Das Amtsgericht Schwarzenbek hat am 1. September 2026 das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH aus Hamburg eröffnet, wegen Zahlungsunfähigkeit (Aktenzeichen 1 IN 85/26). Zum Insolvenzverwalter hat das Gericht Rechtsanwalt Vanja Alexander Kovacev aus Hamburg bestellt. Laut Prospektdatenbank der BaFin ist die Gesellschaft Emittentin einer Vermögensanlage der Reihe „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland“. Die Pflichtmitteilung der Gesellschaft dazu hat die BaFin am 14. September 2026 bekannt gemacht.
Für Anleger zählen jetzt zwei Daten. Die Frist, Forderungen beim Verwalter anzumelden, lief laut Eröffnungsbeschluss bis zum 13. Oktober 2026 und ist abgelaufen; eine spätere Anmeldung bleibt möglich. Berichts- und Prüfungstermin ist am Freitag, 20. November 2026, um 10 Uhr im Amtsgericht Schwarzenbek.
Vom Zahlungsverzug zur Eröffnung
Der Eröffnung gingen zwei Pflichtmitteilungen und ein Verfahren über die Luana AG voraus:
| Datum | Was geschah | Fundstelle |
|---|---|---|
| seit 22.01.2025 | Zahlungsverzug gegenüber den Anlegern, laut Emittentin wegen Verzugs ihrer Vertragspartner | BaFin, 16.10.2025 |
| 23.12.2025 | Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Luana AG auf eigenen Antrag (1 IN 195/25) | AG Schwarzenbek |
| 04.02.2026 | Drohender Zahlungsausfall; Grund laut Emittentin: die vorläufige Insolvenz der Luana AG, ihres größten Schuldners | BaFin, 04.02.2026 |
| 01.04.2026 | Verfahren über die Luana AG eröffnet, wegen Zahlungsunfähigkeit | AG Schwarzenbek |
| 19.05.2026 | Vorläufige Insolvenzverwaltung über die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH auf eigenen Antrag | AG Schwarzenbek |
| 01.09.2026 | Verfahren eröffnet, wegen Zahlungsunfähigkeit (1 IN 85/26) | AG Schwarzenbek |
| 13.10.2026 | Ende der Anmeldefrist | Eröffnungsbeschluss |
| spätestens 25.10.2026 | Forderungstabelle liegt beim Insolvenzgericht zur Einsicht aus | Eröffnungsbeschluss |
| 20.11.2026, 10 Uhr | Berichts- und Prüfungstermin, Möllner Straße 20, Sitzungssaal 4 | Eröffnungsbeschluss |
Den Inhalt der Mitteilungen prüft die BaFin nicht. Für beide Gesellschaften ist derselbe Verwalter bestellt.
Welche Vermögensanlagen betroffen sind
In der Prospektdatenbank der BaFin steht unter der Luana Energieversorgung Deutschland GmbH als Emittentin ein Verkaufsprospekt vom 27. Juli 2021 mit dem Titel „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 8 GmbH“, angeboten von der Luana Capital New Energy Concepts GmbH; an ihm hängen die Mitteilungen nach § 11a. Von derselben Anbieterin stehen dort auch „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH“ (2019) und „LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH“ (2020), jeweils mit eigener Emittentin.
Die Bekanntmachungen der BaFin nennen keine Anlage beim Namen. Laut dem Fachmagazin Cash (4. Februar 2026) sind ursprünglich drei Vermögensanlagen betroffen: Blockheizkraftwerke Deutschland 5 (2019), Blockheizkraftwerke Deutschland 7 (2020) und Energieversorgung Deutschland (2021); die Emittentinnen der ersten beiden seien auf die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH verschmolzen worden. Laut Stiftung Warentest (19. Januar 2026) wurden die Anlagen als unbesicherte Nachrangdarlehen aufgelegt. Nach eigener Angabe führte die Stiftung Luana zu diesem Zeitpunkt seit 2023 auf ihrer Warnliste Geldanlage.
Was die Eröffnung für Anleger bedeutet
Wessen Anspruch auf Zinsen oder Rückzahlung bei der Eröffnung schon begründet war, ist Insolvenzgläubiger (§ 38 InsO). Bezahlt wird nicht mehr von der Gesellschaft, sondern aus der Insolvenzmasse, die der Verwalter verwertet und verteilt.
