Batteriespeicher finanzieren: welcher Weg für wen

Eigenkapital, Bankkredit, KfW-Kredit, Leasing, Projektfinanzierung, Nachrangdarlehen oder Zuschuss: Welcher Weg offensteht, hängt an der Größe des Speichers und an Ihrer Rolle. Jede Angabe mit Quelle und Stand.

Papiercollage auf Holz, von oben: Fünf Papierbahnen führen zu einem Batteriespeicher in der Mitte. An ihrem Anfang je eine Figur und ein Gegenstand: Münze, Formular, Schlüssel, Urkunde mit Siegel, Bauplan. KI-Illustration.
KI-Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Unternehmen kann einen KfW-Kredit aus dem Programm 270 nach dem Wortlaut des Merkblatts auch für einen Stromspeicher ohne eigene Erzeugungsanlage beantragen — bis 150 Mio. € je Vorhaben, vor Beginn des Vorhabens über die Bank (Stand 05/2025).
  • Ein Kreditangebot einer Bank für Privatanleger, die eine einzelne Speichereinheit kaufen, haben wir am 16.10.2026 nicht gefunden.
  • Banken finanzieren Großspeicher 2026 ohne einheitlichen Standard: Ein Vertreter der NORD/LB nannte im März 2026 rund 80 % Tolling über fünf bis sieben Jahre als typische Struktur; UmweltBank, IKB und ING haben allein auf Markterlöse finanziert.
  • Einen Zuschuss für einen eigenständigen Großspeicher haben wir in keinem Bundesland gefunden (Mecklenburg-Vorpommern offen); die Zuschüsse im Saarland (200 €/kWh) und in Berlin gibt es nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage.
  • Stadtwerke und Genossenschaften sammeln Geld bei Bürgern: Genussrechte in Kempen (1,4 Mio. €), Nachrangdarlehen nur für Mitglieder in Marzling (2,0 Mio. €).
In diesem Artikel12 Kapitel

Welcher Weg zur Finanzierung eines Batteriespeichers offensteht, hängt an zwei Dingen: an der Größe des Speichers und an Ihrer Rolle. Ein Unternehmen kann für einen Stromspeicher einen Förderkredit der KfW aus dem Programm 270 beantragen, nach dem Wortlaut des Merkblatts auch als einzelne Maßnahme und bis 150 Mio. € je Vorhaben (Stand 05/2025). Für Großspeicher gibt es 2026 keinen einheitlichen Bankstandard — ein Vertreter der NORD/LB nannte auf einer Fachkonferenz rund 80 % Tolling über fünf bis sieben Jahre als typische Struktur, UmweltBank, IKB und ING haben Speicher allein auf Markterlöse finanziert (Berichte vom 31.03. bis 13.07.2026) —, und ein Kreditangebot einer Bank für Privatanleger, die eine einzelne Speichereinheit kaufen, haben wir bei unserer Recherche am 16.10.2026 nicht gefunden.

Für wen: Betriebe und Landwirte, Projektentwickler, Stadtwerke und Genossenschaften, Anleger, Betreiber, Flächeneigentümer und Vermittler, die wissen wollen, welche Wege es gibt und was Banken verlangen. · Nicht für: wer eine Empfehlung für den eigenen Fall sucht — die gibt diese Seite nicht.

Zur Einordnung der Größen: Im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur waren am 16.10.2026 549 Batteriespeicher mit mehr als 999 kW Bruttoleistung in Betrieb, gemeldet unter 429 verschiedenen Betreibernummern. Mit mehr als 99 kW bis 999 kW waren es 1.510 (eigene Abfrage, 17:00 Uhr UTC).

Die Wege-Matrix: welcher Weg zu welcher Größe und Rolle

Die zwei Tabellen zeigen für sechs Rollen, was wir zu jedem der sieben Wege belegt gefunden haben. Beide sind ein Recherchestand vom 16.10.2026: Ein Strich heißt, dass wir keine belegte Angabe gefunden haben — nicht, dass es den Weg nicht gibt. Die Fundstellen stehen unter den Tabellen und in den Abschnitten darunter.

Sieben Wege, Teil 1: Hausbesitzer, Betriebe, Anleger (Stand 16.10.2026)

