Nachrangdarlehen, Anleihe, Crowd, Genossenschaft: in Batteriespeicher investieren, ohne einen zu kaufen

Nachrangdarlehen, Anleihe, Crowd oder Genossenschaft: welchen Rang Sie haben, wo Ihr Geld bis zum Zinsbeginn liegt und wer vor Ihnen steht — an realen Fällen.

Papiercollage auf Holz: Vor dem Schalter eines Speicherunternehmens steht eine Schlange aus Papierfiguren. Vorn drei Figuren in Anzügen mit je einer Münze, ganz hinten eine orange Figur mit einer gerollten Urkunde. KI-Illustration.
KI-Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit einem Nachrangdarlehen, einer Anleihe oder einem Genussrecht kaufen Sie keinen Speicher, sondern erwerben eine Forderung gegen den Emittenten; beim Crowd-Speicher Fischbach standen vorrangige Darlehen über 5,6 Mio. € vor den Anlegern (Vermögensanlagen-Informationsblatt, Stand 16.06.2025).
  • Bei den Anleihen „reconcept BatterieSpeicher Global“ und Aream Green Bond 2026/2031 zahlen Sie auf ein Verrechnungskonto der Emittentin; bei reconcept liegen zwischen Zeichnungsbeginn und Zinsbeginn 300 Tage. Ein Treuhand- oder Sperrkonto für Zeichnungsbeträge nennen beide Prospekte nicht (Volltextsuche am 16.10.2026).
  • Auch eine nicht nachrangige Anleihe gibt Ihnen im Insolvenzfall nach beiden Prospekten „keinen direkten Zugriff“ auf Vermögenswerte: Das Vermögen der Tochtergesellschaften steht zuerst deren eigenen Gläubigern zur Verfügung.
  • Sehen die Anleihebedingungen es vor, können mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmen Zins, Fälligkeit und Kündigungsrechte für alle Gläubiger ändern (§ 5 SchVG); bei ABO Energy stimmten am 09.03.2026 Gläubiger mit 48 % des Kapitals ab.
  • Ein negatives Eigenkapital im Abschluss heißt noch nicht insolvent: Überschuldung liegt nach § 19 Abs. 2 InsO nicht vor, wenn die Fortführung in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich ist — lesen Sie deshalb, worauf der Emittent seine Fortführungsprognose stützt.
In diesem Artikel11 Kapitel

Mit einem Nachrangdarlehen, einer Anleihe, einem Genussrecht oder einem Genossenschaftsanteil kaufen Sie keinen Batteriespeicher, sondern geben einem Unternehmen Geld; was Sie schützt, sind Ihr Rang, das Konto, auf dem Ihr Geld bis zum Zinsbeginn liegt, und die Frage, wer vor Ihnen bedient wird. Beim Crowd-Speicher Fischbach standen vorrangige Darlehen über 5,6 Mio. € vor den Anlegern (Vermögensanlagen-Informationsblatt, Stand 16.06.2025). Bei der Anleihe „reconcept BatterieSpeicher Global“ zahlen Sie seit dem 08.10.2026 auf ein Verrechnungskonto der Emittentin, verzinst wird ab dem 04.08.2027 (Wertpapierprospekt vom 28.09.2026).

Wie sich Kauf, Pacht, Fonds und Beteiligungsgesellschaft bei Eigentum und Steuer unterscheiden, zeigt der Beitrag Batteriespeicher-Investitionsmodelle im Vergleich. Diese Seite geht in die Unterlagen der Angebote, bei denen Sie Gläubiger oder Mitglied werden: wie Rang, Zahlungsweg und Gläubigerbeschlüsse gebaut sind, an Fällen aus 2025 und 2026.

Für wen: Anleger, die einem Unternehmen Geld leihen, eine Anleihe zeichnen oder ein Genussrecht, einen Genossenschafts- oder Fondsanteil erwerben wollen, statt selbst einen Speicher zu kaufen; Bürgerinnen und Bürger, denen ein Stadtwerk oder eine Genossenschaft eine Beteiligung anbietet. · Nicht für: wer einen Speicher kaufen und dafür den Investitionsabzugsbetrag nutzen will — eine Geldforderung ist kein Wirtschaftsgut, das Ihr Betrieb anschafft.

Wie wir Angebote nennen

Die Angebote auf dieser Seite sind Beispiele dafür, wie die Unterlagen gebaut sind. Wir nennen sie mit Fundstelle und Stand, bewerten sie nicht und vergleichen sie nicht miteinander. Zinssätze stehen hier so, wie der Emittent sie in Prospekt, Informationsblatt oder Mitteilung nennt: als vertraglich vereinbarter Satz, nicht als Aussage darüber, was Sie am Ende erhalten. Ob ein Emittent zahlt, hängt an seiner Lage, nicht am Satz.

Was Sie rechtlich bekommen

Die Form entscheidet, welches Gesetz gilt und welches Papier Sie vor der Zeichnung bekommen.

  • Anleihe: eine Inhaberschuldverschreibung, also ein Wertpapier. Für ein öffentliches Angebot braucht der Emittent einen Wertpapierprospekt, den eine Behörde billigt; nutzt er die Ausnahme für kleinere Angebote nach Artikel 3 Absatz 2 der EU-Prospektverordnung, braucht er stattdessen ein Wertpapier-Informationsblatt von höchstens drei Seiten (§ 4 WpPG). Ob die Anleihe nachrangig ist, steht in den Anleihebedingungen.
  • Nachrangdarlehen, Genussrecht, partiarisches Darlehen: Vermögensanlagen nach § 1 Abs. 2 VermAnlG, keine Wertpapiere. Werden sie über eine Crowd-Plattform angeboten, braucht der Emittent bis 6 Mio. € in zwölf Monaten keinen Verkaufsprospekt, aber ein Vermögensanlagen-Informationsblatt (§§ 2a, 13 VermAnlG).
  • Genossenschaft: Geschäftsanteile einer Genossenschaft und Nachrangdarlehen, die sie nur ihren Mitgliedern anbietet, sind von der Prospektpflicht ausgenommen, wenn für den Vertrieb keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 und 1a VermAnlG). Bei Mitglieder-Darlehen muss das Angebot darauf hinweisen, dass keine Prospektpflicht besteht, und der Vorstand sorgt dafür, dass die Mitglieder die wesentlichen Informationen vor Vertragsschluss erhalten (§ 2 Abs. 2 VermAnlG).
  • Fondsanteil: Anteil an einem Investmentvermögen nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, etwa als Kommanditist einer geschlossenen Investment-KG. Was das bei Kosten und Steuer heißt, steht im Modellvergleich.

