Steuern sparen durch Investieren: Welche Investition senkt die Einkommensteuer?

Steuern sparen durch Investieren: welche Investition die Einkommensteuer senkt, für wen und nach welcher Vorschrift — und welche nicht. Mit Tabelle und Rechnung.

Schalter eines Amtes aus Papier: Eine Hand schiebt Goldbarren, Münzen, ein Modellhaus, eine Bronzefigur eines Bullen und einen kleinen Batteriecontainer auf den Tresen; hinter dem Fenster hält eine Hand einen Stempel, Häkchen stehen nur vor dem Haus und dem Container. KI-Illustration.
KI-Illustration

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Kauf von Aktien, ETF, Gold oder Kryptowährungen mindert Ihre Einkommensteuer nicht; steuerfreie spätere Erträge sind eine andere Frage.
  • Ohne eigenen Betrieb können Gebäudeabschreibung bei Vermietung und Basisrentenbeiträge innerhalb der jeweiligen Grenzen entlasten; IAB und Sonderabschreibung setzen einen Betrieb voraus.
  • Ein früherer Steuerabzug ist häufig nur ein Aufschub; prüfen Sie spätere Steuerfolgen und die Wirtschaftlichkeit der Anlage getrennt.
In diesem Artikel8 Kapitel

Steuern sparen durch Investieren funktioniert nur dort, wo das Einkommensteuergesetz einen Abzug vorsieht: als Abschreibung, als Investitionsabzugsbetrag oder als Sonderausgabe. Ob das der Fall ist, hängt weniger von der Anlage ab als davon, wer investiert — mit oder ohne eigenen Betrieb — und zu welcher Einkunftsart die Investition gehört.

Die kurze Antwort: Eine vermietete Immobilie und — im Rahmen eines Höchstbetrags — Beiträge zu einer Basisrente senken die Einkommensteuer auch bei Angestellten. Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung gibt es nur in einem Betrieb. Der Kauf von Aktien, ETF, Gold oder Kryptowährungen mindert die Steuer nicht. Bei einer kleinen Photovoltaikanlage auf dem Dach sind die Einnahmen steuerfrei — ein Abzug entsteht daraus nicht.

Die Tabelle ordnet jede Investition ihrer Vorschrift zu. Danach steht, was für Angestellte, für Freiberufler und Unternehmer und für bestehende Betriebe gilt, was dem Abzug später gegenübersteht und was das Finanzamt prüft. Eine Rangfolge der Anlageklassen enthält dieser Beitrag nicht: Er zeigt, welche Regel gilt, nicht, was Sie tun sollten.

Die Übersicht: Welche Investition senkt die Einkommensteuer?

Die Spalte „Senkt sie die Einkommensteuer?“ meint den Abzug vom Einkommen — nicht die Frage, ob ein späterer Verkaufsgewinn steuerfrei bleibt. Das sind zwei verschiedene Dinge: Ein steuerfreier Verkauf mindert die Steuer auf Ihr übriges Einkommen nicht.

