Ja, aber fast nur über Kredite. Bundesweit finanziert die KfW Batteriespeicher mit dem Förderkredit 270; bei 5 Jahren Laufzeit liegen die Höchstzinsen zwischen 4,77 % Sollzins in Preisklasse A und 11,17 % in Preisklasse I (KfW-Konditionenübersicht, gültig ab 09.10.2026). Einen eigenen Zuschuss des Bundes für Batteriespeicher haben wir nicht gefunden; das BAFA fördert Stromspeicher nur als Nebenkosten einer anderen Maßnahme (Informationsblatt CO2-Faktoren, Version 3.4 vom 01.06.2026). Landeszuschüsse für Speicher in Betrieben fanden wir am 16.10.2026 nur im Saarland, in Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen, meist gebunden an eine Photovoltaik-Anlage.
Für wen: Betriebe, Landwirte und Stadtwerke, die einen Batteriespeicher kaufen oder bauen wollen · Nicht für: wer einen Steuervorteil sucht; den beschreibt Steuern sparen mit Batteriespeichern.
Jede Angabe unten stammt aus einer Quelle, die wir am 16.10.2026 selbst abgerufen haben, meist von der Förderbank, dem Ministerium oder der KfW; der Stand steht je Programm dabei. Förderprogramme können kurzfristig ausgesetzt werden, wie Brandenburg im März 2026 zeigt; maßgeblich ist die Fassung am Tag Ihres Antrags.
Bund: KfW, Rentenbank, BAFA und EU
KfW 270 in Kürze. Der Kredit „Erneuerbare Energien – Standard“ läuft über Ihre Bank oder Sparkasse. Er finanziert Speicher als „Batteriespeicher PV-Aufdach“ oder als „Stromspeicher“, nach dem Merkblatt (Stand 05/2025) „auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung“, mit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und höchstens 150 Millionen Euro je Vorhaben. Antragsberechtigt sind unter anderem Unternehmen jeder Größe, Freiberufler, Landwirte und Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlicher Beteiligung, also auch Stadtwerke; ausgeschlossen sind Kommunen und ihre unselbständigen Eigenbetriebe. Den Antrag stellen Sie nach der KfW-Programmseite, „bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag eingehen“, etwa den Kaufvertrag. Die Höchstzinsen aller Laufzeiten und Preisklassen, die Antragsschritte und die offenen Fragen für Privatpersonen stehen in unserem Beitrag zu KfW 270.
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| Programm | Art | Was es für Speicher verlangt | Für wen | Stand |
|---|---|---|---|---|
| KfW 270 „Erneuerbare Energien – Standard“ | Förderkredit über die Hausbank, bis 100 % der Kosten, höchstens 150 Mio. € je Vorhaben | Speicher auch einzeln oder als Nachrüstung; Höchstzins bei 5/1/5 Jahren 4,77 % (4,86 % effektiv) in Preisklasse A bis 11,17 % (11,66 %) in Preisklasse I | Unternehmen, Freiberufler, Landwirte, Unternehmen mit mindestens 50 % öffentlicher Beteiligung; nicht Kommunen | Merkblatt 05/2025; Zinsen gültig ab 09.10.2026 |