Bei keiner dieser Formen schaffen Sie selbst ein Wirtschaftsgut an. Der Investitionsabzugsbetrag gilt nach § 7g Abs. 1 EStG für die Anschaffung von „abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“; eine Forderung oder ein Anteil gehört nicht dazu. Die Zinsen aus dem Nachrangdarlehen Fischbach etwa sind nach dem Informationsblatt bei Privatanlegern Einkünfte aus Kapitalvermögen.

Sieben Formen, je mit einem Beispiel

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

FormWas Sie erwerbenIhr Rang, wenn der Emittent insolvent wirdPapier vor der ZeichnungBeispiel
Anleihe, nicht nachrangigWertpapier mit Anspruch auf Zins und RückzahlungGleichrangig mit den übrigen nicht nachrangigen, unbesicherten Gläubigern der EmittentinWertpapierprospekt, von einer Behörde im Europäischen Wirtschaftsraum gebilligtAream Green Bond 2026/2031 (Prospekt vom 21.08.2026); reconcept BatterieSpeicher Global (Prospekt vom 28.09.2026)
Anleihe, nachrangigWertpapier mit Anspruch auf Zins und RückzahlungErst nach allen nicht nachrangigen Forderungen und den Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsOWertpapierprospektABO Energy 2024/2029 (konsolidierte Anleihebedingungen, Ziffer 11.1)
Nachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt (Crowd)Vertraglicher Anspruch auf Zins und Rückzahlung, kein WertpapierNach allen nicht nachrangigen Gläubigern und den Forderungen aus § 39 Abs. 1 InsO; schon vor einer Insolvenz gesperrt, wenn die Zahlung sie auslösen würdeVermögensanlagen-Informationsblatt (über eine Plattform bis 6 Mio. € in zwölf Monaten)Energiespeicher Fischbach über Münch Crowd (Informationsblatt, Stand 16.06.2025)
GenussrechtVermögensanlage mit Zins und Erfolgsbeteiligung nach den GenussrechtsbedingungenSteht in den Genussrechtsbedingungen — vor der Zeichnung nachlesenVerkaufsprospekt oder, über eine Plattform, InformationsblattStadtwerke Kempen über DKB-Crowd (Mitteilung vom 03.08.2026)
Nachrangdarlehen an eine Genossenschaft, nur für MitgliederVertraglicher Anspruch auf Zins und TilgungNachrangig nach den DarlehensbedingungenKein Verkaufsprospekt (§ 2 Abs. 1 Nr. 1a VermAnlG); wesentliche Informationen vom VorstandBürger-Speicher Marzling der BEG Freisinger Land eG (Zeichnung am 01.12.2025 beendet)
GenossenschaftsanteilMitgliedschaft in der GenossenschaftKein Gläubiger, sondern MitgliedKein Verkaufsprospekt, wenn für den Vertrieb keine erfolgsabhängige Vergütung gezahlt wird (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 VermAnlG)BürgerEnergie in Nürtingen eG, ein Drittel der Betreibergesellschaft des Speichers Nürtingen (Mitteilung vom 12.05.2026)
Fondsanteil (Publikums-AIF)Kommanditanteil an einer Investment-KGGesellschafter, kein GläubigerVerkaufsprospekt und Basisinformationsblatt (bei BVT laut Mitteilung vom 23.09.2026)BVT Batteriespeicher Beteiligungen (Vertriebsstart laut Mitteilung vom 23.09.2026)
Anleihe-, Darlehens- und Genussrechtsangaben aus den genannten Unterlagen; § 39 InsO, §§ 1, 2, 2a und 13 VermAnlG, § 4 WpPG (gesetze-im-internet.de, abgerufen am 16.10.2026)

Wer vor Ihnen steht

Nachrang heißt: Sie werden erst bedient, wenn andere ihr Geld haben. Das Gesetz gibt dafür nur eine Auslegungsregel: Forderungen, für die ein Nachrang vereinbart ist, werden „im Zweifel“ erst nach den nachrangigen Forderungen des § 39 Abs. 1 InsO berichtigt (§ 39 Abs. 2 InsO) — das sind unter anderem Zinsen seit der Verfahrenseröffnung, Geldstrafen und Forderungen auf Rückgewähr von Gesellschafterdarlehen. Wie weit Ihr Nachrang reicht, steht im Vertrag.

Bei Crowd-Nachrangdarlehen kann eine zweite Klausel dazukommen, die vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre; beim Speicher Fischbach ist sie vereinbart. Im Informationsblatt Fischbach heißt es, die Ansprüche auf Zins und Tilgung „können gegenüber dem Nachrangdarlehensnehmer nicht geltend gemacht werden“, wenn die Zahlung bei ihm Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung herbeiführen würde oder ein solcher Grund schon vorliegt. Die BaFin beschreibt die Folge so: Der Rückzahlungsanspruch „entfällt“ dann „sogar vollständig“, und das Unternehmen „kann das gesamte Nachrangkapital aufbrauchen, bevor es Insolvenz anmelden muss“ (Verbraucherseite Crowdfunding, abgerufen am 16.10.2026).

Auch „nicht nachrangig“ heißt nicht „vorne“. Die Anleihen von Aream und reconcept sind nicht nachrangig, aber das Geld soll nach beiden Prospekten auch über Tochtergesellschaften und Darlehen innerhalb der Gruppe in die Projekte fließen. Beide Prospekte schreiben fast wortgleich, die Anleger hätten im Fall einer Insolvenz der Emittentin „keinen direkten Zugriff“ auf deren Vermögenswerte; das Vermögen der Tochtergesellschaften stehe deren „ungesicherten oder besicherten Gläubigern“ zur Verfügung, und die Anleihegläubiger wären „primär auf die von der Emittentin selbst gehaltenen Vermögenswerte beschränkt“ (Aream-Prospekt vom 21.08.2026; ebenso reconcept-Prospekt vom 28.09.2026). Eine Bank, die einem Speicherprojekt Kredit gibt, steht dort also vor Ihnen, obwohl Ihre Anleihe nicht nachrangig ist.

Wie der Speicher Fischbach finanziert ist
PostenBetragAnteil an den Gesamtkosten
Vorrangige Darlehen5.600.000 €86,6 %
Eingesetztes Eigenkapital des Emittenten866.624 €13,4 %
davon durch die Crowd-Nettoeinnahmen refinanziert464.000 €7,2 %
Gesamtkosten des Vorhabens6.466.624 €100 %

Zum Stand des Blatts war der Speicher fertiggestellt und am Netz. Das Vorhaben der Crowd-Finanzierung ist nach dem Blatt die teilweise Refinanzierung der Baukosten: Die Nettoeinnahmen ersetzen einen Teil des Eigenkapitals, das der Emittent eingesetzt hat.