Welche Investition die Einkommensteuer senkt — und welche nicht

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

InvestitionSenkt sie die Einkommensteuer?WieFür wenVorschrift
Bewegliches Wirtschaftsgut im eigenen Betrieb — geplantJa, schon vor dem KaufInvestitionsabzugsbetrag: bis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorab abziehen, je Betrieb höchstens 200.000 €Betriebe mit Gewinnermittlung nach § 4 oder § 5 EStG und höchstens 200.000 € Gewinn; auch Betriebe in der Eröffnungsphase§ 7g Abs. 1 EStG; BMF 15.06.2022, Rn. 2 und 3
Bewegliches Wirtschaftsgut im eigenen Betrieb — angeschafftJaSonderabschreibung: bis zu 40 % im Jahr der Anschaffung und in den vier Folgejahren, zusätzlich zur regulären AbschreibungDieselben Betriebe; maßgeblich ist die Gewinngrenze im Jahr vor der Anschaffung§ 7g Abs. 5 und 6 EStG
Bewegliches Wirtschaftsgut im Betrieb, Anschaffung vom 01.07.2025 bis 31.12.2027Ja — früher, nicht mehrDegressive Abschreibung: höchstens das Dreifache des linearen Satzes und höchstens 30 % vom RestwertAlle Betriebe; eine Gewinngrenze gibt es hier nicht§ 7 Abs. 2 EStG
Vermietete ImmobilieJa, verteilt über JahrzehnteAbschreibung des Gebäudes: jährlich 3 % bei Fertigstellung nach dem 31.12.2022, 2 % bei Fertigstellung von 1925 bis 2022, 2,5 % bei älteren GebäudenAlle, die vermieten — auch Angestellte§ 7 Abs. 4 EStG; § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG
Neues Wohngebäude, Baubeginn oder Kaufvertrag vom 01.10.2023 bis 30.09.2029Ja — früher, nicht mehrWahlweise degressive Abschreibung: 5 % vom jeweiligen RestwertWer die Wohnung herstellt oder bis zum Ende des Jahres der Fertigstellung kauft und vermietet§ 7 Abs. 5a EStG
Neue Mietwohnung, Bauantrag vom 01.01.2023 bis 30.09.2029Ja, zusätzlichSonderabschreibung: bis zu 5 % jährlich im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den drei FolgejahrenNur bei Effizienzhaus 40 mit Qualitätssiegel Nachhaltiges Gebäude, Kosten bis 5.200 € je m² Wohnfläche (Bemessungsgrundlage höchstens 4.000 € je m²) und zehn Jahren Vermietung zu Wohnzwecken§ 7b EStG
BaudenkmalJaErhöhte Absetzungen: acht Jahre bis zu 9 %, danach vier Jahre bis zu 7 % — bemessen an den Kosten der bescheinigten Baumaßnahmen, nicht am gesamten KaufpreisEigentümer, die das Gebäude zur Erzielung von Einkünften nutzen, mit Bescheinigung der nach Landesrecht zuständigen Stelle§ 7i EStG
Altersvorsorge: Basisrente (Rürup-Rente)JaBeiträge sind Sonderausgaben — zusammen mit den Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung abziehbar bis zum Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung, seit 2023 zu 100 %Alle; bei Angestellten zählen die Pflichtbeiträge samt Arbeitgeberanteil bereits mit§ 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 3 EStG
Kleine Photovoltaikanlage auf dem Gebäude (bis 30 kW peak je Wohn- oder Gewerbeeinheit, insgesamt höchstens 100 kW peak je Person)NeinEinnahmen und Entnahmen sind steuerfrei. Sind die Einnahmen insgesamt steuerfrei, ist kein Gewinn zu ermitteln; Ausgaben im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen sind nicht abziehbarBetreiber solcher Anlagen§ 3 Nr. 72, § 3c Abs. 1 EStG
Aktien, ETF, AnleihenNeinDer Kauf ist kein Abzugsposten. Von den Erträgen wird nur der Sparer-Pauschbetrag abgezogen: 1.000 €, bei Zusammenveranlagung 2.000 €; tatsächliche Werbungskosten sind ausgeschlossenPrivatanleger§ 20 Abs. 9 EStG
Physisches Gold, KryptowährungenNeinDer Kauf ist kein Abzugsposten. Geregelt ist nur der Verkauf: Der Gewinn ist steuerpflichtig, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegtPrivatanleger§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG; BFH 14.02.2023, IX R 3/22
Beteiligung an einem vorgefertigten Konzept mit AnfangsverlustenNur eingeschränktLiegt ein Steuerstundungsmodell vor, mindern die Verluste nur spätere Einkünfte aus derselben Quelle — nicht das Gehalt und keine anderen EinkünfteFälle, in denen die prognostizierten Verluste der Anfangsphase 10 % des aufzubringenden Kapitals übersteigen (bei Einzelinvestoren: des eingesetzten Eigenkapitals)§ 15b EStG

Die Tabelle nennt die Regel, nicht das Ergebnis im Einzelfall. Prozentangaben beziehen sich auf die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, soweit nichts anderes dasteht.

