Speicherhersteller insolvent: was Garantie und Gewährleistung noch wert sind

RCT Power und VARTA Storage in der Insolvenz: was Herstellergarantie, Gewährleistung und Leistungsgarantie noch wert sind – mit Fristen, Normen und Prüffragen.

Papiertheater: In der Mitte ein weißer Heimspeicher. Eine straffe Schnur führt zu einem Laden, in dessen Tür ein Verkäufer steht, eine lose Schnur zu einer Fabrik mit eingebrochenem Dach und vernagelter Tür. KI-Illustration.
KI-Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Gewährleistung und Herstellergarantie sind zwei verschiedene Ansprüche: Die Gewährleistung richtet sich gegen den Verkäufer und bleibt bei einer Insolvenz des Herstellers bestehen (§ 437 BGB), die Garantie richtet sich gegen den Garantiegeber (§ 443 BGB).
  • Garantieansprüche gegen einen insolventen Hersteller sind im eröffneten Verfahren grundsätzlich Insolvenzforderungen (§ 38 InsO): Reparatur oder Tausch werden mit geschätztem Geldwert beim Verwalter angemeldet (§§ 45, 174 InsO), in der Frist aus dem Eröffnungsbeschluss (§ 28 InsO).
  • Für die VARTA Storage GmbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Insolvenzverfahren am 01.10.2026 eröffnet; für die RCT Power GmbH läuft seit dem 14.09.2026 ein vorläufiges Verfahren am Amtsgericht Konstanz (Az. K 42 IN 457/26).
  • Der Satz vom 08.10.2026, Garantieleistungen bestünden „in vollem Umfang fort“, stammt aus einer Mitteilung der VARTA Consumer Batteries und gilt nur für dieses herausgelöste Geschäft mit Haushaltsbatterien; zur Garantie der VARTA Storage GmbH sagen die Mitteilungen nichts (Stand 16.10.2026).
  • Was eine Garantie im Ernstfall wert ist, steht in den Bedingungen: Garantiegeber, Zeitwert oder Neuwert, Zyklusgrenzen. Eine Absicherung für die Insolvenz des Garantiegebers nennen die Unterlagen der vier Hersteller nicht, die wir am 16.10.2026 gelesen haben.

So gehen Sie vor

  • 1Legen Sie Rechnung, Kaufvertrag, Garantiebedingungen, Seriennummern und Inbetriebnahmeprotokoll an einem Ort ab, den Sie ohne das Portal des Herstellers erreichen.
  • 2Melden Sie einen Mangel innerhalb der Gewährleistungsfrist zuerst beim Verkäufer oder Installateur und einen Garantiefall zusätzlich schriftlich beim Hersteller; dokumentieren Sie den Eingang.
  • 3Melden Sie nach der Eröffnung des Verfahrens Ihre Garantieforderung schriftlich mit Grund, geschätztem Betrag und Belegen beim Insolvenzverwalter an, innerhalb der Frist aus dem Eröffnungsbeschluss.
  • 4Fragen Sie vor dem Kauf eines Speichers, wer Garantiegeber ist und ob ein Versicherer die Garantie für den Fall der Herstellerinsolvenz absichert, und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben.
In diesem Artikel7 Kapitel

Meldet der Hersteller Ihres Batteriespeichers Insolvenz an, bleibt Ihre gesetzliche Gewährleistung bestehen: Sie richtet sich gegen den Verkäufer oder Installateur, nicht gegen den Hersteller (§ 437 BGB). Die Herstellergarantie dagegen wird im eröffneten Verfahren grundsätzlich zu einer Forderung, die Sie beim Insolvenzverwalter anmelden und die allenfalls anteilig aus der Insolvenzmasse bedient wird (§§ 38, 174 InsO). Für die VARTA Storage GmbH hat das Amtsgericht Stuttgart das Verfahren am 01.10.2026 eröffnet, für die RCT Power GmbH läuft seit dem 14.09.2026 ein vorläufiges Verfahren am Amtsgericht Konstanz (Az. K 42 IN 457/26); eine Erklärung zur Garantie ihrer Speicher haben bis zum 16.10.2026 weder VARTA noch RCT Power veröffentlicht.

