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Co-Location oder Standalone: Zwei Wege beim Batteriegroßspeicher-Boom
AktuellesNewsStand: Mai 2026

Co-Location oder Standalone: Zwei Wege beim Batteriegroßspeicher-Boom

Strukturanalyse Co-Location vs. Standalone bei Batteriegroßspeichern Q1 2026: Regulatorische Unterschiede nach MiSpeL, wirtschaftliche Mechanik mit IRR-Steigerung bis 29 Prozent bei Co-Location, exemplarische Projekte Statkraft/SUNCATCHER, Münch Energie, LEAG GigaBattery.

Batteriespeicher-ReportRedaktion

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Das Wichtigste in Kürze

  • Eine quantitative Aufteilung des Zubaus in Co-Location und Standalone liefert keine Primärquelle — weder MaStR noch BNetzA noch BSW erfassen die Kategorie systematisch
  • Co-Location steigert laut Whitepaper 8energies/Enspired/Goldbeck Solar die IRR eines 20-MWp-Solarparks um bis zu 29 Prozent — bei nur 3,5 bis 4 Prozent Clipping-Verlust
  • Standalone-Großspeicher wie die geplante LEAG GigaBattery Jänschwalde (4 GWh) skalieren um Faktor 40 bis 500 gegenüber typischen Co-Location-Anlagen — hängen aber direkter am Netzentgelt-Regime

Der Batteriespeicher-Boom Q1 2026 ist messbar: Über 2 GWh stationärer Zubau, plus 67 Prozent gegenüber Vorjahr, bei Großspeichern über 1 MWh sogar plus rund 270 Prozent (BSW-Solar, 03.05.2026). Was hinter diesen Zahlen aber nicht sichtbar wird: Wie viel davon entsteht als Co-Location an PV- oder Windparks, wie viel als Standalone-Anlage am Netzknoten. Die ehrliche Antwort vorweg.

Was keine Behörde weiß

Weder das MaStR-Einheitenregister noch die BNetzA-Speicherstatistik noch die BSW-Marktdaten Q1 2026 weisen eine quantitative Aufteilung des Zubaus in Co-Location und Standalone aus. Die Kategorie ist in den geprüften öffentlichen Datenquellen nicht als Filter abrufbar — Speicher und EE-Anlagen werden getrennt erfasst, eine Verknüpfung über den Netzanschlusspunkt ist öffentlich nicht auswertbar. Marktanteils-Prozentzahlen lassen sich aus diesen Quellen nicht ableiten.

Was sich dagegen sauber unterscheiden lässt, ist die Geschäftsmodell-Struktur. Und genau die entscheidet, in welche Vehikel sich Investoren engagieren.

Strukturelle Unterscheidung: zwei verschiedene Investmentprofile

Co-Location heißt: Ein Batteriespeicher teilt sich den Netzanschluss mit einer PV- oder Windanlage. Standalone heißt: Der Speicher steht für sich, der Anschluss orientiert sich am Netzknoten, nicht am Solarpotenzial. Aus dieser einfachen technischen Unterscheidung ergeben sich grundlegend verschiedene Erlöslogiken, Skalen und Regulierungs-Exposures.

DimensionCo-LocationStandalone
NetzanschlussGeteilt mit PV/WindEigener Anschluss am Netzknoten
Typische Größe5-100 MWh (gebunden an Solarpark-Fläche)100-4.000 MWh (skaliert nach Netzknoten)
ErlösstackPV-Direktvermarktung + Arbitrage + RegelenergieArbitrage + Regelenergie + Imbalance + Momentanreserve
EEG-FörderungMöglich (über MiSpeL-Abgrenzungsoption für PV-Anteil)Nicht relevant — reiner Graustromspeicher
Regulierungs-ExposureMiSpeL-Festlegung BK-25-02 (Frist 30.06.2026)Netzentgelt-Befreiung §118 EnWG / AgNeS-Reform
StandortwahlFolgt vorhandener PV-AnlageFolgt Netzkapazität
Reifegrad-Vorteil ab 01.04.2026Hoch (Baugenehmigung + Anschlusszusage oft vorhanden)Variabel (Greenfield-Projekte)
Typisches Investment-VehikelGeschlossener PV-Fonds + Speicher-ErweiterungInstitutionelle Großfinanzierung

