Next2Sun: Insolvenzantrag für zwei Gesellschaften — was Anleger wissen müssen

Next2Sun hat für die Technology GmbH und die Mounting Systems GmbH Insolvenz in Eigenverwaltung beantragt. Was das für Crowd- und Projektanleger heißt.

Aufgeklapptes Buch mit einem ockerfarbenen Feld: links senkrechte Solarmodule auf Pfosten, rechts nur leere Stahlpfosten, dazwischen ein Landwirt aus Papier; davor Arbeitshandschuhe und eine Zange, auf korallfarbenem Grund. KI-Illustration.
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Das Wichtigste in Kürze

  • Next2Sun hat beim Amtsgericht Saarbrücken für die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung beantragt, wie die Gruppe am 5. Oktober 2026 mitteilte; ein Beschluss war bis zum 16. Oktober 2026 nicht bekannt gemacht.
  • Unmittelbar betroffen sind Anleger, die einer dieser beiden Gesellschaften Geld geliehen haben; wer ein Nachrangdarlehen hält, steht hinter den übrigen Gläubigern und meldet erst an, wenn das Gericht dazu auffordert.
  • Die Projektgesellschaft des Solarparks Camino Adorf, den auch Grüne Sachwerte vertreibt, ist nicht unter den Antragstellern; ob der Antrag das Projekt berührt, ist offen, die Inbetriebnahme war schon im September auf das erste Quartal 2027 verschoben.
In diesem Artikel4 Kapitel

Die Next2Sun-Gruppe aus Dillingen/Saar hat beim Amtsgericht Saarbrücken beantragt, für zwei Gesellschaften ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung zu eröffnen: für die Next2Sun Technology GmbH und die Next2Sun Mounting Systems GmbH. Das teilte sie am 5. Oktober 2026 mit. „Nach jetzigem Stand nicht betroffen“ sind laut Pressemitteilung die Next2Sun AG und die Next2Sun Projekt GmbH. Auch die Projektgesellschaften, die bereits realisierte Agri-PV-Anlagen betreiben, seien nicht insolvent. Die vorausgegangene Aktienemission der AG kam nicht zustande; Geld aus Zeichnungen wird laut Unternehmen nicht entgegengenommen.

Ein Antrag ist noch kein eröffnetes Verfahren; darüber entscheidet das Gericht. Im amtlichen Insolvenzportal der Länder war bis zum 16. Oktober 2026 kein Beschluss zu den beiden Gesellschaften bekannt gemacht — weder eine vorläufige Eigenverwaltung noch ein Sachwalter oder ein Aktenzeichen. Für Anleger zählt deshalb zuerst, welcher Gesellschaft sie ihr Geld gegeben haben.

Welche Anleger betroffen sein können

Die Gruppe hat sich über Jahre bei Privatanlegern finanziert — über die Plattform invest.next2sun.de, über Grüne Sachwerte und über GLS Crowd. Die Produkte hängen an verschiedenen Gesellschaften:

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

ProduktEmittentinAngaben der AnbieterBezug zum Antrag
Nachrangdarlehen „Scale Up 2022“, 6 % p. a., Rückzahlung zum 31.12.2027Next2Sun Technology GmbHEmissionsvolumen 1,2 Mio. €, 267 InvestorenEmittentin hat den Antrag gestellt
Crowdinvesting „Mounting Systems Level Up“, 5 % p. a., 6 JahreNext2Sun Mounting Systems GmbHEmissionsvolumen 700.000 €, 121 InvestorenEmittentin hat den Antrag gestellt
Nachrangdarlehen „Crowdinvesting Mounting Systems 2025“, 6 % p. a., mindestens bis 31.12.2030Next2Sun Mounting Systems GmbH117.500 € über invest.next2sun.de investiert, Emission pausiert; vermittelt auch über Grüne SachwerteEmittentin hat den Antrag gestellt
Nachrangdarlehen „Bürgerbeteiligung Agri-Solarpark Camino Adorf“Next2Sun Agri-PV Camino Adorf GmbH & Co. KGEmission zum 31.05.2026 beendet; Anbieterin war die Technology GmbHnicht unter den Antragstellern; Solarpark noch nicht in Betrieb
Kommanditbeteiligung Agri-Solarpark Camino Adorf, ab 30.000 €Projektgesellschaft des Solarparksüber 1 Mio. € von angestrebten 1,5 Mio. € eingeworben (14.09.2026), Emission pausiertnicht unter den Antragstellern; Solarpark noch nicht in Betrieb
Anleihe 2025/2028, 6,75 % p. a., ISIN DE000A383XQ8Next2Sun Invest GmbH, Garantie der Next2Sun AG2,5 Mio. € gezeichnet über GLS Crowdnicht unter den Antragstellern; der Erlös sollte unter anderem als Darlehen an die Technology GmbH gehen

Emissionsvolumen ist das angebotene Volumen, nicht zwingend das eingeworbene. Das Informationsblatt zu „Level Up“ war am 16.10.2026 nicht abrufbar. Laut Grüne Sachwerte bilden Crowd- und Kommanditkapital zusammen das Eigenkapital des Solarparks.

invest.next2sun.de, Vermögensanlagen- und Wertpapier-Informationsblätter der Emittentinnen, gruene-sachwerte.de; abgerufen am 16.10.2026

Wer der Technology GmbH oder der Mounting Systems GmbH Geld geliehen hat, ist Gläubiger einer Gesellschaft, für die das Verfahren beantragt ist. Die übrigen Emittentinnen gehören nicht zu den Antragstellern, sind mit ihnen aber geschäftlich verbunden.