Für wen: Betriebe, Betreiber und Anleger mit einem Speicher eines insolventen Herstellers und alle, die vor dem Kauf prüfen wollen, was eine Garantie im Ernstfall trägt; für Hausbesitzer gibt es unten einen eigenen Kasten. · Nicht für: die Insolvenz des Anbieters oder Betreibers eines Speicher-Investments, dazu Anbieter insolvent — was nun?

Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Rechts- oder Versicherungsberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall greifen, klärt ein Anwalt, etwa ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht; Fragen zu Ihrer Police klären Versicherungsmakler oder Versicherungsberater.

Die Fälle 2026: RCT Power und VARTA Storage

RCT Power GmbH, Konstanz. Auf insolvenzbekanntmachungen.de ist für die RCT Power GmbH eine Veröffentlichung des Amtsgerichts Konstanz vom 15.09.2026 unter dem Aktenzeichen K 42 IN 457/26 verzeichnet (Ergebnisliste einer Suche vom 16.10.2026, 05:13 Uhr; den Text der Bekanntmachung haben wir nicht selbst abgerufen). Nach der Wiedergabe des Beschlusses durch das Verbraucherschutzforum Berlin (Sekundärquelle) hat das Gericht am 14.09.2026 Sicherungsmaßnahmen angeordnet und einen vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt; Verfügungen der Gesellschaft über ihr Vermögen sind seitdem nur mit seiner Zustimmung wirksam. Manche Fachmedien nennen das Amtsgericht Freiburg; dort ist RCT Power im Handelsregister eingetragen (HRB 713720), Insolvenzgericht ist Konstanz. Eine Eröffnung des Verfahrens war bei dieser Suche nicht veröffentlicht. Laut Fachpresse sind 26 Beschäftigte betroffen, und es wird ein Investor gesucht (Photon, 23.09.2026). Auf der Start- und der Nachrichtenseite von RCT Power und auf der Nachrichtenseite der Kanzlei des vorläufigen Verwalters stand am 16.10.2026 nichts zur Insolvenz und nichts dazu, was sie für Garantie und Service bedeutet.

VARTA Storage GmbH. Die VARTA AG beantragte am 23.07.2026 beim Amtsgericht Stuttgart ein Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung; betroffen war auch die Speichertochter VARTA Storage GmbH, die laut Mitteilung vom 28.07.2026 bereits im klassischen vorläufigen Verfahren war. Am 01.10.2026 hat das Amtsgericht Stuttgart die Insolvenzverfahren über die VARTA AG, die VARTA Storage GmbH und zwei weitere Gesellschaften der Gruppe eröffnet und Rechtsanwalt Tobias Wahl (Anchor Rechtsanwälte) zum Insolvenzverwalter bestellt. Ziel ist ein Verkauf an einen Investor; den Abschluss strebt der Verwalter „noch in den kommenden Monaten“ an. Ein Aktenzeichen nennen die Mitteilungen von VARTA und Anchor nicht, eine Aussage zu Garantie, Ersatzteilen oder Heimspeicher-Kunden ebenfalls nicht.

Ein Satz, der nicht für Speicher gilt. Am 08.10.2026 erschien im Newsroom der VARTA AG eine Mitteilung der VARTA Consumer Batteries GmbH & Co. KGaA, des Geschäfts mit Haushaltsbatterien: Es sei aus der Gruppe herausgelöst, und „Auch Garantieleistungen und sonstige Kundenansprüche bestehen in vollem Umfang fort.“ Das bezieht sich auf dieses Consumer-Geschäft, das keinen Insolvenzantrag gestellt hatte, nicht auf die VARTA Storage GmbH.

Daneben ein Installateur. Die EKD-Gruppe, ein Installationsbetrieb mit nach eigenen Angaben über 45.000 verkauften Systemen, hat am 02.10.2026 beim Amtsgericht Leipzig Insolvenzantrag gestellt; die Eröffnung erwartet sie voraussichtlich am 1. Dezember. Herstellergarantien bestünden mit dem jeweiligen Hersteller und seien „grundsätzlich nicht betroffen“, zur eigenen Gewährleistung könne sie „noch keine verbindliche Auskunft“ geben. Das ist der umgekehrte Fall: Hier fällt der Verkäufer aus, nicht der Hersteller.