Gesetzestexte von gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.10.2026; BMF-Schreiben vom 15.06.2022 (IV C 6 - S 2139-b/21/10001 :001); Bundesfinanzhof, Urteil vom 14.02.2023, IX R 3/22

Keine Steuerberatung

Der Batteriespeicher-Report ist eine Informationsplattform, keine Steuerberatung. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall greifen, klärt Ihr Steuerberater.

Für wen was gilt: drei Ausgangslagen

Dieselbe Investition wirkt steuerlich verschieden, je nachdem, wer sie tätigt. Entscheidend ist, ob es einen Betrieb gibt, dessen Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt wird — und ob dieser Betrieb die Grenzen des § 7g EStG einhält.

Angestellte ohne eigenen Betrieb

Unmittelbar wirken zwei Dinge. Erstens die vermietete Immobilie: Die Abschreibung des Gebäudes zählt zu den Werbungskosten (§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7 EStG). Übersteigen die Werbungskosten die Mieteinnahmen, geht der Verlust in die Summe der Einkünfte ein (§ 2 Abs. 3 EStG) und mindert so auch die Steuer auf das Gehalt. Zweitens die Altersvorsorge: Beiträge zu einer Basisrente sind Sonderausgaben (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Der Höchstbetrag gilt allerdings für alle Altersvorsorgeaufwendungen zusammen, und bei Angestellten zählen die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich des Arbeitgeberanteils mit (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Satz 6, Abs. 3 EStG). Frei ist nur, was danach vom Höchstbetrag übrig bleibt.

Den Investitionsabzugsbetrag gibt es für Angestellte nur über einen eigenen Betrieb. Begünstigt ist nach dem BMF-Schreiben vom 15.06.2022 auch ein Betrieb, der sich noch in der Eröffnungsphase befindet (Rn. 2). In Zweifelsfällen ist die Absicht, einen Betrieb zu eröffnen, glaubhaft darzulegen; als Indizien nennt das Schreiben eine Gewerbeanmeldung, beantragte Kredite und Unterlagen zur geplanten Anschaffung der wesentlichen Betriebsgrundlagen, etwa Kostenvoranschläge, konkrete Verhandlungen oder Bestellungen (Rn. 3). Das beschreibt die Regel und ist keine Zusage: Ein Gewerbebetrieb setzt die Absicht voraus, Gewinn zu erzielen, und eine Minderung der Einkommensteuer ist ausdrücklich kein Gewinn (§ 15 Abs. 2 EStG). Ob eine geplante Tätigkeit als Betrieb anerkannt wird, entscheidet das Finanzamt nach den Umständen. Was der Investitionsabzugsbetrag im Einzelnen voraussetzt, steht in Für wen eignet sich der IAB?.

Freiberufler und Unternehmer, deren Betrieb nicht passt

Ein vorhandener Betrieb genügt nicht in jedem Fall. Die Gewinngrenze von 200.000 Euro und der Höchstbetrag von 200.000 Euro gelten je Betrieb (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Buchst. b und Satz 4 EStG; BMF-Schreiben vom 15.06.2022, Rn. 10 und 13). Außerdem muss das Wirtschaftsgut in einer inländischen Betriebsstätte dieses Betriebs fast ausschließlich betrieblich genutzt oder vermietet werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 EStG). Liegt der Gewinn über der Grenze, entfallen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung für diesen Betrieb; die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG kennt keine Gewinngrenze.

Hat jemand mehrere Betriebe, werden die Voraussetzungen für jeden gesondert geprüft (BMF-Schreiben, Rn. 15). Ob eine Investition außerhalb des bisherigen Betriebs einen eigenen Betrieb bildet, ist dieselbe Frage wie bei Angestellten — und eine für den Steuerberater. Immobilie und Altersvorsorge stehen daneben offen wie jedem anderen. Wer keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder an ein Versorgungswerk zahlt, hat vom Höchstbetrag der Altersvorsorge mehr frei. Das gilt nicht für Arbeitnehmer, die nicht rentenversicherungspflichtig sind und aus ihrer Tätigkeit eine Altersversorgung erwerben: Bei ihnen wird der Höchstbetrag um den Betrag gekürzt, der — bezogen auf die Einnahmen aus dieser Tätigkeit — dem Gesamtbeitrag zur allgemeinen Rentenversicherung entspricht (§ 10 Abs. 3 Satz 3 EStG).