| KfW 570 „Erneuerbare Energien Plus“ | Förderkredit über die Hausbank | Mindestens 75 % der jährlich gespeicherten Strommenge aus direkt angeschlossenen Erneuerbare-Energien-Anlagen; nicht bei EEG-Förderung; Höchstzins bei 5/1/5 Jahren 3,97 % (4,03 %) in A bis 10,37 % (10,79 %) in I | Unternehmen jeder Größe und Freiberufler, Unternehmen mit mehrheitlich kommunaler Beteiligung; nicht Kommunen. Ziel ist die Vermarktung über Direktlieferverträge | Merkblatt und Technische Mindestanforderungen 18.06.2026; Zinsen gültig ab 09.10.2026 |
| KfW 291 Konsortialkredit „Nachhaltige Transformation“ | Beteiligung der KfW an Bankfinanzierungen, Risikoanteil in der Regel 7,5 bis 100 Mio. €, bis 50 % der Finanzierung | Batteriespeicher als Sektor ausdrücklich genannt; nur auf Einladung Ihres Finanzierungspartners | Unternehmen und Projektgesellschaften, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden | Programmseite, abgerufen 16.10.2026 |
| Rentenbank 255 (Kredit) und 265 (Leasing) | Förderkredit über die Hausbank, Kondition LR-Top; bei 10 Jahren Laufzeit und Zinsbindung mit 2 tilgungsfreien Jahren in Preisklasse A 4,50 % (4,58 %) | Speicher nur für Energie aus Erzeugungsanlagen, die nach Ziffer 1 der Förderbedingungen förderfähig sind | Land- und Forstwirte sowie Energieunternehmen mit land- und forstwirtschaftlichen, agrarnahen, kommunalen oder sonstigen Inhabern; bei kommunalen und sonstigen Inhabern nur im ländlichen Raum (Orte bis 50.000 Einwohner außerhalb von Verdichtungsgebieten) | Förderbedingungen 1. Juli 2026; Zinsen freibleibend ab 06.10.2026 |
| BAFA, Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft | Zuschuss oder Kredit für sechs Module, keines davon für Stromspeicher | Speicher nur als Nebenkosten, höchstens 25 % der Kosten der Maßnahme, zu der er gehört, und nur, wenn er den Anteil der eigenen Erzeugung nachweislich steigert | Unternehmen | Informationsblatt CO2-Faktoren, Version 3.4 vom 01.06.2026 |
| EU, Battery Booster Facility | bis 1,5 Mrd. € zinslose Darlehen aus dem Innovationsfonds | nicht für Speicher-Betreiber: gefördert werden europäische Hersteller von Batteriezellen im Hochlauf | Zellhersteller | Kommissionsseite, zuletzt aktualisiert 9. Juni 2026 |
Zinsangaben sind Höchstzinsen je Preisklasse, Sollzins mit Effektivzins in Klammern. In welche Preisklasse Ihr Kredit fällt, legt Ihre Bank nach Bonität und Sicherheiten fest.
Die beiden Seiten der Europäischen Kommission, die wir gelesen haben, beschreiben kein Programm, bei dem ein Speicherbetreiber in Deutschland direkt Geld beantragen kann. Am 26.06.2026 haben Regierungen, nationale Förderbanken und Unternehmen ein Abkommen zum Ausbau von Energiespeichern unterzeichnet; die Zusage Deutschlands zu Speichermengen steht dort noch aus („Pledge to be submitted by end of 2026“, Seite der Europäischen Kommission, abgerufen am 16.10.2026). Zur Battery Booster Facility mehr in EU Battery Booster und NZIA.
Länder: was am 16.10.2026 offen ist
Die Tabelle nennt nur Programme, deren Seite oder Richtlinie wir am 16.10.2026 beim Land oder seiner Förderbank selbst geöffnet haben. Programme nur für Privathaushalte stehen im Kasten „Für Hausbesitzer“ weiter unten.