Vermögensanlagen-Informationsblatt „Energiespeicher Fischbach“, Stand 16.06.2025, Ziffer 3; Anteile von uns aus diesen Beträgen gerechnet

Wer vor dem Anleger steht: vier Fälle aus den Unterlagen

Fall 1Energiespeicher Fischbach (Münch Crowd)
Form und RangNachrangdarlehen mit qualifiziertem Rangrücktritt und vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre; Zins 5,25 % und Rückzahlung am 30.12.2030 laut InformationsblattWer vorgehtVorrangige Darlehen über 5.600.000 €; Fremdkapital, das der Emittent später aufnimmt, wäre nach dem Blatt ebenfalls vorrangig zu bedienenSicherheiten für AnlegerKeine, das Darlehen ist unbesichertFundstelleVermögensanlagen-Informationsblatt, Stand 16.06.2025

Die vorrangigen Darlehen muss der Emittent laut Blatt bedienen, wie auch immer seine Einnahmen ausfallen. Verschuldungsgrad laut Blatt 867,33 % (Abschluss zum 31.12.2023). Leistung laut Blatt 5,5 MW, laut Projektseite 5 MW.

Fall 2Aream Green Bond 2026/2031
Form und RangAnleihe, nicht nachrangig; Zins 7,25 % und Fälligkeit am 16.11.2031 laut ProspektWer vorgehtBeim Vermögen künftiger Tochtergesellschaften deren ungesicherte und besicherte GläubigerSicherheiten für AnlegerKeine, die Anleihe ist unbesichertFundstelleWertpapierprospekt vom 21.08.2026
Fall 3reconcept BatterieSpeicher Global
Form und RangAnleihe, nicht nachrangig; Zins 7,0 % und Fälligkeit am 04.08.2032 laut ProspektWer vorgehtEmittentin ist die Holding reconcept GmbH; beim Vermögen der Tochtergesellschaften und Joint Ventures gehen deren Gläubiger vorSicherheiten für AnlegerKeine, die Anleihe ist unbesichertFundstelleWertpapierprospekt vom 28.09.2026
Fall 4ABO Energy Anleihe 2024/2029
Form und RangAnleihe, nachrangig; Zins 7,75 % laut Anleiheseite der Emittentin (abgerufen am 16.10.2026)Wer vorgehtAlle nicht nachrangigen Gläubiger und die Forderungen aus § 39 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 InsO; seit dem Beschluss vom 09.03.2026 darf die Gesellschaft bis 31.12.2026 Sicherheiten für Aval- und Barmittelkreditlinien stellenSicherheiten für AnlegerKeine, die Anleihe ist unbesichertFundstelleKonsolidierte Anleihebedingungen, Ziffer 11.1; Bericht zur Gläubigerversammlung

Die Plattform hinter dem Speicher Fischbach führen wir mit Quelle und Stand im Registerprofil grüüün crowd. Was im Insolvenzverfahren geschieht und in welcher Reihenfolge verteilt wird, erklärt Anbieter insolvent — was nun?.

Wo Ihr Geld bis zum Zinsbeginn liegt

Bei einer neu angebotenen Anleihe beginnt der Zins erst am Begebungstag, auch Valutatag genannt: Erst dann wird die Anleihe ausgegeben und in Ihr Depot geliefert. Wer vorher zahlt, hat bezahlt, hält aber noch kein Wertpapier. Sein Geld liegt dort, wohin die Zeichnungsunterlagen es schicken.

Bei den beiden 2026 angebotenen Anleihen mit Speicherbezug ist das ein Konto der Emittentin selbst. Anleger müssen den Kaufpreis „auf einem Verrechnungskonto der Emittentin einzahlen“ (reconcept-Prospekt vom 28.09.2026) beziehungsweise „auf ein Verrechnungskonto der Emittentin einzahlen“ (Aream-Prospekt vom 21.08.2026). Ein Treuhand- oder Sperrkonto für Zeichnungsbeträge ist in beiden Prospekten nicht genannt (Volltextsuche am 16.10.2026). Das Wort „Treuhand“ kommt dort nur in anderen Zusammenhängen vor: im Namen der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Aream), im Namen einer Konzerngesellschaft (reconcept) und in dem Satz, dass zwischen Zahlstelle und Anleihegläubigern kein Treuhandverhältnis besteht. Für den Fall, dass trotz Zeichnung und Zuteilung keine Lieferung möglich sein dürfte, sagen beide Prospekte eine Rücküberweisung binnen vier Werktagen zu (Ziffer 6.1.3); diese Zusage gibt die Emittentin selbst. Beim Crowd-Darlehen Fischbach dagegen zahlten Anleger auf ein Treuhandkonto, Zahlungstreuhänder war die secupay AG, und der Zins lief ab dem Tag der Einzahlung (Informationsblatt, Stand 16.06.2025).

Bei reconcept liegen zwischen dem ersten Zeichnungstag (08.10.2026) und dem Zinsbeginn (04.08.2027) 300 Tage, bei Aream zwischen Angebotsbeginn (24.08.2026) und Zinsbeginn (16.11.2026) 84 Tage. Für diese Zeit zahlt reconcept keinen Zins, sondern gewährt laut einem separaten Blatt einen Nachlass auf den Kaufpreis, der halbmonatlich um 3 € je 1.000 € Nennbetrag sinkt: Bei Überweisung bis 15.10.2026 waren 940 € zu zahlen, danach je halben Monat 3 € mehr, vom 16.07. bis 03.08.2027 noch 997 € (Blatt „Frühzeichner-Ermäßigung“, abgerufen am 16.10.2026). Im Prospekt steht ein Ausgabepreis von 100 % des Nennbetrags; einen Nachlass haben wir im Prospekttext nicht gefunden.

Wohin Sie zahlen und ab wann verzinst wird

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

AngebotZahlung abZinsbeginnWohin Sie zahlenBis zum Zinsbeginn
reconcept BatterieSpeicher Global (Anleihe)08.10.202604.08.2027 (Begebungstag)Verrechnungskonto der EmittentinKein Zins; Nachlass auf den Kaufpreis laut separatem Blatt: 60 € je 1.000 € Nennbetrag bei Überweisung bis 15.10.2026, halbmonatlich fallend bis 3 € (16.07. bis 03.08.2027)
Aream Green Bond 2026/2031 (Anleihe)24.08.2026 (Beginn des Angebots)16.11.2026 (Begebungstag)Verrechnungskonto der EmittentinKein Zins; für Lieferungen ab dem 16.11.2026 berechnet die Emittentin Stückzinsen
Energiespeicher Fischbach (Crowd-Nachrangdarlehen)Mit Vertragsschluss, Einzahlung binnen zwei WochenTag der EinzahlungTreuhandkonto, Zahlungstreuhänder secupay AGZins ab Einzahlung; das Angebot ist laut Projektseite voll finanziert (500.000 €)

Treuhandkonto: in beiden Prospekten nicht genannt (Volltextsuche am 16.10.2026; im Informationsblatt Fischbach steht das Wort dreimal).