Zeitleiste der Verfahren

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

DatumUnternehmenEreignisGericht, AktenzeichenQuelle
23.07.2026VARTA AG, betroffen auch VARTA Storage GmbHAntrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung; vorläufiger Sachwalter Tobias WahlAG Stuttgart, kein Az. veröffentlichtVARTA AG, Mitteilung vom 24.07.2026
28.07.2026VARTA AG, VARTA Storage GmbHVARTA AG wechselt ins klassische vorläufige Verfahren, in dem VARTA Storage bereits war; Tobias Wahl vorläufiger Insolvenzverwalter der VARTA AGAG StuttgartVARTA AG, 28.07.2026
14.09.2026RCT Power GmbHSicherungsmaßnahmen, vorläufiger Insolvenzverwalter; Verfügungen nur mit seiner Zustimmung wirksamAG Konstanz, K 42 IN 457/26insolvenzbekanntmachungen.de (Ergebnisliste, veröffentlicht 15.09.2026); Inhalt des Beschlusses laut Verbraucherschutzforum Berlin (Sekundärquelle)
01.10.2026VARTA AG, VARTA Storage GmbH und zwei weitereEröffnung der Insolvenzverfahren; Insolvenzverwalter Tobias Wahl; Verkauf „in den kommenden Monaten“ angestrebtAG Stuttgart, kein Az. veröffentlichtVARTA AG und Anchor, 01.10.2026
02.10.2026EKD-Gruppe (Installateur, kein Hersteller)Insolvenzantrag; vorläufiger Verwalter Prof. Dr. Lucas F. Flöther; Eröffnung voraussichtlich 1. DezemberAG LeipzigEKD, 02.10. und 05.10.2026
08.10.2026VARTA Consumer Batteries (Haushaltsbatterien, kein Speicher)aus der Gruppe herausgelöst; Garantieleistungen bestehen fort – nur für dieses Geschäft–VARTA AG, 08.10.2026
Mitteilungen der VARTA AG (24.07., 28.07., 01.10. und 08.10.2026) und der Kanzlei Anchor (01.10.2026); insolvenzbekanntmachungen.de (RCT Power, Ergebnisliste mit Veröffentlichung vom 15.09.2026, Suche vom 16.10.2026, 05:13 Uhr) und Verbraucherschutzforum Berlin (Inhalt des Beschlusses, Sekundärquelle); EKD (02.10. und 05.10.2026). Stand 16.10.2026.

Für Hausbesitzer

Ihre Gewährleistung richtet sich gegen den Installateur oder Händler, der Ihnen den Speicher verkauft hat, und bleibt bei einer Insolvenz des Herstellers bestehen. Einen Garantiefall melden Sie schriftlich über den Serviceweg des Herstellers und heben den Nachweis auf. Die Anmeldung zur Insolvenztabelle wird erst mit der Eröffnung des Verfahrens relevant: bei VARTA Storage seit dem 01.10.2026, bei RCT Power noch nicht (Stand 16.10.2026). Mit Ihrem Einzelfall wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale; die Verbraucherzentrale Thüringen hat am 19.08.2026 zusammengefasst, welche Rechte Besitzer eines VARTA-Speichers haben, und bietet dazu eine Energierechtsberatung an.

Gewährleistung, Herstellergarantie, Leistungsgarantie: drei Ansprüche

Bei einem Defekt kommen zwei verschiedene Ansprüche in Frage, gegen zwei verschiedene Gegner. Dazu kommt bei manchen Speichern die Zusage einer Restkapazität.

Gewährleistung (Mängelrechte). Ist der Speicher mangelhaft, kann der Käufer vom Verkäufer Nacherfüllung verlangen und unter weiteren Voraussetzungen zurücktreten, mindern oder Schadensersatz verlangen (§ 437 BGB). Beim Kauf verjähren die Ansprüche in zwei Jahren ab Ablieferung, in fünf Jahren bei einem Bauwerk oder bei einer Sache, die für ein Bauwerk verwendet wurde und dessen Mangel verursacht hat (§ 438 BGB). Errichtet der Installateur die Anlage im Werkvertrag, gelten zwei oder fünf Jahre ab Abnahme (§ 634a BGB). Für Photovoltaikanlagen gilt je nach Einbausituation eine Frist von zwei oder fünf Jahren, und welche im Zweifel gilt, ist laut Verbraucherzentrale „rechtlich nicht eindeutig geregelt“ (Stand 05.11.2024). Ob ein Batteriespeicher als Teil eines Bauwerks zählt, ist eine Frage für den Anwalt.