MiSpeL: warum Co-Location regulatorisch neu sortiert wird

Die Marktintegration von Speichern und Ladepunkten (MiSpeL) der Bundesnetzagentur — Festlegungsverfahren BK-25-02 mit Frist 30.06.2026 — erlaubt erstmals den Mischbetrieb von Grün- und Graustrom in einem Co-Location-Speicher, ohne die EEG-Förderung der gekoppelten EE-Anlage zu gefährden. Drei Optionen stehen zur Wahl: die klassische Ausschließlichkeitsoption, die vereinfachte Pauschaloption (eher für Kleinanlagen) und die Abgrenzungsoption mit getrennter Bilanzierung. Laut interconnector.de ist die Abgrenzungsoption "faktisch die einzige wirtschaftlich sinnvolle Wahl für Großspeicher ab 1 MWh". EU-Kommissions-Genehmigung dieser Option steht Stand Mai 2026 noch aus.

Standalone-Speicher umgehen diese Komplexität — sie sind reine Graustromspeicher mit vollem Marktzugang. Dafür hängen sie umso direkter an einem anderen Regulierungsfaden: der Netzentgelt-Befreiung nach §118 Abs. 6 EnWG, die aktuell bei Inbetriebnahme vor 04.08.2029 für 20 Jahre gewährt wird. Die AgNeS-Festlegung der BNetzA stellt genau dieses Privileg politisch in Frage. Wer Standalone kalkuliert, kalkuliert mit Annahmen, die sich Ende 2026 verschieben können.

Wirtschafts-Mechanik: was Co-Location nachweislich liefert

Konkrete Zahlen stammen aus dem Whitepaper von 8energies, Enspired und Goldbeck Solar (Februar 2026), das die Wirtschaftlichkeit von Co-Location an einem 20-MWp-Referenzpark gerechnet hat:

  • IRR-Steigerung bis 29 Prozent relativ gegenüber PV-only bei Neuanlagen
  • IRR-Steigerung bis 24 Prozent bei Speicher-Nachrüstung im Bestand
  • Clipping-Verlust nur 3,5 bis 4 Prozent durch geteilten Netzanschluss bei voller Speicher-Einspeisung — gemessen mit KI-gestützter Steuerung

Hintergrund der Mechanik: Die solare Capture Rate (Anteil des erzielbaren Spotpreises) ist von rund 80 Prozent (2023) auf unter 58 Prozent (2025) gefallen, die Stunden mit negativem Strompreis haben sich nahezu verdoppelt. Ein Co-Location-Speicher verschiebt PV-Erlöse aus diesen Mittagstal-Stunden in profitable Abendstunden — pro investierter MW Netzanschluss arbeitet das Kapital doppelt.

Vorsicht mit der 29-Prozent-Zahl

Die IRR-Steigerung gilt für die im Whitepaper modellierten Szenarien (20 MWp PV plus Speicher, deutsche Marktbedingungen 2025/2026). Sie ist kein Universal-Aufschlag. Bei reinen Standalone-Speichern ohne PV gibt es keinen direkten Vergleichswert — Standalone hat eine andere Erlösbasis (volle Marktzugänge ohne PV-Grundlast als Stabilisator) und andere Risiken (Netzentgelt-Reform).

Drei reale Projekte, drei Skalen

Wie unterschiedlich die beiden Modelle in der Praxis aussehen, zeigt der Vergleich von drei aktuellen Vorhaben — alle verifiziert über Primärquellen.

