Batteriespeicher vermitteln: wann eine Erlaubnis nach § 34f GewO nötig ist und wer haftet

Wann der Vertrieb eines Speicher-Direktkaufs eine Erlaubnis nach § 34f GewO braucht, welche Berufshaftpflicht dazugehört und wann der Vermittler trotzdem haftet.

Kartonmodell im Schnitt: Vor einem aufgeschnittenen Batteriecontainer reicht ein Verkäufer aus Papier einem nachdenklichen Anleger ein Blatt. Davor liegt eine Lupe auf einem Vertrag mit leeren Zeilen. KI-Illustration.
KI-Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Ob der Vertrieb eines Speicher-Direktkaufs eine Erlaubnis nach § 34f GewO braucht, hängt daran, ob das Angebot eine Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG ist; das entscheidet die Vertragsgestaltung, nicht das Produkt.
  • Die Gesetzesbegründung von 2016 nennt ausdrücklich Direktinvestments in Sachgüter wie einzelne Container, deren Rückerwerb vom Willen des Anbieters oder eines Dritten abhängt; eine Äußerung der BaFin oder ein Urteil speziell zu Speicher-Direktkäufen haben wir nicht gefunden (Stand 16.10.2026).
  • Mit Erlaubnis ist eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.276.000 € je Versicherungsfall und 1.919.000 € für alle Fälle eines Jahres Pflicht (§ 9 Abs. 2 FinVermV); für Versicherungsvermittler gelten seit 09.10.2024 höhere Summen.
  • Für die Haftung kommt es nach dem BGH auf den Auskunftsvertrag an: Ein Anlagevermittler muss das Anlagekonzept wenigstens auf Plausibilität, insbesondere wirtschaftliche Tragfähigkeit, prüfen und offenlegen, wenn ihm dafür Daten fehlen; auf eine Gewerbeerlaubnis stellt das Urteil nicht ab (21.03.2024, III ZR 71/23).
  • Wer zum Speicher eine Versicherung mitverkauft, braucht nach § 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO keine Erlaubnis, wenn er nicht hauptberuflich vermittelt, die Police Defekt, Verlust oder Beschädigung der Ware deckt und die Prämie höchstens 600 € im Jahr beträgt; Ertragsausfall nennt die Ausnahme nicht.
In diesem Artikel10 Kapitel

Ob Sie für den Vertrieb von Batteriespeicher-Direktkäufen an Anleger eine Erlaubnis nach § 34f GewO brauchen, hängt daran, ob das Angebot eine Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG ist — und das entscheidet die Gestaltung des Vertrags, nicht das Produkt Speicher. Die Begründung des Gesetzentwurfs, auf den die heutige Fassung von § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG zurückgeht, nennt ausdrücklich „Direktinvestments in Sachgüter (z. B. Beteiligungen an dem Erwerb einzelner Container), bei welchen der Rückerwerb der Anlage von dem Willen des Anbieters oder eines Dritten abhängt“ (BT-Drs. 18/7482 vom 08.02.2016, S. 78). Wer die Erlaubnis braucht, muss eine Berufshaftpflicht von mindestens 1.276.000 € je Versicherungsfall und 1.919.000 € für alle Fälle eines Jahres nachweisen (§ 9 Abs. 2 FinVermV, Stand 16.10.2026). Für richtige und vollständige Auskunft haftet ein Vermittler dem Anleger nach der Rechtsprechung aus dem Auskunftsvertrag — das Urteil dazu stellt nicht auf eine Gewerbeerlaubnis ab (BGH, Urteil vom 21.03.2024, III ZR 71/23).

Für wen: Vertriebe, Tippgeber, Makler und Steuerberater, die Speicher-Direktkäufe empfehlen oder vermitteln, sowie Anleger, die ihren Vermittler prüfen wollen · Nicht für: die Vermittlung von Krediten zum Speicherkauf (§ 34c GewO, ab 20.11.2026 § 34k GewO — unten nur kurz) und die Versicherungsvermittlung allgemein.

Ohne anwaltliche Prüfung

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Kein Rechtsanwalt hat diesen Beitrag geprüft. Wo wir den Gesetzestext auf Speicherangebote anwenden, steht ausdrücklich „Lesart der Redaktion“ — das ist keine Auskunft für Ihren Fall. Ob Ihr Angebot eine Vermögensanlage ist und ob Ihr Vertrieb eine Erlaubnis braucht, klären ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht oder die zuständige Erlaubnisbehörde.

Welche Erlaubnis für welche Tätigkeit

Die Tabelle ordnet die Tätigkeiten rund um den Speicher-Direktkauf den Vorschriften zu. Die letzte Spalte sagt, ob die Zeile den Gesetzestext wiedergibt oder unsere Anwendung darauf ist. Die Einzelheiten stehen in den folgenden Abschnitten.