Was Nachrang im Verfahren bedeutet

Die Crowd-Produkte in der Tabelle sind, soweit die Informationsblätter abrufbar waren, Nachrangdarlehen. Im Informationsblatt zum „Scale Up 2022“ steht, was das heißt: Der Anleger wird im Insolvenzfall „erst nach allen Fremdgläubigern der Emittentin befriedigt“. Die jüngeren Darlehen für Mounting Systems 2025 und Camino Adorf sperren Zahlungen zudem schon vor einer Eröffnung, wenn die Emittentin zahlungsunfähig oder überschuldet ist oder es durch die Zahlung würde (vorinsolvenzliche Durchsetzungssperre).

Für das weitere Verfahren gelten drei Regeln der Insolvenzordnung:

  • Anmelden erst nach der Eröffnung. Der Eröffnungsbeschluss setzt eine Frist von zwei Wochen bis drei Monaten (§ 28 Abs. 1 InsO). In der Eigenverwaltung wird nicht bei einem Insolvenzverwalter angemeldet, sondern beim Sachwalter (§ 270f Abs. 2 InsO).
  • Nachrangige Forderungen nur auf Aufforderung. Sie sind nur anzumelden, wenn das Insolvenzgericht besonders dazu auffordert; dann ist auf den Nachrang hinzuweisen (§ 174 Abs. 3 InsO).
  • Eigenverwaltung nur auf Anordnung. Ordnet das Gericht sie im Eröffnungsbeschluss an, verwaltet die Gesellschaft ihr Vermögen selbst, unter Aufsicht eines Sachwalters (§ 270 Abs. 1 InsO); sonst ernennt es einen Insolvenzverwalter. Schon vor der Eröffnung kann das Gericht einen vorläufigen Sachwalter bestellen (§ 270b InsO).

Wie sich Anlegerrechte je nach Vertragsmodell unterscheiden, erklärt unser Beitrag Anbieter insolvent — was nun?.

Solarpark Camino Adorf: nicht unter den Antragstellern, Zeitplan verschoben

Am Agri-Solarpark Camino Adorf im Erzgebirge (rund 5,8 MWp) konnten sich Anleger auf zwei Wegen beteiligen: mit einem Nachrangdarlehen an die Projekt-KG und mit einer Kommanditbeteiligung ab 30.000 Euro, die Grüne Sachwerte als Private Placement vertreibt.

Die Projektgesellschaft gehört nicht zu den Antragstellern. Die Aussage, Projektgesellschaften seien nicht insolvent, gilt aber ausdrücklich für solche, die „bereits realisierte Agri-PV-Anlagen betreiben“ — Adorf ist noch nicht in Betrieb. Ob der Antrag das Projekt berührt, ist offen.

Mit den Antragstellerinnen ist das Projekt über die Gestelle verbunden: Laut Informationsblatt zum Nachrangdarlehen (Stand 10.03.2026) stammt das Gestellsystem mit 5.388 Pfosten von der Technology GmbH; die Mounting Systems GmbH handelt laut eigenem Informationsblatt mit Gestellen für Photovoltaikanlagen. Den neuen Zeitplan meldete Grüne Sachwerte am 14.09.2026, drei Wochen vor der Mitteilung über den Antrag: Wegen „notwendigen Anpassungen an den Gestellen“ verschiebe sich der Baustart auf Anfang Oktober 2026 und die Inbetriebnahme auf das erste Quartal 2027. Im selben Absatz nennt die Meldung den Wechsel auf neue Module, mit denen die Leistung des Parks von 5,8 auf 6,25 MWp steige. Eine Meldung zum Baubeginn fand sich bis zum 16.10.2026 weder bei Grüne Sachwerte noch bei Next2Sun. Die Produktseite der Kommanditbeteiligung führt die Emission als „aktuell pausiert“ und nennt noch eine Inbetriebnahme „bis Ende 2026“.

Was Anleger jetzt prüfen sollten

  1. Wer ist Ihr Vertragspartner? Maßgeblich ist die Emittentin im Zeichnungsschein oder Informationsblatt, nicht die Marke Next2Sun. Antragstellerinnen sind nur die Technology GmbH und die Mounting Systems GmbH.
  2. Ist das Verfahren eröffnet? Beschlüsse des Gerichts stehen mit Aktenzeichen im Insolvenzportal der Länder; der Eröffnungsbeschluss nennt auch Sachwalter oder Insolvenzverwalter und die Anmeldefrist. Vorher gibt es nichts anzumelden.
  3. Fordert das Gericht Nachranggläubiger zur Anmeldung auf? Nur dann melden Inhaber von Nachrangdarlehen ihre Forderung an — in der Eigenverwaltung beim Sachwalter, sonst beim Insolvenzverwalter, jeweils mit Hinweis auf den Nachrang.
  4. Was wird aus Adorf? Fragen an Next2Sun und Grüne Sachwerte: Hat der Bau begonnen? Wer liefert die Gestelle, gibt es einen Ersatzlieferanten? Wer steht für Gewährleistung und Garantien des Gestellsystems ein? Passt der Zeitplan zur Reservierung des Netzanschlusses, die laut Informationsblatt bis zum 21.08.2027 gilt?
  5. Anleihe 2025/2028: Welche Darlehen hat die Next2Sun Invest GmbH an die Technology GmbH ausgereicht? Das Informationsblatt nennt ein außerordentliches Kündigungsrecht unter anderem für den Fall, dass ein mit der Garantin verbundenes Unternehmen eine fällige Verbindlichkeit nicht erfüllt — ob das hier greift, regeln die Anleihebedingungen.

Wer unsicher ist, wie er vorgehen soll, lässt sich von einem Anwalt für Insolvenz- oder Kapitalmarktrecht beraten. Wie sich Agri-PV und Batteriespeicher als Anlage unterscheiden, zeigt unser Vergleich Agri-PV vs. Batteriespeicher.

Hinweis

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlageberatung.

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