KfW 270 („Erneuerbare Energien – Standard“) ist ein Förderkredit, den Sie über Ihre Bank oder Sparkasse beantragen. Er finanziert Batteriespeicher als „Batteriespeicher PV-Aufdach“ oder als „Stromspeicher“, auch als einzelne Maßnahme oder Nachrüstung, mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und höchstens 150 Mio. € je Vorhaben (KfW-Merkblatt 270, Stand 05/2025). Der Zins hängt an der Preisklasse, in die Ihre Bank Sie nach Bonität und Sicherheiten einordnet: Bei 5 Jahren Laufzeit liegen die Höchstzinsen zwischen 4,77 % Sollzins in Preisklasse A und 11,17 % in Preisklasse I (KfW-Konditionenübersicht, gültig ab 09.10.2026).
Entscheidend ist die Reihenfolge: Den Antrag stellen Sie vor Beginn des Vorhabens, nach der KfW also, bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag wie einen Kaufvertrag schließen.
Für wen: Betriebe und Landwirte, die einen Speicher kaufen oder nachrüsten, Stadtwerke und andere Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung sowie Anleger, die prüfen wollen, ob ein Förderkredit für ihren Speicherkauf infrage kommt. · Nicht für: Kommunen selbst und ihre unselbständigen Eigenbetriebe; sie schließt das Merkblatt aus.
Für Hausbesitzer mit Heimspeicher
Auch als Privatperson sind Sie für KfW 270 antragsberechtigt, wenn Sie einen Teil Ihres Solarstroms einspeisen oder verkaufen; dann handeln Sie nach dem Merkblatt „in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit“. Den Speicher können Sie zusammen mit der Photovoltaik-Anlage oder als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage finanzieren. Einen Einspeisevertrag verlangt die KfW nicht; Balkonkraftwerke und Steckeranlagen sind nicht förderfähig (Häufige Fragen der KfW-Programmseite, abgerufen am 16.10.2026). Auf ihrer Seite zur Photovoltaik für Privatpersonen nennt die KfW als Förderung der Einzelmaßnahme nur diesen Kredit. Den Antrag stellen Sie wie jeder Antragsteller vor Beginn des Vorhabens (Merkblatt 270, S. 4), laut den Häufigen Fragen der Programmseite also bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag wie einen Kaufvertrag schließen; eine Ausnahme für Planungsaufträge nennen Merkblatt und Programmseite nicht. Für Zuschüsse verweist die KfW auf das Förderinstitut Ihres Bundeslandes und auf Ihre Kommune.
Was KfW 270 bei Batteriespeichern finanziert
Das Merkblatt nennt Speicher an zwei Stellen. Unter den förderfähigen Maßnahmen stehen „Batteriespeicher für Photovoltaik-Anlagen Aufdach/Fassade im Verwendungszweck ‚Batteriespeicher PV-Aufdach‘ (auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung)“ und Investitionen „in sonstige Stromspeicher“ im Verwendungszweck „Stromspeicher“. Unter Punkt 4 a fördert es die „Errichtung, Erweiterung und Erwerb von Anlagen zur kurz- und langfristigen Speicherung von Strom“, ebenfalls „auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung“, mit dem Ziel der „systemverträglichen Integration erneuerbarer Energien in das Energiesystem“ (Merkblatt 270, S. 2 und 3).
Nach diesem Wortlaut ist ein Speicher ohne eigene Erzeugungsanlage nicht ausgeschlossen, wenn ein Unternehmen ihn kauft. Für Privatpersonen regelt das Merkblatt dagegen nur den Fall mit eigener Stromerzeugungsanlage (nächster Abschnitt). Einen Rechtsanspruch auf den Kredit gibt es nicht; die KfW entscheidet „aufgrund pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Mittel“ (S. 5).
Weitere Regeln aus dem Merkblatt (S. 3 und 4):
- Ausgeschlossen sind Speicher, die „im direkten Zusammenhang mit fossilen Strom- und/oder Wärmeerzeugungsanlagen errichtet und betrieben werden“.
- Gebrauchte Anlagen und Modernisierungen können finanziert werden. Lief für die gebrauchte Anlage schon ein KfW-Kredit, muss er bei Antragstellung vollständig zurückgezahlt sein.