Anmeldung. Forderungen werden schriftlich beim Verwalter angemeldet, nicht beim Gericht, mit Grund und Betrag; Kopien der Unterlagen sollen beiliegen (§ 174 InsO). Laut Beschluss geht das auch elektronisch.
Nach Fristablauf. Wer die Frist versäumt hat, ist nicht ausgeschlossen. Später angemeldete Forderungen werden im Prüfungstermin am 20. November mitgeprüft, wenn weder Verwalter noch ein Gläubiger widerspricht. Sonst, oder bei Eingang nach dem Termin, bestimmt das Gericht auf Kosten des Säumigen einen besonderen Prüfungstermin oder ordnet die schriftliche Prüfung an (§ 177 Abs. 1 InsO). Wessen Forderung festgestellt wird, der erhält laut Beschluss keine Benachrichtigung.
Nachrang. Ist im Vertrag ein Nachrang vereinbart, wird die Forderung im Zweifel erst nach allen übrigen Insolvenzforderungen berichtigt (§ 39 Abs. 2 InsO). Anzumelden ist sie nur, wenn das Gericht nachrangige Gläubiger ausdrücklich dazu auffordert (§ 174 Abs. 3 InsO); der Eröffnungsbeschluss enthält eine solche Aufforderung nicht.
Quote. Wie viel Anleger zurückbekommen, lässt sich heute nicht sagen. Im Berichtstermin muss der Verwalter über die wirtschaftliche Lage und ihre Ursachen berichten (§ 156 InsO).
§ 11a VermAnlG: warum die BaFin das veröffentlicht
Wer eine Vermögensanlage ausgegeben hat, muss nach dem Ende des Angebots jede nicht öffentlich bekannte Tatsache veröffentlichen, die seine Fähigkeit erheblich beeinträchtigen kann, die Anleger zu bedienen, etwa drohende Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug gegenüber Anlegern (§ 11a Abs. 1 VermAnlG). Die BaFin macht die Mitteilung spätestens am dritten Arbeitstag nach Eingang bekannt (Abs. 2), prüft ihren Inhalt aber nicht. Bei Luana hat die BaFin seit Oktober 2025 drei solche Mitteilungen bekannt gemacht; sie stehen dort unter dem Namen der Emittentin.
Einordnung: ein Darlehen ist kein eigenes Kraftwerk
Unser Vergleich der IAB-Alternativen BHKW und Container behandelt Direktinvestments: Der Anleger kauft das Wirtschaftsgut selbst. Wer ein Nachrangdarlehen gibt, hat dagegen einen Anspruch auf Zins und Rückzahlung, aber kein Eigentum an einem Kraftwerk.
In der Insolvenz entscheidet genau das. Wer geltend machen kann, dass ein Gegenstand nicht zur Masse gehört, ist kein Insolvenzgläubiger und kann ihn aussondern (§ 47 InsO). Wer nur eine Forderung hat, wird aus der Masse bedient, mit Nachrang zuletzt. Für Batteriespeicher gilt dasselbe; die Vertragsmodelle vergleicht unser Ratgeber Anbieter insolvent — was nun?.
Was Anleger jetzt prüfen sollten
- Welche Emittentin? Wen nennen Zeichnungsschein und Vertrag, und führt der Verwalter Ihre Anlage als Forderung gegen die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH?
- Ist die Forderung angemeldet? Wenn nicht: Welchen Weg gibt der Verwalter vor, und erreicht ihn die Anmeldung vor dem Prüfungstermin am 20. November?
- Nachrangig oder nicht? Was sagen Ihre Darlehensbedingungen zum Rang? Und an den Verwalter: Wie behandelt er Anmeldungen aus Nachrangdarlehen ohne gesonderte Aufforderung des Gerichts?
- Was gehört zur Masse? Welche Werte hat die Gesellschaft noch, und ist ihre Forderung gegen die Luana AG in deren Verfahren angemeldet?
- Wo gibt es Auskunft? Wie erfahren Gläubiger, was der Verwalter im Berichtstermin vorträgt?
Wie die Regeln auf Ihren Vertrag anzuwenden sind, klärt ein Rechtsanwalt für Insolvenz- oder Kapitalanlagerecht. Fragen für ein neues Angebot sammelt unsere Checkliste zur Angebotsprüfung.
Hinweis
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlageberatung. Er ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.



