Wer 2023 einen Investitionsabzugsbetrag (IAB) gebildet hat, muss ihn bei kalendergleichem Wirtschaftsjahr bis zum 31. Dezember 2026 durch eine Investition einlösen; sonst macht das Finanzamt den Abzug im Jahr 2023 rückgängig (§ 7g Abs. 3 EStG). Mehrere Anbieter werben gerade ausdrücklich mit dem IAB aus 2023 — für Projekte, deren Netzanschluss oder Inbetriebnahme nach eigenen Angaben erst 2027 kommt oder deren Zeitplan bis in den Dezember reicht.
Steuerlich entscheidet nicht die Überschrift und nicht der Netzanschluss als solcher — § 7g EStG nennt ihn nicht als Voraussetzung —, sondern ob das Wirtschaftsgut bis zum 31.12.2026 angeschafft ist: beim Kauf mit der Lieferung, also dem Übergang der wirtschaftlichen Verfügungsmacht; schuldet der Verkäufer die Montage, erst mit deren Ende. Ein Netzanschluss 2027 schließt die Frist deshalb nicht von selbst aus, eine vom Anbieter garantierte Fertigstellung in 2026 sichert sie nicht von selbst. Ob es doch auf den Netzanschluss ankommt, weil der Vertrag die Übergabe an ihn oder an die Inbetriebnahme knüpft, steht im Kaufvertrag.
Was bis zum 31. Dezember 2026 geschehen sein muss
Ein IAB kann im Wirtschaftsjahr der Anschaffung oder Herstellung eines begünstigten Wirtschaftsguts hinzugerechnet werden; geschieht das nicht bis zum Ende des dritten Wirtschaftsjahres nach dem Abzug, ist der Abzug rückgängig zu machen (§ 7g Abs. 2 und 3 EStG; BMF-Schreiben vom 15.06.2022, Rn. 9 und 29). Jahr der Anschaffung ist das Jahr der Lieferung, Jahr der Herstellung das Jahr der Fertigstellung (§ 9a EStDV). Wer eine Einheit kauft, schafft an. Das amtliche Einkommensteuer-Handbuch erläutert:
- Lieferung: wenn der Erwerber „nach dem Willen der Vertragsparteien darüber wirtschaftlich verfügen kann“, in der Regel mit dem Übergang von Eigenbesitz, Gefahr, Nutzen und Lasten (H 7.4 EStH).
- Montage durch den Verkäufer: Gehört sie zum Kaufvertrag, ist das Wirtschaftsgut „erst mit der Beendigung der Montage geliefert“ (R 7.4 Abs. 1 Satz 3 EStR).
- Jahreswechsel: Liegt der Übergang im Schnittpunkt zweier Zeiträume, ist das Wirtschaftsgut „mit Beginn des zweiten Zeitraums geliefert“ (H 7.4 EStH). Ein Übergang, der genau auf den Jahreswechsel 2026/2027 gelegt ist, zählt danach erst für 2027.
- Fertigstellung: sobald ein Wirtschaftsgut „seiner Zweckbestimmung entsprechend genutzt werden kann“ (H 7.4 EStH).
Was das heißt, zeigt ein Urteil des Bundesfinanzhofs zu fünf Windkraftanlagen, bei denen die Gefahr laut Vertrag erst mit der Abnahme überging: Obwohl sie seit November 2004 Strom einspeisten und der Preis vor der Abnahme vollständig bezahlt war, waren sie nicht 2004, sondern frühestens mit der Abnahme im September 2005 angeschafft. Soll eine technische Anlage erst nach einem Probebetrieb abgenommen werden, geht das wirtschaftliche Eigentum nach dem Urteil erst mit dieser Abnahme über (Urteil vom 22.09.2016, IV R 1/14). Es betrifft den Beginn der Abschreibung, nicht die IAB-Frist; der Maßstab, § 9a EStDV, ist derselbe. Mehr dazu: IAB auflösen und IAB-Frist versäumt.
Was in den Angeboten steht
Die Tabelle zeigt, womit die Anbieter werben und welche Termine im selben Text stehen — nicht, was der einzelne Kaufvertrag zur Lieferung regelt.
