Fläche für Batteriespeicher verpachten: Pachtpreise, Vertrag, Haftung und Rückbau

Pachtpreise für Batteriespeicher-Flächen mit Quelle und Bezugsgröße, dazu Pachtvertrag, Haftung des Eigentümers, Rückbausicherheit und Insolvenz des Pächters.

Tischmodell: Ein blauer Batteriespeicher-Container aus Karton mit Transformator steht auf einem Stück Ackererde mit Stoppeln, links steckt ein Vermessungspflock mit orangem Band. Davor zwei Münzstapel, einer zwei Münzen hoch, einer vielfach höher, rechts ein aufgeschlagenes Vertragsheft mit leeren Zeilen. KI-Illustration.
KI-Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Für Speicherflächen genannt werden etwa 0,60 bis 10 € je m² im Betrieb (Jurist des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands in top agrar, 09.02.2025) oder 10.000 bis 20.000 € im Jahr für 1.000 m² (Herstellerwerbung, abgerufen 16.10.2026); Angebote weichen laut einem Fachanwalt teilweise um das Zehnfache voneinander ab.
  • Für privilegierte Speicher im Außenbereich (§ 35 Abs. 1 Nr. 11 und 12 BauGB) verlangt § 35 Abs. 5 BauGB eine Rückbau-Verpflichtungserklärung, die die Behörde per Baulast „oder in anderer Weise“ sichern soll. Eine Rückbaubürgschaft zu Ihren Gunsten steht nicht im Gesetz, nur im Vertrag.
  • Für Bodenschäden bleibt der Eigentümer neben dem Verursacher sanierungspflichtig (§ 4 Abs. 3 BBodSchG); der Ausgleich gegen den Betreiber (§ 24 Abs. 2 BBodSchG) hängt an dessen Zahlungsfähigkeit und Versicherung.
  • In der Insolvenz des Pächters kann der Verwalter auch einen langen Vertrag mit drei Monaten zum Monatsende kündigen (§ 109 Abs. 1 InsO).
  • Im Reifegradverfahren der Übertragungsnetzbetreiber genügt als Mindestnachweis eine Exklusivitätserklärung des Eigentümers über mindestens 7 Monate; ein Pachtvertrag ab 10 Jahren bringt die höchste Punktzahl für die Flächensicherung (Version 1.2 vom 16.06.2026).

So gehen Sie vor

  • 1Klären, ob ein Speicher auf Ihrer Fläche nach § 35 BauGB zulässig sein kann — Entfernung zum Umspannwerk, Leistung, Flächendeckel der Gemeinde.
  • 2Vor einer Exklusivitäts- oder Reservierungserklärung klären, wie lange sie bindet, ob sie kündbar ist und was in dieser Zeit gezahlt wird.
  • 3Eine Rückbausicherheit im Vertrag festlegen: Bürge, Höhe, Überprüfung im Lauf der Jahre, Übergabe spätestens bei Baubeginn.
  • 4Versicherungen mit Summe in den Vertrag schreiben, einschließlich Umwelthaftpflicht, mit Nachweis vor Baubeginn und danach jährlich.
  • 5Vor der Unterschrift einen Fachanwalt für Agrarrecht und den Steuerberater fragen, besonders vor einer Hofübergabe.
In diesem Artikel13 Kapitel

Für Flächen, auf denen ein Batteriespeicher stehen soll, werden Pachten in ganz verschiedenen Bezugsgrößen genannt, etwa 0,60 bis 10 Euro je Quadratmeter, die als Pachtentgelt im Betrieb „gängig“ seien (ein Jurist des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands in top agrar, 09.02.2025), oder 10.000 bis 20.000 Euro im Jahr für 1.000 m² in der Werbung eines Speicherherstellers (Voltfang, abgerufen 16.10.2026). Die Angebote weichen laut einem Fachanwalt für Agrarrecht teilweise um das Zehnfache voneinander ab (top agrar, 21.03.2025); gesetzliche Vorgaben zur Höhe gibt es nicht, eine neutrale Pachtstatistik für Speicherflächen haben wir nicht gefunden. Mehr als die Höhe entscheidet der Vertrag: Für privilegierte Speicher im Außenbereich verlangt das Gesetz nur eine Rückbau-Erklärung gegenüber der Behörde (§ 35 Abs. 5 BauGB) — eine Rückbaubürgschaft zu Ihren Gunsten gibt es nur, wenn sie im Pachtvertrag steht.

Für wen: Flächeneigentümer und Landwirte, denen ein Projektierer einen Pacht- oder Nutzungsvertrag für einen Batteriespeicher anbietet · Nicht für: Anleger, die selbst einen Speicher kaufen, pachten oder mieten wollen — dort heißt „Pacht“ etwas anderes, siehe Investitionsmodelle im Vergleich.

Alle Pachtangaben auf dieser Seite stehen so da, wie die Quelle sie nennt: mit ihrer Bezugsgröße, ihrem Datum und dem Hinweis, wer sie nennt. Wir rechnen sie nicht um und setzen keine eigene Zahl daneben.

Information, keine Beratung

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall greifen, klären ein Fachanwalt für Agrarrecht, Ihr Steuerberater oder ein Versicherungsmakler.

Was für Speicherflächen gezahlt wird: Spannen mit Quelle

Jede Zahl in der Tabelle beantwortet eine etwas andere Frage. Sie bezieht sich mal auf den Quadratmeter, mal auf den Hektar, das Megawatt Leistung oder den einzelnen Speicher; sie stammt von einem Verbandsjuristen, einem Projektierer, einem Hersteller oder einem Vermittler; und sie ist mal Empfehlung, mal Angebot, mal Werbung. Sauber ineinander umrechnen lassen sich die Angaben nicht, denn wie viel Fläche ein Megawatt braucht, hängt vom einzelnen Projekt ab.