Tätigkeit, Vorschrift und Erlaubnis

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

TätigkeitVorschriftErlaubnis nötig?Normtext oder Lesart
Vermitteln oder beraten zu einer Vermögensanlage, etwa einem Gesellschaftsanteil mit Ergebnisbeteiligung, einem Treuhandmodell oder einer sonstigen Anlage nach § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewOja, mit Berufshaftpflicht nach § 9 FinVermVNormtext; ob das Angebot eine Vermögensanlage ist, ist die Frage des Einzelfalls
Dasselbe bei einem Angebot ohne Prospektpflicht (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG)§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewOjaLesart der Redaktion
Vermitteln eines Speicherkaufs, der keine Vermögensanlage istkeine der hier gelesenen Vorschriftennach den hier gelesenen Vorschriften nein; die Haftung aus dem Auskunftsvertrag bleibtLesart der Redaktion; die Einordnung des Kaufs klärt der Anwalt
Bei einer Vermögensanlage nur den Kontakt herstellen oder Interessenten benennen (Tippgeber)BaFin-Merkblatt Anlagevermittlungin der Regel nein, solange nicht bewusst und final auf den Abschluss hingewirkt wird; wer Geschäfte vorstellt, weil er eine Provision vereinbart hat, wirkt nach dem Merkblatt in der Regel darauf hinVerwaltungspraxis der BaFin
Zum Speicher als Zusatzleistung zur Lieferung eine Versicherung gegen Defekt, Verlust oder Beschädigung mitverkaufen, bis 600 € Jahresprämie, nicht hauptberuflich§ 34d Abs. 8 Nr. 1 GewOneinNormtext
Zum Speicher einen Kredit oder Ratenkauf vermitteln oder nachweisenbis 19.11.2026 § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO (Darlehensverträge); ab 20.11.2026 § 34k GewO (Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen)ja, mit Ausnahmen; ab 20.11.2026 für gewerbliche Darlehen offenNormtext; offen, was ab 20.11.2026 für gewerbliche Darlehen gilt
GewO, FinVermV und VermAnlG in der am 16.10.2026 geltenden Fassung (gesetze-im-internet.de); BGBl. 2026 I Nr. 139; BaFin-Merkblatt Anlagevermittlung (geändert 13.07.2017); BGH, Urteil vom 21.03.2024, III ZR 71/23

Ist ein Speicher-Direktkauf eine Vermögensanlage?

§ 34f Abs. 1 Satz 1 GewO verlangt eine Erlaubnis von jedem, der gewerbsmäßig Anlagevermittlung oder Anlageberatung zu drei Arten von Finanzanlagen erbringen will: Anteilen an offenen Investmentvermögen (Nr. 1), Anteilen an geschlossenen Investmentvermögen (Nr. 2) und Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 VermAnlG (Nr. 3). Ein Kaufvertrag über eine Sache steht nicht in dieser Liste. Für den Vertrieb von Speicher-Direktkäufen kommt es deshalb auf Nr. 3 an — und damit darauf, ob das konkrete Angebot unter eine der Nummern von § 1 Abs. 2 VermAnlG fällt. Ist ein Angebot als Anteil an einem Investmentvermögen gestaltet, etwa als geschlossener Fonds, gelten Nr. 1 oder 2.

Das Gesetz zählt acht Arten von Vermögensanlagen auf, soweit sie weder als Wertpapier verbrieft noch als Anteil an einem Investmentvermögen ausgestaltet sind. Für Speicherangebote kommen vor allem drei in Betracht:

  • Nr. 1: Anteile, die eine Beteiligung am Ergebnis eines Unternehmens gewähren. Nach dem BaFin-Merkblatt zu Finanzinstrumenten zählen dazu auch Anteile an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts; ob Innen- oder Außengesellschaft, ist ohne Bedeutung.
  • Nr. 2: Anteile an einem Vermögen, das der Emittent oder ein Dritter im eigenen Namen für fremde Rechnung hält oder verwaltet (Treuhandvermögen). Nach dem Merkblatt genügt, dass Sach- oder Rechtegesamtheiten in der Person eines Treuhänders zusammengefasst werden.
  • Nr. 7: „sonstige Anlagen, die eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich im Austausch für die zeitweise Überlassung von Geld gewähren oder in Aussicht stellen“. Dazu schreibt die BaFin im selben Merkblatt: „Hiervon können z. B. Direktinvestments oder der Verkauf von (Teil-) Kreditforderungen erfasst sein.“

Daneben nennt die Liste partiarische Darlehen und Nachrangdarlehen (Nr. 3 und 4) — wichtig, wenn ein Anbieter sein Geschäft über solche Darlehen von Anlegern finanziert.

Was Gesetz, Begründungen und BaFin zu Sachwert-Direktinvestments sagen
FundstelleAussageArt der Quelle
§ 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlGErfasst Anlagen, die gegen die zeitweise Überlassung von Geld eine Verzinsung und Rückzahlung oder einen vermögenswerten Barausgleich gewähren oder in Aussicht stellenGesetz
BT-Drs. 18/7482 vom 08.02.2016, S. 78Die Neufassung von Nr. 7 soll sicherstellen, dass auch Direktinvestments in Sachgüter, etwa Beteiligungen am Erwerb einzelner Container, erfasst werden, bei denen der Rückerwerb vom Willen des Anbieters oder eines Dritten abhängtBegründung des Regierungsentwurfs
BaFin, Merkblatt Finanzinstrumente (geändert 01.12.2022)Unter Nr. 7 „können z. B. Direktinvestments … erfasst sein“Verwaltungspraxis der BaFin
BaFin, Verbraucherseite „Grauer Kapitalmarkt“Nennt als Beispiele für Vermögensanlagen „Direktinvestments, etwa in Container, Holz und Edelmetalle“ und fügt hinzu, dass „etliche Angebote“ nicht dem Vermögensanlagengesetz unterliegenVerbraucherinformation der BaFin
Veröffentlichung der P&R Transport-Container GmbH vom 19.03.2018 auf bafin.deFührt fünf Angebote mit Verkaufsprospekten von Januar 2017 bis Januar 2018 als „Direktinvestment in Standardcontainer als sonstige Anlage gemäß § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG“Angabe des Emittenten
BT-Drs. 19/28166 vom 31.03.2021, S. 29; BaFin, Häufige Fragen zu Vermögensanlagen, Nr. 18Für die Mittelverwendungskontrolle nach § 5c VermAnlG wird „Sachgut“ weit verstanden, „körperliche Gegenstände wie z.B. Container“ eingeschlossen. Das setzt voraus, dass schon eine Vermögensanlage vorliegt (Nr. 7 oder 8, bei Weitergabe der Anlegergelder Nr. 3 bis 8)Begründung des Regierungsentwurfs; Verwaltungspraxis der BaFin
gesetze-im-internet.de; Bundestags-Drucksachen 18/7482 und 19/28166; BaFin-Merkblatt, Häufige Fragen und Verbraucherseite; Veröffentlichung nach § 11a VermAnlG vom 21.03.2018 — alle abgerufen 16.10.2026

