Ohne öffentliche Spur
Kaufvertrag mit der UAB Speichersysteme GmbH nicht öffentlich: was ein „Teilspeicher“ rechtlich ist, bleibt offen
- Grundlage
- Der Anbieter beschreibt den Direktkauf eines Teilspeichers in einem Großbatteriespeicher ab 5 MW mit Kaufvertrag direkt mit der UAB Speichersysteme GmbH; das Vertragsmodell ist öffentlich nicht dokumentiert, und ob der Teilspeicher ein abgrenzbares Wirtschaftsgut oder ein Anteil an der Gesamtanlage ist, wird nicht erläutert (Stand 13.05.2026).
- Einordnung
- Ohne Vertragstext bleibt offen, was Sie genau erwerben und wer den Speicher betreibt — beides entscheidet über Abschreibung und Investitionsabzugsbetrag. Das Prüfraster verweist Sie deshalb auf den Vertrag.3
- Nachfrage
- Ist mein Teilspeicher ein eigenes, abgrenzbares Wirtschaftsgut mit eigener Messung, oder ein Anteil an der Gesamtanlage — und können Sie mir den Kaufvertrag vorab zusenden?