- Contracting wird mitfinanziert, wenn der Contracting-Geber zugleich Investor und Betreiber ist, die Investition in seinem wirtschaftlichen Risiko liegt und der Contracting-Vertrag mindestens so lange läuft wie der Kredit.
- Nicht finanziert werden Treuhandkonstruktionen sowie „Umschuldungen und Nachfinanzierungen bereits begonnener beziehungsweise abgeschlossener Vorhaben“.
- Mehrwertsteuer kann mitfinanziert werden, wenn Sie nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt sind. Einen Mindestbetrag gibt es laut Programmseite nicht.
Wer den Kredit bekommt
Antragsberechtigt sind nach dem Merkblatt für Vorhaben in Deutschland:
| Wer | Bedingung laut Merkblatt |
|---|---|
| Unternehmen jeder Größe und Freiberufler | Natürliche und juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften mit mehrheitlich privatrechtlicher Beteiligung, die „in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit“ handeln; Sitz in Deutschland oder im Ausland |
| Landwirte | Handeln „in Ausübung oder zur Aufnahme einer selbständigen landwirtschaftlichen Tätigkeit“ |
| Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlicher Beteiligung, etwa Stadtwerke | Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften, die „in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit“ handeln |
| Anstalten, Stiftungen und Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände | Antragsberechtigt ohne weitere Bedingung im Merkblatt |
| Contracting-Unternehmen | Erbringen Dienstleistungen für einen Dritten; gefördert nur, wenn sie zugleich Investor und Betreiber sind |
| Gemeinnützige Antragsteller | Freistellungsbescheid des Finanzamts; ein Teil des erzeugten Stroms oder der Wärme wird eingespeist oder verkauft |
| Privatpersonen mit eigener Stromerzeugungsanlage | Wer einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeist oder verkauft, handelt „in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit“; Batteriespeicher im selben Vorhaben oder als Nachrüstung zu einer bestehenden Anlage |
| Ausgeschlossen | Bund, Länder und deren Einrichtungen; Kommunen, kommunale Gebietskörperschaften und kommunale unselbständige Eigenbetriebe |
Was der Wortlaut offenlässt
Zwei Fragen beantworten weder das Merkblatt noch die Programmseite ausdrücklich:
- Speicherkauf ohne eigene Photovoltaik-Anlage durch eine Privatperson. Das Merkblatt lässt natürliche Personen zu, die „in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln“. Den Fall der Privatperson beschreibt es aber nur mit eigener Stromerzeugungsanlage, die einen Teil des Stroms einspeist. Ob die KfW eine Privatperson fördert, die für den Kauf eines Speichers ein Gewerbe aufnimmt, haben wir in den KfW-Unterlagen nicht belegt gefunden.
- Anteil an einem Container-Speicher. Die Häufigen Fragen der Programmseite sagen: „Reine Kapitalbeteiligungen an z.B. Bürgermodellen fördern wir nicht.“ Teile einer größeren Anlage sind nur förderfähig, wenn die Teilanlage „klar abgrenzbar ist und selbständig in der Lage ist Strom zu erzeugen“; als Beispiele nennt die KfW nur Photovoltaik-Module und Windenergieanlagen. Ob eine einzeln gekaufte Speichereinheit in einem größeren Speicherpark als solche Teilanlage gilt oder als reine Kapitalbeteiligung, steht dort nicht. Treuhandkonstruktionen schließt das Merkblatt ausdrücklich aus.
Wie das Steuerrecht den Einstieg als Privatperson sieht, beschreibt IAB als Privatperson oder Angestellter. Für die KfW ist das eine eigene Frage.
Vor dem Kaufvertrag fragen
Passt Ihr Vorhaben nicht eindeutig in die Fälle des Merkblatts, fragen Sie das KfW-Infocenter (0800 539-9001, kostenfrei, laut Programmseite Montag bis Freitag 9 bis 17 Uhr), bevor Sie etwas unterschreiben. Ein Vorhaben, das schon begonnen hat, nach der KfW etwa mit einem unterschriebenen Kaufvertrag, finanziert das Programm nicht nach (Merkblatt 270, S. 3).