Wertpapierprospekte vom 28.09.2026 (reconcept) und 21.08.2026 (Aream), reconcept-Blatt „Frühzeichner-Ermäßigung“, Vermögensanlagen-Informationsblatt Fischbach (Stand 16.06.2025), Projektseite Fischbach; Stand 16.10.2026

Der nächste Schritt für Ihr Batteriespeicher-Investment

Vergleichen Sie konkrete Angebote und prüfen Sie Technik, Vertrag und Anbieter.

Angebot mit der Checkliste prüfen
Passende Anbieter finden Kostenlos und unverbindlich

Wenn die Mehrheit entscheidet: Gläubigerbeschlüsse bei Anleihen

Für Anleihen nach deutschem Recht gilt das Schuldverschreibungsgesetz (§ 1 SchVG). Sehen die Anleihebedingungen es vor, können die Gläubiger mit Mehrheit Änderungen zustimmen (§ 5 Abs. 1). Der Beschluss bindet alle Gläubiger derselben Anleihe gleich, auch wer nicht abgestimmt oder dagegen gestimmt hat (§ 5 Abs. 2). Für den wesentlichen Inhalt braucht es mindestens 75 % der teilnehmenden Stimmrechte; die Anleihebedingungen können mehr verlangen (§ 5 Abs. 4). Dazu zählen nach § 5 Abs. 3 unter anderem: Fälligkeit verschieben, Zinsen verringern oder ausschließen, die Hauptforderung kürzen, einen Nachrang einführen, Sicherheiten austauschen oder freigeben und auf Kündigungsrechte verzichten. Eine neue Zahlungspflicht für Gläubiger kann die Mehrheit nicht beschließen (§ 5 Abs. 1 Satz 3).

Beschlussfähig ist eine Gläubigerversammlung, wenn mindestens die Hälfte der ausstehenden Anleihen vertreten ist; in einer zweiten Versammlung genügen für Beschlüsse mit 75 %-Mehrheit 25 % (§ 15 Abs. 3). Statt in einer Versammlung kann ohne Versammlung abgestimmt werden, mindestens 72 Stunden lang; wer teilgenommen hat, kann binnen zwei Wochen nach Bekanntmachung der Beschlüsse Widerspruch erheben (§ 18 Abs. 3 und 5).

Was das bedeutet, zeigen zwei Fälle aus 2026: Bei ABO Energy stimmten Gläubiger mit 48 % des Kapitals ab, der Beschluss gilt für alle. Bei Photon Energy, die laut ihrer Präsentation zum zweiten Quartal 2026 auch Batterien verkauft und einen 100-MW-Batteriespeicher im Asset Management betreut, lehnte ein einzelner Gläubiger mit mehr als 22 % die vorgeschlagenen Änderungen der Anleihebedingungen und jeden Zinsaufschub ab (Gegenanträge vom 27.08.2026). Die Emittentin beendete die Abstimmung zum 01.09.2026; nach ihrer Mitteilung hätten die Beschlüsse in dieser Form voraussichtlich keine ausreichende Unterstützung gefunden, außerdem hatte ein Gläubiger Einwände gegen das Verfahren erhoben (ESPI-Meldung 25/2026).

Crowd-Nachrangdarlehen fallen nicht darunter: Sie werden nicht als Schuldverschreibungen ausgegeben, sondern als einzelne, bis auf den Betrag gleich lautende Verträge geschlossen — beim Speicher Fischbach bis zu 5.000 Stück.

Gläubigerbeschlüsse 2026: drei Fälle

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

AnleiheVerfahrenTeilnahme und MehrheitGegenstandStand am 16.10.2026
ABO Energy 2024/2029, 80 Mio. €, nachrangigGläubigerversammlung am 09.03.2026Rund 38,7 Mio. € (48 %) des ausstehenden Kapitals; Gegenanträge der SdK im zweiten Wahlgang mit mindestens 75 %Befreiung von der Negativverpflichtung bis 31.12.2026, damit die Gesellschaft Sicherheiten für Aval- und Barmittelkreditlinien stellen darf; Kündigungsrechte aus Gründen, die mit der Versammlung zusammenhängen, aufgehobenBeschlossen. Die Stillhaltevereinbarung mit den Finanzierungspartnern ist bis 30.11.2026 verlängert (Ad-hoc-Meldung vom 31.07.2026)
Photon Energy Green Bond 2021/2027, 78,77 Mio. € ausstehendAbstimmung ohne Versammlung vom 01. bis 08.09.2026, Aufforderung vom 30.07.2026Die EBRD hält 17,5 Mio. €, mehr als 22 %, und lehnte jeden Zinsaufschub ab; sie wertet ihn als Änderung der Fälligkeit, die 75 % brauchtUnter anderem ein gemeinsamer Vertreter, mehr Zeit für den Jahresbericht 2025 und die Änderung einer Eigenkapital-Kennzahl in den BedingungenVon der Emittentin zum 01.09.2026 beendet. Ein Prüfbericht von EY-Parthenon soll voraussichtlich bis 30.11.2026 vorliegen; jede Änderung der Bedingungen braucht eine eigene Abstimmung
JES.GREEN 2021/2026, 7,159 Mio. € ausstehend (ohne Speicherbezug)Abstimmung ohne Versammlung vom 05. bis 07.11.2026, Aufforderung vom 15.10.2026Beschlussfähig bei mindestens der Hälfte der ausstehenden Anleihen; Mehrheit 75 % der teilnehmenden StimmrechteUnter anderem Zins 6,00 % statt 5,00 % ab 15.10.2026, Fälligkeit 15.10.2031, jährliche Teilrückzahlungen von bis zu 2,5 % ab 15.10.2027, Verzicht auf KündigungsrechteAbstimmung steht aus
ABO Energy: Anleiheseite mit Bericht zur Gläubigerversammlung, Ad-hoc-Meldungen; Photon Energy: Investor-Relations-Seite, ESPI 25/2026, Gegenanträge der EBRD vom 27.08.2026, Mitteilung vom 28.09.2026; JES.GREEN: Aufforderung zur Stimmabgabe vom 15.10.2026 (alle abgerufen am 16.10.2026)

Keine Empfehlung zur Stimmabgabe

Wir sagen nicht, wie Sie abstimmen sollen. Lesen Sie die Aufforderung zur Stimmabgabe und etwaige Gegenanträge; beide veröffentlicht die Emittentin. Ob ein Beschluss Ihren Interessen dient, klärt im Zweifel ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.