Pachtangaben für Speicherflächen

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

AngabeBezugsgrößeWer sie nenntWas die Zahl istDatum
0,60 bis 10 €je m², als Pachtentgelt im Betrieb (ein Zeitraum steht nicht ausdrücklich dabei)Rechtsanwalt Thomas Hemmelgarn, Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband, in top agrarAngabe eines Verbandsjuristen: „gängig“09.02.2025
mehrere zehntausend €je Hektar und Jahrtop agrar (Redaktion)was Projektierer anbieten, ohne Einzelnachweis09.02.2025
z. B. 1.000 €je MW und Jahr, zwischen Vertragsschluss und Baubeginn (Vorhalteentgelt)Hemmelgarn, wie obenEmpfehlung, kein Marktwert09.02.2025
bis zu 2.000 €je MW und JahrBHT Energie (berät Landwirte bei eigenen Speicherprojekten) im Interview mit top agrarwas Projektierer laut Interview versprechen; Sicht eines Beraters mit eigenem Geschäftsinteresse05.03.2025
etwa 3.000 €je Hektar und Jahr, für Photovoltaik mit SpeicherGeschäftsführer von FRV Deutschland (Projektierer) im Interview mit top agrar„fairer Preis“ aus Sicht eines Projektierers; bei reinen Batterieprojekten seien die Erträge laut ihm „deutlich höher“, ohne Zahl16.10.2025
10.000 bis 20.000 €pro Jahr für 1.000 m²Voltfang (Speicherhersteller), eigene FlächenseiteWerbung, Eigeninteresseabgerufen 16.10.2026
750 €je Speicher (rund 12 m²) und Jahr an einer Trafostation; auf Flächen ab rund 750 m² je 125 kW Leistungsolar.red, vermittelt in Zusammenarbeit mit der STW GroupAngebot eines Vermittlers, EigeninteresseSeite vom 07.10.2026, abgerufen 16.10.2026
Abweichung teilweise um das Zehnfachezwischen angebotenen NutzungsentgeltenRechtsanwalt Mandus Fahje, Fachanwalt für Agrarrecht, in top agrarAussage eines Fachanwalts, ohne Einzelnachweis21.03.2025
top agrar, Beiträge vom 09.02.2025, 05.03.2025, 21.03.2025 und 16.10.2025 (Fachpresse, Sekundärquelle; Bezahlangebot, gelesen im vollständigen Wortlaut, den die Seite ausliefert); Voltfang und solar.red (Anbieterseiten). Zusammengestellt am 16.10.2026.

Was die Spannen nicht sagen

Keine dieser Zahlen ist ein Marktpreis. Eine neutrale Erhebung von Speicherpachten haben wir nicht gefunden — die Werte stammen von Anwälten, Projektierern, einem Hersteller und einem Vermittler.

Eine Pacht weit über den anderen Angeboten ist kein Gütezeichen. Der Geschäftsführer von FRV Deutschland hält sehr hohe Summen für Projekte, die „in der Regel nie realisiert“ werden, während das Land blockiert bleibt (top agrar, 16.10.2025) — auch das ist die Sicht eines Wettbewerbers. Prüfen lässt sich etwas anderes: ob das Projekt Aussicht auf Genehmigung und Netzanschluss hat, und ob der Vertrag Pacht, Rückbau und Haftung absichert.

Wie die Pacht aufgebaut sein kann

„Die Höhe des Pachtzinses ist Verhandlungssache, da es keine gesetzlichen Vorgaben hierzu gibt“, heißt es in Ecovis agrar (Ausgabe 01-2026, Beitrag mit Rechtsanwalt Thomas Skora). Möglich seien eine Festpacht, eine Pacht, die sich an die Inflation anpasst, oder umsatzabhängige Modelle; üblich sei außerdem eine Abgeltungszahlung vom Vertragsschluss bis zur Inbetriebnahme.

Was Anwälte aus der Praxis berichten (alle in top agrar, Sekundärquelle):

  • Festpacht ohne Erlösanteil: Bei Batteriespeichern und Umspannwerken werden nach der Wahrnehmung von Rechtsanwältin Antje Böhlmann „nur Festpachten vereinbart, ohne erlösabhängige Komponente“; Staffelungen seien üblich, bei Umspannwerken nicht selten Erbbauverträge (26.08.2026).
  • Leistung und Fläche kombinieren: Weil Speicher wenig Fläche brauchen, hält Fachanwalt Mandus Fahje eine leistungsbezogene Vergütung mit flächenbezogener Mindestvergütung für sinnvoll; eine Beteiligung an den Erlösen sei zu erwägen (21.03.2025).
  • Geld bis zum Bau: Zwischen Vertragsschluss und Baubeginn sollte nach Thomas Hemmelgarn (Westfälisch-Lippischer Landwirtschaftsverband) ein jährliches Vorhalteentgelt fließen; alle Entgelte sollten über eine Bankbürgschaft abgesichert sein, dazu eine Preisanpassungsklausel und Verzugszinsen (09.02.2025). Für Energieprojekte allgemein nennt Böhlmann bis zu fünf Jahre Planungszeit ohne Zahlung „üblich“, danach Reservierungsentgelte; hohe Bereitstellungsentgelte seien nicht üblich (26.08.2026).

Inflation ausgleichen: Eine Pacht darf an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden, wenn die Zahlungen mindestens zehn Jahre laufen (gerechnet vom Vertragsschluss bis zur letzten Zahlung) oder der Gläubiger mindestens zehn Jahre auf die ordentliche Kündigung verzichtet (§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e Preisklauselgesetz). Für Projektierer sei eine solche Kopplung „kaum realistisch“, sagt Böhlmann; in der Praxis würden häufig Erhöhungen nach dem 10. und 20. Betriebsjahr vereinbart.