Konditionen: Zins je Preisklasse
Die KfW veröffentlicht für jede Laufzeitvariante Höchstzinssätze in neun Preisklassen von A bis I. In welche Klasse Ihr Kredit fällt, entscheidet Ihre Bank: Sie ordnet Sie in eine von sieben Bonitätsklassen ein, von 1 („ausgezeichnet“) bis 7 („noch ausreichend“), und den Kredit in eine von drei Besicherungsklassen, von 1 (mindestens 70 % werthaltig besichert) bis 3 (höchstens 40 %). Aus der Kombination ergibt sich die Preisklasse; das Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“ (Stand 09.05.2022) nennt als Beispiel Bonitätsklasse 3 und Besicherungsklasse 2, das ergibt Preisklasse D.
Der Zinssatz „orientiert sich an der Entwicklung des Kapitalmarktes und wird am Tag der Zusage festgesetzt“. Der Zins, den Sie mit Ihrer Bank vereinbaren, kann unter dem Höchstzins der Preisklasse liegen (Merkblatt 270, S. 4).
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| Preisklasse | 5 / 1 / 5 | 10 / 2 / 10 | 15 / 3 / 15 |
|---|---|---|---|
| A | 4,77 (4,86) | 4,98 (5,08) | 5,21 (5,31) |
| B | 5,17 (5,28) | 5,38 (5,49) | 5,61 (5,73) |
| C | 5,47 (5,59) | 5,68 (5,80) | 5,91 (6,04) |
| D | 5,97 (6,11) | 6,18 (6,33) | 6,41 (6,57) |
| E | 6,57 (6,74) | 6,78 (6,96) | 7,01 (7,20) |
| F | 7,27 (7,48) | 7,48 (7,70) | 7,71 (7,94) |
| G | 7,77 (8,01) | 7,98 (8,23) | 8,21 (8,47) |
| H | 8,87 (9,18) | 9,08 (9,40) | 9,31 (9,64) |
| I | 11,17 (11,66) | 11,38 (11,88) | 11,61 (12,13) |
Spaltenköpfe: Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung, jeweils in Jahren. Auszahlung 100 %. Höchstsätze; der vereinbarte Zins kann darunter liegen. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Zusage.
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| Preisklasse | 20 / 3 / 10 | 20 / 3 / 20 | 30 / 5 / 10 |
|---|---|---|---|
| A | 5,11 (5,21) | 5,40 (5,51) | 5,11 (5,21) |
| B | 5,51 (5,63) | 5,80 (5,93) | 5,51 (5,63) |
| C | 5,81 (5,94) | 6,10 (6,24) | 5,81 (5,94) |
| D | 6,31 (6,46) | 6,60 (6,77) | 6,31 (6,46) |
| E | 6,91 (7,09) | 7,20 (7,40) | 6,91 (7,09) |
| F | 7,61 (7,83) | 7,90 (8,14) | 7,61 (7,83) |
| G | 8,11 (8,36) | 8,40 (8,67) | 8,11 (8,36) |
| H | 9,21 (9,54) | 9,50 (9,85) | 9,21 (9,54) |
| I | 11,51 (12,02) | 11,80 (12,34) | 11,51 (12,02) |
Spaltenköpfe: Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung, jeweils in Jahren. Auszahlung 100 %. Höchstsätze; der vereinbarte Zins kann darunter liegen. Maßgeblich ist der Satz am Tag der Zusage.
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| Laufzeit / tilgungsfrei / Zinsbindung (Jahre) | Standard, Preisklasse A | PV-Aufdach, Preisklasse A | Unterschied |
|---|---|---|---|
| 5 / 1 / 5 | 4,77 (4,86) | 4,37 (4,45) | 0,40 Prozentpunkte |
| 10 / 2 / 10 | 4,98 (5,08) | 4,58 (4,66) | 0,40 Prozentpunkte |
| 15 / 3 / 15 | 5,21 (5,31) | 5,00 (5,10) | 0,21 Prozentpunkte |
| 20 / 3 / 10 | 5,11 (5,21) | 4,77 (4,86) | 0,34 Prozentpunkte |
| 20 / 3 / 20 | 5,40 (5,51) | 5,26 (5,37) | 0,14 Prozentpunkte |
| 30 / 5 / 10 | 5,11 (5,21) | 4,81 (4,90) | 0,30 Prozentpunkte |
Sollzins (Effektivzins) in % pro Jahr; Unterschied beim Sollzins. Ob der Verwendungszweck „Batteriespeicher PV-Aufdach“ die günstigere Zeile bekommt, sagen weder die Konditionenübersicht noch das Merkblatt. Das klären Ihre Bank oder das KfW-Infocenter.