Was wir nicht gefunden haben. Eine Äußerung der BaFin oder ein Urteil, das einen Batteriespeicher-Direktkauf einordnet, haben wir nicht gefunden (Stand 16.10.2026). In der Entscheidungsdatenbank des Bundesgerichtshofs ergibt der Suchbegriff „Batteriespeicher“ sieben Entscheidungen, alle vom Kartellsenat zum Energierecht; der Suchbegriff „Gebrauchtcontainer“ findet dagegen die Urteile des III. Zivilsenats zu P&R. Die Suche auf bafin.de ergibt für „Batteriespeicher“ und „Stromspeicher“ keinen Treffer, für „Gebrauchtcontainer“ dagegen die Veröffentlichung zu P&R. Entscheidungen unterer Gerichte haben wir nicht durchsucht.

Wie Container-Modelle gebaut sind. Nach einem Gastbeitrag eines Steuerberaters im pv magazine vom 23.07.2026 (Sekundärquelle) erwirbt bei Container-Modellen meist jeder Anleger ein oder mehrere Batterie-Racks oder -Packs; der Container mit Wechselrichter, Kühlung, Energiemanagement und Brandschutzsystem wird gemeinschaftlich genutzt oder bleibt im Eigentum des Anbieters oder einer Projektgesellschaft. Wie diese Mischung aus Einzeleigentum, gemeinsamer Technik und Betriebsvertrag einzuordnen ist, beantwortet nur der einzelne Vertrag.

Lesart der Redaktion: woran die Einordnung hängen kann
Merkmal des AngebotsAnknüpfungWas offen ist
Der Anbieter oder ein Dritter kauft den Speicher zurück oder bietet den Rückkauf anBT-Drs. 18/7482, S. 78 (Rückerwerb „von dem Willen des Anbieters oder eines Dritten“ abhängig); § 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlGWie einzelne Rückkaufregeln zu werten sind, beantwortet die Begründung nicht
Der Anbieter oder ein Dritter zahlt einen festen Betrag, eine Miete oder einen Mindestertrag oder stellt Erträge in Aussicht§ 1 Abs. 2 Nr. 7 VermAnlG („vermögenswerten Barausgleich … gewähren oder in Aussicht stellen“)Ob ohne Rückkauf überhaupt eine „zeitweise Überlassung von Geld“ vorliegt und ob Erlöse, die der Speicher am Strommarkt erzielt und die ein Betriebsführer nur weiterreicht, ein solcher Barausgleich sind
Mehrere Anleger sind an einer Gesellschaft beteiligt, die den Speicher hält oder betreibt, auch als Innengesellschaft§ 1 Abs. 2 Nr. 1 VermAnlG; BaFin-Merkblatt FinanzinstrumenteWie eine bloße Miteigentümergemeinschaft an einem Container einzuordnen ist
Ein Treuhänder hält Speicher oder Rechte daran für die Anleger§ 1 Abs. 2 Nr. 2 VermAnlG; BaFin-Merkblatt FinanzinstrumenteNach dem Merkblatt genügt schon die Bündelung beim Treuhänder; offen bleibt die Abgrenzung im einzelnen Vertrag
Der Anleger kauft einen bestimmten Speicher zu Eigentum und lässt ihn über einen Betriebsführungs- oder Vermarktungsvertrag betreiben, ohne Zusage von Rückkauf oder Ertragkeine Fundstelle gefundenOb das unter Nr. 7 fällt, beantwortet keine der gelesenen Quellen — Frage an den Anwalt

Keine Prüfung Ihres Angebots: Eine Zeile ist kein Ergebnis, sondern zeigt, an welcher Vorschrift die Prüfung ansetzt.