Fehlbetrag und Fortführungsprognose: was ein Abschluss sagt

Ein Abschluss kann ein aufgezehrtes Eigenkapital zeigen, ohne dass das Unternehmen insolvent ist. Für die Überschuldung als Insolvenzgrund kommt es auf § 19 Abs. 2 InsO an: Sie liegt vor, wenn das Vermögen die Verbindlichkeiten nicht mehr deckt, „es sei denn, die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten ist nach den Umständen überwiegend wahrscheinlich“. Die Fortführungsprognose ist damit die Stelle, an der Sie lesen, worauf ein Emittent seine Zahlungsfähigkeit stützt.

JES.GREEN Invest GmbH (Anleihe 2021/2026; investiert nach eigener Angabe ausschließlich in Aufdach-Photovoltaik, kein Speicher) weist zum 31.12.2025 einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 528.846,59 € aus und schreibt in ihrer Aufforderung zur Stimmabgabe vom 15.10.2026 selbst, sie weise damit „eine handelsrechtliche bilanzielle Überschuldung“ aus. Eine insolvenzrechtliche Überschuldung nach § 19 Abs. 2 InsO liege nach ihrer Angabe nicht vor, weil eine positive Fortbestehensprognose gegeben sei. Die liquiden Mittel betrugen Ende 2025 TEUR 18, also rund 18.000 €. Der Abschlussprüfer hat den Bestätigungsvermerk zum Abschluss 2025 am 30.06.2026 versagt. Als Grundlage nennt er, dass die Laufzeiten der Anleihe und der weitergereichten Darlehen „nicht fristenkongruent“ sind und zum Zeitpunkt seines Vermerks weder verbindliche Finanzierungszusagen noch rechtlich verbindliche Unterstützungszusagen aus dem Konzernverbund vorlagen; er habe deshalb nicht beurteilen können, ob die Gesellschaft die am 15.10.2026 fälligen Anleiheverbindlichkeiten bedienen kann und ob die Annahme der Fortführung angemessen ist. Die Geschäftsführung hielt die rechtzeitige Sicherstellung der Finanzierung laut Vermerk für überwiegend wahrscheinlich.

Aream Infrastruktur Finance GmbH (Emittentin des Green Bond 2026/2031) weist im Zwischenabschluss zum 30.06.2026, aufgestellt am 30.09.2026, ein Eigenkapital von 0,00 € aus (31.12.2025: 488.549,35 €) und einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag von 93.780,46 €; Anleihen stehen mit 9.168.000 € in der Bilanz, Kasse und Bankguthaben mit 1.630.676,63 €. Nach den Anleihebedingungen im Prospekt ist ein solcher Halbjahresabschluss ungeprüft und binnen vier Monaten zu veröffentlichen. Im Anhang heißt es: „Trotz des zum Bilanzstichtag bestehenden, nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrags geht die Geschäftsführung von der Fortführung der Unternehmenstätigkeit aus. Die auf Grundlage des Business Plans erstellte Fortführungsprognose ist positiv; sie stützt sich insbesondere auf die geplante Veräußerung von baureifen Projekten und die erwarteten Erlöse aus der weiteren Projektentwicklung. Die Liquidität ist zu jeder Zeit gesichert.“ In derselben Datei erklärt die Emittentin, sie habe ihre Verpflichtungen aus den Anleihebedingungen beider Green Bonds, insbesondere die Transparenzverpflichtung, erfüllt.

Der Wertpapierprospekt vom 21.08.2026 ist älter als dieser Zwischenabschluss. Er stützt sich auf den geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2025 und hält fest, seitdem seien „keine wesentlichen Veränderungen der Finanzlage der Emittentin eingetreten“ (Ziffer 9.3). Die Zahlen zum 30.06.2026 stehen damit nicht im Prospekt; einen Nachtrag haben wir auf der Investor-Relations-Seite am 16.10.2026 nicht gefunden, den Zwischenabschluss selbst stellt die Emittentin dort bereit. Das ist eine Gegenüberstellung der Dokumente in ihrem eigenen Wortlaut — keine Wertung und keine Aussage über Zahlungsfähigkeit oder Insolvenzreife.

Was Sie daraus mitnehmen können, ist eine Frage an jeden Emittenten: Auf welche Verkäufe, Finanzierungen oder Einnahmen stützt sich die Fortführungsprognose, und bis wann sollen sie kommen?

Refinanzierung: welche Schulden vor Ihrer fällig werden

Eine Projektentwickler-Anleihe wird meist nicht aus laufenden Speichererlösen zurückgezahlt, sondern aus Projektverkäufen oder neuem Geld. Deshalb zählt, welche alten Schulden vorher fällig werden.

  • reconcept: „In dem Zeitraum 2026 bis 2032 sind aus den bisher begebenen Anleihen der reconcept GmbH Tilgungen von EUR 45.800.000 vorgesehen“; weil diese Anleihen „überwiegend vor dem Rückzahlungstag dieser Emission zu tilgen sind“, erhöhen sie nach dem Prospekt das Risiko für Rückzahlung und Zinsen der neuen Anleihe erheblich. Zurückgezahlt werden soll die neue Anleihe über den Verkauf von Projekten oder Projektrechten und gegebenenfalls eine teilweise Refinanzierung (Prospekt vom 28.09.2026). Der Erlös fließt laut den Häufigen Fragen von reconcept „nicht in vorher bereits festgelegte Projekte“, sondern in die Entwicklung bis zur Baureife, auch in Grundgebühren und Kautionen, die Netzbetreiber für Speicheranschlüsse verlangen.
  • JES.GREEN (ohne Speicherbezug): Die Anleihe über rund 7,2 Mio. € war am 15.10.2026 zur Rückzahlung fällig. Der Abschlussprüfer schreibt, dass ihr zu diesem Zeitpunkt keine entsprechenden Rückflüsse aus den weitergereichten Darlehen gegenüberstehen und die Rückzahlung eine Anschlussfinanzierung, eine Umschuldung oder Mittel aus dem Konzernverbund voraussetzt. Die Laufzeit bis 2031 soll die Abstimmung vom 05. bis 07.11.2026 bringen; kommt kein Beschluss zustande, bleibt die Emittentin nach ihrer Aufforderung zur Zahlung des Rückzahlungsbetrags zum Fälligkeitstermin verpflichtet.