Wo ein Speicher im Außenbereich stehen darf

Seit dem 23.12.2025 (Gesetz vom 22.12.2025, BGBl. 2025 I Nr. 348, in Kraft am Tag nach der Verkündung) nennt § 35 Abs. 1 BauGB Batteriespeicher ausdrücklich als privilegierte Vorhaben im Außenbereich — in zwei Fällen:

  • Nr. 11: Der Speicher steht in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang mit einer vorhandenen Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien, etwa einem Solar- oder Windpark.
  • Nr. 12: Alle anderen Batteriespeicher, wenn drei Bedingungen zugleich erfüllt sind: höchstens 200 Meter zur Grundstücksgrenze einer Umspannanlage (Höchst- zu Hochspannung oder Hoch- zu Mittelspannung) oder eines Kraftwerks ab 50 Megawatt, mindestens 4 Megawatt Nennleistung, und alle nach Nr. 12 zugelassenen Speicher einer Gemeinde belegen einschließlich Nebenanlagen und Freiflächen zusammen höchstens 0,5 Prozent der Gemeindefläche und höchstens 50.000 m².

Ältere Meldungen über eine Privilegierung schon ab einem Megawatt oder einer Megawattstunde beschreiben eine überholte Fassung; die Einzelheiten stehen in § 35 BauGB neu: Großspeicher im Außenbereich.

Für Sie als Eigentümer heißt das: Ob ein Speicher auf Ihrer Fläche überhaupt genehmigt werden kann, hängt an Entfernung, Größe und daran, ob die Gemeinde ihren Flächendeckel schon verbraucht hat. Wie die Bauaufsicht konkurrierende Projekte innerhalb der 0,5 Prozent verteilt, sei „faktisch offen“, sagt Rechtsanwältin Lisa Lückemeier; Projekte außerhalb von Nr. 12 seien nicht automatisch ausgeschlossen, sondern könnten im Einzelfall nach § 35 Abs. 2 BauGB zugelassen werden (top agrar, 12.12.2025). Für Flächen, die die Bedingungen der Nr. 12 erfüllen, hielt sie einen bauplanungsrechtlichen Vorbescheid für sinnvoll. Warum die Nähe zum Netzknoten den Wert eines Standorts bestimmt, erklärt unser Beitrag zum Standort-Risiko.

Exklusivität und Reservierung: wie lange Sie sich binden

Bevor ein Pachtvertrag steht, kann ein Projektierer um eine Erklärung bitten, dass Sie nur mit ihm verhandeln. Für Großspeicher, die an das Übertragungsnetz angeschlossen werden sollen, ist das eine feste Größe geworden: Im Reifegradverfahren der vier Übertragungsnetzbetreiber ist eine solche Erklärung der Mindestnachweis für die Fläche, wenn der Antragsteller keinen stärkeren wie eine notarielle Reservierung oder einen Pachtvertrag vorlegt. Was als Nachweis der Flächensicherung zählt, legt die Verfahrensdokumentation so fest:

Flächensicherung im Reifegradverfahren (Kriterium A1)

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

NachweisLaufzeit ab Stichtag des AntragsKündbarkeitWirkung im Verfahren
Schriftliche Vereinbarung mit dem Eigentümer oder seine Erklärung, dass er exklusiv mit dem Antragsteller über Verkauf, Verpachtung oder Nutzung der Fläche verhandeltmindestens 7 Monatein dieser Zeit nicht ordentlich kündbarMindestanforderung
Notariell beurkundete Reservierung (Fläche nicht an Dritte veräußern, verpachten oder anderweitig belasten), Kaufvorvertrag oder Optionmindestens 12 Monatein dieser Zeit nicht ordentlich kündbar1 Punkt
Pachtvertrag mit dem Antragsteller als Pächtermindestens 10 Jahrevom Verpächter außer aus wichtigem Grund nicht einseitig kündbar2 Punkte
Im Grundbuch eingetragene Dienstbarkeit oder Gestattungsvertragmindestens 10 JahreGestattungsvertrag: vom Eigentümer außer aus wichtigem Grund nicht einseitig kündbar2 Punkte

Zu jedem Nachweis gehört ein Grundbuchauszug, der zum Stichtag nicht älter als sechs Monate ist.

Vier Übertragungsnetzbetreiber: Reifegradverfahren für Netzanschlüsse an das Übertragungsnetz, Verfahrensdokumentation für den 1. Zyklus, Version 1.2 vom 16.06.2026, Kap. 4.2.1, Tabelle 1 (Fristen und Punkte wie in Version 1.1 vom 27.04.2026).

Was das für Sie heißt: Eine Exklusivitätserklärung bindet Ihre Fläche mindestens sieben Monate, ohne dass ein Pachtvertrag besteht. Eine Zahlung dafür sieht die Verfahrensdokumentation nicht vor — ob und was gezahlt wird, ist Verhandlungssache. Wer schon einen Pachtvertrag mit mindestens zehn Jahren Laufzeit unterschreibt, verschafft dem Projektierer die höchste Punktzahl für die Flächensicherung.

Im ersten Zyklus war der Stichtag der 30. Juni 2026; bis 30. November 2026 sollen alle zulässigen Anträge erfahren, ob sie ein Angebot für eine Netzanschlussreservierung bekommen. Wie das Verfahren insgesamt abläuft, steht in Reifegradverfahren erklärt. Es betrifft Anschlüsse an das Übertragungsnetz; am Verteilnetz gelten die Verfahren des jeweiligen Netzbetreibers.

Neue Fristen, Urteile und Zahlen per E‑Mail

Zweimal im Monat die wichtigsten Entwicklungen im Speichermarkt, kompakt und eingeordnet.