Herstellergarantie. Eine Garantie ist ein zusätzliches Versprechen neben der gesetzlichen Mängelhaftung; die Rechte daraus bestehen gegenüber dem, der die Garantie gegeben hat (§ 443 BGB). Wer das ist, muss aus den Garantiebedingungen hervorgehen; meist ist es der Hersteller (Verbraucherzentrale). Beim Speicher QNTM von E3/DC etwa ist Garantiegeberin die HagerEnergy GmbH. Die RCT-Bedingungen halten ausdrücklich fest, dass die Garantie die Gewährleistung des Verkäufers aus dem Kaufvertrag unberührt lässt.

Leistungs- oder Kapazitätsgarantie. Immer häufiger umfassen Speichergarantien neben der Produktgarantie eine Leistungsgarantie (Verbraucherzentrale). Bei RCT gilt der Akku als defekt, wenn seine Kapazität unter 80 % der Nennkapazität fällt. Nach einer Mitteilung von sonnen vom 16.07.2020 hat das Oberlandesgericht München die Garantiebedingungen der sonnenBatterie im Kern bestätigt, darunter eine garantierte Nennkapazität von mindestens 80 % nach zehn Jahren; ein Aktenzeichen nennt die Mitteilung nicht.

Für die Insolvenz des Herstellers heißt das: Die Gewährleistung hängt am Verkäufer und bleibt, die Garantie hängt am Garantiegeber und teilt dessen Schicksal.

KriteriumGewährleistungHerstellergarantie
Gegen wenVerkäufer oder Installateur, also Ihr VertragspartnerGarantiegeber laut Bedingungen, meist der Hersteller
GrundlageGesetz: § 437 BGB, beim Werkvertrag § 634 BGBfreiwilliges Versprechen (§ 443 BGB); Inhalt laut Garantiebedingungen
Dauer2 Jahre, bei einem Bauwerk 5 Jahre (§§ 438, 634a BGB)laut Bedingungen; bei Speichern war eine zehnjährige Zeitwertersatz-Garantie bisher üblich (Verbraucherzentrale)
Was ersetzt wirdReparatur oder neue Sache; Transport, Arbeit und Material trägt der Verkäuferlaut Bedingungen Reparatur, Tausch oder Zeitwert (RCT: im 10. Jahr 5 %)
Hersteller insolventbleibt bestehenim eröffneten Verfahren grundsätzlich Insolvenzforderung (§ 38 InsO), Anmeldung beim Verwalter
Verkäufer insolventbeim Insolvenzverwalter des Verkäufers geltend machen; lehnt er ab, Schadensersatz zur Tabelle anmelden (Verbraucherzentrale)vom Ausfall des Verkäufers nicht berührt (Verbraucherzentrale; so auch EKD, 02.10.2026)

Allgemeine Darstellung nach Gesetzestext und Verbraucherzentrale; im Einzelfall entscheiden Vertrag, Garantiebedingungen und gegebenenfalls ein Gericht.

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Was im Insolvenzverfahren mit der Garantie passiert

Ein Insolvenzverfahren hat zwei Phasen, und für die Garantie ist der Unterschied entscheidend. Im vorläufigen Verfahren sichert ein vorläufiger Verwalter das Vermögen und prüft, ob das Unternehmen fortgeführt werden kann; eine Anmeldung zur Insolvenztabelle ist in dieser Phase noch nicht erforderlich (Verbraucherzentrale Thüringen, 19.08.2026). Wie die Phasen ablaufen, erklärt Anbieter insolvent — was nun? im Abschnitt „Was Insolvenz rechtlich bedeutet“.

Mit der Eröffnung gilt:

