Die Sonderabschreibung ist neben dem Investitionsabzugsbetrag der zweite große Hebel im § 7g EStG: Sie erlaubt, zusätzlich zur regulären Abschreibung bis zu 40 % der Anschaffungskosten in den ersten fünf Jahren abzuschreiben. Dieser Ratgeber erklärt Höhe, Verteilung und Voraussetzungen.
Was ist die Sonderabschreibung nach § 7g EStG?
Die Sonderabschreibung (oft „Sonder-AfA" genannt) nach § 7g Abs. 5 EStG ist eine zusätzliche Abschreibung, die neben die reguläre lineare oder degressive AfA tritt (die Grundlagen der Abschreibung erklärt der Guide Was ist AfA?). Sie beträgt bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines beweglichen Wirtschaftsguts des Anlagevermögens.
40 % seit dem Wachstumschancengesetz 2024
Für Wirtschaftsgüter, die nach dem 31.12.2023 angeschafft werden, beträgt die Sonderabschreibung 40 % (zuvor 20 %). Dieser Satz gilt dauerhaft — es gibt kein gesetzliches Enddatum. Das unterscheidet die Sonder-AfA von der befristeten degressiven AfA (Investitionsbooster 2025–2027).
Wie wird die Sonderabschreibung verteilt?
Die 40 % können Sie frei über die ersten fünf Jahre (den sogenannten Begünstigungszeitraum) verteilen — vollständig im Anschaffungsjahr, gleichmäßig über fünf Jahre oder in beliebiger Aufteilung. Das gibt Ihnen Spielraum, die Abschreibung in die Jahre mit dem höchsten Steuersatz zu legen.
Wichtig: Nach Ablauf der fünf Jahre wird der dann noch vorhandene Restbuchwert auf die Restnutzungsdauer verteilt (§ 7a Abs. 9 EStG). Die Gesamtabschreibung über die Nutzungsdauer bleibt also gleich — die Sonder-AfA zieht den Steuervorteil nur nach vorne.
Voraussetzungen
Häufige Fragen
Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.
Bis zu 40 % der Anschaffungs- oder Herstellungskosten (§ 7g Abs. 5 EStG), verteilbar über die ersten fünf Jahre. Der Satz gilt seit dem Wachstumschancengesetz 2024 dauerhaft und unverändert für 2025 und 2026.
Der Gewinn im Wirtschaftsjahr vor der Anschaffung darf 200.000 € nicht übersteigen (§ 7g Abs. 6 EStG). Das Wirtschaftsgut muss beweglich und abnutzbar sein und im Jahr der Anschaffung sowie im Folgejahr zu mindestens 90 % betrieblich genutzt oder vermietet werden.
Ja. Der IAB (§ 7g Abs. 1 EStG) mindert vorab die Anschaffungskosten, die Sonderabschreibung wird anschließend auf den geminderten Wert angewandt. Wie beide zusammen die Abschreibung maximieren, zeigt der Ratgeber zur Kombination von Sonder-AfA und IAB.
Nein. Sie können die 40 % frei über die ersten fünf Jahre verteilen — auch ungleichmäßig. So lässt sich die Abschreibung gezielt in Jahre mit hohem Grenzsteuersatz legen.
Sonderabschreibung bei einem Batteriespeicher
Ein Batteriespeicher ist ein bewegliches Wirtschaftsgut und erfüllt die Voraussetzungen typischerweise. Bei 100.000 € (nach IAB reduzierten) Anschaffungskosten beträgt die Sonderabschreibung 40 %, also 40.000 €, die Sie zusätzlich zur regulären AfA in den ersten fünf Jahren geltend machen können.
Der größte Effekt entsteht im Zusammenspiel mit dem IAB und — bei Anschaffung im Förderzeitraum — der degressiven AfA. Die vollständige Kombi-Strategie mit Rechenbeispiel finden Sie im Ratgeber Sonder-AfA und IAB kombinieren; Ihre konkrete Ersparnis rechnet der IAB-Steuerrechner durch.
Dieser Ratgeber ersetzt keine Steuerberatung. Ob und in welcher Höhe die Sonderabschreibung in Ihrem Fall vorteilhaft ist, klärt Ihr Steuerberater.