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

WegHausbesitzer (Heimspeicher an eigener PV-Anlage)Betrieb oder Landwirt (Gewerbespeicher, rund 100 kW bis 1 MW)Anleger (Kauf einer Speichereinheit)
Eigenkapital———
BankkreditRatenkauf beim Anbieter: rechtlich ein Teilzahlungsgeschäft (§ 506 Abs. 3 BGB); Angebote haben wir nicht ausgewertetüber eine Bank oder Sparkasse; dort werden auch die KfW-Kredite beantragtkein Kreditangebot einer Bank gefunden (Recherche 16.10.2026)
FörderkreditKfW 270 nur, wenn ein Teil des eigenen PV-Stroms eingespeist wird, auch als NachrüstungKfW 270, auch nur für den Speicher; KfW 570 nur bei mindestens 75 % Strom aus direkt angeschlossener EE-Anlage; Rentenbank 255 für Speicher an förderfähiger EE-ErzeugungKfW 270: gewerblich Handelnde sind antragsberechtigt; ob der Kauf einer Einheit in einem fremden Speicherpark förderfähig ist, offen
Leasing, Miete, Contracting—DAL: Finanzierung, Leasing und Mietkauf auch für Batteriespeicher (eine Mindestgröße nennt sie nicht); Rentenbank 265 refinanziert Leasing nur für mobile Investitionsgüter; KfW 270 trägt Contracting, wenn der Contractor investiert und betreibt—
Projektfinanzierung———
Anleihe, Nachrang, Crowd, Genossenschaft——statt Kauf: Geld als Anleihe, Nachrangdarlehen oder Genussrecht geben — dann kein Investitionsabzugsbetrag
ZuschussBerlin: SolarPLUS bis 31.12.2026, nur mit neuer PV-AnlageSaarland: 200 €/kWh für KMU, höchstens für 153 kWh, nur mit neuer PV-Anlage (bis 31.12.2028); Berlin: SolarPLUS auch für Eigentümer von Gewerbe- und Industriegebäuden, nur mit neuer PV-Anlage (bis 31.12.2026); BAFA-EEW: Speicher als Nebenkosten eines Vorhabens, höchstens 25 % der Maßnahmekeiner gefunden

— heißt: keine belegte Angabe gefunden. „Keiner gefunden“ heißt: gezielt gesucht, nichts gefunden (Recherche 16.10.2026). Die Größen sind Orientierung, keine Grenzen aus einem Gesetz.

KfW-Merkblätter 270 (Stand 05/2025) und 570 mit Technischen Mindestanforderungen (18.06.2026); Rentenbank, Förderkredite Energieunternehmen (Stand 01.07.2026); Deutsche Leasing, Seite „Infrastruktur und Versorgung“; Richtlinien PV-Speicher Saar und SolarPLUS 2026; BAFA, Informationsblatt CO2-Faktoren V3.4; § 506 BGB, § 7g EStG. Alle abgerufen am 16.10.2026.
Sieben Wege, Teil 2: Projektentwickler, Betreiber, Stadtwerke (Stand 16.10.2026)

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

WegProjektentwickler (Großspeicher bis zur Baureife)Betreiber (Projektgesellschaft, ab rund 1 MW)Stadtwerk oder Genossenschaft
Eigenkapitalein Kapitalpartner trägt die Vorkosten: green flexibility übernahm Kajonis Portfolio und ermöglicht die Teilnahme am Reifegradverfahren (30.06.2026)ABN AMRO hat ein Projekt allein auf Markterlöse mit weniger Fremdkapital finanziert (laut ESS News, 31.03.2026)Genussrechte über eine Crowd-Plattform, laut Geschäftsführung bilanziell Eigenkapital (Kempen, 1,4 Mio. €; ZfK)
Bankkredit—Bankenkonsortium (geführt von DAL/Deutsche Leasing für Münch, 100 MW / 200 MWh, 27.01.2026)—
Förderkredit—KfW 270 bis 150 Mio. € je Vorhaben; KfW 291 als Anteil an einem Konsortialkredit, auf Einladung des Finanzierungspartners, nur für Unternehmen mehrheitlich in PrivatbesitzKfW 270 ab 50 % öffentlicher Beteiligung, Kommunen und unselbständige Eigenbetriebe ausgeschlossen; Rentenbank 255 im ländlichen Raum
Leasing, Miete, Contracting—DAL nennt Leasing für Batteriespeicher; ein Leasingvertrag für einen Großspeicher ist in den gelesenen Mitteilungen nicht belegtDAL nennt Verbundlösungen für Stadtwerke, auch für eigene Speicher
Projektfinanzierungnach einer Netzzusage Weiterentwicklung bis zur Baureife für den Käufer, der baut und betreibt (Kajoni für green flexibility)mit Tolling (ein NORD/LB-Vertreter: typisch rund 80 % über fünf bis sieben Jahre) oder allein auf Markterlöse (UmweltBank, IKB, ING)Gemeinschaftsunternehmen mit Partnern (Beckum, Nürtingen)
Anleihe, Nachrang, Crowd, Genossenschaft—nachrangiges Fremdkapital (Junior Debt): Berenberg-Fonds für Obton, 28.04.2025Nachrangdarlehen nur für Mitglieder (Marzling, 2,0 Mio. €); Bürgerbeteiligung (Beckum)
Zuschusskeiner gefundenkeiner gefunden—

— heißt: keine belegte Angabe gefunden. „Keiner gefunden“ heißt: gezielt gesucht, nichts gefunden (Recherche 16.10.2026). Die Größen sind Orientierung, keine Grenzen aus einem Gesetz.