Weitere Bedingungen (Merkblatt 270, S. 4 und 5):
- Laufzeiten: mindestens 2 Jahre. Bis 5 Jahre mit höchstens 1 tilgungsfreien Jahr, bis 10 Jahre mit 2, bis 15 Jahre mit 3, jeweils mit Zinsbindung über die ganze Laufzeit; bis 20 Jahre mit höchstens 3 tilgungsfreien Jahren und Zinsbindung für 10 Jahre oder die ganze Laufzeit; bis 30 Jahre mit höchstens 5 tilgungsfreien Jahren und 10 Jahren Zinsbindung. Die Kurzübersicht der Programmseite nennt „bis zu 20 Jahre“, ihre Tabelle führt aber auch die 30-jährige Variante.
- Auszahlung: 100 %, in einer Summe oder in Teilen. Abruffrist 12 Monate nach Zusage, für noch nicht ausgezahlte Beträge um höchstens 24 Monate verlängerbar.
- Bereitstellungsprovision: 0,15 % pro Monat auf den noch nicht abgerufenen Betrag, ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach der Zusage.
- Tilgung: In den tilgungsfreien Jahren zahlen Sie nur Zinsen, danach vierteljährlich gleich hohe Raten. Außerplanmäßig tilgen können Sie nur gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung.
- Sicherheiten: „bankübliche Sicherheiten“; Form und Umfang vereinbaren Sie mit der Bank.
- Eigenkapital: Die KfW verlangt keines, der Kredit erlaubt eine 100-%-Finanzierung. Sie schreibt aber, dass Ihre Bank die Bonität in der Regel besser einstuft, wenn Sie einen Teil aus eigenen Mitteln finanzieren (Häufige Fragen der Programmseite).
- Beihilfe: Der Zinssatz ist beihilfefrei; er enthält also keine Beihilfe „in Form von Zinssubventionen“, wie sie die KfW im Programm 570 wahlweise vergibt (Merkblatt 570, S. 4). Das Merkblatt 270 sagt: „Es wird ein beihilfefreier Zinssatz oberhalb des EU-Referenzzinssatzes angeboten.“ Die Häufigen Fragen der Programmseite formulieren, der Zinssatz „entspricht dem aktuellen EU-Referenzzinssatz“. In der Sache sagen beide Stellen dasselbe: Der Zins liegt nicht unter diesem Satz. Auf die Frage, warum der Kredit nicht günstiger angeboten wird, verweist die KfW auf eben diese beihilfefreien Konditionen. Ob er günstiger ist als ein gewöhnlicher Bankkredit, zeigt deshalb nur der Vergleich der konkreten Angebote.
So läuft der Antrag
Verwendungszweck und Antragsberechtigung klären
Speicher an einer Photovoltaik-Anlage auf Dach oder Fassade laufen als „Batteriespeicher PV-Aufdach“, andere Speicher als „Stromspeicher“. Prüfen Sie dabei, ob Sie zu den Antragstellern des Merkblatts gehören.
Bank oder Sparkasse wählen
Die KfW vergibt den Kredit nicht direkt, sondern über Finanzierungspartner „Ihrer Wahl“. Die Bank prüft Bonität und Sicherheiten und trägt das Risiko eines Kreditausfalls.
Antrag vor Beginn des Vorhabens stellen
Nach den Häufigen Fragen der KfW heißt das: bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag wie einen Kaufvertrag schließen. Die Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“ (Stand 19.03.2026) fragt das Datum des geplanten Vorhabensbeginns und des ersten Finanzierungsgesprächs ab.
Gewerbliche Bestätigung zum Antrag abgeben
Die KfW bittet, die „gewerbliche Bestätigung zum Antrag“ (gBzA) nur zu erstellen, wenn Ihr Bankberater das ausdrücklich wünscht (KfW-Seite zur gBzA). Dann erzeugen Sie sie im gBzA-Center der KfW, unterschreiben sie und geben sie der Bank. Über die gBzA-ID übernimmt die Bank Ihre Daten in den Antrag.
Zusage abwarten
Die Bank ordnet den Kredit einer Preisklasse zu, die Zusage kommt von der KfW. Der Zins wird am Tag der Zusage festgesetzt. Nach der Zusage schließen Sie laut Programmseite den Kreditvertrag mit der Bank, rufen den Kredit ab und beginnen das Vorhaben.