  • Ansprüche aus einer Garantie, die der Hersteller vor der Eröffnung gegeben hat, sind grundsätzlich Insolvenzforderungen (§ 38 InsO). Sie werden aus der Insolvenzmasse allenfalls mit einer Quote bedient (Verbraucherzentrale).
  • Eine Garantie verspricht meist keine Geldzahlung, sondern Reparatur oder Tausch. Solche Forderungen werden mit dem Geldwert angemeldet, der sich für den Zeitpunkt der Eröffnung schätzen lässt (§ 45 InsO).
  • Angemeldet wird schriftlich beim Insolvenzverwalter, mit Grund und Betrag und mit den Belegen in Kopie (§ 174 InsO). Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss: mindestens zwei Wochen, höchstens drei Monate (§ 28 InsO).
  • Hat ein Betrieb direkt beim Hersteller gekauft und ist der Vertrag von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt, etwa weil ein Teil der Lieferung und die Restzahlung ausstehen, wählt der Verwalter, ob er ihn erfüllt (§ 103 InsO). Verlangt er Erfüllung, wird der Anspruch zur Masseverbindlichkeit (§ 55 InsO), und die wird vor den Insolvenzforderungen beglichen (§ 53 InsO). Lehnt er ab, bleibt eine Insolvenzforderung wegen Nichterfüllung. Auf Ihre Aufforderung hin muss er sich unverzüglich erklären.

Ob aus einem gemeldeten Garantiefall eine Reparatur, ein Austausch oder eine andere Leistung folgt, hängt laut Verbraucherzentrale Thüringen vom weiteren Verlauf des Insolvenzverfahrens ab (19.08.2026). Die Kanzlei des VARTA-Verwalters beschreibt auf ihrer Website allgemein, dass Gläubiger nach der Eröffnung ein Anschreiben mit einer PIN für ihr Gläubigerinformationssystem erhalten.

1

Unterlagen sichern

Rechnung, Kaufvertrag, Garantiebedingungen in der Fassung vom Kauf, Seriennummern, Inbetriebnahmeprotokoll und den bisherigen Schriftverkehr an einem Ort ablegen, den Sie ohne das Portal des Herstellers erreichen.

2

Mangel zuerst beim Verkäufer melden

Läuft die Gewährleistungsfrist noch (§ 438 BGB, beim Werkvertrag § 634a BGB), wenden Sie sich zuerst an den Händler oder Installateur, der Ihnen den Speicher verkauft hat (§ 437 BGB).

3

Garantiefall schriftlich beim Hersteller melden

Über den Serviceweg aus den Garantiebedingungen, mit Datum, Seriennummer und Fehlerbeschreibung; den Eingang dokumentieren. Meldefristen beachten: Die RCT-Bedingungen 2018-7 verlangen die Meldung innerhalb von 14 Tagen, nachdem ein Defekt erkannt wurde oder hätte erkannt werden müssen.

4

Nach der Eröffnung die Forderung anmelden

Schriftlich beim Insolvenzverwalter, mit Grund, Betrag und Belegen in Kopie (§ 174 InsO); eine Reparatur oder einen Tausch mit dem geschätzten Geldwert (§ 45 InsO). Die Frist steht im Eröffnungsbeschluss, zwei Wochen bis drei Monate (§ 28 InsO).

5

Offene Verträge klären

Ist ein Vertrag mit dem Hersteller von beiden Seiten noch nicht vollständig erfüllt, etwa weil ein Teil der Lieferung und die Restzahlung ausstehen, können Sie den Verwalter nach der Eröffnung auffordern zu erklären, ob er erfüllt (§ 103 Abs. 2 InsO).

6

Rat holen

Bei größeren Beträgen oder einem Investment hilft ein Fachanwalt für Insolvenz- und Sanierungsrecht; Hausbesitzer finden Rat bei der Verbraucherzentrale.

Was die Garantiebedingungen schon vor dem Kauf entscheiden

Wie viel eine Garantie in der Insolvenz noch wert ist, steht zum Teil schon in den Bedingungen. Ersetzt sie nur einen Zeitwert, ist sie gegen Ende der Laufzeit wenig wert, auch wenn der Hersteller zahlungsfähig ist.

RCT Power: Zeitwertersatz. Die Garantiebedingungen für RCT-Batteriespeicher (Version 2018-7, für Speicher ab Inbetriebnahme 01.04.2018) geben zehn Jahre Garantie auf Elektronik und Akku. Für den Akku ersetzt RCT in den ersten zwei Jahren den Anschaffungswert, danach einen Zeitwert, der im neunten Jahr noch 15 % und im zehnten 5 % beträgt. Ausgeschlossen ist die Garantie unter anderem, wenn mehr als 3.500 Vollzyklen gefahren wurden oder der Energiedurchsatz in zehn Jahren 3.500 kWh je nutzbarer kWh übersteigt. Ob für Ihr Gerät eine andere Fassung gilt, steht in Ihren Unterlagen.

RCT Power: Erstattung für den Akku nach Monat
Zeitraum ab ErstinstallationErstattung laut Bedingungen
bis Ende des 24. Monats100 %
25. bis 36. Monat75 %
37. bis 48. Monat65 %
49. bis 60. Monat55 %
61. bis 72. Monat45 %
73. bis 84. Monat35 %
85. bis 96. Monat25 %
97. bis 108. Monat15 %
109. bis 120. Monat5 %
ab dem 121. Monatkeine Leistung

Grundlage ist der Nettoverkaufspreis des Akkus laut Rechnung, abzüglich Rabatten und Steuererstattungen (B 5); in den ersten zwei Jahren ersetzt RCT 100 % des Brutto-Anschaffungswerts (B 3). RCT kann stattdessen auch Ersatz liefern.

RCT Power GmbH, Garantiebedingungen für RCT Power Batteriespeicher, Version 2018-7, Abschnitt B (3) bis (5); abgerufen am 16.10.2026.

VARTA: Anmeldung und Internet. VARTA gewährt laut Produktseite zehn Jahre Herstellergarantie auf Speichersystem und Batteriemodule, Voraussetzung sind eine verbindliche Garantieanmeldung über das VARTA-Portal und eine dauerhafte Internetverbindung. Gewartet werden dürfen die Speicher nur von VARTA-zertifizierten Installateuren, erstmals innerhalb von zwei Jahren nach der Inbetriebnahme, danach alle drei Jahre (VARTA, Storage-FAQ). Die Garantiebedingungen selbst gibt VARTA nur über ein Formular heraus; wir haben sie nicht gelesen. Was ein Wartungsvertrag regeln sollte, steht in Batteriespeicher-Wartung: Wartungsvertrag richtig prüfen.

Gewerbe- und Großspeicher: Zyklen und Durchsatz. Bei Speichern im Gewerbe und am Strommarkt kann die Fahrweise die Garantie kosten. Die Kapazitätsgarantie für den Speicher QNTM von E3/DC, der sich laut Bedingungen nur an Unternehmer richtet, läuft 15 Jahre und erlischt, wenn mehr als 730 Vollzyklen im Jahr gefahren werden (Garantiebedingungen der HagerEnergy GmbH, Stand 25.08.2026). Ein Underwriter des Versicherers Tokio Marine GX sagte im Juli 2026, die Policen der Versicherer setzten die Herstellergarantie voraus; wer sie mit mehr Zyklen bewusst breche, könne mit eingeschränkter Deckung oder geänderten Bedingungen rechnen müssen (ESS News, 28.07.2026, Fachpresse). Wie sich Speichertechnologien in Lebensdauer und Garantie unterscheiden, zeigt LFP vs. NMC vs. Natrium-Ionen im Vergleich.

Absicherung gegen den Ausfall des Herstellers

Eine Garantie, die den Ausfall des Herstellers übersteht, braucht jemanden, der neben dem Hersteller einsteht, etwa einen Versicherer. Solche Produkte gibt es; in den Garantieunterlagen der Speicherhersteller, die wir gelesen haben, kommen sie nicht vor.

  • Versicherung der Garantie. Munich Re beschreibt für Energiespeicher zwei Deckungen: ein „Corporate cover“ für Systemintegratoren und ein „Solvency cover“ für Systemeigentümer, das Garantieansprüche „even in the case of the manufacturer’s insolvency“ aufrechterhalten soll (Factsheet © 2022, Produktseite abgerufen am 16.10.2026). Für Solarmodule beschreibt Munich Re, dass die Police bei Insolvenz des Herstellers auf einen registrierten Käufer übergeht, und rät Käufern, sich die Registrierung mit einem „Beneficiary Declaration Letter“ bestätigen zu lassen. Das ist die Produktbeschreibung des Versicherers, keine Empfehlung von uns.
  • Was Hersteller dazu sagen. In den Garantiebedingungen von RCT Power (Version 2018-7) und E3/DC (QNTM, Stand 25.08.2026), auf der Garantieseite von Solarwatt und auf der Produktseite von VARTA stand am 16.10.2026 kein Wort zu einer Absicherung für den Fall, dass der Garantiegeber insolvent wird. Solarwatt wirbt dort damit, selbst Garantiegeber zu sein („mit Solarwatt als deutschem Garantiegeber“); das sagt, wer haftet, nicht, wer einspringt.
  • Musterbedingungen des Versicherungsverbands. Die Garantieversicherung nach GDV-Muster (MGar 2024, Version 01.06.2025) versichert den Lieferanten: Sie leistet für Beschädigungen oder Zerstörungen der gelieferten Sachen durch Konstruktions-, Material- und Ausführungsfehler, soweit der Versicherungsnehmer sie aus seinem Verkaufs- oder Liefervertrag zu vertreten hat; die Kosten, den Fehler selbst zu beseitigen, ersetzt sie nicht. Akkumulatoren nimmt sie aus. Die Elektronikversicherung nach Muster (ABE 2020, Version 01.07.2025) nimmt Akkumulatoren ebenfalls aus und leistet nicht, soweit ein Hersteller oder Händler für den Schaden einzutreten hat; bestreitet der das, zahlt der Versicherer zunächst. Den Fall, dass der Hersteller insolvent ist, regeln beide Mustertexte nicht ausdrücklich. Das sind unverbindliche Muster: Was in Ihrem Vertrag steht, kann abweichen; das klärt der Versicherungsmakler.

Für Betreiber größerer Anlagen gehört eine Frage vor die Unterschrift, die Munich Re im Factsheet als „Warranty Gap“ zeichnet: Die Komponentenlieferanten geben dem Integrator kürzere Garantien, als der Integrator dem Kunden gibt, im Beispiel des Factsheets zwei gegen fünf Jahre. Wer zwischen Zellhersteller, Integrator und Generalunternehmer für diese Lücke einsteht, sollte im Vertrag stehen.

Service, Ersatzteile und Software-Updates

Für den laufenden Betrieb zählt neben der Garantie, ob jemand den Speicher noch wartet, Ersatzteile liefert und die Software pflegt. Das hängt am Verlauf des Verfahrens und daran, ob ein Käufer das Geschäft fortführt.

  • VARTA: Ziel ist ein Verkauf an einen Investor. Im Juli nannte VARTA als Ziel, Kunden weiter die „gewohnten Leistungen und Services“ zu bieten; die Verbraucherzentrale Thüringen schrieb am 19.08.2026: „Der Varta-Service läuft derzeit weiter.“ Eine neuere Aussage zu Service oder Garantie von VARTA Storage stand bis zum 16.10.2026 nicht im Newsroom der VARTA AG.
  • RCT Power: Laut Fachpresse prüft die vorläufige Verwaltung mögliche Auslieferungen; die Lagerbestände seien hoch, teils fehlten Komponenten, um Speicher fertigzustellen (Photon, 23.09.2026).
  • Ein Käufer übernimmt die Garantien nicht automatisch. Als Otovo Ende 2025 rund 24.000 Privatkunden des insolventen Solaranbieters Soly übernahm, übernahm es laut Fachbericht „keine Verbindlichkeiten, Garantien oder historische Serviceverpflichtungen“ und bot Service als eigenes Produkt zum Kauf an (Solarserver, 23.12.2025).
  • Ohne Insolvenz geht es auch anders: SENEC hat das Neukundengeschäft eingestellt, bleibt nach eigener Angabe aber als Teil des EnBW-Konzerns bestehen; bestehende Garantien und Gewährleistungen laufen weiter, Sicherheitsfunktionen und wichtige Updates ebenfalls (SENEC, abgerufen am 16.10.2026).

Eine Prüffrage für jeden Speicher: Hängt der Betrieb an einem Portal, einer Cloud oder einer Internetverbindung des Herstellers? Bei VARTA ist die dauerhafte Internetverbindung Voraussetzung der Garantie. Was ein Speicher am Ende seiner Laufzeit noch wert ist, behandelt Batteriespeicher nach 10 bis 15 Jahren: Restwert und Exit-Optionen.

Häufige Fragen

RCT Power ist insolvent: Wie geht es jetzt weiter?

Für RCT Power läuft seit dem 14.09.2026 ein vorläufiges Verfahren am Amtsgericht Konstanz (Az. K 42 IN 457/26); eine Eröffnung war bis zum Morgen des 16.10.2026 nicht bekannt gemacht. In dieser Phase heißt das: Mängel innerhalb der Gewährleistungsfrist beim Verkäufer oder Installateur melden, Garantiefälle schriftlich bei RCT Power melden (die Bedingungen 2018-7 nennen eine Frist von 14 Tagen ab Erkennen des Defekts) und die Unterlagen sichern. Forderungen zur Insolvenztabelle meldet man erst nach einer Eröffnung an; die Frist steht dann im Eröffnungsbeschluss.

