
GEPVOLT SE
Laut Website des Anbieters · Stand 11.09.2026
Auf der Website bietet GEPVOLT eine Anleihe an: laut Prospekt 8,00 % Zinsen im Jahr, Laufzeit bis Anfang 2033 — eine Forderung gegen die Emittentin, kein Eigentum an der Anlage.1
§ 7g EStG
Kein Investitionsabzugsbetrag, keine Sonder-AfA2
Investitionsabzugsbetrag und Sonder-AfA entfallen beide — abgeschrieben wird nur, was Sie selbst anschaffen; die Zinsen versteuern Sie als Kapitalertrag, im Betriebsvermögen als Betriebseinnahme.
Die vier Bedingungen im Einzelnen
- Verlangtabnutzbares bewegliches Wirtschaftsgut — nicht erfülltGezeichnet wird eine Inhaber-Schuldverschreibung — eine verzinsliche Forderung, kein Wirtschaftsgut.
- VerlangtAnschaffung für den eigenen Betrieb — nicht erfülltErrichtung und Betrieb laufen laut Prospekt über eine Beteiligungsgesellschaft der Emittentin.
- Verlangtmindestens 90 % betriebliche Nutzung — entfälltOhne Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen nicht mehr zu prüfen.
- VerlangtGewinn bis 200.000 € im Abzugsjahr — entfälltOhne Wirtschaftsgut im Betriebsvermögen nicht mehr zu prüfen.
Wenn Sie den Abzugsbetrag brauchen: Was § 7g verlangt · Ersparnis durchrechnen
Eckdaten
Ausführlich
eine Forderung gegen die Emittentin — kein Eigentum am Speicher; Errichtung und Betrieb laufen laut Prospekt über eine Zweckgesellschaft der Emittentin (für Spremberg: GEPVOLT 2 BATTERY GmbH)
Ausführlich
1.000
Ausführlich
8,00 % p.a. (fester Kupon, halbjährlich am 1. Juli und 1. Januar) — vertragliche Zusage des Emittenten laut Wertpapierprospekt, keine Renditeprognose. Ein Rating für die Emittentin wurde laut Prospekt nicht erstellt.
Ausführlich
Die Anleger haben kein ordentliches Kündigungsrecht (§ 9 Abs. 1 Anleihebedingungen); eine außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund setzt in bestimmten Fällen ein Quorum von 24 % des Gesamtnennbetrags voraus. Die Emittentin ist umgekehrt jederzeit berechtigt, alle Schuldverschreibungen zum Ablauf eines jeden Monats mit zwei Monaten Frist zu kündigen (§ 9 Abs. 2); der Rückzahlungsbetrag erhöht sich dann um 0,4 % je entfallendem Zinstermin (z. B. 100,40 % bei Kündigung zum 31.12.2031). Reguläre Rückzahlung zum Nennbetrag am 1. Januar 2033.
Ausführlich
Laut Prospekt dinglich besichert — die Gläubiger wären im Insolvenzfall der Emittentin absonderungsberechtigt (§§ 49–52 InsO). Das Sicherheitenkonzept besteht aus genau drei Bestandteilen: erstrangige Brief-Grundschuld über 75.000 € auf dem Projektgrundstück Spremberg (Gemarkung Spremberg, Flur 37, Flurstück 318, Blatt 6475, AG Cottbus), Sicherungsübereignung der Batteriespeichersysteme und Abtretung projektbezogener Forderungen; verwaltet von der Gündel & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Göttingen. Verwertung nur auf Verlangen von Gläubigern mit mindestens 24 % des ausstehenden Gesamtnennbetrags, bei der Grundschuld zusätzlich sechs Monate Kündigungsfrist (§ 1193 BGB). Eine Garantie, Patronatserklärung oder Mono-line-Versicherung im klassischen Sinne ist laut Prospekt ausdrücklich nicht vorgesehen; Totalverlust bleibt möglich.
Aus den Registern
- SE (Societas Europaea) nach deutschem Recht, gegründet nach SE-VO (EG) Nr. 2157/2001 i.V.m. SEAG · eingetragen seit 2019 · 3× umbenannt oder verlegt5
- nicht erhoben
- nicht erhoben
Fragen Sie den Anbieter
- Worauf stützt sich der garantierte Mindestertrag von 110.000 € pro MW, wenn der Prospekt keine Garantie vorsieht — und wer haftet dafür?
- Welche Sicherheiten decken das Emissionsvolumen jenseits der Grundschuld ab, und wie werden die sicherungsübereigneten Speichersysteme im Verwertungsfall bewertet?
- Wer entscheidet zwischen Emittentin, Holding und Beteiligungsgesellschaften, wenn die Interessen der Anleihegläubiger und der Eigentümerin auseinanderlaufen — und wer kontrolliert diese Entscheidung?
- Welche realisierten Projekte lassen sich mit einem Eintrag im Marktstammdatenregister oder einer Pressemitteilung belegen?
Quellen (8)öffentliche Quellen, jede Angabe mit Stand · keine Bewertung
- 1.
- 2.
- 3.
- 4.
- 5.
- 6.
- 7.
- 8.
Angaben des Anbieters
GEPVOLT SE über sich
Noch keine Angaben des Anbieters. Sobald er sein Angebot hier selbst beschreibt, steht es an dieser Stelle — getrennt von den Daten oben und als seine Angabe gekennzeichnet.
Sie sind der Anbieter? Angaben ergänzen oder korrigierenAnbieter-Insolvenz: Was passiert mit dem Investment?
Insolvenzfestigkeit, Sicherungstreuhand und Forderungsrang.
Steuern auf Speicher-Erträge
Wie Anleihe-Zinsen und Kursgewinne zu versteuern sind.
Worst-Case durchgerechnet
Was bleibt übrig, wenn Marktpreise oder Anbieter wegbrechen?
Außerdem: Glossar · Risiken im Überblick
Rechtlicher Hinweiskeine Anlageberatung, keine Bewertung
Bei diesem Anbieter-Profil handelt es sich um eine journalistisch-redaktionelle Übersicht auf Basis öffentlich zugänglicher Quellen (Handelsregister, Bundesanzeiger / Unternehmensregister, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Marktstammdatenregister sowie öffentlicher Webseiten und Pressemeldungen).
Keine Anlageberatung. Die Inhalte stellen keine individuelle Anlage-, Steuer- oder Rechtsberatung dar und ersetzen kein persönliches Beratungsgespräch mit einem qualifizierten Berater. Wir sind kein Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO, kein Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO und besitzen keine Erlaubnis nach § 32 KWG. Eine Empfehlung für oder gegen ein konkretes Investment ist mit der Darstellung nicht verbunden.
Keine Gewähr auf Vollständigkeit oder Aktualität. Die dargestellten Daten wurden mit größter Sorgfalt recherchiert, können aber unvollständig oder veraltet sein. Maßgeblich sind die jeweiligen Originalquellen. Stand der einzelnen Datenpunkte: jeweils direkt am Datum ausgewiesen.
Keine Bewertung des Anbieters. Wir vergeben keine Noten und sprechen keine Empfehlung aus. Die Fragen an den Anbieter sind Fragen, keine Aussagen über ihn. Bewertungen von Drittplattformen zeigen wir nicht.
Korrekturhinweis. Sind Sie der dargestellte Anbieter und stellen einen Fehler fest, melden Sie ihn über das Korrekturformular — wir prüfen und korrigieren binnen 7 Werktagen.