So funktioniert dieser Grenzsteuersatz-Rechner
Der Rechner wendet die exakten Tarifformeln des § 32a EStG für die Jahre 2024, 2025 und 2026 an — wahlweise Einzel- oder Splittingtarif — und leitet daraus drei Größen ab: Ihre Einkommensteuer, Ihren Grenzsteuersatz (den Satz auf den nächsten verdienten Euro) und Ihren Durchschnittssteuersatz. Den Solidaritätszuschlag rechnet er inklusive Freigrenze und Milderungszone mit und weist zusätzlich die Grenzbelastung inklusive Soli aus. Optional zeigt er progressionsecht — also als exakte Differenz der Steuer mit und ohne den Betrag, nicht als Näherung über den Grenzsteuersatz —, was eine geplante Investition über den Investitionsabzugsbetrag sofort spart und was ein beliebiger Betrag an Mehreinkommen oder Abzug in Euro ändert. Die Formeln sind mit automatisierten Tests gegen extern hergeleitete Referenzwerte abgesichert — siehe unsere Methodik.
Grenz- vs. Durchschnittssteuersatz: der entscheidende Unterschied
Die beiden Sätze beantworten verschiedene Fragen. Der Durchschnittssteuersatz sagt, wie stark Ihr gesamtes Einkommen belastet ist. Der Grenzsteuersatz sagt, was mit dem nächsten Euro passiert — und ist damit die einzig richtige Größe für jede Entscheidung am Rand: Lohnt der Zusatzauftrag? Was bringt eine abzugsfähige Investition? Wie viel spart die AfA? Wer mit dem Durchschnittssatz plant, unterschätzt jede Ersparnis systematisch — bei 80.000 € Einkommen liegen zwischen beiden Sätzen fast 14 Prozentpunkte. Nur bei großen Abzügen gilt die Umkehrung: Dort greift der Grenzsteuersatz zu hoch, weshalb der Rechner die Ersparnis exakt über alle Tarifzonen rechnet.
Die Tabelle: Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach Einkommen
Alle Werte für den Tarif 2026, Einzelveranlagung, mit dem Rechenkern dieses Rechners berechnet (Solidaritätszuschlag separat, hier nicht enthalten):
| Zu versteuerndes Einkommen | Einkommensteuer | Grenzsteuersatz | Ø-Steuersatz |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 24,7 % | 7,8 % |
| 30.000 € | 4.217 € | 28,2 % | 14,1 % |
| 40.000 € | 7.209 € | 31,7 % | 18,0 % |
| 60.000 € | 14.233 € | 38,6 % | 23,7 % |
| 80.000 € | 22.464 € | 42,0 % | 28,1 % |
| 100.000 € | 30.864 € | 42,0 % | 30,9 % |
| 150.000 € | 51.864 € | 42,0 % | 34,6 % |
| 200.000 € | 72.864 € | 42,0 % | 36,4 % |
| 300.000 € | 115.529 € | 45,0 % | 38,5 % |
Die Tabelle zeigt die Architektur des Tarifs: Der Grenzsteuersatz beginnt mit 14 % direkt über dem Grundfreibetrag (bei 20.000 € sind es bereits knapp 25 %) und steigt bis auf 42 % ab 69.879 € — dort bleibt er über einen sehr langen Korridor konstant, bis ab 277.826 € die Reichensteuer von 45 % greift. Der Durchschnittssatz nähert sich dem Grenzsatz nur langsam an: Selbst bei 200.000 € Einkommen liegt er erst bei 36,4 %.
Wichtig: Die Tabelle zeigt die reine Einkommensteuer. Sobald die festgesetzte Steuer die Soli-Freigrenze übersteigt (2026: 20.350 € bei Einzelveranlagung), liegt die tatsächliche Grenzbelastung inklusive Solidaritätszuschlag höher: In der Milderungszone — der Übergangszone, in der der Soli mit 11,9 % je zusätzlichem Steuer-Euro eingeschliffen wird — kostet der nächste Euro 47,0 % statt 42 %. Oberhalb davon sind es 44,3 % (42 % × 1,055), in der Reichensteuer-Zone 47,5 % (45 % × 1,055). Der Rechner weist beide Sätze aus.