Wer bereits einen passenden Betrieb hat

Wird der Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt und liegt er nicht über 200.000 Euro, stehen für bewegliche Wirtschaftsgüter alle drei Instrumente offen: Investitionsabzugsbetrag, Sonderabschreibung und degressive Abschreibung. Wie sie zusammenwirken, in welcher Reihenfolge und mit welchen Stichtagen, ist Thema eines eigenen Ratgebers: Steuern sparen als Selbstständiger. Dieser Beitrag wiederholt das nicht. Er beantwortet die Frage davor — welche Investition überhaupt einen Abzug auslöst.

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Die Anlageklassen im Einzelnen

Bewegliche Wirtschaftsgüter im Betrieb

Begünstigt sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, neu oder gebraucht (§ 7g Abs. 1 EStG; BMF-Schreiben vom 15.06.2022, Rn. 6) — eine Maschine ebenso wie ein Batteriespeicher. Die Grundlagen erklärt Was ist der IAB?. Worin sich die Güter unterscheiden, vergleichen BHKW oder Container statt Batteriespeicher? und Photovoltaik oder Batteriespeicher?.

Vermietete Immobilie

Abgeschrieben wird das Gebäude; der Satz hängt vom Jahr der Fertigstellung ab (§ 7 Abs. 4 EStG). Für neue Wohngebäude gibt es wahlweise die degressive Abschreibung von 5 Prozent vom Restwert (§ 7 Abs. 5a EStG) und unter engen Voraussetzungen die Sonderabschreibung für den Mietwohnungsneubau, die neben die reguläre Abschreibung tritt (§ 7b EStG). Eine Bindung an bestimmte Gebiete kennt § 7b nicht — wohl aber eine Effizienzvorgabe, eine Baukostenobergrenze und zehn Jahre Vermietung. Bei Baudenkmälern kommen erhöhte Absetzungen für bescheinigte Baumaßnahmen hinzu (§ 7i EStG). Den Vergleich mit einer Investition nach § 7g EStG zieht IAB Batteriespeicher vs. Immobilie.

Altersvorsorge

Abziehbar sind Beiträge zu einer Basisrente, wenn der Vertrag nur eine lebenslange monatliche Leibrente frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres vorsieht — ergänzend darf er Berufsunfähigkeit, verminderte Erwerbsfähigkeit oder Hinterbliebene absichern — und die Ansprüche weder vererblich noch übertragbar, beleihbar, veräußerbar oder kapitalisierbar sind (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG). Der Höchstbetrag ist an den Höchstbeitrag zur knappschaftlichen Rentenversicherung gekoppelt und steht deshalb nicht als fester Eurobetrag im Gesetz; bei Zusammenveranlagung verdoppelt er sich (§ 10 Abs. 3 EStG). Andere Formen der geförderten Altersvorsorge, etwa Riester-Verträge oder die betriebliche Altersversorgung, folgen eigenen Regeln und sind hier nicht behandelt. Ob ein Sachwert zur Altersvorsorge taugt, ordnet Batteriespeicher als Altersvorsorge? ein.

Photovoltaik

Für kleine Anlagen auf, an oder in Gebäuden sind Einnahmen und Entnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Das entlastet die Erträge, senkt aber nicht die Steuer auf andere Einkünfte: Wo kein Gewinn zu ermitteln ist, entsteht auch kein Verlust, der das Gehalt mindert. Anlagen oberhalb der Leistungsgrenzen und Anlagen, die nicht an einem Gebäude sitzen, erfasst die Befreiung nicht; für sie gelten die allgemeinen Regeln.

Aktien, ETF und Anleihen

Kapitalerträge unterliegen einem eigenen Steuersatz von 25 Prozent (§ 32d Abs. 1 EStG). Abgezogen wird der Sparer-Pauschbetrag; der Abzug der tatsächlichen Werbungskosten ist ausgeschlossen (§ 20 Abs. 9 EStG). Der Kauf von Wertpapieren mindert das zu versteuernde Einkommen deshalb nicht.