Fragen Sie deshalb vor der Zeichnung, welche Anleihen desselben Emittenten vor Ihrer fällig werden und woraus sie zurückgezahlt werden sollen.

Bürgerbeteiligung bei Stadtwerken und Genossenschaften

Stadtwerke und Energiegenossenschaften beteiligen Bürgerinnen und Bürger auf verschiedenen Wegen an Speichern, und jede Form gibt Ihnen etwas anderes in die Hand.

  • Genussrecht über eine Plattform — Stadtwerke Kempen: 1,4 Mio. € für einen Speicher mit 2,5 MW über die Plattform DKB-Crowd, Laufzeit zehn Jahre, laut Mitteilung vom 03.08.2026 mit 4,4 % festem Zins und einer möglichen Erfolgsbeteiligung von bis zu 1 % pro Jahr. Vom 03. bis 17.08.2026 konnten nur Kunden zeichnen, ab 18.08.2026 alle; laut einem Bericht der ZfK vom 18.08.2026 (Sekundärquelle) war die Summe nach der bundesweiten Öffnung innerhalb weniger Stunden gezeichnet.
  • Nachrangdarlehen nur für Mitglieder — BEG Freisinger Land eG, Marzling: Speicher mit 2,5 MW und 5,0 MWh neben 2,18 MWp Photovoltaik, Gesamtkosten 3,0 Mio. € netto, davon 1,0 Mio. € Eigenmittel und 2,0 Mio. € Nachrangdarlehen von Mitgliedern in drei Tranchen (laut Projektseite, abgerufen am 16.10.2026: ca. 20 Jahre zu 5 %, ca. 10 Jahre zu 3 %, ca. 5 Jahre zu 2 %). Ohne Verkaufsprospekt, weil nur Mitgliedern angeboten; die Summe war am 01.12.2025 erreicht.
  • Genossenschaft als Mitgesellschafterin — BürgerEnergie in Nürtingen eG: Die Genossenschaft, die Stadtwerke Nürtingen und ADS-TEC Energy beteiligen sich zu gleichen Teilen an der Betreibergesellschaft eines Speichers mit 5 MW und 10 MWh; nach eigener Angabe stellt die Genossenschaft „ein Drittel des Kapitals“ (Mitteilung vom 12.05.2026).
  • Instrument nicht genannt — Energieversorgung Beckum: Seit Anfang April 2025 können sich bis zu 500 Bürgerinnen und Bürger am Speicher mit 20 MW und 55 MWh beteiligen, laut Mitteilung zu 3,5 % für Kunden und 3,0 % für Nichtkunden. Welches Instrument das ist und für welche Laufzeit, nennt die Mitteilung vom 11.04.2025 nicht.

Fragen Sie bei jedem Bürgerangebot zuerst, was Sie rechtlich bekommen — Darlehen, Genussrecht oder Anteil —, welchen Rang Sie haben und ob es ein Informationsblatt gibt. Bürgerenergieprojekte, die ihre Anlagen im laufenden Geschäftsbetrieb selbst betreiben, sind nach Auffassung der BaFin operativ tätige Unternehmen und kein Investmentvermögen (Auslegungsschreiben vom 14.06.2013, geändert am 09.03.2015, Frage II.7); als Beispiele nennt die BaFin dort Biogas-, Solar- und Windkraftanlagen, Speicher nennt sie nicht.

Was die Aufsicht prüft — und was nicht

Ein gebilligter Prospekt oder ein gestattetes Informationsblatt heißt nicht, dass eine Behörde das Angebot für gut befunden hat.

  • Wertpapierprospekt: Die Prospekte von Aream und reconcept hat die luxemburgische Aufsicht CSSF gebilligt — nach der Erklärung in beiden Prospekten „nur bezüglich der Standards der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz“, was nicht „die Richtigkeit dieser Informationen“ betreffe; die Billigung sei nicht als Befürwortung der Emittentin zu verstehen. Nach Deutschland kommt ein solcher Prospekt über eine Notifizierung an die BaFin (Aream, Investor-Relations-Seite).
  • Vermögensanlagen-Informationsblatt: höchstens drei DIN-A4-Seiten (§ 13 Abs. 3 VermAnlG). Die BaFin gestattet die Veröffentlichung, wenn alle Pflichtangaben vollständig und in der vorgeschriebenen Reihenfolge enthalten sind (§ 13 Abs. 2); das Blatt muss selbst darauf hinweisen, dass seine inhaltliche Richtigkeit nicht von ihr geprüft wird (§ 13 Abs. 4 Nr. 1). Die BaFin schreibt, sie prüfe diese Blätter nach den gesetzlichen Vorgaben, „jedoch nicht die inhaltliche Richtigkeit, die Seriosität des Anbieters oder die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells“.
  • Grenzen für Crowd-Angebote (§ 2a VermAnlG): höchstens 6 Mio. € je Emittent in zwölf Monaten. Je Anleger und Emittent 1.000 €; bis 10.000 €, wenn Sie nach Selbstauskunft mindestens 100.000 € frei verfügbares Vermögen in Bankguthaben und Finanzinstrumenten haben; oder bis zum Doppelten Ihres durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens, höchstens 25.000 €. Die Plattform muss das prüfen, und Emittent und Plattform dürfen nicht maßgeblich verflochten sein (§ 2a Abs. 3 und 5).
  • Plattformen: Die meisten Crowdfunding-Plattformen arbeiten nach der BaFin als Finanzanlagenvermittler nach der Gewerbeordnung und brauchen keine BaFin-Erlaubnis; ihre Angebote, meist Nachrangdarlehen, zählt die BaFin zum Grauen Kapitalmarkt. Für Plattformen mit EU-Zulassung als Schwarmfinanzierungsdienstleister gilt das Vermögensanlagengesetz bis zu einem Schwellenwert nicht (§ 1 Abs. 1 Satz 2 VermAnlG); dort gibt es ein Anlagebasisinformationsblatt, das die Behörden nach der BaFin nicht genehmigen.

Werbung für öffentlich angebotene Vermögensanlagen muss den Satz enthalten: „Der Erwerb dieser Vermögensanlage ist mit erheblichen Risiken verbunden und kann zum vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens führen.“ (§ 12 Abs. 2 VermAnlG). Ausgenommen sind die Fälle des § 2 VermAnlG, etwa Nachrangdarlehen, die eine Genossenschaft nur ihren Mitgliedern anbietet. Fehlt der Satz in der Werbung für ein Crowd-Nachrangdarlehen oder Genussrecht, fragen Sie nach. Weitere Warnzeichen sammelt Batteriespeicher-Investment: seriös oder Betrug?.