Ehegattensplitting: vier Punkte weniger am Rand
Beim Splitting wird der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen angewendet und verdoppelt (§ 32a Abs. 5 EStG) — die Progression greift später. Das Beispiel bei 120.000 € zu versteuerndem Einkommen (Tarif 2026):
| Veranlagung | Einkommensteuer | Grenzsteuersatz | Ø-Steuersatz |
|---|---|---|---|
| Einzel | 39.264 € | 42,0 % | 32,7 % |
| Splitting | 28.466 € | 38,6 % | 23,7 % |
Der Unterschied: 10.798 € Steuer — und ein Grenzsteuersatz, der von 42,0 auf 38,6 % fällt. Das verändert auch den Wert jeder Investition: Dieselbe abzugsfähige Ausgabe spart im Splitting weniger pro Euro, dafür ist die Gesamtbelastung deutlich niedriger. Der Rechner schaltet mit einem Klick um.
Tarifvergleich 2024–2026
Der Tarif wird jährlich angepasst; für 80.000 € zu versteuerndes Einkommen (Einzelveranlagung) bedeutet das:
| Tarifjahr | Einkommensteuer | Grenzsteuersatz | Ø-Steuersatz |
|---|---|---|---|
| 2024 | 22.963 € | 42,0 % | 28,7 % |
| 2025 | 22.688 € | 42,0 % | 28,4 % |
| 2026 | 22.464 € | 42,0 % | 28,1 % |
Der Grenzsteuersatz bleibt für Gutverdiener konstant bei 42 % — was sich verschiebt, sind die Schwellen und damit die Gesamtbelastung. Für Timing-Entscheidungen (Einkünfte oder Abzüge in ein bestimmtes Jahr legen) lohnt der Blick auf alle drei Jahre im Rechner.
Wofür Sie den Grenzsteuersatz konkret brauchen
Investitionen bewerten: Für überschaubare Abzüge spart jeder Euro ungefähr Ihren Grenzsteuersatz: 10.000 € AfA bei 42 % also rund 4.200 €, inklusive Soli bis zu 4.700 €. Der AfA-Rechner liefert die Abzugsbeträge, Ihr Grenzsatz macht daraus Euro.
IAB-Planung: Der Investitionsabzugsbetrag zieht 50 % der geplanten Investition vorab ab (Abzug max. 200.000 €). Bei großen Abzügen greift die Faustformel Abzug × Grenzsteuersatz aber zu hoch, weil der Abzug mehrere Tarifzonen durchläuft. Der Rechner oben ermittelt die Ersparnis deshalb exakt als Differenz der Steuerbelastung: Bei 200.000 € zvE und 100.000 € Abzug sind das 44.756 € inklusive Soli, bei 80.000 € zvE nur 22.716 € — denn mehr als die eigene Steuerlast lässt sich nie sparen.
Zusatzeinkommen einordnen: Ob sich ein Auftrag, eine Ausschüttung oder ein Nebenerwerb lohnt, entscheidet der Satz auf genau diese zusätzlichen Euro — nicht der Durchschnitt. Die Betrags-Funktion im Rechner liefert dafür den exakten Euro-Wert inklusive Soli, in beide Richtungen. Welche Hebel den Satz selbst senken, zeigen die Ratgeber Spitzensteuersatz senken und Steuern sparen als Selbstständiger.
Annahmen und Grenzen dieses Rechners
Der Rechner arbeitet mit dem zu versteuernden Einkommen — nicht mit dem Bruttogehalt; den belastbarsten Wert liefert Ihr letzter Steuerbescheid. Nicht abgebildet sind Kirchensteuer, der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen (etwa Arbeitslosengeld), Kapitalerträge mit Abgeltungsteuer sowie Gewerbesteuer-Effekte. Der IAB-Wert unterstellt ausreichenden betrieblichen Gewinn und die Voraussetzungen des § 7g EStG. Für die verbindliche Planung gehört das Ergebnis in die Hand Ihres Steuerberaters.
