BatteriespeicherReport
Umspannwerk in der Abenddämmerung: eine lange Reihe Hochspannungsmasten und Schaltanlagen am Horizont einer flachen Wiesenlandschaft, darüber ein bewölkter Himmel mit orangem Licht.
AktuellesNewsStand: Juni 2026

AgNes-Gesamtkonzept: Netzentgeltbefreiung für Bestandsspeicher bleibt — Kapazitätspreis erst für Neuprojekte

Die BNetzA hat am 27.05.2026 ihr AgNes-Gesamtkonzept vorgestellt: Bestandsspeicher behalten die Netzentgeltbefreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG, neue Speicher zahlen ab 2029 nur einen moderaten Kapazitätspreis — keine arbeitsbezogenen Entgelte. Was das für Investoren bedeutet.

Batteriespeicher-ReportRedaktion

Veröffentlicht am

Das Wichtigste in Kürze

  • Die BNetzA rückt von ihrem Plan ab, alle Speicher ab 2029 mit Netzentgelten zu belasten: Bestandsspeicher behalten die Befreiung nach § 118 Abs. 6 EnWG bis zu deren regulärem Auslaufen
  • Als Bestand gilt, wer die finale Investitionsentscheidung (FID) vor Inkrafttreten der Rahmenfestlegung trifft und bis zum 04.08.2029 in Betrieb geht — das FID-Datum wird zur wichtigsten Projekt-Dokumentation
  • Neue Speicher zahlen ab 2029 einen moderaten Kapazitätspreis (Euro/kW), aber keine arbeitsbezogenen Entgelte auf geladene oder entladene Strommengen — die gefürchtete Doppelbelastung ist vom Tisch
  • Heimspeicher in der Niederspannung bleiben dauerhaft ohne gesondertes Netzentgelt; dynamische Netzentgelte kommen für Speicher frühestens 2030

Die Bundesnetzagentur hat am 27. Mai 2026 in Bonn erstmals ein Gesamtkonzept für die Netzentgelte Strom ab 2029 vorgestellt — und darin die Frage beantwortet, die Speicher-Investoren seit Monaten umtreibt: Was passiert mit der Netzentgeltbefreiung für Batteriespeicher? Die Antwort fällt deutlich investorenfreundlicher aus, als die Orientierungspunkte vom Januar befürchten ließen.

Formal handelt es sich um einen vorläufigen Meinungsstand im Festlegungsverfahren AgNes (Az. GBK-25-01-1) der Großen Beschlusskammer Energie — kein Beschluss, aber die bislang konkreteste Ansage der Behörde. BNetzA-Präsident Klaus Müller ordnet die Rolle der Speicher selbst ein: „Speicher sind elementar für das Energiesystem der Zukunft und die Steigerung der Versorgungssicherheit."

Die Kernentscheidung: Bestand bleibt befreit

Die wichtigste Nachricht steht im Hintergrundpapier ausdrücklich: Die BNetzA nimmt „Abstand von ihrer ursprünglichen Überlegung, die Entgelte für alle Speicher ab 1.1.2029 einzuführen". Die Entgelterhebung beginnt erst nach dem Auslaufen der Sonderregelungen des § 118 Abs. 6 EnWG — der Vorschrift, die Batteriespeichern ab Inbetriebnahme eine bis zu 20-jährige Befreiung von den Netzentgelten gewährt.

Wer als Bestand zählt, hat die Behörde präzise abgegrenzt:

  • Finale Investitionsentscheidung (FID) vor Inkrafttreten der AgNes-Rahmenfestlegung (nicht vor dem 01.01.2027) und
  • Inbetriebnahme bis zum 04.08.2029

Für alle Projekte, die diese beiden Bedingungen erfüllen, gilt wörtlich: „Die durch das Gesetz geschaffenen Erwartungen der Entgeltbefreiung bleiben bezüglich der Kapazitätsbepreisung erhalten."

Warum das für IAB-Projekte doppelt zählt

Wer 2026 einen Investitionsabzugsbetrag bildet, muss ohnehin innerhalb von drei Jahren investieren — also bis spätestens 2029. Genau dieses Zeitfenster deckt sich mit der Bestandsschutz-Frist: Ein IAB-Batteriespeicher mit finaler Investitionsentscheidung 2026/2027 und Inbetriebnahme vor dem 04.08.2029 läuft in die volle Netzentgeltbefreiung hinein. Die Kalkulationsgrundlage, mit der heutige Angebote rechnen, ist damit regulatorisch abgesichert — vorausgesetzt, das FID-Datum ist sauber dokumentiert.

Neue Speicher: Kapazitätspreis ja, Mengen-Entgelte nein

Für Speicher, deren Investitionsentscheidung nach Inkrafttreten der Rahmenfestlegung fällt, kommt ab dem 01.01.2029 ein moderater Kapazitätspreis (Euro pro Kilowatt) — laut Pressemitteilung „analog zu demjenigen, den auch Erzeuger zahlen werden". Für neue Erzeugungsanlagen schätzt die Behörde diesen Preis auf 4 bis 7 Euro pro Kilowatt und Jahr; eine eigene Zahl für Speicher nennt sie noch nicht.