KfW-Merkblätter 270 (Stand 05/2025) und 291 (06/2026); Rentenbank, Förderkredite Energieunternehmen (Stand 01.07.2026); Deutsche Leasing, Seite „Infrastruktur und Versorgung“, und DAL, Mitteilung vom 27.01.2026; Reifegradverfahren V1.2 (16.06.2026); green flexibility, Mitteilung vom 30.06.2026; ESS News (31.03.2026) und pv magazine (08.06. und 13.07.2026), Berichte; Capcora, Beratermitteilung April 2026; Berenberg, Mitteilung vom 28.04.2025; Stadtwerke Kempen, ZfK (Bericht, 18.08.2026), BEG Freisinger Land, evb Beckum, ADS-TEC Energy. Alle abgerufen am 16.10.2026.

Eigenkapital und was die Bank sehen will

Was eine Bank für einen Großspeicher sehen will, geht über eine Bonitätsprüfung hinaus. Ein Beispiel: Die GLS Bank führt in ihrer Checkliste „Projektfinanzierung Großbatteriespeicher“ (Version 04, Stand 05.25) unter anderem auf:

  • Eine Projektgesellschaft als Kreditnehmerin — mit Registerauszug, Gesellschaftsvertrag und Eröffnungsbilanz.
  • Netzanschlusszusage oder Netzreservierung, gegebenenfalls die Baugenehmigung und einen Nachweis über die Höhe des Baukostenzuschusses.
  • Ein Erlösgutachten eines renommierten Gutachters, das Alterung (Degradation) und Garantiebedingungen berücksichtigt.
  • Einen Vermarktungsvertragsentwurf und eine externe juristische Stellungnahme dazu.
  • Gesicherte Flächen: Nutzungsverträge mit einer festen Laufzeit „mindestens für die Finanzierungsdauer“, eine erstrangige beschränkte persönliche Dienstbarkeit und Eintrittsrechte für die finanzierende Bank.

Ob die Erlöse vertraglich abgesichert sein müssen, beantworten Banken verschieden. Ein Vertreter der NORD/LB sagte im Mai 2025, die Bank wolle Batterieprojekte, die nicht zumindest über eine teilweise Absicherung der Einnahmen verfügen, nicht finanzieren (Interview in pv magazine, 05.05.2025); im März 2026 berichtete ein Vertreter, die NORD/LB habe in den USA bereits ein Projekt ganz ohne Absicherung finanziert, das derzeit nicht gut laufe (Konferenzbericht von ESS News, 31.03.2026). ABN AMRO hat nach Aussage ihres Vertreters auf dem Battery Business & Development Forum ein Projekt zu 100 % merchant, also allein auf Markterlöse, finanziert, allerdings mit weniger Fremdkapital und zusätzlichen Schutzmechanismen (Konferenzbericht von ESS News, 31.03.2026). Der Marktvorstand der UmweltBank sagte, Banken bewerteten die Risiken künftiger Erlöse und die technische Alterung „oft strenger als Projektierer oder Investoren“ (pv magazine, 13.07.2026).

Wie viel Eigenkapital ein Projekt mitbringen muss, nennen die Mitteilungen und Berichte, die wir gelesen haben, nicht. Was die Banken auf dem Forum im Einzelnen sagten: BBDF 2026: Warum Banken bei Großspeichern zögern.

Bankkredit und Förderkredit

Förderkredite laufen über die Bank: Die KfW vergibt sie über Finanzierungspartner, also Banken und Sparkassen, und der Antrag muss dort vor Beginn des Vorhabens gestellt werden (Merkblatt 270). Die Bank prüft Bonität und Sicherheiten und ordnet den Kredit einer Preisklasse zu; danach richtet sich der Zins. Am 09.10.2026 lagen die Höchstzinssätze für KfW 270 bei fünf Jahren Laufzeit, einem tilgungsfreien Jahr und fünf Jahren Zinsbindung zwischen 4,77 % Sollzins (4,86 % effektiv) in Preisklasse A und 11,17 % (11,66 %) in Preisklasse I (KfW-Konditionenübersicht, beihilfefreie Variante).