Gold und Kryptowährungen

Auch hier gibt es beim Kauf nichts abzuziehen. Das Gesetz regelt nur, wann ein Verkaufsgewinn steuerpflichtig ist: bei anderen Wirtschaftsgütern, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung nicht mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Gemeint ist Gold in physischer Form, also Barren und Münzen. Zu den anderen Wirtschaftsgütern zählen nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 14.02.2023 (IX R 3/22) auch virtuelle Währungen wie Bitcoin oder Ether. Gewinne bleiben steuerfrei, wenn der Gesamtgewinn aus privaten Veräußerungsgeschäften im Kalenderjahr unter 1.000 Euro liegt (§ 23 Abs. 3 Satz 5 EStG). Wie sich Sachwerte steuerlich unterscheiden, zeigt Sachwert-Kapitalanlagen im Vergleich.

Stundung oder Ersparnis: was dem Abzug später gegenübersteht

Ein Abzug heute ist nicht dasselbe wie eine endgültig gesparte Steuer. Bei den meisten Investitionen steht dem Abzug später etwas gegenüber — die Steuer wird verschoben, nicht gestrichen. Dauerhaft bleibt ein Vorteil, soweit Ihr Steuersatz in den späteren Jahren niedriger liegt als im Abzugsjahr; liegt er höher, kehrt sich der Effekt um.

Beim Investitionsabzugsbetrag sind es vier Mechanismen:

  • Hinzurechnung. Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung können bis zu 50 Prozent der Anschaffungskosten dem Gewinn wieder hinzugerechnet werden, höchstens die abgezogenen Beträge (§ 7g Abs. 2 Satz 1 EStG). Im Gegenzug können die Anschaffungskosten um denselben Betrag herabgesetzt werden — ein Wahlrecht (§ 7g Abs. 2 Satz 3 EStG). Wer es ausübt, schreibt in den Folgejahren entsprechend weniger ab.
  • Dreijahresfrist. Wird der Abzug nicht bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzugsjahr hinzugerechnet, ist er rückgängig zu machen. Der Steuerbescheid des Abzugsjahres wird geändert, auch wenn er bestandskräftig ist (§ 7g Abs. 3 EStG).
  • Verzinsung. Die Sonderregel für rückwirkende Ereignisse gilt für diese Nachzahlung nicht (§ 7g Abs. 3 Satz 4 EStG). Der Zinslauf beginnt deshalb 15 Monate nach Ablauf des Jahres, in dem die Steuer entstanden ist — also des Abzugsjahres (§ 233a Abs. 2 AO); die Zinsen betragen 0,15 Prozent je Monat (§ 238 Abs. 1a AO). Der Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2026 (BT-Drs. 21/8283 vom 30.09.2026, Art. 18 Nr. 14) sieht für die Zeit ab dem 01.01.2027 0,3 Prozent je Monat vor. Der Bundestag hat den Entwurf am 08.10.2026 in erster Lesung beraten und federführend an den Finanzausschuss überwiesen; beschlossen ist das am 15.10.2026 noch nicht. Den Stand des Verfahrens verfolgt Jahressteuergesetz 2026: Nachzahlungszinsen.
  • Nutzungsfrist. Das Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des Wirtschaftsjahres, das auf das Jahr der Anschaffung folgt, vermietet oder im Betrieb fast ausschließlich betrieblich genutzt werden — nach dem BMF-Schreiben vom 15.06.2022 zu mindestens 90 Prozent (Rn. 35). Sonst werden Herabsetzung und Hinzurechnung rückgängig gemacht (§ 7g Abs. 4 EStG).

Was bei einer Rückabwicklung im Einzelnen geschieht, beschreibt IAB auflösen. Die anderen Investitionen kennen ihre eigenen Gegenposten:

Was dem Abzug später gegenübersteht

Weitere Spalten: Tabelle seitlich bewegen.

