatz 16.800 € Liquidität, die ein Jahr später kommt als nötig.
- IAB und Sonder-AfA ungenutzt lassen. Bis zu 150.000 € von 200.000 € in zwei Jahren statt gleichmäßig über zehn — wer das Instrument nicht kennt, verschiebt bis zu 63.000 € Steuerentlastung um Jahre nach hinten.
- Nebenkosten nicht aktiviert. Transport, Montage und Fundament gehören in die AfA-Basis. Wer sie vergisst, schreibt dauerhaft von einer zu kleinen Grundlage ab.
- Monatsgenaue AfA ignoriert. Die Dezember-Maschine voll abgeschrieben — das korrigiert die Betriebsprüfung zuverlässig, mit Nachzahlung und Zinsen.
- GWG-Grenze brutto statt netto geprüft. Die 800 € gelten netto. Ein Gerät für 940 € brutto (rund 790 € netto) ist ein GWG und sofort abziehbar — wer brutto denkt, verteilt unnötig über Jahre.
Ihr Fall in 30 Sekunden
Selbstständige und GmbH: AfA mindert als Betriebsausgabe den Gewinn — in der EÜR wie in der Bilanz. Prüfen Sie vor jeder größeren Anschaffung die degressive Option und § 7g; die Hebel-Übersicht: Steuern sparen als Selbstständiger.
Vermieter: Abgeschrieben wird der Gebäudeanteil (nicht der Boden) plus mitvermietete Ausstattung — als Werbungskosten in der Anlage V. Die Kaufpreisaufteilung Gebäude/Boden ist der entscheidende Stellhebel.
Arbeitnehmer: Arbeitsmittel bis 800 € netto sofort in der Anlage N absetzen, teurere über die Nutzungsdauer — beim Computer dank 1-Jahres-Regel faktisch sofort.
Investoren (Batteriespeicher): Der Speicher wird über 10 Jahre abgeschrieben (AfA-Tabelle: Akkumulatoren) und qualifiziert als bewegliches Wirtschaftsgut für IAB, Sonder-AfA und degressive AfA — die Kombination, die den IAB-Steuerhebel trägt. Ihren persönlichen Effekt zeigt der Grenzsteuersatz-Rechner.
Wo trage ich die AfA ein?
- EÜR (Anlage EÜR): eigene Zeilen für AfA auf bewegliche/unbewegliche/immaterielle Wirtschaftsgüter sowie für GWG und Sammelposten-Auflösung; das Anlageverzeichnis (AVEÜR) listet jedes Wirtschaftsgut mit AfA-Verlauf.
- Bilanzierer: AfA läuft über die Gewinn- und Verlustrechnung; Grundlage ist das Anlagenverzeichnis.
- Vermieter: Anlage V, Abschnitt Werbungskosten (AfA für das Gebäude).
- Arbeitnehmer: Anlage N, Werbungskosten → Arbeitsmittel.
In allen Fällen gilt: Belege und eine nachvollziehbare AfA-Berechnung (Anschaffungsdatum, Kosten, Nutzungsdauer, Methode) aufbewahren — das Anlageverzeichnis ist das Gedächtnis Ihrer Abschreibungen.
Kleines AfA-Glossar
- Anschaffungskosten (AK): Kaufpreis plus Nebenkosten minus Preisminderungen — die Basis der AfA.
- Buchwert/Restbuchwert: AK minus bisherige Abschreibungen; relevant bei Verkauf und Methodenwechsel.
- Nutzungsdauer (ND): Zeitraum der betriebsgewöhnlichen Nutzung laut AfA-Tabelle oder Schätzung.
- GWG: geringwertiges Wirtschaftsgut bis 800 € netto — sofort abziehbar.
- AfaA: außergewöhnliche AfA bei außerplanmäßigem Wertverlust.
- Pro rata temporis: monatsgenauer AfA-Beginn im Anschaffungsjahr.
Häufige Fragen zur AfA
Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.
AfA steht für Absetzung für Abnutzung. Sie verteilt die Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines abnutzbaren Wirtschaftsguts über seine betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer als jährlichen Betriebsausgaben- oder Werbungskostenabzug (§ 7 EStG).