Förderkredite, die Speicher nennen

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

ProgrammFür wenWas für den Speicher giltGrenzenStand
KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Landwirte, Contracting-Geber, Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung; natürliche Personen, die einen Teil ihres selbst erzeugten Stroms einspeisenBatteriespeicher für PV-Dachanlagen und sonstige Stromspeicher, auch als einzelne Maßnahme oder Nachrüstung; nicht für Speicher an fossilen Anlagenbis 100 % der förderfähigen Kosten, höchstens 150 Mio. € je Vorhaben; Kommunen und unselbständige Eigenbetriebe ausgeschlossenMerkblatt 05/2025
KfW 570 „Erneuerbare Energien Plus“Vorhaben ohne Förderung nach dem EEG oder eine vergleichbare staatliche Förderung; Ziel ist die Vermarktung über Direktlieferverträge (PPA)Der Speicher muss mindestens 75 % der jährlich gespeicherten Strommenge aus direkt angeschlossenen EE-Anlagen beziehen — ein reiner Netzspeicher fällt nicht darunterbei EEG-Förderung stattdessen Programm 270Merkblatt und Technische Mindestanforderungen 18.06.2026
KfW 291 Konsortialkredit Nachhaltige Transformationgewerbliche Unternehmen und Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befindenModul C Energieversorgung umfasst Infrastruktur zur SpeicherungKfW-Anteil in der Regel 7,5 bis 100 Mio. €, höchstens 50 % der Vorhabensfinanzierung; nur auf Einladung des FinanzierungspartnersMerkblatt 06/2026
Rentenbank 255 (Kredit) und 265 (Leasing)Energieunternehmen, deren Anteile mindestens zur Hälfte Land- und Forstwirte oder agrarnahe Unternehmen halten; land- und forstwirtschaftliche Unternehmen mit Energievorhaben; Energieunternehmen von Kommunen und Unternehmen ohne Agrarbezug, wenn das Vorhaben im ländlichen Raum liegtSpeicher für Energie aus förderfähigen EE-Erzeugungsanlagenbei EEG- oder KWKG-Förderung nur beihilfefreie Konditionen; Leasing refinanziert die Rentenbank nur für mobile InvestitionsgüterStand 01.07.2026
KfW-Merkblätter 270 (05/2025), 570 und Technische Mindestanforderungen 570 (18.06.2026), 291 (06/2026); Landwirtschaftliche Rentenbank, „Förderkredite Energieunternehmen“ (Stand 1. Juli 2026). Abgerufen am 16.10.2026.

Wie der Antrag bei KfW 270 abläuft und was die Hausbank dafür braucht, behandelt ein eigener Beitrag „KfW 270 für Batteriespeicher“, der in Vorbereitung ist.

Leasing, Mietkauf, Miete und Contracting

Wer den Speicher nicht selbst kaufen will, kann ihn leasen, mieten oder von einem Dritten betreiben lassen. Belegt ist:

  • Leasing und Mietkauf: Die DAL Deutsche Anlagen-Leasing, eine Tochter der Deutschen Leasing, nennt auf der Seite „Infrastruktur und Versorgung“ Finanzierung, Leasing und Mietkauf ausdrücklich auch für Batteriespeicher und bietet Stadtwerken Verbundlösungen für eigene, dezentrale Speicher an (abgerufen 16.10.2026). Eine Mindestgröße nennt die Seite nicht; in ihrer Pressemitteilung vom 27.01.2026 beschreibt sich die DAL als Spezialistin für großvolumige Investitionsvorhaben. Die Rentenbank refinanziert über ihr Programm 265 auch Leasinggeschäfte, nach ihren Förderbedingungen aber nur für mobile Investitionsgüter; ob ein Speicher dazu zählt, sagen die Bedingungen nicht.
  • Contracting: KfW 270 finanziert Contracting-Vorhaben, wenn der Contracting-Geber selbst antragsberechtigt ist, das wirtschaftliche Risiko trägt und zugleich Investor und Betreiber ist; der Contracting-Vertrag muss mindestens so lange laufen wie der Kredit (Merkblatt 270).
  • Leasing und Zuschuss: Das Saarland schließt Speicher auf Leasingbasis von seinem Zuschuss aus (Richtlinie PV-Speicher Saar).

Ob ein geleaster Speicher steuerlich und in der Bilanz dem Leasinggeber oder Ihnen zugerechnet wird, hängt an der Gestaltung des Vertrags — das klärt Ihr Steuerberater. Ein eigener Beitrag „Gewerbespeicher finanzieren: Kredit, Leasing, Mietkauf, Miete oder Contracting“ ist in Vorbereitung.

Neue Fristen, Urteile und Zahlen per E‑Mail

Zweimal im Monat die wichtigsten Entwicklungen im Speichermarkt, kompakt und eingeordnet.

Newsletter abonnieren Kostenlos, jederzeit abbestellbar

Projektfinanzierung für Großspeicher

Großspeicher werden in den bekannten Fällen als Projekt finanziert: Die Bank leiht einer Projektgesellschaft Geld und stützt sich auf deren künftige Erlöse. Wie viel davon vertraglich gesichert sein muss, ist der Kern der Verhandlung. Beim Tolling mietet ein Energiehändler die Speicherkapazität gegen ein festes Entgelt; merchant heißt, der Speicher verdient allein am Strommarkt.