Weitere Beiträge: Markt & Erlöse
Newsletter abonnieren Kostenlos, jederzeit abbestellbar

Der Pachtvertrag: Laufzeit, Ausstieg, Weitergabe, Grundbuch

Laufzeit. Lange Laufzeiten von etwa 20 bis 30 Jahren seien üblich, die ordentliche Kündigung werde meist ausgeschlossen; außerordentliche Kündigungsrechte etwa bei Zahlungsverzug, Insolvenz oder fehlender Genehmigung seien üblich (Ecovis agrar 01-2026).

Ausstieg, wenn das Projekt nicht vorankommt. Hemmelgarn empfiehlt ein Kündigungsrecht, wenn binnen vier Jahren keine Genehmigung vorliegt oder binnen zwei Jahren nach der Genehmigung kein Bau begonnen hat (top agrar, 09.02.2025). Böhlmann rät zu Meilensteinen mit spätesten Terminen — Genehmigungsantrag, Genehmigung, Baubeginn, Inbetriebnahme — und zu einer Gesamtfrist, nach der Sie in jedem Fall kündigen können; üblich sei, dass der Projektierer eine Kündigung durch eine Zahlung abwenden kann (26.08.2026). Speicher-Pachtverträge enthalten laut Lückemeier „häufig Rücktrittsrechte“ für den Fall, dass die Baugenehmigung nicht erteilt wird (12.12.2025); wer zurücktreten darf, steht im einzelnen Vertrag.

Weitergabe an einen anderen Betreiber. Übernimmt ein Dritter die Pflichten aus dem Vertrag, wird das erst mit Ihrer Genehmigung wirksam (§ 415 BGB). Verkauft der Projektierer dagegen die Betreibergesellschaft selbst, bleibt sie Ihr Vertragspartner (Böhlmann). Hemmelgarn rät, die Zustimmung des Eigentümers zur Weitergabe festzuschreiben und die Kosten für Grundbucheintrag sowie rechtliche und steuerliche Beratung dem Projektierer aufzuerlegen.

Grundbuch. Das Nutzungsrecht wird meist als Dienstbarkeit eingetragen. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit ist grundsätzlich nicht übertragbar (§ 1092 Abs. 1 BGB); die Ausnahme in Abs. 3 für juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften zählt unter anderem Anlagen für Wasserkraft, Wind, Sonne, Geothermie, Biomasse, Wasserstoff und die Fortleitung von Strom auf — Batteriespeicher nennt sie nicht ausdrücklich. Was das für die Übertragung eines Speicherprojekts heißt, beantwortet der Notar oder Anwalt. Hemmelgarn empfiehlt, die Dienstbarkeit zu befristen und eine Entschädigung zu vereinbaren, wenn sie an einen anderen Betreiber übertragen wird.

Wem der Speicher gehört. Was nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Boden verbunden oder in Ausübung eines Rechts an einem fremden Grundstück, etwa einer Dienstbarkeit, errichtet wird, gehört nicht zum Grundstück (§ 95 Abs. 1 BGB) — der Speicher bleibt dann Eigentum des Betreibers.

Was die Bank des Betreibers in Ihrem Vertrag sehen will

Ein Teil der Klauseln, die Projektierer vorlegen, kann aus den Anforderungen ihrer Bank stammen. Die GLS Bank etwa nennt in ihrer Checkliste für die Projektfinanzierung von Großbatteriespeichern (Version 04, Stand 05.25) unter anderem: eine eindeutig bestimmte Festlaufzeit „mindestens für die Finanzierungsdauer“, eine erstrangige beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit Vormerkung, eine Rückbauverpflichtung ohne Übernahmeoption am Laufzeitende, unwiderrufliche Eintrittsrechte für die Bank, die Eintrittspflicht eines Rechtsnachfolgers des Eigentümers, den Ausschluss des Vermieterpfandrechts nach §§ 562 ff. BGB und jederzeitigen Zugang zur Anlage.

Für Sie hat das Folgen. „Erstrangig“ heißt: Steht auf der Fläche schon eine Grundschuld, müsste sie im Rang zurücktreten — dafür braucht es die Einigung der Berechtigten, Ihre Zustimmung und die Eintragung ins Grundbuch (§ 880 BGB). Sprechen Sie deshalb früh mit Ihrer eigenen Bank.

Rückbau: was das Gesetz verlangt und was der Vertrag regeln muss

Was im Gesetz steht. Für mehrere privilegierte Vorhaben im Außenbereich, darunter Batteriespeicher nach Nr. 11 und 12, ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen (§ 35 Abs. 5 Satz 2 BauGB). Die Baugenehmigungsbehörde „soll“ die Einhaltung „durch nach Landesrecht vorgesehene Baulast oder in anderer Weise“ sicherstellen (Satz 3).

Was nicht im Gesetz steht. Eine Rückbaubürgschaft nennt § 35 BauGB nicht, auch keine Höhe. Ob und in welcher Höhe eine Behörde eine Sicherheit verlangt, richtet sich nach Landesrecht und Verwaltungspraxis — das haben wir nicht geprüft. Und die Erklärung richtet sich an die Behörde, nicht an Sie: Eine Sicherheit, auf die Sie selbst zugreifen können, gibt es nur, wenn der Vertrag sie vorsieht.

Warum Anwälte auf einer eigenen Sicherheit bestehen. Die Rückbausicherheit sei wichtig, „damit Sie nicht als Eigentümer der Fläche für die Rückbaukosten des Speichers aufkommen müssen, wenn der Betreiber die Anlage nicht zurückbaut, z.B. weil er insolvent ist“, schreibt Fachanwalt Fahje; viele Nutzungsverträge sähen bisher „gar keine Rückbauabsicherung“ vor (top agrar, 21.03.2025). Die Höhe solle ein Dritter prüfen — ein Gutachter oder Vergleichsangebote von Rückbaufirmen —, oder der Betreiber weise die voraussichtlichen Rückbau- und Entsorgungskosten vor Baubeginn nach.