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| Land und Programm | Art und Höhe | Für wen | Speicher ohne neue PV- oder EE-Anlage? | Status am 16.10.2026 |
|---|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg: L-Bank Energiefinanzierung | Förderdarlehen über die Hausbank, 25.000 € bis 5 Mio. €, Laufzeit 5 bis 20 Jahre | private und öffentliche Unternehmen, landwirtschaftliche Betriebe, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen; Kommunen ausgeschlossen | nach Wortlaut ja: gefördert werden auch „Anlagen zur Speicherung von Strom“ zur Integration erneuerbarer Energien | angeboten, kein Enddatum genannt |
| Bayern: LfA Energiekredit Regenerativ | Förderdarlehen über die Hausbank, bis 40 Mio. € je Vorhaben, Laufzeit 5 bis 30 Jahre | Unternehmen und Freiberufler bis 500 Mio. € Jahresumsatz, Genossenschaften, kommunale Zweckverbände, Unternehmen mit mehr als 50 % öffentlicher Beteiligung | nach Wortlaut ja: „Speichersysteme für Strom aus regenerativen Energien“ | angeboten, kein Enddatum genannt |
| Berlin: SolarPLUS L | Zuschuss 50 % (natürliche Personen, kleine Unternehmen, WEG), 40 % (mittlere), 30 % (große Unternehmen), je höchstens 30.000 € | Eigentümer von Mehrfamilienhäusern, Gewerbe- und Industriegebäuden, Genossenschaften, Vereine, Energieversorger als Dachpächter; keine öffentlichen Gebäude | nein: nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage; nachgerüstet nur bei Antrag binnen drei Monaten nach deren Inbetriebnahme | Richtlinie gilt vom 08.01. bis 31.12.2026; Programmseite ohne Hinweis auf erschöpfte Mittel |
| Mecklenburg-Vorpommern: Klimaschutzförderrichtlinie Unternehmen (LFI, EFRE) | Zuschuss, Grundförderung für Speichersysteme 30 %; mit Boni für die Unternehmensgröße (10 oder 20 %) und einem Vorhabenbonus (5 %) bis 55 %; Ausgaben mindestens 20.000 € | Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern, auch Contracting-Unternehmen; ausgeschlossen sind Freiberufler und Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion, die im Agrarinvestitionsförderprogramm zuwendungsfähig sind | nach Wortlaut keine eigene Anlage verlangt: Die Positivliste nennt unter den Speichern „für Gebäude und Prozesse“ auch „Stromspeicher zur Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien“; das Vorhaben soll die Treibhausgase grundsätzlich um mindestens 30 % senken (Richtlinie, Ziffer 1.1) | Richtlinie bis 31.12.2029; Programmseite ohne Hinweis auf einen Antragsstopp |
| Saarland: PV-Speicher Saar | Zuschuss 200 € je kWh nutzbarer Kapazität, gefördert höchstens 153 kWh | kleine und mittlere Unternehmen mit Betriebsstätte im Saarland und mindestens 5.000 kWh Stromverbrauch im Jahr | nein: nur mit neu errichteter PV-Anlage ab 5 kWp; Erweiterungen bestehender Anlagen ausgeschlossen; der Speicher muss als steuerbare Verbrauchseinrichtung nach § 14a EnWG angemeldet sein | Richtlinie vom 24.03.2026 bis 31.12.2028; die Programmseite war am 16.10.2026 für uns nicht abrufbar, ob noch Mittel da sind, ist offen |
| Sachsen: SAB Sachsenkredit „Energie und Speicher“ | Darlehen 35.000 € bis 5 Mio. €; für Stromspeicher Tilgungszuschuss bis 20 %, höchstens 50.000 € je Kalenderjahr | natürliche Personen, Gemeinschaften von Wohnungseigentümern, Unternehmen einschließlich Land- und Forstwirtschaft, Freiberufler, Kommunen | nein: Speicher gekoppelt mit einer PV-Anlage von mindestens 30 kWp, die nach dem 01.01.2023 errichtet oder auf 30 kWp bis 1 MWp erweitert wurde | angeboten, kein Enddatum genannt |
| Sachsen: Förderrichtlinie Energie und Klima/2023, Modul 3 „Netze und Speicher“ | Zuschuss, grundsätzlich 50 bis 80 % der förderfähigen Ausgaben | je nach Maßnahme unter anderem Unternehmen, Kommunen, Zweckverbände, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine | nach der Richtlinie (Teil B III, Ziffer 1.1) kein eigener Fördergegenstand: gefördert werden unter anderem die intelligente Anbindung bestehender Anlagen in vernetzte Energie- und Speichersysteme (mit mindestens 10 % mehr Digitalisierung) und Maßnahmen in Stromnetzen; ob ein einzelner Batteriespeicher darunter fällt, regelt das Merkblatt, das wir nicht gelesen haben | Mittel „größtenteils ausgeschöpft“; investive Maßnahmen nur noch bis 31.10.2026 beantragbar |
Für Kommunen nennt die Positivliste Mecklenburg-Vorpommerns bei Stromspeichern eine Grundförderung von 50 %; dafür gilt die Klimaschutzförderrichtlinie Kommunen. Nach dem Förderhöhenmerkblatt sind in Mecklenburg-Vorpommern bei einer Förderung nach AGVO grundsätzlich nur die Mehrkosten gegenüber einer üblichen Investition zuwendungsfähig. Die Richtlinie für Unternehmen liegt nur als Scan vor; wir haben sie per Texterkennung gelesen und mit der Programmseite des LFI abgeglichen.
Was die Tabelle für einen eigenständigen Großspeicher heißt. Einen offenen Landeszuschuss, der einen Speicher ohne eigene Erzeugungsanlage ausdrücklich fördert, haben wir nicht gefunden. Am nächsten kommt Mecklenburg-Vorpommern, mit Einschränkungen: Die Positivliste führt Stromspeicher unter den Speichern „für Gebäude und Prozesse“ und verlangt keine eigene Anlage. Die Richtlinie verlangt aber grundsätzlich eine Minderung der Treibhausgase um mindestens 30 % gegenüber der bisherigen Lage (Ziffer 1.1) und eine Amortisationszeit von grundsätzlich mehr als fünf Jahren (Ziffer 4.1 Buchstabe g); dazu kommt, sofern erforderlich, eine Klimaverträglichkeitsprüfung durch die Landesenergie- und Klimaschutzagentur. Ob ein Speicher am Netz das erfüllt, sagen Richtlinie und Liste nicht; das klären Sie vor dem Antrag mit dem LFI. Darlehen ohne diese Bindung bieten nach ihrem Wortlaut L-Bank und LfA.
Länder ohne laufendes Speicherprogramm für Betriebe (Suchstand 16.10.2026). In den Programmübersichten für Unternehmen der IFB Hamburg, der NBank (Niedersachsen), der Bremer Aufbau-Bank, der WIBank (Hessen) und der Thüringer Aufbaubank haben wir am 16.10.2026 kein Programm gefunden, das Stromspeicher in Betrieben fördert. Dieselbe Suche findet dort andere Programme, etwa KfW 270 bei der IFB, „Klimaschutz und Energieeffizienz“ bei der NBank, den Baustein „PV nach Plan“ mit Speicher bei der BAB, das PV-Anlagen-Darlehen bei der WIBank und „GreenInvest Ress“ bei der TAB. Die früheren Speicherzuschüsse Niedersachsens führt die NBank unter „Ausgelaufene Förderungen“. Für Bremen, Hessen und Thüringen haben wir nur Darlehen für Privatleute mit Wohngebäuden bestätigt (siehe Kasten). Das ist ein Suchstand, keine Gewähr, dass es dort nichts gibt. Dort bleiben KfW 270 und, für Landwirte, die Rentenbank.
| Lage am 16.10.2026 | Länder | Anzahl |
|---|---|---|
| Landeszuschuss für Speicher in Betrieben offen | Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Saarland (ob noch Mittel da sind, offen), Sachsen | 4 |
| nur Förderdarlehen des Landes für Betriebe | Baden-Württemberg, Bayern | 2 |
| Speicherprogramm nimmt derzeit keine Anträge an | Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein | 5 |
| kein Speicherprogramm für Betriebe gefunden (Suchstand) | Bremen, Hamburg, Hessen, Niedersachsen, Thüringen | 5 |
Sachsen zählt als offen wegen des Tilgungszuschusses für Stromspeicher im Sachsenkredit; Modul 3 nimmt investive Anträge nur noch bis 31.10.2026 an. Im Saarland ist offen, ob noch Mittel da sind. Die Berliner Richtlinie gilt bis 31.12.2026.
Für Hausbesitzer
Einen Zuschuss des Bundes für den Heimspeicher haben wir nicht gefunden. KfW 270 steht Ihnen offen, wenn Sie einen Teil Ihres Solarstroms einspeisen oder verkaufen; dann können Sie nach dem Merkblatt auch einen Speicher zu einer bestehenden Anlage nachrüsten.
- Zuschuss: Berlin, SolarPLUS S für Ein- und Zweifamilienhäuser und Reihenhäuser: Pauschale für „PV-Anlage mit Speicher“ von 500 € (ab 2 kWp) bis 4.750 € (ab 19 kWp), nur zusammen mit einer neuen PV-Anlage; Richtlinie bis 31.12.2026.
- Landesdarlehen mit PV-Anlage: Baden-Württemberg (L-Bank „Wohnen mit Zukunft: Photovoltaik“, ab 5.000 €, PV bis 30 kWp), Bremen (BAB „Rund ums Haus“, Baustein PV nach Plan, bis 50.000 €; laut Hinweis vom 12.08.2026 rund acht Wochen Bearbeitung), Hessen (WIBank PV-Anlagen-Darlehen, 10.000 bis 50.000 €, Speicher nur mit neuer PV-Anlage bis 20 kW; 3,60 % nominal nach 1,50 % Zinszuschuss des Landes, Stand 01.10.2026), Thüringen (TAB EigenheimPlus, 5.000 bis 250.000 €, PV mit Speicher im Rahmen einer Modernisierung) und Sachsen (Sachsenkredit ab 35.000 €, PV-Anlage ab 30 kWp).
- Beendet: die Heimspeicher-Zuschüsse in Bayern (10.000-Häuser-Programm mit dem PV-Speicher-Programm, eingestellt am 24.04.2022), Niedersachsen (keine Anträge seit 07.09.2021) und Thüringen (SolarInvest, Ende 2022 eingestellt).
Quellen: Programmseiten von IBB, L-Bank, BAB, WIBank, TAB, SAB, Energie-Atlas Bayern, NBank und ThEGA, abgerufen am 16.10.2026.
Was ausgesetzt, ausgeschöpft oder beendet ist
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| Land und Programm | Art | Was galt | Status und Datum |
|---|---|---|---|
| Brandenburg: Erneuerbarer Wasserstoff und Erneuerbare Energien-Speicher 2025, Fördertatbestand 3 | Zuschuss bis 45 % (AGVO) oder bis 60 % (De-minimis) | KMU und Stadtwerke; Speicher in Kombination mit einer bestehenden oder neuen Erneuerbare-Energien-Anlage; Ausgaben mindestens 50.000 € | Antragstellung vorübergehend ausgesetzt, Meldung der ILB vom 16.03.2026: Budget „mit den bisher gestellten Anträgen erreicht“; Richtlinie gilt bis 30.06.2027 |
| Nordrhein-Westfalen: progres.nrw, Ziffer 6.1.2 | Zuschuss bis 90 %, höchstens 350.000 € | nur Städte, Gemeinden und Kreise sowie ihre Zusammenschlüsse und Zweckverbände: PV-Dachanlage auf kommunalen Gebäuden mit Batteriespeicher; „der elektrische Batteriespeicher alleine ist nicht förderfähig“ | Antragstellung ausgesetzt, Datum nicht angegeben; Richtlinie vom 20.08.2026 bis 30.06.2027 |
| Rheinland-Pfalz: EFRE, Modellprojekte intelligente Netze und Speicher | Zuschuss, Mindestfördersumme 250.000 € | Kommunen, Energieversorger und KMU, angesprochen besonders Energieversorger und Stadtwerke; Innovationsgehalt und Modellcharakter Pflicht | Meldung vom 01.12.2025: neue Vorhaben im Bereich „Intelligente Energiesysteme“ können aktuell nicht angenommen werden |
| Sachsen-Anhalt: STROMSPEICHER | Zuschuss 50 % (kleine), 40 % (mittlere), 30 % (große Unternehmen) | Speicher über 30 kWh, mindestens 75 % der Energie aus einer verbundenen Erneuerbare-Energien-Anlage | Förderaufruf vom 23.04.2025, Anträge bis 21.07.2025; „derzeit nicht mehr möglich“ |
| Schleswig-Holstein: Förderung von Stromspeichern | Zuschuss 50 % (Kleinst- und kleine), 40 % (mittlere Unternehmen) | KMU; Speicher an einer bestehenden Erneuerbare-Energien-Anlage, mindestens 75 % der Energie daraus; Gesamtkosten über 200.000 € bis 10 Mio. € | keine Anträge mehr, „da die Haushaltsmittel ausgeschöpft sind“; Datum nicht angegeben |
| Baden-Württemberg: Netzdienliche PV-Batteriespeicher | Zuschuss | Batteriespeicher in Verbindung mit PV-Anlagen | Neuauflage im April 2021, sechs Wochen nach dem Start geschlossen; mehr als 1.200 Anträge wegen ausgeschöpfter Mittel abgelehnt (Rechnungshof, Denkschrift 2024) |
Der Fall Baden-Württemberg zeigt, wie schnell ein Zuschuss weg sein kann: Laut Rechnungshof waren die Mittel der Neuauflage eine Woche vor der Schließung ausgeschöpft; allein in dieser Woche gingen mehr als 600 Anträge ein, weitere 600 nach der Schließung. Wer mit einem Landeszuschuss rechnet, prüft den Status am Tag des Antrags und plant die Finanzierung so, dass sie auch ohne Zuschuss trägt.
Antrag vor oder nach dem Kauf?
Die meisten Programme verlangen, dass das Vorhaben beim Antrag noch nicht begonnen hat; als Beginn zählt meist schon der unterschriebene Liefer- oder Kaufvertrag. Das Saarland macht es umgekehrt.
| Programm | Zeitpunkt des Antrags | Fundstelle |
|---|---|---|
| KfW 270 | vor Beginn des Vorhabens, also bevor Sie einen rechtlich bindenden Vertrag wie den Kaufvertrag schließen | Merkblatt 270 und Programmseite |
| Saarland, PV-Speicher Saar | nach Fertigstellung der Anlage, über das Förderportal des Landes, sobald es verfügbar ist | Richtlinie, Ziffer 8.1 |
| Berlin, SolarPLUS L | erst beauftragen, bestellen oder anzahlen, wenn die Eingangsbestätigung der IBB vorliegt | Richtlinie, Ziffer 3.2 |
| Brandenburg, Fördertatbestand 3 (ausgesetzt) | vor Vorhabenbeginn; beginnen erst nach bestätigtem Antragseingang | Richtlinie, Ziffern 4.1, 7.1 und 7.2 |
| Mecklenburg-Vorpommern | nicht vor der schriftlichen Bestätigung des Antragseingangs beginnen | Richtlinie, Ziffer 4.1 Buchstabe f; Programmseite LFI |
| Sachsen, Sachsenkredit | unter 100.000 € nach Eingang des Antrags, ab 100.000 € erst nach Bewilligung beginnen | Programmseite SAB |
Vor dem Kaufvertrag fragen
Passt Ihr Vorhaben nicht eindeutig in den Wortlaut eines Programms, fragen Sie die Förderstelle, bevor Sie unterschreiben. Ein Vorhaben, das zu früh begonnen hat, fördern KfW, Berlin (SolarPLUS L), Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen nach ihren Bedingungen nicht nachträglich.
Städte: zwei Beispiele
Auch Städte fördern Speicher. Eine vollständige Übersicht haben wir nicht; zwei Beispiele, die wir am 16.10.2026 geprüft haben:
- Stuttgart, Solaroffensive (für Privatpersonen, Unternehmen und Vereine): 100 € je kWh, höchstens 10.000 € je Antrag, gefördert wird 1 kWh je kWp der Solaranlage. Laut Seite (Stand 06.08.2026) sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft; „Weitere Fördermittel können ab 2027 wieder ausgezahlt werden.“
- Düsseldorf, „Klimafreundliches Wohnen und Arbeiten“ (Richtlinie vom 12.12.2024): 250 € je kWh Batteriespeicherkapazität, höchstens 10.000 €, mit neuer PV-Anlage oder als Erweiterung einer bestehenden mit Inbetriebnahme nach dem 31.03.2012. Unternehmen sind bei Nichtwohngebäuden nur als Kleinst- und Kleinunternehmen antragsberechtigt. Ob noch Mittel da sind, sagt die Richtlinie nicht.
Fragen Sie außerdem Ihren örtlichen Versorger und Ihre Kommune.
Zuschuss neben der EEG-Vergütung
§ 80a EEG: eine Obergrenze, kein Verbot
Erhält Ihre Anlage eine Zahlung nach dem EEG, dürfen Investitionszuschüsse von Bund, Land oder einer staatlich beteiligten Bank daneben „nur gewährt werden, soweit die kumulierten Zahlungen zuzüglich der Erlöse aus der Veräußerung der in der Anlage erzeugten Energie die Erzeugungskosten dieser Energie nicht überschreiten“ (§ 80a EEG 2023). Ein Zuschuss ist also nicht ausgeschlossen, aber gedeckelt. KfW 270 vergibt Kredite nach dem Merkblatt ohnehin nur zu einem beihilfefreien Zins; bei EEG-geförderten Stromerzeugungsanlagen ist ein Kredit ohne staatliche Beihilfe ausdrücklich Bedingung. KfW 570 schließt EEG-geförderte Anlagen aus. Zu den aktuellen Vergütungssätzen: Einspeisevergütung 2026.
Häufige Fragen
Gibt es 2026 noch einen Zuschuss für Batteriespeicher?
Vom Bund nicht als eigenes Programm; das BAFA erkennt Speicher nur als Nebenkosten an. Landeszuschüsse für Betriebe fanden wir am 16.10.2026 im Saarland (200 € je kWh; ob noch Mittel da sind, konnten wir nicht prüfen), in Berlin (SolarPLUS), in Mecklenburg-Vorpommern (Grundförderung 30 % für Unternehmen) und in Sachsen (Tilgungszuschuss im Sachsenkredit, Modul 3 nur bis 31.10.2026). Dazu kommen Städte wie Düsseldorf; in Stuttgart sind die Mittel für 2026 ausgeschöpft.
Wird auch nur die Nachrüstung eines Speichers gefördert?
Bei KfW 270 ja: Das Merkblatt nennt Speicher ausdrücklich „auch als singuläre Maßnahme oder Nachrüstung“. Bei den Ländern meist nicht: Das Saarland fördert nur mit neu errichteter PV-Anlage und schließt Erweiterungen aus, Berlin nur, wenn der Antrag binnen drei Monaten nach Inbetriebnahme der PV-Anlage eingeht, der Sachsenkredit nur zu einer PV-Anlage, die nach dem 01.01.2023 errichtet oder erweitert wurde. Düsseldorf fördert Speicher auch als Erweiterung einer bestehenden PV-Anlage.
Bekomme ich als Privatperson eine Förderung für einen Gewerbespeicher?
Einen Zuschuss dafür nennt keines der Programme auf dieser Seite: Die Landeszuschüsse richten sich an Unternehmen, Kommunen, Vereine oder Gebäudeeigentümer mit neuer PV-Anlage. KfW 270 lässt natürliche Personen zu, die „in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen“ Tätigkeit handeln; den Fall einer Privatperson ohne eigene Erzeugungsanlage beschreibt das Merkblatt aber nicht. Fragen Sie das KfW-Infocenter, bevor Sie etwas unterschreiben.
Gibt es einen BAFA-Zuschuss für Batteriespeicher?
Nein, kein eigenes Programm. In der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft können Speicher für elektrische Energie „als Nebenkosten des Vorhabens gefördert werden“, höchstens mit 25 % der förderfähigen Kosten der Maßnahme, zu der sie gehören, und nur, wenn sie den Anteil der eigenen Erzeugung nachweislich steigern (Informationsblatt CO2-Faktoren, Version 3.4).
Welche Förderung gibt es für Batteriespeicher in der Landwirtschaft?
Vor allem Kredite: Die Rentenbank finanziert mit 255 (Kredit) und 265 (Leasing) Speicher für Energie aus förderfähigen Erzeugungsanlagen, für Land- und Forstwirte sowie Energieunternehmen im ländlichen Raum. KfW 270 lässt Landwirte zu, die L-Bank in Baden-Württemberg landwirtschaftliche Betriebe, der Sachsenkredit Unternehmen der Land- und Forstwirtschaft. Einen Zuschuss eigens für Speicher in der Landwirtschaft haben wir nicht gefunden; Mecklenburg-Vorpommern schließt Betriebe der landwirtschaftlichen Primärproduktion aus, die im Agrarinvestitionsförderprogramm zuwendungsfähig sind. Zur Frage, ob sich Agri-PV oder ein Speicher eher rechnet: Agri-PV vs. Batteriespeicher.