Belegte Finanzierungsstrukturen 2025/2026 (Auswahl)

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

StrukturBeispielGrößeDatumArt der Quelle
Projektfinanzierung mit Tolling-AnteilNORD/LB, typische Struktur laut ihrem Vertreter: zwölf Monate merchant, dann rund 80 % Tolling über fünf bis sieben Jahre; von 100 % Tolling rät die Bank ab—31.03.2026Konferenzbericht (ESS News)
allein auf MarkterlöseUmweltBank für den Projektentwickler CCE in Halle (Saale), Laufzeit zehn Jahre, ohne Floor- oder Tolling-Vertrag11 MW / 22 MWh13.07.2026Bericht (pv magazine)
allein auf MarkterlöseIKB Deutsche Industriebank für Münch Energie in Sachsen-Anhalt; Betrieb laut IKB „entirely on a market basis“50 MW / 100 MWhApril 2026Mitteilung des Finanzberaters (Capcora)
allein auf MarkterlöseING Deutschland für Aquila Clean Energy in Wetzen, 26 Mio. € Fremdkapital, laut Aquila „fully merchant financing“56 MW / 112 MWh08.06.2026Bericht (pv magazine)
nachrangiges Fremdkapital (Junior Debt)Berenberg Green Energy Debt-Fonds für Obton in Alfeld137,5 MW / 308,0 MWh28.04.2025Mitteilung Berenberg
Bankenkonsortiumgeführt von DAL/Deutsche Leasing Finance für einen Abschnitt des Münch-Speichers100 MW / 200 MWh27.01.2026Mitteilung DAL
ESS News, 31.03.2026; pv magazine, 08.06. und 13.07.2026; Capcora, April 2026; Berenberg, 28.04.2025; DAL, 27.01.2026. Abgerufen am 16.10.2026. Berichte von Fachmedien und Mitteilungen von Beratern sind Sekundärquellen.

Bevor eine Bank finanziert, kostet der Netzanschluss Geld. Wer einen Großspeicher an das Übertragungsnetz anschließen will, zahlt im Reifegradverfahren der vier Übertragungsnetzbetreiber eine Antragspauschale von 50.000 € und, wenn er eine Reservierung annimmt, eine Realisierungskaution von 1.500 € je MW (zuzüglich gegebenenfalls anfallender Umsatzsteuer), die später auf den Baukostenzuschuss angerechnet wird (Verfahrensdokumentation V1.2 vom 16.06.2026). Diese Vorkosten können Kapitalpartner übernehmen: green flexibility hat am 30.06.2026 ein Portfolio von rund 750 MW und 3 GWh von Kajoni übernommen und ermöglicht nach eigener Mitteilung als „kapitalstarker Partner“ die Teilnahme am Reifegradverfahren; nach einer Netzzusage entwickelt Kajoni die Projekte bis zur Baureife weiter. Mehr dazu: Reifegradverfahren erklärt und Green Flexibility übernimmt 750-MW-Portfolio von Kajoni. Was ein Großspeicher kostet, steht unter Was kostet ein Großspeicher?.

Weitere Abschlüsse im Bestand: ECO STOR Förderstedt, Kyon Energy und UmweltBank ohne Tolling. Eine laufend gepflegte Liste aller bekannten Abschlüsse („Speicherfinanzierungen in Deutschland“) und ein Beitrag zur Projektfinanzierung mit Tolling, Merchant und Netzanschluss sind in Vorbereitung.

Anleihe, Nachrangdarlehen, Crowd und Genossenschaft: Geld geben statt kaufen

Wer einem Speicherprojekt Geld leiht, kauft keinen Speicher. Daraus folgen drei Unterschiede zum Direktkauf:

  • Kein Investitionsabzugsbetrag: § 7g EStG gilt für die Anschaffung abnutzbarer beweglicher Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Ein Darlehen, eine Anleihe oder ein Genussrecht ist keines.
  • Nachrang heißt: zuletzt bedient. Ist für eine Forderung Nachrang vereinbart, wird sie in der Insolvenz im Zweifel erst nach den übrigen Gläubigern berichtigt (§ 39 Abs. 2 InsO).
  • Grenzen bei Schwarmfinanzierungen: Bestimmte Vermögensanlagen wie Nachrangdarlehen, die ausschließlich über eine Internet-Plattform vermittelt werden, sind nach § 2a VermAnlG bis 6 Mio. € je Emittent in zwölf Monaten von der Prospektpflicht befreit. Die Plattform muss dann je Anleger und Emittent Grenzen prüfen: 1.000 €, 10.000 € bei mindestens 100.000 € frei verfügbarem Vermögen oder das Doppelte des monatlichen Nettoeinkommens, höchstens 25.000 €.

Wie Stadtwerke und Genossenschaften diese Wege nutzen, zeigt der nächste Abschnitt. Ein eigener Beitrag „Nachrangdarlehen, Anleihe, Crowd, Genossenschaft“ mit Rang, Mittelverwendung und Mehrheitsbeschlüssen ist in Vorbereitung. Wie sich Kauf und Beteiligung unterscheiden, vergleicht Batteriespeicher-Investitionsmodelle im Vergleich; was bei der Insolvenz eines Anbieters passiert, erklärt Anbieter insolvent — was nun?.