Wie eine Sicherheit aussehen kann. Für Energieprojekte allgemein beschreibt Böhlmann eine eigene Bank-Rückbaubürgschaft für den Eigentümer als „gängige Lösung“, wenn die Bürgschaft gegenüber der Behörde eine bestimmte Höhe unterschreitet (Differenzbürgschaft); die Kosten würden üblicherweise erstmals 10 bis 15 Jahre nach Inbetriebnahme, danach alle fünf Jahre und zwei Jahre vor dem Rückbau neu bewertet (top agrar, 26.08.2026). Als „Klassiker“ unter den Vertragsfehlern nennt sie einen Vertrag, der nur auf die Bürgschaft gegenüber der Behörde verweist, ohne deren Höhe später zu prüfen.

Formulierungsbeispiel aus einem Vertragsmuster

Die Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) hat einen Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaik veröffentlicht (Stand Juli 2026). Er gilt für Photovoltaik, nicht für einen alleinstehenden Speicher, zeigt aber, wie konkret eine Rückbauregelung sein kann:

  • Vollständiger Rückbau einschließlich Fundamenten, abgeschlossen spätestens sechs Monate nach Vertragsende; Zuwegungen bleiben, wenn der Eigentümer nichts anderes verlangt.
  • Bürgschaft spätestens bei Baubeginn, von einer Bank oder einem öffentlichen Kreditinstitut mit Sitz in der EU — unbefristet, selbstschuldnerisch, unter Verzicht auf die Einreden der Aufrechnung und der Vorausklage, zahlbar auf erstes Anfordern.
  • Nach 15 und nach 25 Jahren ein Kostenvoranschlag eines Fachunternehmens; liegt er höher, wird die Bürgschaft erhöht. Eine Bürgschaft gegenüber der Behörde wird angerechnet.
  • Der Betreiber darf vor Baubeginn ein Bodengutachten erstellen lassen. Verzichtet er darauf, wird vermutet, dass Bodenschäden bei Vertragsende von ihm stammen.

Das Muster ist laut KEA-BW eine unverbindliche Formulierungshilfe und muss an jedes Projekt angepasst werden.

Bürge muss nicht immer eine Bank sein: Auch Kautionsversicherer bieten Rückbaubürgschaften an. Die Gothaer etwa führt sie in ihren Tarifen „Kautionsversicherung (Erneuerbare Energien)“ (Produktseite ohne Datum, abgerufen 16.10.2026); ob Batteriespeicher darunter fallen, nennt die Seite nicht. Welchen Bürgen Sie akzeptieren, legt der Vertrag fest.

Was der Rückbau kostet. Veröffentlichte Rückbaukosten deutscher Großspeicher haben wir nicht gefunden. Eine Schätzung mit offengelegten Annahmen steht in Batteriespeicher nach 10 bis 15 Jahren — sie ersetzt kein Angebot eines Fachbetriebs für Ihren Standort.

Haftung: was beim Eigentümer bleibt

Boden. Der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt müssen Maßnahmen zur Abwehr drohender schädlicher Bodenveränderungen ergreifen (§ 4 Abs. 2 BBodSchG). Zur Sanierung verpflichtet sind der Verursacher, sein Gesamtrechtsnachfolger, der Grundstückseigentümer und der Inhaber der tatsächlichen Gewalt (§ 4 Abs. 3 BBodSchG) — der Eigentümer also neben dem Betreiber. Mehrere Verpflichtete haben untereinander einen Ausgleichsanspruch; soweit nichts anderes vereinbart ist, richtet er sich danach, wer den Schaden vorwiegend verursacht hat. Er verjährt in drei Jahren, spätestens 30 Jahre nach Ende der Maßnahmen (§ 24 Abs. 2 BBodSchG). Der Pachtvertrag kann den Ausgleich zwischen Ihnen und dem Betreiber also regeln — gegenüber der Behörde bleiben Sie trotzdem verpflichtet.

„Die öffentlich-rechtliche Störerhaftung bleibt beim Eigentümer hängen. Das muss jedem klar sein, der so einen Vertrag unterschreibt“, sagt Alexander von Hammerstein, Vorsitzender des Ausschusses Erneuerbare Energien im Landvolk Niedersachsen (Pressemitteilung LPD 95/2025 vom 11.12.2025). Selbst eine umfassende Haftungsklausel im Vertrag habe ihre Grenze in § 4 BBodSchG, erklärt Landvolk-Rechtsanwältin Silke Foget; begrenzt sei die Zustandshaftung durch die Zumutbarkeit — die auferlegten Kosten dürften grundsätzlich nicht den Verkehrswert des Grundstücks nach der Sanierung überschreiten (top agrar, 30.03.2026, Sekundärquelle).

Der Ausgleichsanspruch gegen den Betreiber ist nur so gut wie dessen Zahlungsfähigkeit: Ist er insolvent, bleibe dem Eigentümer unter Umständen nur der Rückgriff auf die Umwelthaftpflichtversicherung des Betreibers, sagt Böhlmann (top agrar, 26.08.2026).

Brand und Löschwasser. Ein Brand ist der Fall, in dem aus einem Sachschaden ein Bodenschaden werden kann — über kontaminiertes Löschwasser. Wie oft Speicher brennen und was Rückhaltung bedeutet, steht in Brennen Batteriespeicher?.

Einsturz. Für Schäden durch den Einsturz einer Anlage oder sich lösende Teile haftet nach § 837 BGB derjenige, der sie auf fremdem Grund in Ausübung eines Rechts besitzt, anstelle des Grundstücksbesitzers. Das betrifft nur diesen Fall, nicht Boden- oder Brandschäden.