§ 1 Abs. 2 VermAnlG; BT-Drs. 18/7482, S. 78; BaFin-Merkblatt Finanzinstrumente (geändert 01.12.2022); Zuordnung durch die Redaktion, nicht anwaltlich geprüft

Wenn es eine Vermögensanlage ist: Erlaubnis, Berufshaftpflicht, Vertriebsweg

Die Erlaubnis. Wer gewerbsmäßig zu Vermögensanlagen vermittelt oder berät, braucht die Erlaubnis nach § 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO; sie kann auf diese Kategorie beschränkt werden. Gewerbsmäßig handelt nach Darstellung der IHK Ulm nicht, wer nur ganz vorübergehend tätig wird oder ohne Gewinnerzielungsabsicht. Erteilt wird die Erlaubnis von der zuständigen Behörde — in Baden-Württemberg nach Angabe der IHK Ulm von den Industrie- und Handelskammern. Die Behörde versagt sie (§ 34f Abs. 2 GewO), wenn

  • Tatsachen gegen die Zuverlässigkeit sprechen — in der Regel nach einer rechtskräftigen Verurteilung in den letzten fünf Jahren wegen eines Verbrechens oder einer der aufgezählten Straftaten wie Betrug, Untreue oder Geldwäsche;
  • der Antragsteller in ungeordneten Vermögensverhältnissen lebt, in der Regel bei eröffnetem Insolvenzverfahren oder Eintrag im Schuldnerverzeichnis;
  • er keine Berufshaftpflichtversicherung nachweisen kann;
  • er die Sachkunde nicht durch eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer nachweist, und zwar im Umfang der beantragten Erlaubnis.

Nach Aufnahme der Tätigkeit muss sich der Vermittler unverzüglich ins Vermittlerregister eintragen lassen; die Beschäftigten, die unmittelbar bei Beratung und Vermittlung mitwirken, muss er melden und eintragen lassen (§ 34f Abs. 5 und 6 GewO).

Die Berufshaftpflicht. § 9 FinVermV legt fest, was die Versicherung leisten muss:

  • abgeschlossen bei einem im Inland zum Geschäftsbetrieb zugelassenen Versicherer (Abs. 1);
  • mindestens 1.276.000 € je Versicherungsfall und 1.919.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres — gleich, für welche der drei Kategorien die Erlaubnis gilt, und ebenso für Honorar-Finanzanlagenberater nach § 34h GewO (Abs. 2);
  • Deckung für die Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden aus der gewerblichen Tätigkeit „im Anwendungsbereich dieser Verordnung“, auch für Fehler von Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, soweit diese nicht selbst versichert sein müssen (Abs. 3);
  • Ersatzansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung dürfen ausgeschlossen werden, weitere Ausschlüsse nur, soweit sie marktüblich sind und dem Zweck der Versicherung nicht zuwiderlaufen (Abs. 5).

Als Nachweis verlangt die IHK Ulm eine Bestätigung des Versicherers nach ihrem Muster oder eine gleichlautende Bestätigung; die Police allein genügt ihr nicht.

Mindestversicherungssummen der Berufshaftpflicht

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

ErlaubnisJe VersicherungsfallAlle Fälle eines JahresFundstelle
Finanzanlagenvermittler (§ 34f GewO) und Honorar-Finanzanlagenberater (§ 34h GewO)1.276.000 €1.919.000 €§ 9 Abs. 2 FinVermV
Versicherungsvermittler (§ 34d GewO), seit 09.10.20241.564.610 €2.315.610 €Delegierte Verordnung (EU) 2024/896 nach Angabe der IHK Magdeburg; § 12 Abs. 2 VersVermV

Der Text von § 12 Abs. 2 VersVermV nennt noch 1.276.000 € und 1.919.000 €, verweist für die Anpassung aber auf den EU-Regulierungsstandard „in der jeweils geltenden Fassung“. § 9 FinVermV enthält in der geltenden Fassung keine solche Verweisung — Gegenüberstellung der Redaktion.

§ 9 Abs. 2 FinVermV und § 12 Abs. 2 VersVermV (gesetze-im-internet.de); IHK Magdeburg zur Delegierten Verordnung (EU) 2024/896; Stand 16.10.2026

Provisionen offenlegen. Zuwendungen von Dritten darf ein Finanzanlagenvermittler nur annehmen, wenn er dem Anleger Existenz, Art und Umfang der Zuwendung — oder, solange sich der Umfang nicht bestimmen lässt, die Art ihrer Berechnung — vor Vertragsschluss umfassend, zutreffend und verständlich offenlegt und die Zuwendung der ordnungsgemäßen Vermittlung im Interesse des Anlegers nicht entgegensteht (§ 17 Abs. 1 FinVermV). Als Zuwendung gelten Provisionen, Gebühren, sonstige Geldleistungen und alle geldwerten Vorteile (Abs. 2).

Der Vertriebsweg. Öffentlich angeboten werden dürfen Vermögensanlagen nur, wenn sie im Wege der Anlageberatung oder Anlagevermittlung durch ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen oder einen Finanzanlagenvermittler vertrieben werden (§ 5b Abs. 3 VermAnlG), soweit keine Ausnahme nach § 2 VermAnlG greift. Die Begründung von 2021 nennt den Grund: Beim Eigenvertrieb durch den Anbieter finde regelmäßig keine Anlagevermittlung oder -beratung und damit keine Prüfung statt, ob die Anlage für den Anleger angemessen oder geeignet ist (BT-Drs. 19/28166, S. 28). Bei Vermögensanlagen nach Nr. 7 und 8, die den Erwerb oder die Pacht eines Sachguts zum Gegenstand haben, muss der Emittent außerdem einen Mittelverwendungskontrolleur bestellen — einen Rechtsanwalt, Notar, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer oder eine Gesellschaft solcher Berufsträger (§ 5c VermAnlG). Anlass war nach der Begründung „der Betrugsskandal um einen Container-Anbieter“ (BT-Drs. 19/28166, S. 29).