InvestitionAbzug heuteWas später gegenüberstehtVorschrift
InvestitionsabzugsbetragBis zu 50 % der voraussichtlichen Anschaffungskosten vorabHinzurechnung im Jahr der Anschaffung; bei herabgesetzten Anschaffungskosten weniger Abschreibung in den Folgejahren§ 7g Abs. 2 EStG
Sonderabschreibung im BetriebBis zu 40 % in den ersten fünf JahrenDanach bemisst sich die Abschreibung nach Restwert und Restnutzungsdauer — die Summe bleibt bei 100 % der Anschaffungskosten§ 7g Abs. 5, § 7a Abs. 9 EStG
Abschreibung eines vermieteten GebäudesJährlicher Abzug als WerbungskostenBei Verkauf innerhalb von zehn Jahren mindern die abgezogenen Abschreibungen die Anschaffungskosten — der steuerpflichtige Veräußerungsgewinn steigt§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 Satz 4 EStG
Sonderabschreibung für neue MietwohnungenBis zu 5 % jährlich über vier JahreWird rückgängig gemacht, wenn die Wohnung nicht im Jahr der Anschaffung oder Herstellung und in den neun Folgejahren zu Wohnzwecken vermietet ist§ 7b Abs. 4 EStG
BasisrenteBeiträge als SonderausgabenDie spätere Rente ist steuerpflichtig; der Anteil richtet sich nach dem Jahr des Rentenbeginns — 84 % bei Rentenbeginn 2026, 100 % ab 2058§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
Gesetzestexte von gesetze-im-internet.de, abgerufen am 03.10.2026

Zwei Rechnungen statt pauschal 42 Prozent

Viele Rechenbeispiele multiplizieren den Abzug pauschal mit 42 Prozent. Das trifft selten. Was ein Abzug wert ist, ergibt sich aus der Differenz der Steuer mit und ohne Abzug — und die hängt davon ab, durch welche Tarifzonen das Einkommen fällt und ob der Solidaritätszuschlag mitsinkt. Zwei Modellrechnungen mit demselben Abzug von 30.000 Euro:

Derselbe Abzug, zwei Ergebnisse
GrößeMittleres EinkommenHohes Einkommen
Zu versteuerndes Einkommen ohne Abzug70.000 €150.000 €
Abzug30.000 €30.000 €
Einkommensteuer ohne Abzug18.264 €51.864 €
Einkommensteuer mit Abzug7.209 €39.264 €
Solidaritätszuschlag ohne Abzug0 €2.852,52 €
Solidaritätszuschlag mit Abzug0 €2.159,52 €
Entlastung im Abzugsjahr11.055 €13.293 €
Entlastung je Euro Abzug36,9 %44,3 %
Pauschale Rechnung: 30.000 € × 42 %12.600 € — 1.545 € zu hoch12.600 € — 693 € zu niedrig

Modellrechnung für das Abzugsjahr: Grundtarif, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer. Sie sagt nichts darüber, wie viel davon dauerhaft bleibt.

Eigene Berechnung nach § 32a Abs. 1 EStG (Tarif ab Veranlagungszeitraum 2026) und §§ 3, 4 SolZG; Gesetzestexte abgerufen am 03.10.2026

Beim mittleren Einkommen fällt der Abzug in die Progressionszone, in der der Steuersatz mit jedem Euro sinkt; die Entlastung liegt deshalb deutlich unter 42 Prozent. Beim hohen Einkommen bleibt das Einkommen auch nach dem Abzug in der 42-Prozent-Zone, und der Solidaritätszuschlag von 5,5 Prozent sinkt mit — das ergibt 44,3 Prozent. Ob der Abzug aus einer Abschreibung, einem Investitionsabzugsbetrag oder aus Sonderausgaben stammt, ändert an dieser Rechnung nichts.

Ihre eigenen Zahlen rechnet der Grenzsteuersatz-Rechner; für den Investitionsabzugsbetrag gibt es den IAB-Rechner. Ab welchem Einkommen welcher Satz gilt, erklärt Spitzensteuersatz 2026.

Was das Finanzamt prüft: drei Fragen für den Steuerberater

Ein Abzug hat nicht schon deshalb Bestand, weil er in der Steuererklärung steht. Drei Vorschriften entscheiden mit. Dieser Abschnitt gibt ihren Inhalt wieder; ob eine davon auf ein bestimmtes Angebot oder auf Ihren Fall anzuwenden ist, lässt sich allgemein nicht sagen.