Welche Versicherungen der Pächter nachweisen sollte

Im Vertrag festhalten. Hemmelgarn zählt zu den Pflichten des Pächters, die Anlage nach den geltenden Vorschriften zu errichten, Schäden an Kulturen zu ersetzen und eine Haftpflichtversicherung abzuschließen; der Betreiber solle auch für von ihm beauftragte Dritte haften, dazu kämen Wege und Drainage (top agrar, 09.02.2025). Böhlmann rät, keine Klausel zu akzeptieren, die die gesetzliche Haftung des Nutzers beschränkt, eine Freistellung gegenüber Dritten zu vereinbaren und im Vertrag festzulegen, welche Versicherungen mit welcher Summe abzuschließen sind — einschließlich Umwelthaftpflicht. Den Abschluss solle der Betreiber vor Baubeginn nachweisen, danach auf Anfrage einmal jährlich (top agrar, 26.08.2026).

Sind Sie mitversichert? In den Quellen dieser Seite sagt keine, dass der Eigentümer in der Haftpflicht des Betreibers mitversichert ist; die Verträge und Empfehlungen sprechen von Freistellung und Nachweis. Lassen Sie sich zeigen, ob und wie Sie in der Police genannt sind. Landvolk-Rechtsreferentin Silke Foget hält eine zusätzliche Police für die Fläche „im Zweifel“ für notwendig, „da die landwirtschaftliche Betriebshaftpflicht hier nicht greift“, und rät, einen Versicherungsmakler hinzuzuziehen (LPD 95/2025).

Wenn der Betreiber insolvent ist. Ein Geschädigter kann im Insolvenzverfahren des Versicherungsnehmers abgesonderte Befriedigung aus dessen Freistellungsanspruch gegen den Haftpflichtversicherer verlangen (§ 110 VVG); Verfügungen des Versicherungsnehmers über diesen Anspruch sind dem Geschädigten gegenüber unwirksam (§ 108 Abs. 1 VVG). Das hilft nur, wenn die Police zum Zeitpunkt des Schadens besteht und ihn deckt — deshalb der jährliche Nachweis.

Wenn der Pächter insolvent wird

Die Insolvenzordnung regelt Pachtverträge, bei denen der Schuldner Pächter ist, ausdrücklich:

  • Der Vertrag läuft weiter. Pachtverhältnisse über unbewegliche Gegenstände bestehen mit Wirkung für die Insolvenzmasse fort (§ 108 Abs. 1 InsO). Pacht für die Zeit nach der Eröffnung ist Masseverbindlichkeit (§ 55 Abs. 1 Nr. 2 InsO); Rückstände aus der Zeit davor können Sie nur als Insolvenzgläubiger geltend machen (§ 108 Abs. 3 InsO).
  • Der Verwalter kann kündigen. Er kann den Vertrag „ohne Rücksicht auf die vereinbarte Vertragsdauer oder einen vereinbarten Ausschluss des Rechts zur ordentlichen Kündigung“ kündigen, mit drei Monaten zum Monatsende (§ 109 Abs. 1 InsO). Ihren Schaden aus dem vorzeitigen Ende können Sie dann nur als Insolvenzgläubiger verlangen.
  • Vor der Übergabe der Fläche können bei Eröffnung beide Seiten zurücktreten; jede Seite muss sich auf Verlangen binnen zwei Wochen erklären (§ 109 Abs. 2 InsO).
  • Sie können nicht wegen Altrückständen kündigen. Nach dem Insolvenzantrag ist eine Kündigung durch den Verpächter wegen Zahlungsverzugs aus der Zeit vor dem Antrag oder wegen verschlechterter Vermögensverhältnisse ausgeschlossen (§ 112 InsO).
  • Pfandrecht. Das gesetzliche Pfandrecht des Verpächters kann in der Insolvenz nicht für Pacht geltend gemacht werden, die älter ist als zwölf Monate vor der Eröffnung; ausgenommen ist der Verpächter eines landwirtschaftlichen Grundstücks (§ 50 Abs. 2 InsO). Ob eine Speicherfläche noch als landwirtschaftliches Grundstück gilt, ist offen — und die Checkliste der GLS Bank etwa führt den Ausschluss des Vermieterpfandrechts unter den Vertragspunkten auf, die sie besonders berücksichtigt (siehe Kasten zur Bank oben).

Offen, und eine Frage an den Anwalt: ob Ihr Anspruch auf Rückbau in der Insolvenz eine Masseverbindlichkeit oder nur eine Insolvenzforderung ist, und was eine Baulast für Sie bedeutet, wenn der Betreiber ausfällt. Dazu haben wir keine Fachquelle und keine Rechtsprechung ausgewertet.

Die Sicherheit muss vor der Krise stehen

Ein Kündigungsrecht hilft in der Insolvenz nur begrenzt: § 112 InsO sperrt nach dem Antrag die Kündigung wegen älterer Rückstände und wegen der Vermögenslage, und Schadenersatz nach einer Kündigung des Verwalters gibt es nur als Insolvenzforderung. Was dann trägt, sind Sicherheiten, die vorher übergeben wurden: eine Rückbaubürgschaft, eine Bürgschaft für die Pacht und ein nachgewiesener Versicherungsschutz.

Steuern und Hofübergabe: Fristen, die mit der Verpachtung laufen

Information, keine Steuerberatung

Dieser Abschnitt erklärt, welche Regeln berührt sein können. Ob sie in Ihrem Fall greifen und was daraus folgt, klärt Ihr Steuerberater — vor der Unterschrift, besonders wenn eine Hofübergabe ansteht.