Kredit innerhalb von 12 Monaten abrufen
Ab 2 Bankarbeitstagen und 6 Monaten nach der Zusage kostet der noch nicht abgerufene Betrag 0,15 % pro Monat. Die Abruffrist lässt sich für noch nicht ausgezahlte Beträge um höchstens 24 Monate verlängern.
Quellen des Ablaufs: KfW-Merkblatt 270 (Stand 05/2025, S. 1 bis 5), Programmseite 270 mit Häufigen Fragen, KfW-Seite zur gBzA, Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“ (Stand 19.03.2026) und Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“ (Stand 09.05.2022).
Welche Bank KfW 270 durchreicht
Eine Liste der Banken, die KfW 270 anbieten, veröffentlicht die KfW auf der Programmseite nicht. Sie nennt nur „Finanzierungspartner (Banken und Sparkassen)“ Ihrer Wahl. Eine Pflicht der Bank, den Kredit durchzuleiten, steht weder im Merkblatt noch auf der Programmseite. Weil die Bank das Risiko eines Kreditausfalls trägt (Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“), entscheidet sie selbst, ob sie den Kredit vergibt; auch gegenüber der KfW besteht „grundsätzlich kein Anspruch auf Förderung“ (Merkblatt 270, S. 5).
Dass das in der Praxis eine Hürde sein kann, zeigt ein Einzelbericht: Ein Nutzer im Photovoltaikforum schrieb am 26.01.2026 über KfW 270, er kenne „momentan keine Bank, die den auch vergibt“. Das ist eine einzelne Erfahrung, keine Statistik.
Wir nennen keine Banken: Ob eine Bank KfW 270 durchleitet, kann sich ändern und hängt am Vorhaben. Ansprechpartner ist Ihre Bank oder Sparkasse; Fragen zum Programm beantwortet das KfW-Infocenter (0800 539-9001).
KfW 570 und andere Förderkredite für Speicher
Daneben steht das Programm 570 „Erneuerbare Energien Plus“ (Merkblatt, Stand 18.06.2026). Es soll „den marktbasierten Ausbau erneuerbarer Energien und die Vermarktung von Strom über sogenannte Direktlieferverträge (Power Purchase Agreements)“ unterstützen. Für Speicher setzt es eine feste Grenze: „Der Speicher muss mindestens 75% der jährlich gespeicherten Strommenge aus direkt angeschlossenen Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbarer Energie beziehen“ (Technische Mindestanforderungen 570, Ziff. 3.1, Stand 18.06.2026). Gefördert werden Speicher in kombinierten Vorhaben mit der Erzeugung oder an bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlagen. Ein reiner Netzspeicher fällt damit nicht unter 570, ebenso wenig einer, der mehr als ein Viertel seines Stroms aus anderen Quellen bezieht.
| Kriterium | KfW 270 „Standard“ | KfW 570 „Plus“ |
|---|---|---|
| Ziel | Nutzung erneuerbarer Energien und ihre Integration in das Energiesystem | Marktbasierter Ausbau, Vermarktung über Direktlieferverträge (PPA) |
| Speicher | „Batteriespeicher PV-Aufdach“ und „Stromspeicher“, auch einzeln oder als Nachrüstung | Nur mit mindestens 75 % der jährlich gespeicherten Strommenge aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen |
| Anlage mit EEG-Förderung oder Einspeisevergütung | Möglich, der Kredit ist beihilfefrei | Nicht möglich; das Merkblatt verweist dann auf 270 |
| Antragsteller | Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlicher Beteiligung, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Zweckverbände, Contractoren, Gemeinnützige, Privatpersonen mit Teil-Einspeisung | Personen und Gesellschaften mit mehrheitlich privater Beteiligung in gewerblicher oder freiberuflicher Tätigkeit; Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung |
| Ausgeschlossen | Bund, Länder, Kommunen, kommunale unselbständige Eigenbetriebe | Bund, Länder, Kommunen, kommunale unselbständige Eigenbetriebe |
| Laufzeiten | bis 5, 10, 15, 20 oder 30 Jahre | bis 5, 7, 10 oder 20 Jahre |
| Kreditbetrag | bis 100 % der Kosten, höchstens 150 Mio. € je Vorhaben | bis 100 % der Kosten, höchstens 150 Mio. € je Vorhaben; mehr, wenn das Vorhaben „eine besondere Förderungswürdigkeit besitzt“ |
| Beihilfe | beihilfefreier Zinssatz | Zinssubventionen als Beihilfe (etwa De-minimis) oder beihilfefreier Zinssatz |
| Höchstzins 5 / 1 / 5, Preisklasse A | 4,77 % (4,86 %) | 3,97 % (4,03 %) |
| Merkblatt | Stand 05/2025 | Stand 18.06.2026 |
Quellen: KfW-Merkblätter 270 und 570, Technische Mindestanforderungen 570, KfW-Konditionenübersicht (Sollzins, in Klammern Effektivzins, gültig ab 09.10.2026). Warum 570 in Preisklasse A niedriger liegt als 270, erklären die KfW-Unterlagen nicht.