Ohne Prospekt heißt nicht ohne Erlaubnis. § 2 Abs. 1 Nr. 3 VermAnlG nimmt bestimmte Angebote von den §§ 5a bis 26 aus, mit wenigen Ausnahmen — darunter Prospekt, Informationsblatt, Vertriebsweg nach § 5b, Mittelverwendungskontrolle und Prospekthaftung: wenn höchstens 20 Anteile derselben Vermögensanlage angeboten werden, wenn der Verkaufspreis der in zwölf Monaten angebotenen Anteile insgesamt 100.000 € nicht übersteigt oder wenn jeder Anteil mindestens 200.000 € je Anleger kostet. Das Angebot muss dann darauf hinweisen, dass keine Prospektpflicht besteht (§ 2 Abs. 2). Lesart der Redaktion: § 34f GewO knüpft an den Begriff in § 1 Abs. 2 VermAnlG an, nicht an die Prospektpflicht. Wer eine solche prospektfreie Vermögensanlage vermittelt, braucht nach dem Wortlaut trotzdem die Erlaubnis.

Wo die Gewerbeerlaubnis endet. Die Erlaubnis nach § 34f gilt nur im Umfang der Bereichsausnahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG und des § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 11 WpIG (§ 34f Abs. 1 Satz 1 GewO). Sie setzen nach dem Wortlaut voraus, dass der Vermittler ausschließlich Anlageberatung und Anlagevermittlung zwischen Kunden und unter anderem Anbietern oder Emittenten erbringt, bei Vermögensanlagen nur zu erstmals öffentlich angebotenen, und dass er nicht befugt ist, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen; die IHK Ulm nennt ausdrücklich den Fall, dass Gelder der Anleger wie der Kaufpreis entgegengenommen werden. Wer außerhalb dieser Ausnahmen Anlagevermittlung zu Vermögensanlagen erbringt, braucht grundsätzlich eine Erlaubnis der BaFin, nach § 15 Abs. 1 WpIG oder § 32 Abs. 1 KWG; ohne die erforderliche Erlaubnis droht Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe (§ 82 Abs. 1 WpIG, § 54 Abs. 1 Nr. 3 KWG). Welches Gesetz greift, klärt der Anwalt. Keine Erlaubnis nach § 34f braucht dagegen, wer als vertraglich gebundener Vermittler ausschließlich für Rechnung und unter der Haftung eines Kreditinstituts arbeitet, das ihn der BaFin angezeigt hat (§ 34f Abs. 3 Nr. 4 GewO, § 2 Abs. 10 KWG); die BaFin führt über diese Vermittler ein öffentliches Register.

Ohne Erlaubnis. Wer Anlageberatung oder Anlagevermittlung ohne die erforderliche Erlaubnis nach § 34f erbringt, handelt ordnungswidrig, ob vorsätzlich oder fahrlässig; die Geldbuße reicht bis 50.000 € (§ 144 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. m, Abs. 4 GewO).

Für Anbieter und Emittenten. Fehlt ein vorgeschriebener Verkaufsprospekt, können Anleger von Emittent und Anbieter als Gesamtschuldnern die Übernahme der Anlage gegen Erstattung des Erwerbspreises verlangen, wenn sie innerhalb von zwei Jahren nach dem ersten öffentlichen Angebot erworben haben und die Prospektpflicht nicht kannten (§ 21 VermAnlG). Für einen unrichtigen oder unvollständigen Prospekt haften diejenigen, die die Verantwortung für den Prospekt übernommen haben, und diejenigen, von denen er ausgeht (§ 20 VermAnlG). Ansprüche aus Vertrag oder unerlaubter Handlung bleiben daneben bestehen.

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Wofür ein Vermittler dem Anleger haftet

Die Erlaubnispflicht regelt, wer vermitteln darf. Wofür ein Vermittler dem Anleger einstehen muss, folgt aus dem Zivilrecht. Den Maßstab hat der Bundesgerichtshof in drei Urteilen vom 21. März 2024 zu P&R-Containern beschrieben (III ZR 70/23, 71/23 und 72/23). Im Verfahren III ZR 71/23 hatte ein Anleger 2016 nach Gesprächen mit dem Vermittler zwei Kauf- und Verwaltungsverträge über Schiffscontainer für zusammen 33.340 € geschlossen; 2018 wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Was bei P&R geschah, steht in Anbieter insolvent — was nun?.

Nach dem Urteil (Rn. 18 bis 20 und 23):

  • Der Anlagevermittler ist aus dem Auskunftsvertrag mit dem Anleger zu richtiger und vollständiger Information über die Umstände verpflichtet, die für den Anlageentschluss von besonderer Bedeutung sind. Eine fachkundige Bewertung schuldet er — anders als ein Anlageberater — nicht.
  • Er muss sich grundsätzlich vorab selbst über die Wirtschaftlichkeit der Anlage und die Bonität des Kapitalsuchenden informieren und das Anlagekonzept wenigstens auf Plausibilität, insbesondere auf wirtschaftliche Tragfähigkeit prüfen.
  • Liegen dazu keine objektiven Daten vor oder hat er sich nicht ausreichend informiert, muss er das offenlegen.
  • Wie weit die Pflicht reicht, hängt vom Einzelfall ab — unter anderem davon, in welchem Maß der Vermittler Vertrauen und besondere Kenntnisse für sich in Anspruch nimmt, etwa auf technischem Gebiet.
  • Weitere Nachforschungen schuldet er bei konkreten Anhaltspunkten für Zweifel: etwa wenn schon die Höhe der angegebenen Rendite das Modell fragwürdig erscheinen lässt, wenn seine Provision den im Prospekt angegebenen Gesamtvertriebskostenanteil übersteigt oder wenn in der Wirtschaftspresse zeitnah und gehäuft negative Berichte erscheinen.