Erbschaft und Schenkung. Land- und forstwirtschaftliches Vermögen ist bei der Erbschaftsteuer begünstigungsfähig (§ 13b Abs. 1 Nr. 1 ErbStG). Dazu gehört nur, was dem Betrieb dauerhaft zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken dient; Grund und Boden, der „nicht land- und forstwirtschaftlichen Zwecken“ dient, gehört nicht dazu (§ 158 Abs. 4 Nr. 1 BewG). Eine Überlassung an andere gilt als Fortsetzung der eigenen Landwirtschaft, wenn sie „zur Erzeugung von Pflanzen und Tieren“ erfolgt (§ 158 Abs. 2 Satz 3 BewG) — ein Speicher erzeugt weder das eine noch das andere.

Daran hängen zwei Fristen nach einer Übergabe:

  • Die Verschonung fällt rückwirkend (anteilig) weg, wenn das land- und forstwirtschaftliche Vermögen innerhalb von fünf Jahren dem Betrieb „nicht mehr dauernd zu dienen bestimmt ist“ (§ 13a Abs. 6 Satz 1 Nr. 2 ErbStG); bei der Optionsverschonung gelten sieben Jahre (§ 13a Abs. 10 ErbStG).
  • Dienen wesentliche Wirtschaftsgüter, darunter Grund und Boden, dem Betrieb innerhalb von 15 Jahren nicht mehr auf Dauer, werden sie mit dem Liquidationswert bewertet (§ 162 Abs. 4 BewG).

Ob die Verpachtung einer Teilfläche für einen Speicher diese Folgen auslöst, ist eine Frage an den Steuerberater. Fachanwalt Fahje warnt: Bei besonders hohen Speicherpachten gälten die Privilegien für land- und forstwirtschaftliches Vermögen nicht, und „bei mittleren sechs-stelligen Beträgen können die Belastungen sehr hoch sein, auch wenn nur wenige tausend Quadratmeter genutzt werden“ (top agrar, 21.03.2025). Böhlmann rät, sich früh mit den Folgen zu befassen und mit Blick auf den gleich lautenden Erlass der obersten Finanzbehörden der Länder vom 6. März 2024 rechtzeitig eine Regelung mit dem Projektierer zu vereinbaren; sie spricht dabei von Wind- und Photovoltaikflächen (top agrar, 26.08.2026).

Beteiligung statt Pacht. Wer sich am Speicherprojekt beteiligt, etwa um Erbschaftsteuerprobleme zu lösen, kann an Baukostenzuschüssen für den Netzanschluss beteiligt werden; in ungünstigen Konstruktionen könnten „schnell sechsstellige Summen“ beim Eigentümer hängen bleiben (Landvolk Niedersachsen, LPD 95/2025). Rechtsanwältin Foget rät, im Vertrag festzuhalten, dass Sie von Baukostenzuschüssen freigestellt sind (top agrar, 30.03.2026).

Umsatzsteuer. Die Verpachtung von Grundstücken ist umsatzsteuerfrei (§ 4 Nr. 12 Buchst. a UStG). Auf die Befreiung kann verzichtet werden, wenn an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen verpachtet wird und dieser das Grundstück nur für Umsätze nutzt, die den Vorsteuerabzug nicht ausschließen (§ 9 Abs. 1 und 2 UStG). Hemmelgarn hält den Verzicht wie bei Photovoltaik und Wind für sinnvoll (top agrar, 09.02.2025); ob er sich für Sie lohnt, rechnet der Steuerberater.

Grundsteuer. § 233 Abs. 1 BewG ordnet die Standortfläche einer Windenergieanlage ausdrücklich dem land- und forstwirtschaftlichen Vermögen zu; eine solche Regel für Batteriespeicher enthält die Vorschrift nicht. Baden-Württemberg weicht mit einem eigenen Landesgrundsteuergesetz ab.

Fristen für Verpächter auf einen Blick

FristWorum es gehtFundstelle
mindestens 7 MonateExklusivitätserklärung des Eigentümers im Reifegradverfahren, in dieser Zeit nicht ordentlich kündbarVerfahrensdokumentation der ÜNB, Version 1.2, Tabelle 1
mindestens 12 Monatenotarielle Reservierung, Kaufvorvertrag oder Option im Reifegradverfahrenebenda
mindestens 10 JahrePachtvertrag oder Dienstbarkeit, die im Reifegradverfahren die höchste Punktzahl für die Fläche bringenebenda
4 Jahre / 2 Jahrevorgeschlagenes Kündigungsrecht: keine Genehmigung binnen 4 Jahren, kein Baubeginn binnen 2 Jahren danachEmpfehlung von Hemmelgarn (WLV) in top agrar, 09.02.2025 — kein Gesetz
10 Jahreab dieser Dauer darf die Pacht an den Verbraucherpreisindex gekoppelt werden§ 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. d und e PrKG
3 Monate zum MonatsendeKündigung durch den Insolvenzverwalter, gleich welche Laufzeit vereinbart ist§ 109 Abs. 1 InsO
2 WochenErklärung über den Rücktritt, wenn die Fläche bei Eröffnung noch nicht überlassen war§ 109 Abs. 2 InsO
12 MonatePfandrecht des Verpächters in der Insolvenz nur für Pacht aus diesem Zeitraum (Ausnahme: landwirtschaftliches Grundstück)§ 50 Abs. 2 InsO
3 Jahre / 30 JahreVerjährung des Ausgleichsanspruchs unter mehreren Sanierungspflichtigen§ 24 Abs. 2 BBodSchG
5 Jahre / 7 JahreBehaltensfrist für die Erbschaftsteuer-Verschonung (Regel- bzw. Optionsverschonung)§ 13a Abs. 6 und 10 ErbStG
15 JahreNachbewertung mit dem Liquidationswert, wenn Grund und Boden dem Betrieb nicht mehr dient§ 162 Abs. 4 BewG
Gesetzestexte auf gesetze-im-internet.de und Verfahrensdokumentation der vier Übertragungsnetzbetreiber (Version 1.2 vom 16.06.2026), abgerufen am 16.10.2026; Zeile „4 Jahre / 2 Jahre“: top agrar, 09.02.2025 (Sekundärquelle).