Zuschuss: was es 2026 gibt

Für Batteriespeicher gibt es 2026 vor allem Kredite. Die Zuschüsse, die wir gefunden haben, sind an eine eigene Erzeugungsanlage geknüpft:

  • Bund (BAFA): In der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft kann ein Stromspeicher als Nebenkosten eines Vorhabens gefördert werden, wenn er den Anteil der Eigenerzeugung nachweislich erhöht; seine Kosten dürfen höchstens 25 % der förderfähigen Kosten der zugehörigen Maßnahme betragen (Informationsblatt CO2-Faktoren, Version 3.4, in Kraft seit 01.06.2026).
  • Saarland: „PV-Speicher Saar“ zahlt kleinen und mittleren Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland 200 € je kWh nutzbarer Kapazität, höchstens für 153 kWh, nur zusammen mit einer neu errichteten PV-Anlage. Der Antrag wird nach Fertigstellung gestellt; die Richtlinie gilt bis 31.12.2028.
  • Berlin: SolarPLUS fördert Stromspeicher bei Privatleuten wie bei Eigentümern von Gewerbe- und Industriegebäuden nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage; ein nachgerüsteter Speicher nur, wenn der Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage eingeht. Die Richtlinie tritt zum 31.12.2026 außer Kraft.

Einen Zuschuss für einen eigenständigen Großspeicher ohne eigene Erzeugung haben wir bei unserer Recherche am 16.10.2026 in keinem Bundesland gefunden. Nicht abschließend prüfen konnten wir die Richtlinie in Mecklenburg-Vorpommern, die uns nur als Scan vorlag. Ein eigener Beitrag „Batteriespeicher-Förderung 2026“ mit den Programmen der Länder ist in Vorbereitung.

Stadtwerke und Bürgerenergie: die belegten Fälle

In den Fällen, die wir gefunden haben, finanzieren Stadtwerke und Energiegenossenschaften Speicher anders als Projektentwickler: über das eigene Unternehmen, mit Partnern und mit Geld von Bürgern. Vier Fälle mit öffentlicher Fundstelle:

Vier dokumentierte Fälle

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

WerSpeicherWie finanziertFundstelle
Stadtwerke Kempen (Nordrhein-Westfalen)2,5 MW laut Mitteilung vom 03.08.2026; die Spatenstich-Mitteilung vom 08.09.2025 nannte 2 MW, die ZfK nennt 5 MWh1,4 Mio. € über Genussrechte auf der Plattform DKB-Crowd, zehn Jahre Laufzeit, 4,4 % fester Zins im Jahr plus eine mögliche Erfolgsbeteiligung von bis zu 1 %; Emittent ist das Stadtwerk als ganzes Unternehmen, nicht eine Projektgesellschaft; laut ZfK innerhalb weniger Stunden gezeichnetStadtwerke Kempen, Mitteilungen vom 08.09.2025 und 03.08.2026; ZfK, 18.08.2026 (Bericht)
BEG Freisinger Land eG, Marzling (Bayern)2,5 MW / 5,0 MWh, dazu 2,18 MWp PVGesamtkosten 3,0 Mio. € netto: 1,0 Mio. € Eigenmittel und 2,0 Mio. € Nachrangdarlehen nur für Mitglieder, in drei Laufzeiten (rund 20 Jahre zu 5 %, rund 10 Jahre zu 3 %, rund 5 Jahre zu 2 % im Jahr); ohne Verkaufsprospekt, weil nur Mitgliedern angeboten; am 01.12.2025 voll gezeichnetProjektseite der Genossenschaft
Stadtwerke Nürtingen, ADS-TEC Energy und BEGiNT eG (Baden-Württemberg)5 MW / 10 MWhdrei Partner zu gleichen Teilen an einer Betreibergesellschaft; die Genossenschaft stellt ein Drittel des KapitalsADS-TEC Energy, Mitteilung vom 12.05.2026 (Unternehmensmitteilung)
Energieversorgung Beckum (Nordrhein-Westfalen)20 MW / 55 MWhGemeinschaftsunternehmen Beckumer Batteriespeicher GmbH, evb 76 %, E.ON Energy Solutions 24 %; Bürgerbeteiligung für bis zu 500 Personen, für die die evb in ihrer Mitteilung 3,5 % für Kunden und 3,0 % für Nichtkunden zusagt; Form und Laufzeit der Beteiligung nennt die Mitteilung nichtevb, Mitteilung vom 11.04.2025
Abgerufen am 16.10.2026. Die Angaben stammen von den Beteiligten selbst; die ZfK ist ein Fachmedium (Sekundärquelle).

