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Aream Infrastruktur Finance GmbH

Anleihe-Emittent · Düsseldorf · Stand 11.09.2026

Laut Website des Anbieters · Stand 11.09.2026

Auf der Website bietet Aream eine Anleihe der Aream Infrastruktur Finance GmbH an, die das Geld in Projekte der Gruppe weiterleitet; welche Speicher das sind, nennt die Seite nicht.1

§ 7g EStG

Kein Investitionsabzugsbetrag, keine Sonder-AfA1

Eine Forderung ist kein Gerät in Ihrem Betrieb, deshalb entfällt der Investitionsabzugsbetrag; die Firma wirbt selbst nicht mit ihm.

Begründung

Nach dem, was öffentlich belegt ist: nein. Der Anleger erwirbt eine Inhaberschuldverschreibung, also eine Geldforderung — kein abnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens eines eigenen Betriebs, wie es § 7g EStG voraussetzt. Die Emittentin wirbt auch nicht damit: In den geprüften Unterlagen taucht § 7g, IAB oder Sonder-AfA nicht auf (Stand 2026-09-11).

Wenn Sie den Abzugsbetrag brauchen: Was § 7g verlangt · Ersparnis durchrechnen

Eckdatenlaut Anbieter, von uns nicht geprüft

Eigentum
Geldforderung gegen die Emittentin — kein Speicher, kein Anteil, kein Erlösanspruch1
Ausführlich

eine Inhaberschuldverschreibung, also eine nicht besicherte, nicht nachrangige Geldforderung gegen die Aream Infrastruktur Finance GmbH — kein Eigentum an einer Speichereinheit, kein Anteil an einer Projektgesellschaft, kein Anspruch auf Erlöse eines bestimmten Speichers. Zins und Rückzahlung hängen an der Zahlungsfähigkeit der Emittentin; die GLS Crowd warnt zur Vorgängerserie vor dem vollständigen Verlust des eingesetzten Vermögens.

Mindestanlage
1.000 €1
Ausführlich

1.000 Euro; die Stückelung der Schuldverschreibung beträgt ebenfalls 1.000 Euro, Ausgabepreis 100 Prozent (Serie 2026/2031, Pressemitteilung vom 24.08.2026 und anleihen-finder.de, Stand 2026-09-11). Gleiche Mindestanlage bei den Serien 2024/2029 und 2025/2030.

Laufzeit
5 Jahre je Serie (2026/2031: 16.11.2026 bis 16.11.2031). Die Emittentin hat Sonderkündigungsrechte ab 16.11.2029; ein reguläres Kündigungsrecht des Anlegers ist nicht ausgewiesen, nur Kündigungsrechte bei Drittverzug.1
Rendite laut Anbieter
7,25 % p. a. Festzins, halbjährlich; erste Serie 2024/2029 trug 8,00 %1
Ausführlich

7,25 Prozent p. a. Festzins, halbjährliche Zinszahlung (Serie 2026/2031, ISIN DE000A5GS5B9; identischer Kupon bei Serie 2025/2030, ISIN DE000A4DFWA7). Die erste Serie 2024/2029 (ISIN DE000A383BE0, Emittentin Aream Solar Finance GmbH) trug 8,00 Prozent p. a. Es handelt sich um einen vertraglich zugesagten Zins, nicht um eine Renditeprognose aus Speichererlösen (Quellen: aream.de/ir, anleihen-finder.de, gls-crowd.de, Stand 2026-09-11).

Kündigung durch Anleger
keine Angabe im Bestand
Bei Insolvenz des Anbieters
keine Angabe im Bestand

Aus den RegisternStand 11.09.2026

Handelsregister
GmbH · eingetragen seit 2025
Bundesanzeiger
nicht erhoben
Marktstammdatenregister
nicht erhoben

Fragen Sie den Anbieter

  1. Welche Vermögenswerte hält die Emittentin selbst, und haftet eine andere Gesellschaft der Gruppe für die Anleihe?
  2. Auf welchen Stichtag und welche Abgrenzung bezieht sich die Milliardenangabe, und wie verhält sie sich zur eigenen Pressemitteilung vom 24.11.2025?
  3. Welcher Anteil des Emissionserlöses ist für Batteriespeicher vorgesehen, und welche Speicherprojekte mit welcher Leistung und Kapazität sind bisher erworben?
  4. Unter welchen Voraussetzungen wird die Emittentin ihr Kündigungsrecht ziehen, und habe ich meinerseits eine Möglichkeit zur vorzeitigen Rückgabe?
Quellen (17)öffentliche Quellen, jede Angabe mit Stand · keine Bewertung

Angaben des Anbieters

Aream Infrastruktur Finance GmbH über sich

Noch keine Angaben des Anbieters. Sobald er sein Angebot hier selbst beschreibt, steht es an dieser Stelle — getrennt von den Daten oben und als seine Angabe gekennzeichnet.

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Außerdem: Glossar · Risiken im Überblick

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