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| Anbieter und Projekt | Womit die Seite wirbt | Was im Text steht | Abgerufen |
|---|---|---|---|
| Scherer Invest — Brandenburg 1 (Meldung vom 09.10.2026) | Überschrift: „garantierte Inbetriebnahme Q4 2026“; „PV-Direktinvestment für Ihre IAB Auflösung und Investition in 2026“ | „DC-Fertigstellung in Q4 2026 (Garantie durch den Verkäufer)“, „Trafolieferung im November 2026“, „Netzanschluss in Q1 2027“; Lieferung „schlüsselfertig“ | 16.10.2026 |
| Scherer Invest — Sachsen-Anhalt II (Meldung vom 11.09.2026) | „DC-Fertigstellung garantiert in 2026 (Quartal 3-4 2026), zur entsprechend fristgerechten Auflösung von bereits gebildeten IABs aus den Jahren 2023, 2024 und 2025“ | „der Netzanschluss wird für Q2/Q3 2027 erwartet“; Lieferung „schlüsselfertig“ | 16.10.2026 |
| Bright & Green — BESS-005 Großbreitenbach (Stand September 2026) | „Geeignet für IAB 2023“; „DC-Fertigstellung 2025 (für IAB 2023, 2024, 2025)“ | „AC-Fertigstellung Februar 2027“, „Inbetriebnahme 1. Quartal 2027“; „Noch ausstehend sind die Arbeiten auf der Wechselstromseite (AC) sowie die Inbetriebnahme.“ | 16.10.2026 |
| ONEVOLT — Schwarzenberg (Meldung vom 06.10.2026) | „Inbetriebnahme: noch 2026 geplant“; „Für Investitionen, die noch im Steuerjahr 2026 wirken sollen, zählt ein klarer Zeitplan“ | „Turnkey: schlüsselfertige Übergabe inklusive Installation und Inbetriebnahme“; „Speicher vor Ort, Trafolieferung Ende Oktober“. Den IAB aus 2023 nennt die Seite nicht | 16.10.2026 |
| Consilium — Riedlingen (Beitrag vom 09.09.2026) und Kobern (Beitrag vom 03.03.2026) | Riedlingen: „IAB 2023: Investieren statt rückabwickeln“. Kobern: „Netzanschluss geplant in Q4/2026 – ideal zur Realisierung von Investitionsabzugsbeträgen (IAB) aus 2023-2025“ | Riedlingen: „Die EEG-Inbetriebnahme und damit der Eigentumsübergang ist für Dezember 2026 vorgesehen.“ | 16.10.2026 |
„DC“ bezeichnet die Gleichstromseite einer Anlage, „AC“ die Wechselstromseite. Die Tabelle gibt Angaben der Anbieter wieder; die Kaufverträge haben wir nicht eingesehen.
Scherer Invest schreibt zu Brandenburg 1, die steuerliche Eignung setze „insbesondere eine rechtzeitige steuerlich wirksame Anschaffung oder Herstellung voraus“. Die Profile der Anbieter stehen im Anbieter-Register.
Fertigstellung, Inbetriebnahme, Netzanschluss: was die Begriffe steuerlich sagen
- „DC-Fertigstellung“ ist ein Bauabschnitt beim Anbieter. In Großbreitenbach ist die Gleichstromseite nach Angaben des Anbieters seit Ende 2025 fertig, die Wechselstromseite nicht. Für den Käufer zählt die Lieferung.
- „Schlüsselfertig“ oder eine Übergabe „inklusive Installation und Inbetriebnahme“ werfen die Frage auf, ob der Verkäufer die Montage schuldet — dann ist erst mit ihrem Ende geliefert.
- Netzanschluss und Inbetriebnahme nennt § 7g EStG nicht als Voraussetzung für die Frist. Wichtig werden sie, wenn der Vertrag den Gefahrübergang oder eine Abnahme an sie knüpft. Für Riedlingen knüpft Consilium den Eigentumsübergang ausdrücklich an die EEG-Inbetriebnahme, die für Dezember 2026 vorgesehen ist. Verschiebt sich die Inbetriebnahme, verschiebt sich nach dieser Beschreibung auch der Eigentumsübergang.
Nach der Lieferung muss das Wirtschaftsgut mindestens bis Ende des Folgejahres, hier also bis Ende 2027, vermietet oder in einer inländischen Betriebsstätte ausschließlich oder fast ausschließlich betrieblich genutzt werden (§ 7g Abs. 1 Satz 1 und Abs. 4 EStG). Ob ein gelieferter, noch nicht angeschlossener Speicher das erfüllt, ist nicht geklärt.
Was Anleger jetzt prüfen sollten
Ob ein Angebot die Frist wahrt, beantwortet keine Werbeseite. Vor der Unterschrift schriftlich zu klären:
- Wann gehen Besitz, Gefahr, Nutzen und Lasten über? Steht im Kaufvertrag ein Datum vor dem 31.12.2026 — oder ein Ereignis wie Inbetriebnahme, Netzanschluss oder Abnahme?
- Schuldet der Verkäufer die Montage, und gehört die Inbetriebnahme dazu?
- Ist eine Abnahme nach Probebetrieb vereinbart, und kann der Probebetrieb vor dem Netzanschluss stattfinden?
- Worauf bezieht sich die Garantie — auf einen Bauabschnitt oder auf den Übergang an Sie? Wer trägt die steuerlichen Folgen, wenn die Lieferung ins Jahr 2027 rutscht?
- Wie wird die Einheit bis zum Netzanschluss genutzt?
- Was kaufen Sie genau? Bei Brandenburg 1 wird eine PV-Einheit erworben, der Batteriespeicher laut Anbieter „nicht im Eigentum erworben“. Ob eine Speichereinheit überhaupt begünstigt ist: Wann ist ein Batteriespeicher IAB-fähig?
Welche Belege und Unterlagen der Steuerberater braucht, zeigt die Checkliste für den Steuerberater-Termin.
Information, keine Beratung
Dieser Beitrag ist allgemeine Information und ersetzt keine Steuerberatung. Ob und wie die Regeln in Ihrem Fall greifen, klärt Ihr Steuerberater. Dieser Beitrag ist allgemeine Information und keine Anlageberatung. Er bewertet kein einzelnes Angebot.