Zum Rahmen: In einer Umfrage des Verbands kommunaler Unternehmen (VKU) vom Frühjahr 2026 gaben 11 % der teilnehmenden kommunalen Versorger an, Speicherprojekte schon umzusetzen, 27 % planen welche (159 Antworten von 756 befragten Mitgliedsunternehmen mit Stromsparte; Bericht der ZfK vom 09.06.2026). In der Jahresumfrage des Genossenschaftsverbands DGRV (Stichtag 31.12.2025) nennen 18 % der antwortenden Energiegenossenschaften Batteriespeicher als bestehendes Geschäftsfeld.

Drei rechtliche Punkte, die Kommunen betreffen:

  • Förderkredite: KfW 270 steht Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlich-rechtlicher Beteiligung offen, die gewerblich handeln; Kommunen selbst und kommunale unselbständige Eigenbetriebe sind ausgeschlossen (Merkblatt 05/2025). Bei der Rentenbank sind Energieunternehmen antragsberechtigt, die von Kommunen oder kommunalen Unternehmen getragen werden und deren Vorhaben im ländlichen Raum liegt (Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten).
  • Kommunalrecht NRW: § 107a der Gemeindeordnung erklärt die wirtschaftliche Betätigung in der Strom-, Gas- und Wärmeversorgung zu einem öffentlichen Zweck; zulässig ist sie, wenn sie nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinde steht. Speicher nennt die Gemeindeordnung nicht (Fassung ab 01.01.2026).
  • Kommunale Beteiligung nach § 6 EEG: Das Gesetz sieht sie nur für Betreiber von Windenergieanlagen an Land und von Freiflächenanlagen vor, nicht für Speicher.

Wegweiser: wohin als Nächstes

  • Projektentwickler: Netzanschluss und Vorkosten — Reifegradverfahren erklärt; Kosten je MW und MWh — Was kostet ein Großspeicher?; ein Beitrag zur Projektfinanzierung ist in Vorbereitung.
  • Betriebe und Landwirte: die Förderkredite im Abschnitt „Bankkredit und Förderkredit“; die Beiträge „KfW 270 für Batteriespeicher“ und „Gewerbespeicher finanzieren“ sind in Vorbereitung.
  • Stadtwerke und Genossenschaften: die Fälle im Abschnitt „Stadtwerke und Bürgerenergie“; ein Beitrag zu Nachrangdarlehen, Anleihe, Crowd und Genossenschaft ist in Vorbereitung.
  • Anleger: Steuern — Steuern sparen mit Batteriespeichern; Modelle — Investitionsmodelle im Vergleich; Insolvenz — Anbieter insolvent — was nun?; der Beitrag „IAB-Kredit: einen Batteriespeicher auf Kredit kaufen“ ist in Vorbereitung.
  • Betreiber: Erlöse — Wie verdient ein Batteriespeicher Geld?; was Banken sagen — BBDF 2026: Warum Banken bei Großspeichern zögern.
  • Flächeneigentümer: Was die GLS Bank in ihrer Checkliste vom Nutzungsvertrag erwartet, steht im Abschnitt „Eigenkapital und was die Bank sehen will“: feste Laufzeit mindestens für die Finanzierungsdauer, eine erstrangige Dienstbarkeit und Eintrittsrechte für die Bank.
  • Vermittler: Ab 20.11.2026 braucht, wer gewerbsmäßig gegen Vergütung Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermittelt, eine Erlaubnis nach § 34k GewO (Gesetz vom 12.05.2026, BGBl. 2026 I Nr. 139); wer bisher mit einer Erlaubnis nach § 34c GewO Darlehen vermittelt, muss die neue Erlaubnis bis 31.05.2027 beantragen; die alte gilt bis zur Entscheidung fort, längstens bis 19.11.2027 (§ 162 GewO). Ein eigener Beitrag dazu ist in Vorbereitung.
  • Hausbesitzer: KfW 270 gibt es nur, wenn ein Teil des eigenen PV-Stroms eingespeist wird; Zuschüsse nur mit einer neuen PV-Anlage (Abschnitt „Zuschuss“); der Beitrag „Batteriespeicher-Förderung 2026“ ist in Vorbereitung.

Häufige Fragen

Wie finanziert man einen Speicher auf dem eigenen Gewerbegrundstück?

Belegt sind drei Wege: ein Förderkredit wie KfW 270, den Sie vor Beginn des Vorhabens über Ihre Bank beantragen; Leasing oder Mietkauf über eine Leasinggesellschaft (die DAL nennt Batteriespeicher ausdrücklich); oder Contracting, bei dem ein Dritter investiert und betreibt. Im Saarland kommt für kleine und mittlere Unternehmen ein Zuschuss von 200 € je kWh hinzu, in Berlin einer über SolarPLUS — jeweils nur, wenn der Speicher zusammen mit einer neuen PV-Anlage gebaut wird. Welcher Weg passt, hängt an Bonität, Verbrauch und Steuer — das klären Bank und Steuerberater.