KriteriumWertpapierprospekt (Anleihe)Informationsblatt (Crowd-Vermögensanlage)
Wer entscheidetDie zuständige Behörde billigt, bei Aream und reconcept die CSSF; Notifizierung an die BaFinDie BaFin gestattet die Veröffentlichung, bei Crowd-Angeboten binnen zehn Arbeitstagen
Was geprüft wirdVollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz — nicht die RichtigkeitVollständigkeit und Reihenfolge der Pflichtangaben — nicht die inhaltliche Richtigkeit
Umfang86 PDF-Seiten (reconcept), 124 PDF-Seiten (Aream)Höchstens drei DIN-A4-Seiten
Angaben, die Sie suchen solltenRisikofaktoren, Zahlungsweg bis zum Begebungstag, Mittelverwendung, FinanzinformationenVerschuldungsgrad, Gesamtkosten des Projekts und ob die Anlegergelder dafür reichen, Kosten und Provisionen
Fall auf dieser SeiteAream Green Bond 2026/2031, reconcept BatterieSpeicher GlobalEnergiespeicher Fischbach

Prospekterklärungen aus den Prospekten vom 21.08.2026 und 28.09.2026; § 13 VermAnlG und § 2a VermAnlG, abgerufen am 16.10.2026.

Zehn Fragen an den Emittenten

Jede Frage stammt aus einem der Fälle oben. Die Antworten stehen meist in den Unterlagen; wo nicht, fragen Sie schriftlich nach.

  1. Wo liegt mein Geld bis zum Zinsbeginn? Auf einem Konto der Emittentin, einem Treuhand- oder einem Sperrkonto — und ab welchem Tag wird verzinst?
  2. Welchen Rang habe ich? Nicht nachrangig, nachrangig oder qualifiziert nachrangig mit Durchsetzungssperre — in welcher Ziffer der Bedingungen steht das?
  3. Wer steht vor mir? Welche Bankkredite liegen bei der Emittentin, welche in den Projektgesellschaften?
  4. Darf später noch jemand vor mich rücken? Gibt es eine Negativverpflichtung, und kann eine Gläubigermehrheit sie aufheben?
  5. Welche Mehrheit kann die Bedingungen ändern? Sehen die Anleihebedingungen Mehrheitsbeschlüsse nach dem Schuldverschreibungsgesetz vor?
  6. Wie hoch war das Eigenkapital im letzten Abschluss, und ist er geprüft? Mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk, eingeschränkt oder versagt?
  7. Welche eigenen Anleihen werden vor meiner fällig, und woraus werden sie zurückgezahlt?
  8. Wofür wird mein Geld verwendet? Für ein bestimmtes Projekt oder für die Entwicklung einer ganzen Pipeline?
  9. Gibt es einen Prospekt oder nur ein Informationsblatt, und wer hat was geprüft?
  10. Was gilt, wenn ein Zins nicht gezahlt wird? Wird er nachgeholt und verzinst, und wer entscheidet über den Zeitpunkt?

Häufige Fragen

Was ist der Batteriespeicherfonds von BVT?

Ein geschlossener Publikums-AIF, also ein Fonds nach dem Kapitalanlagegesetzbuch, mit Fokus auf Batteriespeicher; den Vertriebsstart meldete BVT am 23.09.2026. Er ist als Blind-Pool konzipiert: Geplant sind mindestens drei Beteiligungen, die beim Vertriebsstart noch nicht feststanden. Die Beteiligung beginnt bei 10.000 € zuzüglich 3 % Ausgabeaufschlag, die Laufzeit ist bis Ende 2034 geplant. Die Mitteilung, nach eigener Angabe eine Marketing-Anzeige, nennt prognostizierte Gesamtausschüttungen über die ganze Laufzeit, Kapitalrückzahlung eingeschlossen, von 42 % des Ausgabepreises im Stressszenario, 146 % im mittleren und 179 % im optimistischen Szenario; der Ausgabepreis enthält den Ausgabeaufschlag. Das sind Prognosen, keine Zusagen; im Stressszenario lägen die Ausschüttungen unter der Hälfte des Ausgabepreises. Was das Fondsmodell bei Kosten und Steuer bedeutet, steht im Modellvergleich, weitere Angaben mit Quelle und Stand, etwa zu Kosten und Laufzeit, im Registerprofil BVT Batteriespeicher Beteiligungen.

Wie ist der Aream Green Bond zu bewerten?

Wir bewerten keine Anleihen. Selbst nachlesen können Sie: Die Anleihe ist nicht nachrangig und unbesichert, der Zinssatz beträgt laut Prospekt vom 21.08.2026 7,25 %. Sie zahlen auf ein Verrechnungskonto der Emittentin; verzinst wird ab dem Begebungstag 16.11.2026, für spätere Lieferungen berechnet die Emittentin Stückzinsen. Der Zwischenabschluss zum 30.06.2026 zeigt ein Eigenkapital von 0,00 € und eine Fortführungsprognose, die die Geschäftsführung als positiv bezeichnet und auf geplante Projektverkäufe stützt. Fragen Sie, welche Verkäufe das sind und bis wann sie geplant sind. Unseren Recherchestand zur Emittentin, mit Quelle und Stand, führt das Registerprofil Aream Infrastruktur Finance.

Was gilt bei der reconcept-Anleihe bis August 2027?

Sie können seit dem 08.10.2026 zeichnen; ausgegeben und verzinst wird die Anleihe ab dem 04.08.2027, die erste Zinszahlung ist am 04.02.2028 fällig (Prospekt vom 28.09.2026). Bis dahin liegt Ihr Geld auf einem Verrechnungskonto der reconcept GmbH, einer Holdinggesellschaft. Für die Zeit bis zum Zinsbeginn gewährt reconcept laut separatem Blatt einen Nachlass auf den Kaufpreis, der halbmonatlich kleiner wird, von 60 € je 1.000 € Nennbetrag bei Überweisung bis 15.10.2026 bis auf 3 € vom 16.07. bis 03.08.2027; im Prospekt steht ein Ausgabepreis von 100 %. Unseren Recherchestand zur reconcept-Gruppe, mit Quelle und Stand, führt das Registerprofil reconcept.

Was bedeutet ein aufgeschobener Kupon, etwa bei Photon Energy?