Entscheidend ist, was nicht kommt: Arbeitsbezogene Netzentgelte auf geladene oder entladene Strommengen werden nicht erhoben. Die in der Branche gefürchtete Doppelbelastung — Speicher zahlen beim Laden als Verbraucher und beim Entladen als Erzeuger — ist damit vom Tisch. Für das Arbitrage-Geschäftsmodell eines Großspeichers bleibt der Spread zwischen Lade- und Entladepreis unangetastet; fix kalkulierbar bleibt nur eine jährliche Leistungskomponente.

Heimspeicher in der Niederspannung stellt die Behörde dauerhaft frei: „Sie zahlen auch in Zukunft kein gesondertes Netzentgelt."

Zeitplan bis 2029

MeilensteinDatumStatus
Gesamtkonzept / vorläufiger Meinungsstand27.05.2026Erfolgt
Erster Festlegungsentwurf + förmliche KonsultationMitte 2026Angekündigt
Abschluss AgNes-RahmenfestlegungEnde 2026Geplant
Folgefestlegungen, Start BKZ- und FCA-Prozesse2027Geplant
StromNEV tritt außer Kraft31.12.2028Gesetzt
Neue Entgeltsystematik wird angewendet01.01.2029Geplant
Inbetriebnahme-Frist für Bestandsschutz04.08.2029Gesetzt
Dynamische Netzentgelte für Speicherfrühestens 2030In Prüfung

Hintergrund des Zeitdrucks: Die StromNEV läuft zum 31.12.2028 aus — ohne neue Festlegung gäbe es ab 2029 schlicht keine Rechtsgrundlage für die Verteilung von rund 37 Milliarden Euro Netzkosten pro Jahr.

Was noch offen ist

Drei Punkte bleiben bis zur finalen Festlegung Ende 2026 im Fluss:

  1. Die konkrete Höhe des Speicher-Kapazitätspreises. „Moderat" und „analog zu Erzeugern" sind Richtungsangaben, keine Tarife. Die 4–7 Euro/kW der Erzeuger sind eine Schätzung der Behörde für deren Anlagenklasse.
  2. Baukostenzuschüsse (BKZ). Das Regelwerk für BKZ und flexible Netzanschlussvereinbarungen soll erst ab 2027 erarbeitet werden — für Projekte mit Netzanschluss-Verhandlungen bleibt hier eine Kostenvariable offen.
  3. Dynamische Netzentgelte. Zeitvariable Entgelte sollen für Speicher frühestens 2030, möglichst bis 2033 kommen. Die Behörde begründet den Handlungsdruck mit Redispatch-Kosten von 3,06 Milliarden Euro allein 2025.

Der Branchenverband bne begrüßt in seiner Reaktion vom selben Tag ausdrücklich, dass „der Vertrauensschutz für bestehende Speicherinvestitionen erhalten bleibt" — kritisiert aber, dass dynamische Netzentgelte mit dem 2030er-Zeitplan zu spät kämen.

Was Investoren jetzt tun sollten

  1. FID-Datum dokumentieren. Kaufvertrag, Finanzierungszusage, Bestellbestätigung — das Datum der finalen Investitionsentscheidung entscheidet, ob ein Projekt unter den Bestandsschutz fällt. Bei Angebotsprüfungen gehört die Frage „Wann ist FID, wann ist Inbetriebnahme?" ab sofort in den Standardkatalog — die Checkliste zur Angebotsprüfung hilft dabei.
  2. Inbetriebnahme-Puffer einplanen. Die Frist 04.08.2029 ist hart. Bei typischen Realisierungszeiten von 18 bis 40 Monaten zwischen Investitionsentscheidung und Netzanschluss wird 2027 zum letzten bequemen FID-Jahr — danach entscheidet die Projektpipeline des Anbieters über den Bestandsschutz.
  3. Anbieter-Kalkulationen gegenprüfen. Rechnet das Angebot mit voller Netzentgeltbefreiung? Dann muss das Projekt die beiden Bestandsschutz-Bedingungen nachweisbar erfüllen. Rechnet es konservativ mit Kapazitätspreis? Dann ist die Kalkulation robust gegen den Fall, dass sich Fristen verschieben. Wie regulatorische Szenarien in die Renditerechnung gehören, zeigt der Risiko-Hub.

Die finale Rahmenfestlegung kommt Ende 2026 — bis dahin ist der 27. Mai der verlässlichste Datenpunkt, den es je in diesem Verfahren gab. Für Bestandsprojekte mit sauberem FID-Nachweis hat sich das größte regulatorische Risiko der Asset-Klasse deutlich verkleinert.

Weitere aktuelle Meldungen

Alle Meldungen im News-Bereich