Häufige Fragen zum Grenzsteuersatz-Rechner
Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.
Der Grenzsteuersatz ist der Steuersatz, mit dem der nächste zusätzlich verdiente Euro belastet wird. Er steigt mit dem Einkommen (§ 32a EStG) und erreicht 42 % (Spitzensteuersatz) bzw. 45 % (Reichensteuer). Er gilt nur für den nächsten Euro — nicht für das gesamte Einkommen.
Der Durchschnittssteuersatz ist die gesamte Einkommensteuer geteilt durch das zu versteuernde Einkommen — er liegt immer unter dem Grenzsteuersatz. Der Grenzsteuersatz betrifft nur den zuletzt verdienten Euro. Für kleine zusätzliche Ausgaben oder Einnahmen ist er deshalb der richtige Maßstab; bei großen Abzügen rechnet der Rechner die Ersparnis exakt über alle Tarifzonen, weil der Grenzsteuersatz dort zu hoch greifen würde.
Ja — sobald Ihr Grenzsteuersatz 42,0 % anzeigt, liegt Ihr Einkommen über der Spitzensteuersatz-Schwelle (2026: 69.879 € bei Einzelveranlagung), bei 45,0 % in der Reichensteuer-Zone. Hintergründe und die legalen Hebel dagegen erklärt der Ratgeber Spitzensteuersatz senken.
Über den Investitionsabzugsbetrag (§ 7g EStG) lassen sich bis zu 50 % einer geplanten Investition (Abzug max. 200.000 €) vorab gewinnmindernd abziehen. Die Faustformel Abzug × Grenzsteuersatz stimmt dabei nur für kleine Beträge: Ein großer Abzug durchläuft mehrere Tarifzonen, die tatsächliche Ersparnis ist geringer — und nie höher als die gesamte Steuer. Der Rechner ermittelt sie deshalb exakt als Differenz der Steuerbelastung mit und ohne Abzug, inklusive Solidaritätszuschlag.
Weil der Grenzsteuersatz nur für den jeweils nächsten Euro gilt. Wer 100.000 € abzieht, senkt sein Einkommen durch mehrere Tarifzonen mit fallenden Sätzen — bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen wären 42.000 € (100.000 € × 42 %) sogar fast das Doppelte der gesamten Einkommensteuer von 22.464 €. Die exakte Ersparnis beträgt hier 22.716 € — das ist genau die gesamte Belastung aus 22.464 € Einkommensteuer plus 252 € Solidaritätszuschlag, denn mehr als die eigene Steuerlast lässt sich nie sparen.
Bei 80.000 € zu versteuerndem Einkommen liegt der Grenzsteuersatz 2026 (Einzelveranlagung) bei 42 % — der Durchschnittssteuersatz dagegen nur bei rund 28,1 % (22.464 € Einkommensteuer). Inklusive Solidaritätszuschlag kostet der nächste Euro hier sogar 47,0 %, weil die Soli-Milderungszone jeden zusätzlichen Steuer-Euro mit 11,9 % belastet.
Häufig ja: Beim Splitting wird der Tarif auf das halbe gemeinsame Einkommen angewendet. Bei 120.000 € zu versteuerndem Einkommen sinkt der Grenzsteuersatz 2026 von 42,0 % (Einzel) auf 38,6 % (Splitting) — und die Einkommensteuer um 10.798 €. Verdienen beide Partner ähnlich viel, schrumpft der Effekt.
Nicht das Bruttogehalt: Das zu versteuernde Einkommen (zvE) ist das Einkommen nach Abzügen wie Werbungskosten, Vorsorgeaufwendungen und Sonderausgaben. Den belastbarsten Wert liefert der letzte Einkommensteuerbescheid — dort ist das zvE als eigene Zeile ausgewiesen.
Nein. Der Rechner zeigt Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag sowie Grenz- und Durchschnittssteuersatz nach § 32a EStG. Kirchensteuer (8/9 % auf die Einkommensteuer) und der Progressionsvorbehalt für Lohnersatzleistungen wie Arbeitslosengeld kommen gegebenenfalls hinzu.
Weiterführende Ratgeber und Rechner
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