Häufige Fragen

Ist eine Pacht von 15.000 Euro je Hektar und Jahr üblich oder unseriös?

Messen lässt sich das an keiner neutralen Zahl — eine Statistik für Speicherpachten haben wir nicht gefunden. Die genannten Angaben reichen weit und haben verschiedene Bezugsgrößen (Tabelle oben), und laut einem Fachanwalt weichen Angebote teilweise um das Zehnfache voneinander ab. Ob ein Angebot trägt, zeigt sich eher an anderen Fragen: Liegt die Fläche so, dass ein Speicher genehmigt werden kann? Hat der Projektierer eine Aussicht auf einen Netzanschluss? Sind Pacht und Rückbau durch Bürgschaften abgesichert?

Verpachten oder selbst einen Speicher bauen?

Eine Empfehlung geben wir nicht, nur die Größen, die sich unterscheiden. Als Verpächter tragen Sie das Haftungsrisiko aus dem Bodenschutzrecht und das Risiko, dass der Pächter ausfällt. Wer selbst baut oder sich beteiligt, trägt zusätzlich die Kosten für Netzanschluss und Genehmigung und das Marktrisiko. Den Netzanschluss nennt BHT Energie, die Landwirte bei eigenen Projekten berät, einen „großen Unsicherheitsfaktor“, dessen Kosten sich „massiv von Projekt zu Projekt“ unterschieden (top agrar, 05.03.2025). Hemmelgarn riet im Februar 2025 von einer Beteiligung als Flächeneigentümer ab, weil sich die Rentabilität nicht abschätzen lasse; das Landvolk Niedersachsen warnt, dass eine Beteiligung Baukostenzuschüsse auslösen kann. Wie sich Photovoltaik und Speicher aus Sicht eines Investors unterscheiden, vergleicht Agri-PV vs. Batteriespeicher.

Gibt es einen Musterpachtvertrag für Batteriespeicher?

Einen eigenen Mustervertrag für Speicherflächen von Bauernverband oder Landwirtschaftskammer haben wir bei einer Suche am 16.10.2026 nicht gefunden. Die KEA-BW hat einen Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaik veröffentlicht (Stand Juli 2026), der Speicher nur als Teil einer Solaranlage erfasst; für einen reinen Speicher verweist er auf ein eigenes Muster, das auf der Publikationsseite der Agentur am 16.10.2026 nicht stand. Das Photovoltaik-Muster taugt als Gliederung für die eigenen Fragen, ersetzt aber keine Prüfung durch einen Anwalt.

Wie hoch muss eine Rückbaubürgschaft sein?

Eine gesetzliche Höhe gibt es nicht. § 35 Abs. 5 BauGB verlangt eine Rückbau-Erklärung gegenüber der Behörde, keine Bürgschaft an den Eigentümer. Anwälte raten, die Höhe durch einen Gutachter, Vergleichsangebote oder einen Kostennachweis des Betreibers vor Baubeginn festzulegen und sie im Lauf der Jahre zu überprüfen. Belegte Rückbaukosten deutscher Großspeicher haben wir nicht gefunden.

Bin ich als Eigentümer in der Versicherung des Betreibers mitversichert?

Keine der Quellen dieser Seite sagt das. Üblich sind eine Freistellung im Vertrag und der Nachweis der Versicherungen des Betreibers. Ob Sie in seiner Police genannt sind, steht nur in der Police selbst; eine Rechtsreferentin des Landvolks Niedersachsen hält eine eigene Police für die Fläche im Zweifel für notwendig.

So geprüft

So ist dieser Beitrag entstanden

Gelesen am 16.10.2026 im Wortlaut: § 35 BauGB; §§ 4 und 24 BBodSchG; §§ 50, 55, 108, 109 und 112 InsO; §§ 95, 415, 836, 837, 880 und 1092 BGB; § 3 PrKG; §§ 108 und 110 VVG; §§ 158, 162 und 233 BewG; §§ 13a und 13b ErbStG; §§ 4 und 9 UStG (jeweils gesetze-im-internet.de, Fassung am Abruftag) und das Änderungsgesetz im BGBl. 2025 I Nr. 348 (Art. 5 und 10). Dazu die Verfahrensdokumentation zum Reifegradverfahren in den Versionen 1.1 (27.04.2026) und 1.2 (16.06.2026), der KEA-BW-Musterpachtvertrag für Freiflächen-Photovoltaik (Stand Juli 2026), die GLS-Checkliste Großbatteriespeicher (Version 04, Stand 05.25), die Pressemitteilung LPD 95/2025 des Landvolks Niedersachsen, die Mitteilung des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbands vom 17.12.2025, Ecovis agrar 01-2026 und sieben top agrar-Beiträge vom 09.02.2025 bis 26.08.2026 (Bezahlangebot; gelesen im vollständigen Wortlaut, den die Seite ausliefert).

Kein Anwalt und kein Steuerberater hat diesen Beitrag gegengelesen. Offen geblieben sind: welche Rückbausicherheit die Länder verlangen, ob der Rückbauanspruch in der Insolvenz Masseverbindlichkeit ist, und was eine Baulast für den Eigentümer bedeutet, wenn der Betreiber ausfällt.

Newsletter

Den Speichermarkt im Blick behalten.

2x im Monat: Neue Artikel und Markt-Updates direkt ins Postfach.

Kostenlos. Jederzeit abbestellbar. Datenschutz