Die Abschreibung abnutzbarer Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens ist verpflichtend — ein Sofortabzug der vollen Kosten ist nicht zulässig. Wahlrechte bestehen bei der Methode (etwa linear oder degressiv, sofern zulässig) und bei den GWG-Regeln.
Bei der linearen AfA teilen Sie die Anschaffungskosten durch die Nutzungsdauer in Jahren: 100.000 € über 10 Jahre ergeben 10.000 € pro Jahr. Bei der degressiven AfA werden 30 Prozent vom jeweiligen Restbuchwert abgeschrieben. Im Anschaffungsjahr wird zeitanteilig nach Monaten gerechnet.
Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer ist der Zeitraum der voraussichtlichen Nutzung. Maßgeblich sind in der Praxis die amtlichen AfA-Tabellen des Bundesfinanzministeriums — etwa 6 Jahre für Pkw, 13 Jahre für Büromöbel und 10 Jahre für Batteriespeicher über die Position Akkumulatoren.
Die degressive AfA (30 % vom Restbuchwert, für Anschaffungen ab Juli 2025 bis Ende 2027) zieht den Steuervorteil nach vorn und verbessert die Liquidität; die lineare ist gleichmäßig und planbar. Die Gesamtsumme ist identisch. Wer früh Liquidität braucht, fährt meist degressiv und wechselt später zu linear.
Selbstständig nutzbare Wirtschaftsgüter bis 800 € netto dürfen im Jahr der Anschaffung voll abgezogen werden (§ 6 Abs. 2 EStG). Alternativ ist für Güter zwischen 250 € und 1.000 € netto ein Sammelposten möglich, der pauschal über fünf Jahre aufgelöst wird.
Ja. Für Computerhardware und Software erlaubt die Finanzverwaltung eine Nutzungsdauer von einem Jahr (BMF-Schreiben vom 22.02.2022) — unabhängig vom Preis faktisch eine Sofortabschreibung. Es ist eine Kann-Regelung der Finanzverwaltung (formal kein Wahlrecht im Sinne des § 5 Abs. 1 EStG); die reguläre dreijährige Nutzungsdauer bleibt möglich.
Ihre tatsächlichen Anschaffungskosten werden über die realistisch geschätzte Restnutzungsdauer verteilt. Ausgangspunkt ist die amtliche Nutzungsdauer abzüglich des Alters des Wirtschaftsguts; Zustand und Verschleiß können die Schätzung verändern.
Nur solange die betroffenen Steuerbescheide änderbar sind. Danach ist die AfA vergangener Jahre grundsätzlich verloren; der verbleibende Buchwert wird über die Restnutzungsdauer abgeschrieben. Der Abzug geht also nicht ganz unter, kommt aber später.
Ja. Der Investitionsabzugsbetrag (§ 7g Abs. 1 EStG) zieht bis zu 50 % der geplanten Kosten vorab ab, die Sonderabschreibung (§ 7g Abs. 5) weitere 40 % in den ersten fünf Jahren, die reguläre AfA läuft auf der reduzierten Basis. Bei 200.000 € Investition sind so 150.000 € Abzug in zwei Jahren möglich.
Weiterführende Ratgeber, Rechner und Aktuelles
- AfA-Rechner — Ihr Abschreibungs-Fahrplan mit IAB und Sonder-AfA, als PDF exportierbar.
- AfA-Tabelle für Batteriespeicher — Nutzungsdauer und amtliche Tabelle im Detail.
- Degressive Abschreibung — der Investitionsbooster mit Grenzfällen und Wechselstrategie.
- Sonderabschreibung nach § 7g — die 40-%-Abschreibung für kleine und mittlere Betriebe.
- Sonder-AfA und IAB kombinieren — das Zusammenspiel am Batteriespeicher-Beispiel.
- Was ist der Investitionsabzugsbetrag? — § 7g von Grund auf erklärt.
- Aktuell: JStG 2026: Nachzahlungszinsen sollen ab 2027 auf 3,6 % steigen — relevant, wenn ein gebildeter IAB rückabgewickelt wird.