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| Preisklasse | 5 / 1 / 5 | 7 / 2 / 7 | 10 / 2 / 10 | 20 / 3 / 10 |
|---|---|---|---|---|
| A | 3,97 (4,03) | 4,08 (4,15) | 4,18 (4,25) | 4,44 (4,52) |
| B | 4,37 (4,45) | 4,48 (4,56) | 4,58 (4,66) | 4,84 (4,93) |
| C | 4,67 (4,76) | 4,78 (4,87) | 4,88 (4,97) | 5,14 (5,24) |
| D | 5,17 (5,28) | 5,28 (5,39) | 5,38 (5,49) | 5,64 (5,76) |
| E | 5,77 (5,90) | 5,88 (6,01) | 5,98 (6,12) | 6,24 (6,39) |
| F | 6,47 (6,63) | 6,58 (6,75) | 6,68 (6,85) | 6,94 (7,13) |
| G | 6,97 (7,16) | 7,08 (7,27) | 7,18 (7,38) | 7,44 (7,65) |
| H | 8,07 (8,33) | 8,18 (8,44) | 8,28 (8,55) | 8,54 (8,82) |
| I | 10,37 (10,79) | 10,48 (10,91) | 10,58 (11,01) | 10,84 (11,29) |
Spaltenköpfe: Laufzeit / tilgungsfreie Jahre / Zinsbindung, jeweils in Jahren. Auszahlung 100 %. Die Zeilen „beihilfefrei“ tragen am 09.10.2026 dieselben Höchstsätze.
Rentenbank 255 und 265: Landwirte und Energieunternehmen im ländlichen Raum
Die Landwirtschaftliche Rentenbank finanziert mit ihren „LR-Förderkredite für Energieunternehmen“ auch Speicher, aber nur „Anlagen zur Speicherung und lokalen Verteilung von Energie aus Erzeugungsanlagen, die nach Ziffer 1 förderfähig sind“ (Förderbedingungen, Stand 1. Juli 2026, gültig bis 31.12.2029). Ziffer 1 umfasst Bioenergie, Windenergie, Photovoltaik sowie Wasserkraft, Erdwärme und sonstige regenerative Energie. Einen Speicher ohne solche Erzeugung nennen die Bedingungen nicht.
Für Speicher gelten Kredit Nr. 255 und Leasing Nr. 265 zur Kondition LR-Top. Antragsberechtigt sind Energieunternehmen, deren Gesellschaftsanteile zu mindestens 50 % Land- und Forstwirte oder agrarnahe Unternehmen halten, land- und forstwirtschaftliche Unternehmen mit einem Energievorhaben sowie Energieunternehmen von Kommunen oder sonstigen Inhabern mit einem Vorhaben im ländlichen Raum. Als ländlicher Raum gelten Städte und Gemeinden bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten.
Weitere Bedingungen: Der Antrag läuft über Ihre Bank; deren Bearbeitungsgebühr ist auf 1 % der Kreditsumme, höchstens 1.250 €, begrenzt. Außerplanmäßige Rückzahlungen sind während der Zinsbindung nicht zulässig; gesetzliche Kündigungsrechte bleiben laut Rentenbank unberührt. Die Kredite „sollen je Kreditnehmer und Jahr 25 Mio. Euro nicht übersteigen“. Leasing refinanziert die Rentenbank nur für mobile Investitionsgüter. Erhält die Anlage oder eine verbundene Anlage eine Förderung nach EEG oder KWKG, gibt es nur beihilfefreie Konditionen.
Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.
| Laufzeit | Zinsbindung | Tilgungsfreie Jahre | Sollzins (Effektivzins) |
|---|---|---|---|
| 5 Jahre | 5 Jahre | 1 | 4,40 % (4,47 %) |
| 10 Jahre | 10 Jahre | 2 | 4,50 % (4,58 %) |
| 20 Jahre | 10 Jahre | 2 | 4,60 % (4,68 %) |
| 20 Jahre | 20 Jahre | 2 | 4,95 % (5,04 %) |
Auswahl. Für die Preisklassen B bis I nennt das Rundschreiben maximale Zinsaufschläge von 0,40 (B) bis 6,40 Prozentpunkten (I). Maßgeblich für die Kondition ist der Tag, an dem der vollständige Antrag bei der Rentenbank eingeht. Bereitstellungsprovision 1,8 % pro Jahr ab dem nächsten Monatsersten 5 Monate nach der Zusage.
KfW 291: Konsortialkredit für Großprojekte
An großen Unternehmens- und Projektfinanzierungen beteiligt sich die KfW mit dem Konsortialkredit 291 „Nachhaltige Transformation“, ausdrücklich auch im Sektor Batteriespeicher. Der KfW-Risikoanteil beträgt „in der Regel 7,5 Millionen Euro bis maximal 100 Millionen Euro“, ihr Anteil höchstens 50 % der Finanzierung; die KfW beteiligt sich nur „auf Einladung Ihres Finanzierungspartners“. Gefördert werden gewerbliche Unternehmen und Projektgesellschaften, die sich „mehrheitlich in Privatbesitz“ befinden (Programmseite, abgerufen am 16.10.2026). Für Stadtwerke in mehrheitlich kommunaler Hand kommen bei der KfW damit 270 und 570 infrage, für Vorhaben im ländlichen Raum auch die Rentenbank.
Was es nicht mehr gibt: KfW 275
KfW 275 „Speicher“ endete 2018
Das frühere KfW-Programm 275 Erneuerbare Energien „Speicher“ förderte Batteriespeicher an Photovoltaik-Anlagen mit zinsgünstigen Darlehen und Tilgungszuschüssen. Laut Merkblatt (Stand 25.05.2018) sank der Tilgungszuschuss stufenweise auf zuletzt 10 % „ab 01.01.2018 bis 31.12.2018 (Programmende)“. In der KfW-Konditionenübersicht vom 09.10.2026 steht 275 nicht mehr, 270 und 570 dagegen schon. Auf ihrer Seite zur Photovoltaik für Privatpersonen nennt die KfW als Förderung der Einzelmaßnahme nur den Kredit 270.
Häufige Fragen
Welche Bank vergibt KfW 270?
Den Antrag stellen Sie bei einer Bank oder Sparkasse Ihrer Wahl, die als Finanzierungspartner der KfW arbeitet. Eine Pflicht, den Kredit durchzuleiten, nennen weder das Merkblatt noch die Programmseite; das Ausfallrisiko trägt die Bank. Eine Bankenliste veröffentlicht die KfW auf der Programmseite nicht; Fragen zum Programm beantwortet das KfW-Infocenter (0800 539-9001).
Kann ich einen Speicher an meiner bestehenden Photovoltaik-Anlage über KfW 270 nachrüsten?
Ja, wenn Sie einen Teil des selbst erzeugten Stroms einspeisen oder verkaufen. Das Merkblatt erlaubt Privatpersonen ausdrücklich, „einen Batteriespeicher als Nachrüstung zu einer bereits bestehenden Stromerzeugungsanlage“ zu beantragen (S. 2). Einen Einspeisevertrag verlangt die KfW nicht.
Bekomme ich KfW 270, wenn meine Anlage Einspeisevergütung erhält?
Ja. Für Anlagen mit EEG- oder KWKG-Förderung lässt das Merkblatt nur einen Kredit ohne staatliche Beihilfen zu (S. 3), und KfW 270 bietet einen beihilfefreien Zinssatz an (S. 5). KfW 570 ist in diesem Fall ausgeschlossen. Die aktuellen Sätze stehen unter Einspeisevergütung 2026.
Sind die Zinsen für einen KfW-Kredit steuerlich absetzbar?