Photon Energy hat die Zinszahlungen ihres Green Bond 2021/2027 zum 23.02.2026 und zum 23.05.2026 aufgeschoben, zuerst um Liquidität zu schonen, dann wegen laufender interner Restrukturierung (ESPI-Meldungen 6/2026 und 15/2026); den Aufschub zum 23.08.2026 kündigen die Häufigen Fragen der Investor-Relations-Seite an. Nach diesen Fragen werden die Beträge nicht gestrichen, sondern mit 6,50 % weiter verzinst; wann sie nachgezahlt werden, soll nach dem Prüfbericht von EY-Parthenon vorgeschlagen werden und braucht eine weitere Gläubigerabstimmung. Die EBRD, die mehr als 22 % der Anleihe hält, wertet einen Aufschub als Änderung der Fälligkeit, für die 75 % der teilnehmenden Stimmen nötig sind (Gegenanträge vom 27.08.2026). Die aufgeschobenen Beträge bleiben damit nach beiden Darstellungen geschuldet: Die EBRD verlangt sie nach ihren Gegenanträgen in voller Höhe samt Verzugszinsen, die Emittentin will den Zeitpunkt der Nachzahlung nach dem Prüfbericht zur Abstimmung stellen.

Kann ein kleines Projekt, etwa Mieterstrom mit Speicher, über Crowdfunding Geld einsammeln?

Ja, im Rahmen von § 2a VermAnlG: Nachrangdarlehen, partiarische Darlehen und Genussrechte dürfen ohne Verkaufsprospekt angeboten werden, wenn der Emittent in zwölf Monaten höchstens 6 Mio. € einwirbt und das Angebot ausschließlich über eine Internet-Plattform vermittelt wird, die die Grenzen je Anleger prüft. Ein Vermögensanlagen-Informationsblatt braucht es trotzdem, und die BaFin muss seine Veröffentlichung gestatten (§ 13 VermAnlG). Als Anleger finden Sie dort auf höchstens drei Seiten den Verschuldungsgrad, die Gesamtkosten des Projekts und die Angabe, ob die Anlegergelder dafür reichen.

Wie kann ich mich am Speicher meines Stadtwerks beteiligen?

Das hängt davon ab, was das Stadtwerk anbietet. Die Fälle oben zeigen drei Wege: ein Genussrecht über eine Crowd-Plattform (Kempen), ein Nachrangdarlehen, das eine Genossenschaft nur Mitgliedern anbietet (Marzling), und eine Genossenschaft, die als Mitgesellschafterin am Speicher beteiligt ist (Nürtingen). Fragen Sie zuerst, welches Instrument es ist, welchen Rang Sie haben und ob es ein Informationsblatt gibt; die Beckumer Mitteilung etwa nennt das Instrument nicht.

Bekomme ich für ein Nachrangdarlehen oder eine Anleihe den Investitionsabzugsbetrag?

Nein. Der Investitionsabzugsbetrag gilt nach § 7g Abs. 1 EStG für die Anschaffung von „abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens“, die Ihr Betrieb nutzt oder vermietet. Mit einem Darlehen, einer Anleihe oder einem Anteil erwerben Sie kein solches Wirtschaftsgut. Zinsen aus einem privat gehaltenen Nachrangdarlehen sind nach dem Fischbach-Informationsblatt Einkünfte aus Kapitalvermögen. Wer den Speicher selbst kaufen will, findet die Voraussetzungen unter Was ist der Investitionsabzugsbetrag?; ob sie in Ihrem Fall erfüllt sind, klärt Ihr Steuerberater.

Wo finde ich Anbieter von Nachrangdarlehen und Anleihen für Speicher?

Im Anbieter-Register führen wir Emittenten und Plattformen mit Quelle und Stand der Recherche, auch solche, die Nachrangdarlehen oder Anleihen ausgeben. Eine Rangliste gibt es dort nicht. Für die Prüfung eines Angebots hilft Batteriespeicher-Angebot prüfen: 15 Fragen; wie beworbene Zinsen und Renditen einzuordnen sind, steht unter Batteriespeicher-Rendite: Versprechen und Wirklichkeit.

Weiterlesen

So geprüft

Gelesen am 16.10.2026 zwischen 19:26 und 19:44 Uhr und für die Gegenprüfung erneut zwischen 19:57 und 22:40 Uhr, jeweils im Original: die Wertpapierprospekte „reconcept BatterieSpeicher Global“ (28.09.2026) und Aream Green Bond 2026/2031 (21.08.2026), das reconcept-Blatt „Frühzeichner-Ermäßigung“ und die Häufigen Fragen zur Anleihe; die Investor-Relations-Seite und der Zwischenabschluss zum 30.06.2026 der Aream Infrastruktur Finance GmbH; das Vermögensanlagen-Informationsblatt Fischbach (Stand 16.06.2025) und die Projektseite; von Photon Energy die Investor-Relations-Seite, die ESPI-Meldungen 6, 15 und 25/2026, die Gegenanträge der EBRD, die Mitteilung zu EY-Parthenon und die Präsentation zum zweiten Quartal 2026; von ABO Energy die Anleiheseite, die konsolidierten Anleihebedingungen und die Ad-hoc-Meldungen; von JES.GREEN die Aufforderung zur Stimmabgabe und der Versagungsvermerk; die Mitteilungen von BVT, der Stadtwerke Kempen, der Energieversorgung Beckum und von ADS-TEC Energy zu Nürtingen, die Projektseite der BEG Freisinger Land und einen Bericht der ZfK zu Kempen (Sekundärquelle); die BaFin-Seite zum Crowdfunding und ihr Auslegungsschreiben zum KAGB; §§ 19 und 39 InsO, §§ 1, 5, 15 und 18 SchVG, §§ 1, 2, 2a, 12 und 13 VermAnlG, § 4 WpPG und § 7g EStG (gesetze-im-internet.de). Aussagen über Unternehmen stehen mit Fundstelle und Datum; wo ein Unternehmen eine Fortführungsprognose nennt, zitieren wir sie mit. Ein Rechtsanwalt hat diesen Beitrag nicht geprüft. Angebote und Abstimmungen ändern sich: Maßgeblich sind die Unterlagen am Tag Ihrer Zeichnung.

Information, keine Beratung

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall greifen, klären Sie mit Ihrem Steuerberater oder einem Rechtsanwalt. Wir empfehlen keine einzelnen Anbieter, bewerten keine Angebote und versprechen keine Renditen.

Alle Meldungen im News-Bereich

Newsletter

Den Speichermarkt im Blick behalten.

2x im Monat: Neue Artikel und Markt-Updates direkt ins Postfach.

Kostenlos. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz