Es ist durch: Der Bundestag hat am Donnerstag, 9. Juli 2026, das Strom-Versorgungssicherheits- und Kapazitätengesetz (StromVKG) beschlossen, der Bundesrat zog am Freitag, 10. Juli 2026, nach. Damit steht der zentrale Kapazitätsmarkt, der steuerbare Leistung für jene Stunden vergütet, in denen — so das BMWE — die Sonne nicht scheint und der Wind nicht weht. Für Großbatteriespeicher ist das der lang erwartete zusätzliche Erlöspfad. Nur: In den ersten Runden bleiben sie noch außen vor.
Der Fahrplan: 9 GW noch 2026, dann 2 GW im Mai 2027
Der Einstieg erfolgt über mehrere Ausschreibungen. Die beiden ersten Runden für Langzeitkapazitäten finden am 8. September und am 29. Dezember 2026 statt — nach Angaben des Bundestags-Textarchivs über je 4,5 Gigawatt, zusammen also 9 GW (grob rund 20 Kraftwerke). Eine dritte Runde über 2 GW ist für Mai 2027 angesetzt. Insgesamt sollen bis 2031 rund 11 GW steuerbare Kapazität beschafft werden; weitere Runden im Dezember 2027 und 2029 folgen, deren Volumen sich aus dem laufenden Monitoring ergibt.
Für Batteriespeicher liegt der entscheidende Punkt im Zeitplan: In den beiden 2026er-Runden sind sie nicht direkt zugelassen. Erleichtert wurde erst die Mai-2027-Runde — statt einer einstündigen ist nur noch eine dreistündige Unterbrechung gefordert. Und laut BMWE-Pressemitteilung sind es die Runden ab Dezember 2027 und 2029, in denen regulär „Kapazitäten wie z.B. Kraftwerken und Speichern" sowie flexible Nachfrager und Bestandsanlagen antreten.
Was sich für Speicher konkret ändert
Parallel zur Öffnung stieg der Preis-Cap — die Obergrenze für den Zuschlagspreis — von zuvor 173.000 auf 244.000 Euro/MW. Das hebt den möglichen Erlös je Megawatt gesicherter Leistung und macht eine Teilnahme rechnerisch attraktiver, sobald Speicher regulär zugelassen sind.
| Ausschreibung | Volumen | Batteriespeicher zugelassen? |
|---|---|---|
| 8. September 2026 (Langzeitkapazität) | 4,5 GW | nein |
| 29. Dezember 2026 (Langzeitkapazität) | 4,5 GW | nein |
| Mai 2027 | 2 GW | erleichtert (3 h statt 1 h Unterbrechung) |
| Dezember 2027 / 2029 | aus Monitoring | ja (laut BMWE) |
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche ordnete den Beschluss so ein: Das StromVKG sichere die Versorgungssicherheit in Deutschland, es gebe „nach jahrelanger Unsicherheit endlich einen klaren Fahrplan". Die Volumen- und Cap-Angaben stammen aus dem Bundestags-Textarchiv, die Teilnahme-Systematik ab 2027/2029 aus der BMWE-Pressemitteilung zum Bundesrats-Beschluss.
Einordnung für Investoren
Damit ist das Bild klarer als noch vor der Abstimmung: Der Kapazitätsmarkt kommt, und Batteriespeicher bekommen einen — wenn auch verzögerten — Zugang. Für Großspeicher-Investments bleibt das ein potenzieller Zusatz-Erlös ab 2027/2028, kein Fundament. Das tragende Geschäftsmodell läuft weiter über Day-Ahead-Arbitrage, Intraday und Regelleistung — nicht über Kapazitätszahlungen.
Praktisch heißt das für die Kalkulation: Kapazitätsmarkt-Erlöse gehören nicht in ein heutiges Modell. Eine Anlage, die 2026 gebaut und in Betrieb genommen wird, kann frühestens 2027 überhaupt bieten — und ob sie einen Zuschlag erhält und zu welchem Preis, entscheidet die Auktion, nicht der Prospekt. Wer ein Angebot prüft, sollte deshalb stutzig werden, wenn bereits fixe Kapazitätsmarkt-Einnahmen eingepreist sind, und die Sensitivität ohne diesen Baustein mit dem Rendite-Rechner durchrechnen. Kommt der Zuschlag später, ist er Bonus; bleibt er aus, war nie etwas eingeplant, das wegbricht.