Im Betrieb sind Schuldzinsen für einen betrieblichen Kredit grundsätzlich Betriebsausgaben, also Aufwendungen, „die durch den Betrieb veranlasst sind“ (§ 4 Abs. 4 EStG). Anders kann es bei kleinen Photovoltaik-Anlagen auf, an oder in Gebäuden sein: § 3 Nr. 72 EStG stellt die Einnahmen bei bis zu 30 kWp je Wohn- oder Gewerbeeinheit und höchstens 100 kWp je Steuerpflichtigem steuerfrei, und Ausgaben, die mit steuerfreien Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, dürfen nicht abgezogen werden (§ 3c Abs. 1 EStG). Den Speicher nennt § 3 Nr. 72 nicht; wie er in Ihrem Fall einzuordnen ist, klärt Ihr Steuerberater. Mehr dazu: Batteriespeicher-Erträge versteuern.
Gibt es KfW 270 für Privatpersonen?
Ja, wenn Sie in eine Stromerzeugungsanlage wie eine Photovoltaik-Aufdachanlage investieren und einen Teil des Stroms einspeisen oder verkaufen; dann handeln Sie nach dem Merkblatt „in Ausübung einer gewerblichen Tätigkeit“ und sind antragsberechtigt (S. 2). Balkonkraftwerke und Steckeranlagen fördert die KfW nicht.
Gibt es einen Rechner für KfW 270?
Die KfW verlinkt auf der Programmseite einen eigenen Tilgungsrechner für Raten und Tilgungsplan. Den Zins, mit dem Sie rechnen können, nennt Ihnen erst Ihre Bank; die Tabellen oben zeigen nur die Höchstsätze je Preisklasse.
Kann ich mit KfW 270 einen Anteil an einem Container-Speicher finanzieren?
Das ist offen. Reine Kapitalbeteiligungen fördert die KfW nicht, Treuhandkonstruktionen schließt das Merkblatt aus, und ob eine einzeln gekaufte Speichereinheit als abgrenzbare Teilanlage gilt, sagen die KfW-Unterlagen nicht (Abschnitt „Was der Wortlaut offenlässt“). Die Antwort gibt das KfW-Infocenter, und zwar vor dem Kauf.
Was ist aus dem KfW-Programm 275 für Speicher geworden?
Es endete am 31.12.2018 (Merkblatt, Stand 25.05.2018). Bei der KfW laufen Batteriespeicher heute über 270 oder, mit der 75-%-Bedingung, über 570; an großen Projektfinanzierungen beteiligt sie sich über den Konsortialkredit 291.
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So geprüft
Gelesen am 16.10.2026 zwischen 18:59 und 19:06 Uhr und zwischen 19:20 und 19:30 Uhr in einem zweiten Durchgang gegen dieselben Quellen geprüft: KfW-Merkblatt 270 (Stand 05/2025), Merkblatt 570 und Technische Mindestanforderungen 570 (je Stand 18.06.2026), Merkblatt „Risikogerechtes Zinssystem“ (Stand 09.05.2022), Datenliste „Subventionserhebliche Tatsachen“ zu 270 (Stand 19.03.2026), Merkblatt 275 (Stand 25.05.2018), die KfW-Konditionenübersichten für 270, 570 und alle Programme (Stand 09.10.2026), die Programmseiten 270 und 291 samt Häufigen Fragen, die KfW-Seite zur Photovoltaik für Privatpersonen, die Förderbedingungen der Rentenbank für Energieunternehmen (Stand 1. Juli 2026) und ihr Konditionenrundschreiben Nr. 25/2026, §§ 3, 3c und 4 EStG (gesetze-im-internet.de) sowie den genannten Forenbeitrag. Eine Auskunft des KfW-Infocenters zu den offenen Fragen haben wir nicht eingeholt. Weder ein Rechtsanwalt noch ein Steuerberater hat diesen Beitrag geprüft. Die Zinssätze ändern sich; maßgeblich ist die Konditionenübersicht am Tag Ihrer Zusage.
Information, keine Beratung
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob Sie antragsberechtigt sind und welcher Zins für Sie gilt, entscheiden Ihre Bank und die KfW; steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Wir empfehlen keine einzelnen Banken oder Anbieter, bewerten keine Angebote und versprechen keine Renditen.