Co-Location klein-mittel: Statkraft + SUNCATCHER (Sachsen-Anhalt). Drei Standorte (Klötze II, Salzwedel, Seehausen), gesamt 34,5 MWp PV plus 12 MW / 24 MWh Speicher. Inbetriebnahme zweites Halbjahr 2026. Statkraft übernimmt die Direktvermarktung bis 2031 (PM vom 05.05.2026). Macht im Schnitt rund 8 MWh Speicher pro Standort — eine typische Solar-Plus-Speicher-Größe.

Co-Location groß: Münch-Energie-Cluster (Sachsen-Anhalt). Innerhalb eines 250-MW-/500-MWh-Speicherclusters baut Münch eine Einzelanlage mit 49,5 MW / 101 MWh als Co-Location zu einer 60-MW-PV-Anlage, geteilter 50-MW-Netzanschluss. Faktor 10 gegenüber der SUNCATCHER-Einzelanlage. Zeigt: Co-Location skaliert, solange die PV-Fläche mitwächst.

Standalone XL: LEAG GigaBattery Jänschwalde + Boxberg (Lausitz). 1.000 MW / 4.000 MWh in Jänschwalde plus 400 MW / 1.600 MWh in Boxberg. Lieferant Fluence (Auftrag November 2025: 4 GWh). Reine Standalone-Graustromspeicher, Erlöse aus Spot, Intraday, Regelenergie und Imbalance. Wichtig: LEAG hat die Projekte im April 2026 wegen Netzentgelt-Unsicherheit gestoppt — geplant ist nicht im Bau.

Größenordnungs-Faktor zwischen kleinster Co-Location-Einzelanlage und geplantem Standalone-Großprojekt: rund 500-fach. Das ist keine Marktanteils-Aussage, aber ein struktureller Befund: Co-Location bleibt an die Solarpark-Skala gekoppelt, Standalone löst sich davon.

Was Q1 2026 sicher liefert

MetrikWertQuelle
Stationärer Speicher-Zubau Q1 2026 (gesamt)über 2 GWh, plus 67 Prozent YoYBSW-Solar (03.05.2026)
Großspeicher (über 1 MWh) Zubau Q1 2026über 1 GWh, rund plus 270 Prozent YoYBSW-Solar
Bestand Großspeicher operativ (10/2025)2,4 GW / 3,2 GWhBNetzA
Großspeicher geplant (10/2025)5,0 GW / 10,4 GWhBNetzA
Netzanschlussanfragen Batteriespeicher (kumuliert)rund 470 GW (ÜNB + Verteilnetz)regelleistung-online.de

Eine Aufteilung dieser Werte in Co-Location und Standalone liefert keine dieser Quellen.

Entscheidungs-Heuristik für IAB-Anleger

Co-Location und Standalone konkurrieren nicht — sie sind zwei verschiedene Risiko-Rendite-Profile. Wer auswählt, sollte die folgende Heuristik anlegen, bevor er in einen Markt-Vergleich einsteigt:

  • Sucht der Anleger PV-Grundlast als Stabilisator und akzeptiert eine kleinere Speicher-Marge, gehört das Vehikel in den Co-Location-Bucket — IRR-Aufschläge bis 29 Prozent realistisch, MiSpeL-Reife abwarten.
  • Sucht der Anleger maximale Speicher-Marge und hat Toleranz für Netzentgelt-Regulierungsrisiko, gehört das Vehikel in den Standalone-Bucket — höhere Bruttomargen pro MWh, aber AgNeS- und §118-EnWG-Reformen direkt im Risiko-Profil.
  • Will der Anleger früh investieren (Reifegradverfahren ab 01.04.2026), spricht das strukturell für Co-Location: Bestehende PV-Genehmigungen und vorhandene Anschlüsse erhöhen den Reifegrad bei der Anschlussanfrage.

Bevor Anbieter und Vehikel verglichen werden, lohnt der Blick auf den Markt-Hub für die Zubau-Daten und die Anbieterprüfung für die konkreten Co-Location- vs. Standalone-Profile der aktiven Marktakteure. Die Frage "wer gewinnt" ist falsch gestellt — die richtige lautet: welches Profil passt in welches Portfolio.

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