Wer bezahlt die großen Batteriespeicher?

In den Fällen, die wir gefunden haben, finanzieren Banken den Speicher als Projekt — teils mit vertraglich gesicherten Erlösen, teils allein auf Markterlöse. Dazu kommen Kapitalpartner, die schon die Kosten des Netzanschlussverfahrens tragen, und Fonds, die nachrangiges Fremdkapital geben. Beispiele mit Bank, Größe und Datum stehen im Abschnitt „Projektfinanzierung für Großspeicher“.

Gibt es Fördergeld nur für die Nachrüstung eines Speichers?

Als Kredit ja: KfW 270 finanziert einen Batteriespeicher auch als Nachrüstung — bei Privatleuten aber nur, wenn sie einen Teil ihres selbst erzeugten Stroms einspeisen (Merkblatt 05/2025). Einen Zuschuss für eine reine Nachrüstung haben wir in den hier genannten Programmen nicht gefunden: Berlin und das Saarland fördern Speicher nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage; in Berlin genügt ein Antrag innerhalb von drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage.

Speicher finanzieren oder bar bezahlen?

Das entscheiden Sie mit Ihrer Bank und Ihrem Steuerberater; eine Empfehlung geben wir nicht. Zwei Dinge gehören in jede Rechnung: was der Kredit kostet — bei KfW 270 lagen die Höchstzinssätze am 09.10.2026 je nach Preisklasse zwischen 4,77 % und 11,17 % Sollzins bei fünf Jahren Laufzeit —, und dass Zins und Tilgung fällig werden, gleich was der Speicher erlöst (§ 488 Abs. 1 BGB).

Wer zahlt den Netzanschluss eines Großspeichers?

Der Anschlussnehmer, also der Träger des Projekts. Am Übertragungsnetz sind das zuerst 50.000 € Antragspauschale und 1.500 € je MW Realisierungskaution im Reifegradverfahren; später kommt ein Baukostenzuschuss hinzu, auf den die Kaution angerechnet wird. Der Bundesgerichtshof hat am 15.07.2025 entschieden, dass die Bundesnetzagentur einem Verteilernetzbetreiber nicht untersagen muss, für einen Batteriespeicher einen Baukostenzuschuss nach dem Leistungspreismodell zu verlangen (EnVR 1/24).

Was offen ist

  • Ob eine Bank den Kauf einer einzelnen Speichereinheit durch einen Privatanleger finanziert und ob die KfW einen solchen Kauf über das Programm 270 fördert, haben wir bei unserer Recherche am 16.10.2026 nicht belegt gefunden.
  • Welche Fremdkapitalquote und welche Auflagen die Banken bei den Finanzierungen allein auf Markterlöse verlangt haben, nennen die Mitteilungen nicht.
  • Für Mecklenburg-Vorpommern konnten wir nicht prüfen, ob ein Speicher ohne eigene Erzeugungsanlage gefördert wird.
  • Für Kempen nennen die Quellen unterschiedliche Größen (2 MW, 2,5 MW, 5 MWh).
  • Ob der Handel mit Speicherstrom zur „Stromversorgung“ im Sinne von § 107a der Gemeindeordnung NRW gehört, regelt das Gesetz nicht ausdrücklich.

Prüfvermerk und Hinweis

So geprüft

Alle Angaben auf dieser Seite haben wir am 16.10.2026 an der Fundstelle selbst abgerufen und gelesen: die KfW-Merkblätter 270 (Stand 05/2025), 570 mit Technischen Mindestanforderungen (18.06.2026) und 291 (06/2026), die KfW-Konditionenübersicht (Stand 09.10.2026), die Programmbedingungen der Rentenbank (Stand 01.07.2026), die Checkliste der GLS Bank (Version 04, Stand 05.25), die Verfahrensdokumentation zum Reifegradverfahren (V1.2 vom 16.06.2026), das BAFA-Informationsblatt CO2-Faktoren (Version 3.4), die Richtlinien PV-Speicher Saar und SolarPLUS 2026, die Mitteilungen von Banken, Stadtwerken und Genossenschaften, die Gesetzestexte (BGB, EStG, InsO, VermAnlG, EEG, Gemeindeordnung NRW, BGBl. 2026 I Nr. 139) und das Marktstammdatenregister. Aussagen aus Fachmedien (pv magazine, ESS News, ZfK) und von Beratern sind als solche gekennzeichnet. Ein Rechtsanwalt oder Steuerberater hat die Seite nicht geprüft.

Information, keine Beratung

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall greifen, klären Sie mit Ihrer Bank, Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt. Wir empfehlen keine einzelnen Anbieter oder Banken, bewerten keine Angebote und versprechen keine Renditen.

Alle Meldungen im News-Bereich

Newsletter

Den Speichermarkt im Blick behalten.

2x im Monat: Neue Artikel und Markt-Updates direkt ins Postfach.

Kostenlos. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz