Die Aream Infrastruktur Finance GmbH aus Düsseldorf, Emittentin des Aream Green Bond, weist in ihrem Zwischenabschluss zum 30. Juni 2026 kein Eigenkapital mehr aus. Die Bilanz zeigt als Summe Eigenkapital 0,00 Euro und auf der Aktivseite einen „nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag“ von 93.780,46 Euro. Im ersten Halbjahr 2026 entstand ein Fehlbetrag von 582.329,81 Euro. Die Geschäftsführung schreibt im Anhang, die Fortführungsprognose sei positiv und die Liquidität „zu jeder Zeit gesichert“.
Zur selben Zeit läuft die Zeichnung des neuen Green Bond 2026/2031 mit 7,25 Prozent Zins. Er wird am 16. November 2026 ausgegeben und ist nicht besichert. Die Vorgängeranleihe 2025/2030 zahlt am 4. November 2026 Zinsen. Die Eckdaten der Emittentin stehen im Profil der Aream Infrastruktur Finance.
Die Zahlen aus dem Zwischenabschluss
Der Zwischenabschluss ist datiert vom 30. September 2026 und nach den Anleihebedingungen ungeprüft. Den Jahresabschluss 2025 hat laut Prospekt ein Wirtschaftsprüfer mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen.
| Posten | 30.06.2026 | 31.12.2025 |
|---|---|---|
| Summe Eigenkapital | 0,00 € | 488.549,35 € |
| Nicht durch Eigenkapital gedeckter Fehlbetrag (Aktivseite) | 93.780,46 € | 0,00 € |
| Fehlbetrag des Zeitraums | 582.329,81 € (1. Halbjahr 2026) | 1.036.450,65 € (Geschäftsjahr 2025) |
| Anleihen | 9.168.000,00 € | 7.352.000,00 € |
| Beteiligungen (Finanzanlagen) | 5.094.414,67 € | 3.918.687,17 € |
| Kassenbestand und Bankguthaben | 1.630.676,63 € | 3.135.133,93 € |
| Bilanzsumme | 9.460.166,47 € | 8.920.452,59 € |
Die Vergleichsspalte ist im Zwischenabschluss als Vorjahr ausgewiesen; sie stimmt mit den Werten zum 31.12.2025 im Lagebericht 2025 überein. Der Green Bond 2026/2031 wird erst seit dem 24.08.2026 angeboten und ist in diesen Zahlen nicht enthalten.
Den Halbjahresfehlbetrag tragen vor allem sonstige betriebliche Aufwendungen von 335.307,02 Euro und Zinsaufwendungen von 302.494,72 Euro, bei Umsatzerlösen von 6.000 Euro. Gezahlt wurden im Halbjahr 272.193,91 Euro Zinsen. Der Anhang nennt außerdem Forderungen gegenüber der Gesellschafterin AREAM Group SE von 1.312.213,14 Euro (31.12.2025: 273.572,07 Euro) und die Zusage, weitere 1,8 Millionen Euro in die atypisch stille Beteiligung an der Schwestergesellschaft AREAM Advisory GmbH einzuzahlen, in Monatsraten von 50.000 Euro bis Ende 2028.
Was der Fehlbetrag bedeutet – und was die Fortführungsprognose ist
Ist das Eigenkapital durch Verluste aufgebraucht und übersteigen in der Bilanz die Schulden das Vermögen, wird der Überschuss nach § 268 Abs. 3 HGB am Schluss der Aktivseite gesondert ausgewiesen. Bei der Aream Infrastruktur Finance standen 1.525.000 Euro eingezahltem Kapital Verluste von 1.036.450,65 Euro (2025) und 582.329,81 Euro (erstes Halbjahr 2026) gegenüber; die Differenz sind die 93.780,46 Euro.
Der Posten vergleicht Buchwerte: Beteiligungen stehen zu Anschaffungskosten in der Bilanz, ein höherer Wert der Projekte erscheint erst, wenn ein Verkauf ihn realisiert. Stille Reserven in den Projektbeteiligungen sieht die Geschäftsführung laut Lagebericht 2025. Ob ein Unternehmen seine Zahlungen leisten kann, beantwortet der Posten für sich nicht.
Dafür gibt es die Fortführungsprognose: die Einschätzung der Geschäftsführung, ob das Unternehmen nach seinem Geschäftsplan weiterarbeiten kann. Bewertet wird nach § 252 Abs. 1 Nr. 2 HGB unter der Annahme der Fortführung, solange keine tatsächlichen oder rechtlichen Gegebenheiten entgegenstehen. Im Anhang heißt es: „Die auf Grundlage des Business Plans erstellte Fortführungsprognose ist positiv; sie stützt sich insbesondere auf die geplante Veräußerung von baureifen Projekten und die erwarteten Erlöse aus der weiteren Projektentwicklung. Die Liquidität ist zu jeder Zeit gesichert.“
Wann solche Verkäufe geplant sind, steht im ungeprüften Lagebericht 2025 (Juni 2026): Für das Projekt Walsrode sind Baureife und Verkauf für September 2027 angestrebt, für Heinsdorf wird die Baureife im Juli 2028 erwartet; die 14 Projekte der stillen Beteiligung sollen überwiegend 2028 verkauft werden. Der Lagebericht hält außerdem fest: „Die Gesellschaft ist auf kontinuierliche Liquidität aus der Anleiheemission oder Projektveräußerungen angewiesen. Bei planmäßigem Verlauf geht die Geschäftsführung von einer ausreichenden Liquiditätsausstattung aus.“
Zwei Termine im November
| Merkmal | Green Bond 2025/2030 | Green Bond 2026/2031 |
|---|---|---|
| ISIN | DE000A4DFWA7 | DE000A5GS5B9 |
| Zins | 7,25 % p. a., am 4. Mai und 4. November | 7,25 % p. a., am 16. Mai und 16. November, erstmals 16. Mai 2027 |
| Volumen | 9,331 Mio. € platziert | bis zu 10 Mio. €, Angebot 24.08.2026 bis 21.08.2027 |
| Rang und Sicherheiten | nicht nachrangig, nicht besichert | nicht nachrangig, nicht besichert |
| Nächster Termin | Zinszahlung am 4. November 2026 | Ausgabe (Valuta) am 16. November 2026 |
| Fällig | 4. November 2030 | 16. November 2031 |
Bei 9,331 Millionen Euro platziertem Volumen ergibt der halbjährliche Kupon der Anleihe 2025/2030 rechnerisch rund 338.000 Euro je Zinstermin. Wer den neuen Green Bond vor dem 16. November direkt bei der Emittentin zeichnet, zahlt den Kaufpreis auf ein Verrechnungskonto der Emittentin; geliefert und verzinst wird ab dem 16. November.
Nach dem Prospekt bleiben bei voller Platzierung nach höchstens 890.000 Euro Kosten 9,11 Millionen Euro, vorrangig für die eigene Projektentwicklung. Als Darlehen innerhalb der AREAM Group sollen, gemessen über zwei Jahre, höchstens 50 Prozent vergeben werden. Leistungen von Geschäftsführung und Verwaltung, die die Gruppe in Rechnung stellt, werden „zunächst aus dem Nettoemissionserlös bestritten“.
Neu gegenüber der Anleihe 2025/2030 ist eine Mindesteinlagenquote: Ab dem Abschluss zum 31. Dezember 2027 muss die Kapitalrücklage mindestens 10 Prozent der ausstehenden Anleihen betragen, sonst können die Gläubiger dieser Anleihe kündigen. Zum 30. Juni 2026 standen 1,5 Millionen Euro Kapitalrücklage 9,168 Millionen Euro Anleihen gegenüber.
Die Anleihe 2024/2029 der Aream Solar Finance
Den Green Bond 2024/2029 mit 8 Prozent Zins (ISIN DE000A383BE0) hat die ebenfalls zur AREAM Group gehörende Aream Solar Finance GmbH begeben. Auch ihr Zwischenabschluss zum 30. Juni 2026 weist ein Eigenkapital von 0,00 Euro aus, wie schon zum 31. Dezember 2025; der nicht gedeckte Fehlbetrag stieg von 475.253,14 auf 781.131,68 Euro, die Anleihen stehen mit 10.416.641 Euro in der Bilanz. Auch hier nennt die Geschäftsführung die Fortführungsprognose positiv, gestützt vor allem auf den geplanten Verkauf des baureifen Projekts Weißewarte.
Was Anleger jetzt prüfen sollten
Diese Fragen lassen sich der Emittentin stellen, am besten schriftlich:
- Woraus werden die Zinsen bis zum ersten Projektverkauf bezahlt? Als frühesten Verkaufstermin nennt der Lagebericht 2025 den September 2027.
- Welche Verkäufe trägt die Fortführungsprognose? Welche Projekte zu welchem Termin und Erlös, welcher Zeitraum – und was geschieht, wenn sich ein Verkauf verschiebt?
- Wohin fließt das Geld der neuen Anleihe? Welcher Anteil geht als Darlehen an andere Gesellschaften der AREAM Group, und woraus bestehen die Forderungen von 1,31 Millionen Euro gegenüber der Gesellschafterin?
- Was steht den Gläubigern gegenüber? Beide Anleihen sind nicht besichert. Welche Projekte stecken in den Beteiligungen von 5,09 Millionen Euro, und wie weit sind sie?
- Wie soll die Mindesteinlagenquote ab Ende 2027 eingehalten werden, wenn zur Anleihe 2025/2030 bis zu 10 Millionen Euro neue Anleihen hinzukommen?
- Wo liegt Geld, das vor dem 16. November eingezahlt wird, bis die Anleihe ausgegeben ist?
Weitere Fragen für jede Anlageentscheidung bietet unsere Checkliste zur Angebotsprüfung; worauf bei jungen Gesellschaften zu achten ist, zeigt die Checkliste für neue Anbieter.
Hinweis
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlageberatung.