Was passiert mit der Garantie, wenn der Hersteller insolvent ist?

Der Anspruch bleibt bestehen, wird im eröffneten Verfahren aber grundsätzlich zu einer Insolvenzforderung (§ 38 InsO): Sie melden Reparatur oder Tausch mit einem geschätzten Geldwert beim Verwalter an (§§ 45, 174 InsO) und erhalten allenfalls eine Quote aus der Insolvenzmasse. Ob der Betrieb weiter Garantiefälle bearbeitet, hängt am Verlauf des Verfahrens und an einem Käufer.

Kann ich vom Kaufvertrag zurücktreten, weil der Hersteller insolvent ist?

Der Rücktritt gehört zu den Mängelrechten. Er richtet sich gegen den Verkäufer, nicht gegen den Hersteller, und setzt voraus, dass die Sache mangelhaft ist (§ 437 BGB). Ob Ihre Lage das trägt, lässt sich nur im Einzelfall klären, mit Kaufvertrag und Fehlerbild beim Anwalt.

Wie lange gibt es noch Service und Software-Updates?

Das ist offen. Eine Zusage über die Dauer von Service und Updates haben bis zum 16.10.2026 weder VARTA noch RCT Power veröffentlicht; für beide wird ein Investor gesucht. Ein Käufer übernimmt Garantien und Serviceverpflichtungen nicht automatisch, wie der Fall Soly und Otovo 2025 zeigt.

Zahlt meine Versicherung, wenn der Hersteller nicht mehr greifbar ist?

Nach dem Muster des Versicherungsverbands für die Elektronikversicherung (ABE 2020) leistet der Versicherer nicht, soweit ein Hersteller oder Händler für den Schaden einzutreten hat; bestreitet dieser, zahlt der Versicherer zunächst. Akkumulatoren sind nach diesem Muster gar nicht versichert, und den Fall der Herstellerinsolvenz regelt der Text nicht ausdrücklich. Was in Ihrem Vertrag steht, kann davon abweichen: Fragen Sie Ihren Versicherer oder Makler schriftlich.

Woran erkenne ich vor dem Kauf, ob eine Garantie den Ausfall des Herstellers übersteht?

Fragen Sie: Wer ist Garantiegeber, mit Firma und Adresse? Ersetzt die Garantie den Zeitwert oder den Neuwert? Ab welcher Restkapazität gilt der Akku als defekt? Welche Grenzen gelten für Zyklen und Energiedurchsatz? Hängt die Garantie an Anmeldung, Internetverbindung oder Wartung durch bestimmte Betriebe? Sichert ein Versicherer die Garantie für den Fall der Insolvenz ab, und bekommen Sie das als Begünstigter schriftlich? Und wer ist Ihr Verkäufer, gegen den die Gewährleistung läuft? Welche Hersteller in Großspeichern verbaut werden, zeigt der Hersteller-Vergleich.

So geprüft

Geprüft am 16.10.2026 an den Quellen in der abgerufenen Fassung: Mitteilungen der VARTA AG vom 24.07., 28.07., 01.10. und 08.10.2026 und der Kanzlei Anchor vom 01.10.2026; die Ergebnisliste von insolvenzbekanntmachungen.de zu RCT Power (Suche vom 16.10.2026, 05:13 Uhr: eine Veröffentlichung vom 15.09.2026; den Text der Bekanntmachung nicht), den Inhalt des RCT-Beschlusses in der Wiedergabe des Verbraucherschutzforums Berlin; Insolvenzordnung §§ 28, 38, 45, 53, 55, 103 und 174 sowie BGB §§ 437, 438, 443, 634 und 634a auf gesetze-im-internet.de; die Garantiebedingungen von RCT Power (Version 2018-7) und E3/DC (QNTM, Stand 25.08.2026); die GDV-Muster MGar 2024 (Version 01.06.2025) und ABE 2020 (Version 01.07.2025); die Verbraucherzentrale Thüringen (19.08.2026). Angaben aus der Fachpresse sind als solche gekennzeichnet. Kein Anwalt hat diesen Beitrag gegengelesen.

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