Eine Pflicht, ohne konkreten Anlass frühere Jahresabschlüsse des Anbieters abzurufen und zu lesen, verneinte der BGH. Er hob das Urteil des Oberlandesgerichts, das den Vermittler deswegen haften ließ, insoweit auf und verwies die Sache zurück. Der Vermittler war haftpflichtversichert; sein Versicherer war dem Rechtsstreit beigetreten und hatte die Revision eingelegt.

Lesart der Redaktion: Das Urteil leitet diese Pflichten aus dem Auskunftsvertrag ab und stellt nicht auf eine Gewerbeerlaubnis ab; § 34f GewO kommt darin nicht vor. Nach unserer Lesart gilt der Maßstab deshalb auch für den Vermittler eines Speicherkaufs, der keine Vermögensanlage ist. Wer Anlegern Strommarkterlöse oder Speichertechnik erklärt, nimmt womöglich besondere Kenntnisse in Anspruch; wie weit seine Prüfpflicht dann reicht, entscheidet der Einzelfall.

Versicherung ohne Erlaubnispflicht. Ist keine Erlaubnis nötig, verlangen die hier genannten Vorschriften auch keine Berufshaftpflicht. Die Pflichtversicherung nach § 9 Abs. 3 FinVermV muss die Tätigkeit „im Anwendungsbereich dieser Verordnung“ decken. Ob eine Police auch die Vermittlung von Speicherkäufen erfasst, die keine Vermögensanlagen sind, steht in den Bedingungen des einzelnen Vertrags; Versicherungsbedingungen dazu haben wir nicht ausgewertet. Die Frage gehört an den Versicherer oder Makler, bevor der erste Vertrag vermittelt wird.

Versicherungen zum Speicher mitverkaufen: § 34d GewO

Wer gewerbsmäßig den Abschluss von Versicherungsverträgen vermittelt, braucht eine Erlaubnis der Industrie- und Handelskammer (§ 34d Abs. 1 GewO); ohne Nachweis einer Berufshaftpflicht oder gleichwertigen Garantie wird sie versagt (Abs. 5 Satz 1 Nr. 3). Für den Verkauf von Speichern ist vor allem eine Ausnahme wichtig. Keiner Erlaubnis bedarf ein Gewerbetreibender, der in Nebentätigkeit Versicherungen vermittelt, wenn (§ 34d Abs. 8 Nr. 1 GewO)

  • er nicht hauptberuflich Versicherungen vermittelt,
  • die Versicherung eine Zusatzleistung zur Lieferung einer Ware ist und
  • sie das Risiko eines Defekts, eines Verlusts oder einer Beschädigung der Ware deckt und die Prämie, zeitanteilig auf das Jahr gerechnet, höchstens 600 € beträgt.

Einen Ertragsausfall oder eine Betriebsunterbrechung nennt die Ausnahme nicht. Lesart der Redaktion: Wer zum Speicher eine Police vermittelt, die entgangene Erlöse ersetzt, kann sich nach dem Wortlaut nicht auf Abs. 8 Nr. 1 stützen.

Daneben befreit die Industrie- und Handelskammer auf Antrag einen Gewerbetreibenden von der Erlaubnispflicht, der Versicherungen als Ergänzung seiner Waren oder Dienstleistungen vermittelt, wenn er unmittelbar im Auftrag eines Versicherers oder eines Vermittlers mit Erlaubnis tätig ist, eine Berufshaftpflicht oder gleichwertige Garantie hat, zuverlässig sowie angemessen qualifiziert ist und in geordneten Vermögensverhältnissen lebt (§ 34d Abs. 6 GewO). Auch er muss sich ins Vermittlerregister eintragen lassen (§ 34d Abs. 10).

Für Versicherungsvermittler gelten höhere Mindestsummen als für Finanzanlagenvermittler: seit dem 9. Oktober 2024 1.564.610 € je Schadensfall und 2.315.610 € für alle Schadensfälle eines Jahres (Delegierte Verordnung (EU) 2024/896, nach Angabe der IHK Magdeburg).

Tippgeber oder Vermittler?

Bei Vermögensanlagen kommt es darauf an, ob jemand vermittelt oder nur einen Kontakt herstellt. Die BaFin zieht die Grenze in ihrem Merkblatt zum Tatbestand der Anlagevermittlung (Stand Juli 2017, geändert 13.07.2017):

  • Anlagevermittlung ist das zielgerichtete Fördern der Abschlussbereitschaft des Anlegers. Sie erbringt auch, wer „bewusst und final“ auf einen Anleger einwirkt, damit er ein Geschäft über Finanzinstrumente abschließt.
  • Keine Anlagevermittlung ist die bloße Nachweistätigkeit: nur den Kontakt zwischen Anleger und Veräußerer herstellen, nur einen Hinweis auf ein bestimmtes Geschäft geben, ohne auf den Abschluss hinzuwirken, oder interessierte Anleger einem Anbieter benennen.
  • Ein Einwirken liegt nach dem Merkblatt in aller Regel nur vor, wenn ein konkretes Geschäft Gegenstand der Kommunikation zwischen Vermittler und Anleger ist.
  • Wer einem Anleger solche Geschäfte vorstellt, weil er mit dem vorgesehenen Vertragspartner eine Provisionsvereinbarung geschlossen hat, wird nach dem Merkblatt in der Regel bewusst und final versuchen, die Abschlussbereitschaft herbeizuführen.