1. Gewinnerzielungsabsicht (§ 15 Abs. 2 EStG). Ein Gewerbebetrieb ist eine selbständige, nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht unternommen wird, Gewinn zu erzielen. Das Gesetz stellt klar: Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn. Frage an den Steuerberater: Trägt sich die Investition nach ihren eigenen Erträgen und Kosten — ohne den Steuereffekt — über die gesamte Laufzeit?

2. Steuerstundungsmodell (§ 15b EStG). Verluste im Zusammenhang mit einem Steuerstundungsmodell dürfen nicht mit anderen Einkünften ausgeglichen werden; sie mindern nur die Einkünfte, die in den folgenden Jahren aus derselben Einkunftsquelle erzielt werden (Abs. 1). Ein solches Modell liegt vor, wenn auf Grund einer modellhaften Gestaltung steuerliche Vorteile in Form negativer Einkünfte erzielt werden sollen. Das ist der Fall, wenn ein vorgefertigtes Konzept die Möglichkeit bieten soll, zumindest in der Anfangsphase der Investition Verluste mit übrigen Einkünften zu verrechnen (Abs. 2). Die Vorschrift greift nur, wenn die prognostizierten Verluste der Anfangsphase 10 Prozent des aufzubringenden Kapitals übersteigen, bei Einzelinvestoren 10 Prozent des eingesetzten Eigenkapitals (Abs. 3). Nach dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 02.10.2025 (IV R 14/23) kann ein Steuerstundungsmodell auch vorliegen, wenn die prognostizierten Verluste auf einem Investitionsabzugsbetrag beruhen; solche Verluste zählen bei der 10-Prozent-Schwelle mit. Der Fall betraf eine Kommanditgesellschaft mit Windkraftanlagen. Die Vorschrift gilt sinngemäß auch für Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (§ 21 Abs. 1 Satz 2 EStG). Frage an den Steuerberater: Ist das Angebot ein vorgefertigtes Konzept im Sinne des § 15b EStG, und wie hoch sind die prognostizierten Anfangsverluste im Verhältnis zu meinem Eigenkapital?

3. Gestaltungsmissbrauch (§ 42 AO). Ein Missbrauch liegt vor, wenn eine unangemessene rechtliche Gestaltung gewählt wird, die im Vergleich zu einer angemessenen Gestaltung zu einem gesetzlich nicht vorgesehenen Steuervorteil führt. Das gilt nicht, wenn für die gewählte Gestaltung außersteuerliche Gründe nachgewiesen werden, die nach dem Gesamtbild der Verhältnisse beachtlich sind (Abs. 2). Frage an den Steuerberater: Welche Gründe außerhalb der Steuer sprechen für die Gestaltung, und lassen sie sich belegen?

Für das Gespräch gibt es die Checkliste für den Termin beim Steuerberater.

Was dieser Abschnitt nicht sagt

Ob § 15b EStG auf Anfangsverluste aus einem Investitionsabzugsbetrag anzuwenden ist, hängt vom einzelnen Angebot und vom einzelnen Anleger ab. Dieser Beitrag nennt die Regel und die Fragen dazu; er bewertet kein Angebot.

Steuern sparen ist keine Rendite

Ein Abzug mindert, was Sie an das Finanzamt zahlen — er macht eine Investition nicht ertragreich. Selbst im höchsten Tarif bringt ein Euro Abzug höchstens rund 47,5 Cent zurück: 45 Prozent Einkommensteuer (§ 32a EStG) zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag darauf, ohne Kirchensteuer. Mehr als die Hälfte jedes abgezogenen Euro tragen Sie in dieser Rechnung selbst. Ob eine Investition trägt, entscheiden ihre Erträge, ihre Kosten und ihre Risiken. Eine Investition, die sich nur mit dem Steuereffekt rechnet, wirft zudem genau die Fragen auf, die das Finanzamt stellt.