Wird ein Batteriespeicher ohne PV-Anlage gefördert?
Mit einem Kredit nach dem Wortlaut ja: KfW 270 (Verwendungszweck „Stromspeicher“), die L-Bank-Energiefinanzierung und der LfA Energiekredit Regenerativ verlangen keine eigene Erzeugungsanlage. Unter den Zuschüssen nennt nur Mecklenburg-Vorpommern keine eigene Anlage als Bedingung, dort für Speicher in Gebäuden und Prozessen, und offen ist, wie ein Speicher die verlangte Minderung der Treibhausgase um 30 % nachweist; Sachsens Modul 3 nennt in der Richtlinie keinen einzelnen Batteriespeicher als Fördergegenstand. KfW 570, Saarland, Berlin und der Sachsenkredit verlangen eine angeschlossene oder neue Anlage.
Darf ich einen Landeszuschuss mit dem KfW-Kredit kombinieren?
Grundsätzlich ja, im Rahmen der Beihilfegrenzen: Das Merkblatt 270 lässt die Kombination „mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse)“ zu, die Saarland-Richtlinie die Kumulation ausdrücklich (Ziffer 6.6). Der Sachsenkredit nimmt die Richtlinie Energie und Klima und das EEG von der Kombination aus; eine EEG-vergütete PV-Anlage kann dort nur ohne Tilgungszuschuss mitfinanziert werden. Bei EEG-geförderten Anlagen greift zusätzlich die Obergrenze des § 80a EEG.
Weiterlesen
- Was kostet ein Großspeicher?: Kosten pro MW und MWh
- Großspeicher vs. Heimspeicher: Kosten und Erlöse im Vergleich
- Agri-PV vs. Batteriespeicher: was sich für Landwirte rechnet
- EU Battery Booster und NZIA: was die EU für die Batteriefertigung plant
So geprüft
Abgerufen und gelesen am 16.10.2026 zwischen 19:26 und 20:20 Uhr: KfW-Merkblatt 270 (Stand 05/2025), Merkblatt und Technische Mindestanforderungen 570 (18.06.2026), KfW-Konditionenübersichten 270 und 570 (Stand 09.10.2026), die KfW-Programmseiten 270 und 291, Förderbedingungen der Rentenbank (1. Juli 2026) und ihr Konditionenrundschreiben Nr. 25/2026, das BAFA-Informationsblatt CO2-Faktoren (Version 3.4) und die BAFA-Modulübersicht, zwei Seiten der Europäischen Kommission, § 80a EEG sowie für jedes Land mit Programm die Seite der Förderbank oder des Ministeriums und, wo es eine gibt, die Richtlinie. Für Hamburg, Niedersachsen, Bremen, Hessen und Thüringen haben wir die Programmübersichten der Förderbanken für Unternehmen durchsucht und geprüft, dass dieselbe Suche dort bekannte andere Programme findet. Die Programmseite des Saarlandes war für uns nicht abrufbar, die Richtlinie selbst schon. Die Richtlinie Mecklenburg-Vorpommerns liegt nur als Scan vor; wir haben sie per Texterkennung gelesen und mit der Programmseite des LFI abgeglichen. Jede Zeile wurde in einem zweiten Durchgang an der Quelle nachgeprüft. Die Förderdatenbank des Bundes haben wir nicht ausgewertet; kommunale Programme nur als Beispiele. Kein Anwalt und keine Förderstelle hat den Text geprüft. Wir prüfen die Ländertabellen monatlich neu.
Information, keine Beratung
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlage-, Rechts- oder Steuerberatung. Ob ein Programm auf Ihr Vorhaben passt und ob noch Mittel bereitstehen, entscheiden die Förderstelle und Ihre Bank; steuerliche Fragen klären Sie mit Ihrem Steuerberater. Wir empfehlen keine einzelnen Anbieter oder Banken, bewerten keine Angebote und versprechen keine Renditen.