Die IHK Ulm beschreibt den Tippgeber ebenso: Er stellt nur den Kontakt her oder benennt einen Kaufinteressenten, und es darf ihm gerade nicht darauf ankommen, den Anleger von einem bestimmten Produkt zu überzeugen.

Das Merkblatt erläutert den Begriff des Kreditwesengesetzes und gilt für Finanzinstrumente; zu ihnen gehören Vermögensanlagen (§ 1 Abs. 11 Satz 1 Nr. 2 KWG). Lesart der Redaktion: Ist der Speicherkauf keine Vermögensanlage, kommt es für die Erlaubnis auf diese Grenze nicht an.

Wenn zum Speicher ein Kredit vermittelt wird

Bei Darlehen ist die Grenze enger: Schon wer gewerbsmäßig die Gelegenheit zum Abschluss eines Darlehensvertrags nachweist, braucht nach § 34c Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 GewO eine Erlaubnis (Ausnahmen in § 34c Abs. 5). Ab dem 20. November 2026 wird diese Nummer gestrichen; für Allgemein-Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen wie den Ratenkauf gilt dann § 34k GewO, der ebenfalls das Vermitteln, das Nachweisen und das Beraten gegen Vergütung erfasst (BGBl. 2026 I Nr. 139, Art. 7 und 16). Keine Erlaubnis brauchen kleine und mittlere Unternehmen, die nur ihre eigenen Verkäufe und Leistungen finanzieren (§ 34k Abs. 4 Nr. 3 GewO). Wer heute eine § 34c-Erlaubnis für Darlehen hat und weiter Verbraucherdarlehen oder Finanzierungshilfen vermitteln will, muss bis zum 31. Mai 2027 neu beantragen; die alte Erlaubnis erlischt spätestens mit Ablauf des 19. November 2027 (§ 162 GewO neu). Ob die Vermittlung gewerblicher Darlehen nach dem 20. November 2026 einer Erlaubnis bedarf, ist offen — das betrifft etwa Anleger, die einen Speicher als betriebliche Investition auf Kredit kaufen.

Für Anleger: So prüfen Sie Ihren Vermittler

  • Register abfragen. Finanzanlagenvermittler, Honorar-Finanzanlagenberater, Versicherungsvermittler und Immobiliardarlehensvermittler stehen im Vermittlerregister der Industrie- und Handelskammern, abrufbar unter vermittlerregister.info. Das Register soll nach § 11a Abs. 1 GewO ausdrücklich ermöglichen, die Zulassung und den Umfang der zugelassenen Tätigkeit zu prüfen — bei § 34f also, für welche der drei Kategorien die Erlaubnis gilt. Für Vermögensanlagen ist das Nr. 3. Vertraglich gebundene Vermittler unter der Haftung eines Kreditinstituts führt die BaFin in einem eigenen Register (§ 2 Abs. 10 KWG).
  • Rolle erfragen. Fragen Sie, ob Ihr Gegenüber Sie berät, vermittelt oder nur einen Kontakt herstellt — und für wen er tätig ist.
  • Zuwendungen erfragen. Ein Finanzanlagenvermittler muss Ihnen Existenz, Art und Umfang seiner Provision vor Vertragsschluss offenlegen (§ 17 FinVermV). Fragen Sie auch dann, wenn er meint, keine Erlaubnis zu brauchen.
  • Unterlagen erfragen. Ordnet der Anbieter sein Angebot als Vermögensanlage ein, muss er vor dem öffentlichen Angebot in der Regel ein Vermögensanlagen-Informationsblatt erstellen, von der BaFin gestatten lassen und bei ihr hinterlegen (BaFin-Rundschreiben 08/2026 vom 27.07.2026), soweit keine Ausnahme greift. Nach der Verbraucherseite der BaFin zum Grauen Kapitalmarkt heißt eine Billigung oder Freigabe nur, dass die gesetzlich geforderten Mindestinformationen enthalten sind; die Prüfung ist „kein Gütesiegel und keine Geschäftserlaubnis“.
  • Prüfung erfragen. Fragen Sie, wie der Vermittler das Konzept geprüft hat und auf welche Daten er sich stützt. Nach der Rechtsprechung des BGH muss er offenlegen, wenn ihm dafür Daten fehlen.

Was Sie am Angebot selbst prüfen, steht in Batteriespeicher-Angebot prüfen: 15 Fragen; Warnsignale finden Sie in Batteriespeicher-Investment: seriös oder Betrug?.

Häufige Fragen

Brauche ich für die Vermittlung von Batteriespeichern eine 34f-Erlaubnis?