Für Batteriespeicher gilt dasselbe. Wie eine Investition von 200.000 Euro über zwölf Monate durchgerechnet aussieht, zeigt die Modellrechnung 200.000 Euro. Woran sich Ertragsangaben messen lassen, steht in Batteriespeicher-Rendite: Versprechen und Wirklichkeit. Einen Überblick über die Anbieter gibt der Anbieter-Vergleich. Eine Renditegarantie gibt es nicht; die Erlöse hängen vom Markt ab.

Häufige Fragen zum Steuern sparen durch Investieren

FAQ

Kompakte Antworten auf die Fragen, die uns zu diesem Thema am häufigsten erreichen.

Ja, aber nur mit bestimmten Investitionen. Ohne eigenen Betrieb senken die Abschreibung einer vermieteten Immobilie (§ 7 Abs. 4 EStG) und Beiträge zu einer Basisrente (§ 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG) die Einkommensteuer. Der Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG setzt einen Betrieb voraus. Der Kauf von Aktien, ETF, Gold oder Kryptowährungen ist kein Abzugsposten.

Absetzbar sind Investitionen, für die das Gesetz eine Abschreibung oder einen Abzug vorsieht: bewegliche Wirtschaftsgüter eines Betriebs (Abschreibung nach § 7 EStG, dazu unter Voraussetzungen Investitionsabzugsbetrag und Sonderabschreibung nach § 7g EStG), vermietete Gebäude (§ 7 Abs. 4 und 5a, § 7b, § 7i EStG) und Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben (§ 10 EStG). Wertpapiere, Gold und Kryptowährungen sind nicht absetzbar.

Steuerfrei sind nicht Investitionen, sondern bestimmte Erträge: die Einnahmen aus kleinen Photovoltaikanlagen auf Gebäuden (§ 3 Nr. 72 EStG) und Gewinne aus dem Verkauf von physischem Gold oder Kryptowährungen, wenn zwischen Anschaffung und Veräußerung mehr als ein Jahr liegt (§ 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG). Kapitalerträge bleiben bis zum Sparer-Pauschbetrag von 1.000 Euro unbesteuert (§ 20 Abs. 9 EStG). Ein steuerfreier Ertrag mindert die Steuer auf das übrige Einkommen nicht.

Das hängt vom Einkommen ab, nicht von einem festen Prozentsatz. Ein Abzug von 30.000 Euro entlastet bei 70.000 Euro zu versteuerndem Einkommen um 11.055 Euro, bei 150.000 Euro um 13.293 Euro einschließlich Solidaritätszuschlag (Tarif 2026, Einzelveranlagung, ohne Kirchensteuer). Die pauschale Rechnung mit 42 Prozent ergäbe in beiden Fällen 12.600 Euro.

Zunächst eine Stundung. Der Abzug wird im Jahr der Anschaffung dem Gewinn wieder hinzugerechnet (§ 7g Abs. 2 EStG); werden die Anschaffungskosten im Gegenzug herabgesetzt, fällt die spätere Abschreibung entsprechend niedriger aus. Dauerhaft gespart wird nur, soweit der Steuersatz in den späteren Jahren niedriger liegt als im Abzugsjahr. Bleibt die Investition aus, wird der Abzug rückgängig gemacht und die Nachzahlung verzinst (§ 7g Abs. 3 EStG).

Nur mit einem eigenen Betrieb, dessen Gewinn nach § 4 oder § 5 EStG ermittelt wird. Begünstigt ist nach dem BMF-Schreiben vom 15.06.2022 auch ein Betrieb in der Eröffnungsphase (Rn. 2 und 3). Ein Gewerbebetrieb setzt aber die Absicht voraus, Gewinn zu erzielen, und eine Minderung der Einkommensteuer ist nach § 15 Abs. 2 EStG kein Gewinn. Ob eine Tätigkeit als Betrieb anerkannt wird, klärt der Steuerberater.

Bei kleinen Anlagen nicht. Bis 30 Kilowatt (peak) je Wohn- oder Gewerbeeinheit und insgesamt höchstens 100 Kilowatt (peak) je Person sind Einnahmen und Entnahmen steuerfrei (§ 3 Nr. 72 EStG). Sind die Einnahmen insgesamt steuerfrei, ist kein Gewinn zu ermitteln — damit entsteht auch kein Verlust, der andere Einkünfte mindert.

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