Bei einem Direktkauf dann, wenn das Angebot eine Vermögensanlage im Sinne von § 1 Abs. 2 VermAnlG ist (§ 34f Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GewO); ist es als Anteil an einem Investmentvermögen gestaltet, gilt Nr. 1 oder 2. Das hängt an der Gestaltung: Rückkauf- oder Ertragszusagen sowie Gesellschafts- oder Treuhandstrukturen sind die Stellen, an denen Gesetz, Gesetzesbegründung und BaFin-Merkblatt anknüpfen. Ob ein reiner Kauf mit Betriebsführungsvertrag darunter fällt, hat nach unserer Recherche weder die BaFin noch der Bundesgerichtshof beantwortet (Stand 16.10.2026; Entscheidungen unterer Gerichte haben wir nicht durchsucht). Das konkrete Angebot ordnet ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht ein.

Wie hoch muss die Vermögensschadenhaftpflicht nach § 34f sein?

Mindestens 1.276.000 € je Versicherungsfall und 1.919.000 € für alle Versicherungsfälle eines Jahres, gleich, für welche Kategorie die Erlaubnis gilt (§ 9 Abs. 2 FinVermV, Stand 16.10.2026). Der Versicherer muss im Inland zugelassen sein; Ansprüche wegen wissentlicher Pflichtverletzung dürfen ausgeschlossen werden.

Welche Versicherung braucht ein Finanzanlagenvermittler?

Verlangt ist die Berufshaftpflichtversicherung für Vermögensschäden nach § 34f Abs. 2 Nr. 3 GewO und § 9 FinVermV; ohne Nachweis wird die Erlaubnis versagt. Vermittelt er zusätzlich Versicherungen mit Erlaubnis nach § 34d GewO, gelten dafür seit 09.10.2024 die höheren Summen von 1.564.610 € und 2.315.610 €. Weitere Versicherungen schreiben diese Vorschriften nicht vor.

Darf ich als Tippgeber Kontakte zu Speicheranbietern vermitteln?

Ist das Angebot eine Vermögensanlage, kommt es auf Ihre Rolle an. Nach dem BaFin-Merkblatt zur Anlagevermittlung ist die bloße Kontaktherstellung keine Anlagevermittlung, solange Sie nicht bewusst und final auf den Abschluss hinwirken; wer ein Geschäft vorstellt, weil er mit dem Anbieter eine Provision vereinbart hat, wirkt nach dem Merkblatt aber in der Regel genau darauf hin. Geht es auch um einen Kredit, genügt schon der Nachweis für die Erlaubnispflicht (§ 34c GewO, ab 20.11.2026 § 34k GewO für Verbraucherdarlehen und Finanzierungshilfen; für gewerbliche Darlehen ist dann offen, ob eine Erlaubnis nötig ist). Die Abgrenzung im Einzelfall klärt der Anwalt.

Wie finde ich heraus, ob mein Vermittler eine Erlaubnis hat?

Im Vermittlerregister unter vermittlerregister.info (§ 11a GewO). Das Register soll zeigen, ob eine Erlaubnis nach § 34f besteht und für welche Kategorien; für Vermögensanlagen ist das Nr. 3. Vertraglich gebundene Vermittler eines Kreditinstituts stehen im Register der BaFin.

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So geprüft

Gelesen am 16.10.2026 zwischen 19:24 und 19:35 Uhr: §§ 11a, 34c, 34d, 34f, 34h und 144 GewO, §§ 9 und 17 FinVermV, § 12 VersVermV, §§ 1, 2, 5b, 5c, 20 und 21 VermAnlG sowie §§ 1, 2, 32 und 54 KWG in der geltenden Fassung auf gesetze-im-internet.de, in der Zweitlesung dazu §§ 2, 3, 15 und 82 WpIG; das Gesetz vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 139, Art. 7 und 16) für §§ 34k und 162 GewO; die Bundestags-Drucksachen 18/7482 (S. 78) und 19/28166 (S. 28 und 29); die BaFin-Merkblätter zu Finanzinstrumenten (geändert 01.12.2022) und zur Anlagevermittlung (geändert 13.07.2017), die Häufigen Fragen zu Vermögensanlagen, das Rundschreiben 08/2026, die Verbraucherseite „Grauer Kapitalmarkt“ und die Veröffentlichung nach § 11a VermAnlG vom 21.03.2018; die Seiten der IHK Ulm zu § 34f und der IHK Magdeburg zu den Versicherungssummen; das Urteil des BGH vom 21.03.2024, III ZR 71/23, im Volltext des Gerichts; die Startseite des Vermittlerregisters; den genannten Gastbeitrag im pv magazine. Zweitlesung am 16.10.2026 ab 19:48 Uhr: alle Quellen erneut abgerufen und die Aussagen gegen den Wortlaut gehalten; Suche in der Entscheidungsdatenbank des BGH und auf bafin.de, jeweils mit „Gebrauchtcontainer“ als Gegenprobe. Nicht gelesen: den Text der Delegierten Verordnung (EU) 2024/896 selbst, Versicherungsbedingungen einer Vermögensschadenhaftpflicht und Entscheidungen unterer Gerichte. Ein Rechtsanwalt hat diesen Beitrag nicht geprüft.

Information, keine Beratung

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob Ihr Angebot eine Vermögensanlage ist, ob Sie eine Erlaubnis brauchen und welche Versicherung Ihre Tätigkeit deckt, klären ein Rechtsanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht, die zuständige Erlaubnisbehörde, Ihr Versicherer oder ein Versicherungsmakler. Wir empfehlen keine Anbieter, Vermittler oder Versicherer und bewerten keine Angebote.

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